Haftbart oder nicht Haftbart das ist hier die Frage ...
Moderator: ekkard
Haftbart oder nicht Haftbart das ist hier die Frage ...
Hab gestern ne kleine Auseinandersetzung mit meinen Erziehungsberechtigten gehabt.
Thema ist oder waR:
Bin ich haftbar wenn sich jemand durch meinen Laser verletzt???
Ich aber nicht vahrlessig gehandelt hae ???
Und ich bsw. alle Sicherheitsbestimmungen beachtet habe ???
Ich habe nen Safty Shutter drin, anlage ist in ausreichender Höhe montiert, ich habe alle anwesenden darauf hingewiesen das hier mit Laser "gespielt" wird.
Wenn jetzt son voll Jukie aber mit ganzer breitseite in nen Stehenden Strahl hops der in 3Metern höhe is, was ist dann ?
(Person ist 1,90 groß und hatt auf Theke getanzt)
und in ne gewünschte leistung von ca. 500mW geglubscht hat !
Das Auge dürfte hin sein odER ?
Bis ich reagieren kann und Notaus betätige is das Auge ca 2Sek. dem Strahl ausgesetzt !
So nu wie siehts aus bin ich haftbar ?
Thema ist oder waR:
Bin ich haftbar wenn sich jemand durch meinen Laser verletzt???
Ich aber nicht vahrlessig gehandelt hae ???
Und ich bsw. alle Sicherheitsbestimmungen beachtet habe ???
Ich habe nen Safty Shutter drin, anlage ist in ausreichender Höhe montiert, ich habe alle anwesenden darauf hingewiesen das hier mit Laser "gespielt" wird.
Wenn jetzt son voll Jukie aber mit ganzer breitseite in nen Stehenden Strahl hops der in 3Metern höhe is, was ist dann ?
(Person ist 1,90 groß und hatt auf Theke getanzt)
und in ne gewünschte leistung von ca. 500mW geglubscht hat !
Das Auge dürfte hin sein odER ?
Bis ich reagieren kann und Notaus betätige is das Auge ca 2Sek. dem Strahl ausgesetzt !
So nu wie siehts aus bin ich haftbar ?
Ich bin nicht die Signatur ich bin nur der Hausmeister.
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Da fehlen noch nen paar wichtige Info's.
Hat die Anlage nicht nur nen Shutter, sondern auch Safety ?
Abgesehn davon - wenn der Shutter net grad nen GM20 iss - mach der in 25ms dicht ?
OK, das mit dem Shutter spielt im Fallbeispiel warscheinlich die untergeordnete Rolle.
Das wichtigste:
- Strahlaustritt mit Warnschild gekennzeichnet ?
- Hat die Anlage TÜV- Abnahme ??
- Lasershow angemeldet und genehmigt ?
- Laserschutzbeauftragter anwesend ?
- Bedienpersonal anwesend
- kompletter Laserbereich vom Bediener aus einsehbar ?
- LSB oder Bediener betrunken gewesen ?
...
Wenn Du alle, außer die letzte Frage mit ja beantworten kannst - dann könnts grobe Fahrlässigkeit des Typen gewesen sein.
So würd ich das einschätzen.
Gruß
Achim
Hat die Anlage nicht nur nen Shutter, sondern auch Safety ?
Abgesehn davon - wenn der Shutter net grad nen GM20 iss - mach der in 25ms dicht ?
OK, das mit dem Shutter spielt im Fallbeispiel warscheinlich die untergeordnete Rolle.
Das wichtigste:
- Strahlaustritt mit Warnschild gekennzeichnet ?
- Hat die Anlage TÜV- Abnahme ??
- Lasershow angemeldet und genehmigt ?
- Laserschutzbeauftragter anwesend ?
- Bedienpersonal anwesend
- kompletter Laserbereich vom Bediener aus einsehbar ?
- LSB oder Bediener betrunken gewesen ?
...
Wenn Du alle, außer die letzte Frage mit ja beantworten kannst - dann könnts grobe Fahrlässigkeit des Typen gewesen sein.
