ich bin auf der suche nach der erlaubten laserleistung bzw. bestrahlungsstaerke fuer nicht sichtbares laserlicht.
max. staerke fuer dauerstrich oder gepulsed mit 50% duty fuer augen:
<300nm (kommt nur bis zur augen hornhaut)
300-400nm (bis zur linse)
400nm-1.4um (zur netzhaut)
1.4-3um (bis zur linse)
>3um (wieder nur bis zur hornhaut).
bye, Ingo
laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaenge
Moderator: ekkard
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Re: laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaenge
@Ingoich bin auf der suche nach der erlaubten laserleistung ...
bye, Ingo
so, wie Du die Sache beschreibst, "funktioniert" Lasersicherheit leider nicht und ist deutlich komplizierter. Vor allem sagt die Eindringtiefe nichts darüber, ob bestimmte Schädigungsschwellen des betroffenen Körper-Gewebes eingehalten oder erheblich überschritten werden = f(t, n, <alpha>, <lambda>, P, ...)
t = Bestrahlungsdauer pro Impuls
n = Zahl der Treffer
<alpha> Maß für die Quellgröße (im Zweifel <1.5 mrad)
<lambda> Wellenlänge
P eingestrahlte Leistung auf die Pupille (Durchmesser verschieden, im
Sichtbaren = 7 mm)
Es gelten diverse Messorte und Kriterien, deren ungünstigstes letztlich entscheidet, ob die Augensicherheit (oder Sicherheit der Haut) erreicht wird.
Über das hinaus, was hier unter den vielen Beiträgen der Lasersicherheit bereits steht, findest Du kostenlose Hinweise auf meiner Homepage unter "Grundsätzliches". Dort sind auch Abbildungen aus der Literatur, wieweit Laserstrahlung ins Auge oder in die Haut vordringt.
Die vorgeschriebenen "Maximal zulässigen Bestrahlungen" liegen aber deutlich (Faktor 1 bis 100) unter den eben noch sichtbare Schäden verursachenden Bestrahlungsstärken.
Unter dem Stichwort "Vorschriften" befindet sich auch ein Link zu den kostenlosen Vorschriften der Berufsgenossenschaften unter "BGV B2 (Volltexte" und dann ein Bisschen durch die Datenbank surfen.
Darin findest Du auch die Durchführungsregeln in denen die Formeln für die MZB stehen.
Es ist beim gegenwärtigen Stand der Normung und der Vorschriften sinnlos und im haftungsrechtlichen Sinne extrem teuer, "das Rad neu erfinden zu wollen".
Bei der Geräte-Entwicklung wird sich nichts machen lassen. Die müssen, um sie irgendwie "in Verkehr zu bringen", bei einer dazu autorisierten Prüfstelle (BG, TÜV, VDE) geprüft werden. Um da relativ preisgünstig, d.h. ohne Wiederholungen davon zu kommen, kann man vorarbeiten, aber die Prüfung selbst bleibt. In Österreich gibt es analoge Prüfstellen wie in nahezu allen Ländern der EU.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaenge
Ekkard... das war das Stichwort: Was ich schon immer mal fragen wollte:
Der TÜV hier in Bremen nimmt keine Laseranlagen ab. Wer immer hier im Norden eine Anlage abnehmen lassen möchte, muß jemanden vom TÜV Hamburg herzitieren.
Gibt es überhaupt vom TÜV so 'ne Art "Nebenstellen" (z.B. zertifizierte Unternehmen/Personen), die in Eigenregie (und -verantwortung) Anlagen abnehmen und freigeben dürfen?
Der TÜV hier in Bremen nimmt keine Laseranlagen ab. Wer immer hier im Norden eine Anlage abnehmen lassen möchte, muß jemanden vom TÜV Hamburg herzitieren.
Gibt es überhaupt vom TÜV so 'ne Art "Nebenstellen" (z.B. zertifizierte Unternehmen/Personen), die in Eigenregie (und -verantwortung) Anlagen abnehmen und freigeben dürfen?
Re: laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaeng
ok.. laut BGI 832 ist im wellenbereich von 1,4um bis 1mm 1000W/m2 bzw 100mW/mm2 bei ueber 10s bestrahlungsdauer erlaubt.
[ ] ja
[ ] nein
[ ] weis nicht
[ ] ja
[ ] nein
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- ekkard
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Re: laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaeng
1000 W/m^2 ist richtig. Die Umrechnung ist wohl falsch. 1 Mio mm^2 = 1 m^2. Folglich := 1 mW/mm^2
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: laserleistung in abhaengigkeit der wellenlaenge
Es gibt natürlich in verschiedenen TÜV-Standorten Sachverständige für Laser-Prüfungen - aber eben nur sehr dünn verteilt: z.B. Berlin, Köln, München, Stuttgart oder Hamburg. Daneben gibt es noch einige wenige freie Sachverständige. Das Problem ist nur: Das Geschäft ist sehr dünn. Folglich beschäftigen sich damit nur einige wenige Personen in der Republik.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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