... große Entfernung zur Anlage und hohe Divergenz...
... führt auf Klasse 1M-ähnliche Verhältnisse im Zuschauerraum. Die 'maximal zulässige Bestrahlung' (MZB) kann dadurch eingehalten werden.
Bei nem stehendem Beam bestimmt trotzdem ungesund !?
Eine Bewegungsüberwachung ist erforderlich. Was wir (Sachverständige) vor Ort nicht prüfen können, ist deren Zuverlässigkeit über lange Zeit.
So wie ich das immer gelesen habe, dürfte ja eigentlich nix unter 2.70... installiert werden.
Nicht ganz! Die 2,7 m über begehbaren Flächen beziehen sich nur auf Strahlung, die die MZB überschreitet.
Mit der oben beschriebenen Einschränkung dann doch oder drückt der TÜV dann nur nen Auge zu?
Nee, der Sachverständige prüft in jedem Fall, ob im Zuschauerbereich die MZB eingehalten wird. Ist das nicht der Fall, gibt's keine Abnahme - es sei denn die Strahlhöhe wird eingehalten.
Die MZB werden durch Aufweitung, Strahlbewegung und Abstand eingehalten. Problematisch wird es nur, wenn die Bewegungsüberwachung unbemerkt längere Zeit ausfällt. Bleibt dann der Strahl stehen, wird's echt gefährlich.
(Wenn mir jemand einen heißen Tipp gibt, wie man das bei der Prüfung sicher stellen kann, verdient sich ein Dankeschön! Am liebsten würde ich mal mit einem Seitenschneider die Stromversorgung der Bewegungsüberwachung lahm legen und sehen, was die Anlage dann macht, wenn man den Spiegel manuell anhält. Nach Norm müsste das Unterbrechen der Bewegungsrückmeldung zum Abschalten des Strahls führen. Aber niemand möchte so ein Unmensch sein - kurz vor der Show)