So würd ich das einschätzen.
Gruß
Achim
Re: Haftbart oder nicht Haftbart das ist hier die Frage ...
*lol*hhansen6 wrote:Hab gestern ne kleine Auseinandersetzung mit meinen Erziehungsberechtigten gehabt.
Erstmal meine Meinung: ja.hhansen6 wrote: Bin ich haftbar wenn sich jemand durch meinen Laser verletzt???
Ekkaaaard! Gilt für Laser eigentlich auch eine "Grundgefährdung", so wie beim Auto?
DAS beweise doch erstmal vor Gericht. Kannst Du das selber beurteilen?hhansen6 wrote: Ich aber nicht vahrlessig gehandelt hae ???
Und ich bsw. alle Sicherheitsbestimmungen beachtet habe ???
In diesem Zusammenhang: Siehe Antwort von Achim. Hat der TÜV überhaupt die Anlage und die Installation abgenommen?
Nee, nee. Das reicht nicht. Siehe Thread "Minderjährige auf Freaktreffen" vor langer Zeit.hhansen6 wrote: ich habe alle anwesenden darauf hingewiesen das hier mit Laser "gespielt" wird.
Tzja... wieder meine Meinung (muß nicht richtig sein, aber ich denke lieber auf der sicheren Seite!): Dort hätte gar kein stehender Strahl sein dürfen. Ich definiere eine Theke nämlich noch als "begehbare Fläche". Bei einer Veranstaltung mit Alkoholkonsum würde ich IMMER davon ausgehen, daß irgendwelche Suffköppe auf solche Vorrichtungen klettern.hhansen6 wrote: Wenn jetzt son voll Jukie aber mit ganzer breitseite in nen Stehenden Strahl hops der in 3Metern höhe is, was ist dann ?
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und in ne gewünschte leistung von ca. 500mW geglubscht hat !
Ansonsten: Spätestens in dem Moment, in dem da jemand draufklettert, hätte das aufmerksame Laser-Personal den Not-Aus drücken müssen.
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Falls so eine Sache vor Gericht landet wird es wohl darauf ankommen ob du dein möglichstes getan hast um so einen Unfall zu verhindern.
Ein Flugzeug kann auch gut gewartet sein, alle Abnahmen bestanden haben, der Pilot und der Copilot können noch so nüchtern und gut erfahren sein. Manchmal passiert trotzdem etwas...
Ein geringes Restrisiko bleibt immer bestehen. Man soll aber alles daran tun es so gering wie möglich zu halten.
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Re: Haftbart oder nicht Haftbart das ist hier die Frage ...
Ja, wenn Du über 14 Jahre alt bist, anderenfalls müssen sich Deine Erziehungsberechtigten durchsetzen und Dir den Kram wegnehmen. Soviel ich weiß, gilt danach eine Mithaftung der Erziehungsberechtigten (-Verpflichteten!).hhansen6 wrote:Bin ich haftbar wenn sich jemand durch meinen Laser verletzt???
So, wie Du die Sache dargestellt hast, hast Du sogar grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich gehandelt. Sobald jemand auch nur im Ansatz anfängt zu klettern, muss die Anlage ausgeschaltet werden.Ich aber nicht vahrlessig gehandelt hae ???
mehr als 2,7 m über begehbaren Flächen? Eine 1,9m große Person auf einer 0,8m hohen Theke kommt dann gerade mit den Haaren in den Strahl, Zeit und Gelegenheit genug, dem Spuk ein Ende zu setzen!Ich habe nen Safty Shutter drin, anlage ist in ausreichender Höhe montiert. ... Wenn jetzt son voll Jukie aber mit ganzer breitseite in nen Stehenden Strahl hops der in 3Metern höhe is, was ist dann ?
(Person ist 1,90 groß und hatt auf Theke getanzt) und in ne gewünschte leistung von ca. 500mW geglubscht hat !
Das klingt sehr nach "schön reden"! Jemand hat da die Zeit verschlafen, in der die Person geklettert ist.Bis ich reagieren kann und Notaus betätige is das Auge ca 2Sek. dem Strahl ausgesetzt !
