Das LW Teil ist mit dem aus der Werbung vom Innenleben baugleich.
Es fällt in Klasse 3R und genau da ist eh der Haken dran, man darf es garnicht im Garten betreiben und schon gar nicht unbeaufsichtigt.
Selbst wenn es in die Klasse 3 R bei 2cm Abstand zur Messblende liegen würde, kann man es nicht im Garten sicher betreiben, so wie es beworben wird.
Es steht auf beiden Geräten maximaler Output 5mW, da kommt aber wesendlich mehr zusammen bei den verbauten Lasern.
Ich kann mir so ein Gerät bestellen und mein Messgerät davorstellen, da wird sicher ein ganz anderer Wert bei rauskommen.
Unter Laborbedingungen wo man bei 1-2m Abstand misst wäre es ja sicher nur hat das nichts mit der Realität im Garten oder Kinderzimmer zu tun.
Laserklasse 3R
Zur Klasse 3R gehören Laserscanner die das 5fache der Grenzwerte der Klasse 1 und Klasse 2 nicht überschreiten. Bei der Klasse 3R können bereits Augenschädigungen durch direkten Sichtkontakt auftreten. Deshalb muss eine entsprechende Kennzeichnung z.B. Warnsignal vorhanden sein und die Mitarbeiter müssen über die Gefahren informiert werden. Es müssen Schutzbrillen und Schutzhandschuhe getragen werden. Es muss in Deutschland gemäss §6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden, desweiteren muss der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.
http://www.stabila.de/cms/upload/downlo ... _3R_de.pdf
zeig mir mal wer das hier in seinem Garten macht, wo es ja einfach in den Boden gesteckt wird
Schutzmaßnahmen des Anwendungsbereiches
Sicherstellen, daß keine Person direkt in den Laserstrahl
blicken kann:
- Abgrenzen des Anwendungsbereiches dieses Lasergerätes
durch Absperrungen und Warnschilder usw.
- Unbeabsichtigte Reflexionen vermeiden z.B. durch Abdecken, Entfernen
von spiegelnden Oberflächen in der Umgebung des Lasergerätes.
- Plazierung / Ausrichtung des Laserstrahls deutlich
außerhalb der Augenhöhe.
- Begrenzen des Laserstrahls auf die Größe des
Anwendungsbereiches z.B. durch Abschirmung mit nichtreflektierenden Oberflächen.
- Bei Nichtgebrauch ist das Lasergerät gegen Zugriff
Unbefugter gesichert aufzubewahren