Standalone

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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TS91
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Standalone

Post by TS91 » Tue 16 Oct, 2018 8:16 pm

Hi Leute,
ich hätte da auch mal eine Frage, und zwar haben wir eine Anfrage für eine Show die
über 2 Wochen, 3 mal am Tag abgespielt werden soll.
Es ist ja möglich die Show autark abspielen zu lassen.
Jetzt die eigentliche Frage,
Die Laser werden so montiert das kein Zuschauer an sie heran kommt
Die Projektionszone ist so eingerichtet das kein Laserstrahl ins Publikum gehen kann selbst bei einer Fehlfunktion
Muss in diesem Fall ein Laserschutzbeauftragter Vorort sein oder nicht?

Death
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Re: Standalone

Post by Death » Tue 16 Oct, 2018 9:21 pm

Und wenn sich mal ein Spiegel löst oder einer wirft ne Bierflasche gegen deine Kiste...



Wer drückt dann den Not-Aus oder schaltet anderweitig ab ? Die Feuerwehr oder schießt das SEK dann die Kiste von der Decke ?

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JETS
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Re: Standalone

Post by JETS » Wed 17 Oct, 2018 2:57 am

Du musst jederzeit in der Lage sein eingreifen zu können. Klär das am besten mit Deinem TÜV Spezialist der dann auch die Abnahme macht. Bei einer festinstallation über einen längeren Zeitraum lohnt es sich.
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Bunt ist nur eine Frage des Spektrums.

...wäre unsere Phantasie realistisch, dann wäre unsere Realität phantastisch.

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ekkard
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Re: Standalone

Post by ekkard » Tue 13 Nov, 2018 10:52 pm

Na, die Augensicherheit muss garantiert werden. Es ist tatsächlich eine Frage, die zwischen Hersteller, Betreiber, Fachkundigen und Behörden geklärt werden muss.

Grundsätzlich dürfte gelten, dass potenziell gefährliche "Maschinen" nicht ohne Aufsicht betrieben werden dürfen (Was passiert im Falle von Panik?). Ob die Aufsicht ein Laserschutzbeauftragter sein muss, wage ich zu bezweifeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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