Gartenlaser frage
Moderatoren: lightwave, Gooseman
Gartenlaser frage
Es gibt solche Gartenlaser die Wände und Bäume bestrahlen, unterwegs gewesen und dort hatte tatsächlich jemand so ein ding im Garten . Nur was mich ein wenig gestört hat das er doch ziemlich auf die Straße blendet. Wie ist das bei so einem fall , kann man da wenn der Besitzer den standort nicht sicher einrichtet auch Gerichtlich vorgehen? oder wie gefährlich sind solch Laser? Man fährt dort mit dem Auto vorbei und wenn man richtung wo der Laser steht kommt und man zur Seite sieht sieht man den Laser schon sehr deutlich.
- Sheep
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Re: Gartenlaser frage
Hallo
Wenn der Laser die Autofahrer blendet, dann würde ich mal das Gespräch suchen mit dem Besitzer des Geräts und ihn freundlich drauf hinweisen.
Von der Strahlungsstärke her wahrscheinlich ungefährlich ("wahrscheinlich" weil ich das Gerät nicht kenne) aber wenn es Autofahrer blendet ist das nicht zulässig.
Auch mit einem gesetzlich erlaubten Laserpointer mit <1mW darf man keine Autofahrer blenden... mit einer Taschenlampe übrigens auch nicht.
Es geht also nicht nur darum ob das Gerät erlaubt oder verboten ist sondern darum ob es den Verkehr gefährdet/beeinflusst.
Gleich mit der Polizei einfahren finde ich aber übertrieben... wie gesagt; Freundlich darauf hinweisen das es die Autofahrer blendet und auf Einsicht hoffen.
Gruss Sheep
Mehr zu dem Thema: http://laserfreak.net/forum/viewtopic.p ... 53#p285526
Wenn der Laser die Autofahrer blendet, dann würde ich mal das Gespräch suchen mit dem Besitzer des Geräts und ihn freundlich drauf hinweisen.
Von der Strahlungsstärke her wahrscheinlich ungefährlich ("wahrscheinlich" weil ich das Gerät nicht kenne) aber wenn es Autofahrer blendet ist das nicht zulässig.
Auch mit einem gesetzlich erlaubten Laserpointer mit <1mW darf man keine Autofahrer blenden... mit einer Taschenlampe übrigens auch nicht.
Es geht also nicht nur darum ob das Gerät erlaubt oder verboten ist sondern darum ob es den Verkehr gefährdet/beeinflusst.
Gleich mit der Polizei einfahren finde ich aber übertrieben... wie gesagt; Freundlich darauf hinweisen das es die Autofahrer blendet und auf Einsicht hoffen.
Gruss Sheep
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- mojo_1234
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Re: Gartenlaser frage
so lange das Teil nicht horizontal in die Augen des Fahrers "blendet" und es sich um eines dieser "Billig" Effektlaser (viele rote bzw. grüne Punkte) dann sollte das absolut kein Problem darstellen...
ggf. auch einmal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen.
aber wenn Du Lust auf Gericht hast - die freuen sich bestimmt. Haben ja "eh nix" zu tun...
ggf. auch einmal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen.
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- Dr. Burne
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- Registriert: Di 07 Aug, 2001 12:00 pm
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Re: Gartenlaser frage
Ach die Polizei nimmt den sicher mit und der Besitzer wird sicher keinen Spaß bei haben ihn wieder zu bekommen.

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780
- mojo_1234
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Re: Gartenlaser frage
ps. meine Antwort war sarkastisch gemeint!
So einen Gartenlaser wird die Polizei (sofern keine unmittelbare Gefährdung vorliegt) einen S***** interessieren. Wie gesagt unsere Polizei und Gerichte haben besseres zu tun.
So einen Gartenlaser wird die Polizei (sofern keine unmittelbare Gefährdung vorliegt) einen S***** interessieren. Wie gesagt unsere Polizei und Gerichte haben besseres zu tun.
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