Das kannste gerad sein lassen. Die Beschilderung am Eingang genügt. Für alles andere ist der Betreiber verantwortlich - auch für rechtzeitiges Ausschalten der Anlage.ich habe alle anwesenden darauf hingewiesen das hier mit Laser "gespielt" wird.
Ja, wenn der Strahl wirklich zentral getroffen hat. (Allerdings spielen Aufweitung des Strahls und die Winkel im Augenblick des Treffers eine mindernde Rolle, so dass eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben ist - aber das würde ich als "Russisch Roulette" bezeichnen.Das Auge dürfte hin sein odER ?
Ja.So nu wie siehts aus bin ich haftbar ?
Ja. So, wie der Fußgänger nicht einfach die Straße betreten darf, muss sich auch der Gast einer Lasershow den Gegebenheiten anpassen. Er darf Laserbereiche nicht betreten, keine Gegenstände in den Strahlengang bringen und nicht in den Strahl klettern. Aber dies alles entbindet die Aufsicht nicht von ihrer Pflicht, den Laser abzustellen, wenn jemand anfängt auf Tisch und Bänke zu klettern. Genauso darf ein Autofahrer einen unachtsamen Fußgänger nicht einfach platt fahren nach dem Motto: "Selber schuld!".Moosemann wrote:Ekkaaaard! Gilt für Laser eigentlich auch eine "Grundgefährdung", so wie beim Auto?
Wenn man es so einrichten kann, dann ist das natürlich besser, vorgeschrieben ist es nicht. Eben deshalb muss die Aufsichtsperson die Gäste im Auge behalten, und die Anlage gegebenenfalls abschalten. Die Show geht nur weiter, wenn alle wieder brav auf dem Boden stehen oder auf ihren Plätzen sitzen. (Ich denke, das kann man auch gut durchsetzen, wenn man es denn will; denn den Schlüssel hat nur nur der DJ).Dort hätte gar kein stehender Strahl sein dürfen. Ich definiere eine Theke nämlich noch als "begehbare Fläche". Bei einer Veranstaltung mit Alkoholkonsum würde ich IMMER davon ausgehen, daß irgendwelche Suffköppe auf solche Vorrichtungen klettern.
Genau!Ansonsten: Spätestens in dem Moment, in dem da jemand draufklettert, hätte das aufmerksame Laser-Personal den Not-Aus drücken müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Uups: Das DANACH im ersten Satz bezieht sich auf die Zeit von 14 bis 18 Jahren. Danach ist jeder für sich selbst und allein verantwortlich. (In einer Reihe von Fällen gilt die Elternhaftung ab 16 Jahren nur eingeschränkt. Ich weiß nun nicht, wie das beim Betrieb von "Maschinen" (hier Lasereinrichtungen) ist.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Der Vergleich hinkt auf allen Vieren. Hier geht es nicht ums Restrisiko, sondern darum, dass die Anlage nicht richtig beaufsichtigt wurde.floh wrote:Falls so eine Sache vor Gericht landet wird es wohl darauf ankommen ob du dein möglichstes getan hast um so einen Unfall zu verhindern.
Ein Flugzeug kann auch gut gewartet sein, alle Abnahmen bestanden haben, der Pilot und der Copilot können noch so nüchtern und gut erfahren sein. Manchmal passiert trotzdem etwas...
Ein geringes Restrisiko bleibt immer bestehen. Man soll aber alles daran tun es so gering wie möglich zu halten.
Restrisiko wäre ein sich lösender, spiegelnder Luftballon, der durch den Strahl schwebt, ehe auch nur im Ansatz das Fiasko zu verhindern wäre.
Ein anderer Fall wäre das absichtliche Ablenken der Aufsichtspersonen, z. B. durch tätlichen Angriff, damit ein Kumpel des Angreifers absichtlich in den Strahlengang langen kann. Hierbei geht das Haftungsrisiko voll auf die Gruppe der Störer über. (Obwohl der Nachweis vor Gericht schwierig wird!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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