Hallo Leute,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einem kleinen rechtlichen Problem behilflich sein. Ich möchte mein Grundstück mit einer Laser-Schranke absichern. Genauer gesagt habe ich folgendes geplant: Auf der einen Seite des Grundstücks soll eine Säule mit den Dioden sein, auf der anderen Seite, rund 35m entfernt eine zweite mit Fototransistoren. Insgesamt möchte ich ca. 10 Strahlen im Abstand von ca. 10-15cm haben.
Und ja, ich weiß, dass es IR-Systeme gibt. Diese funktionieren aber auf die geplante Entfernung nicht so, wie ich es gerne hätte. Außerdem ist so ein Laser-Zaun bei Nebel etwas, was man selten sieht.
Nun habe ich folgende Möglichkeiten zur Umsetzung. Ich nehme 1mW Dioden und betreibe diese (fast) dauerhaft und erhöhe die Detektionszeit der Strahlunterbrechung auf ca. 100-200ms. Die ankommende Energie auf dem Chip brauche ich, um Umwelteinflüsse wie Nebel und Schnee zu kompensieren.
Die zweite Möglichkeit ist, dass ich eine 5mW Diode nehme. Die Diode kann ich ca. 40% aller Zeit ausgeschaltet lassen und sobald eine Strahlunterbrechung detektiert wird, schalte ich den Strahl für ein paar ms aus und versuche ihn dann langsam wieder anzufahren. Das Ausschalten funktioniert bei mir mit einer Geschwindigkeit von ca. 1-3ms.
Jetzt wäre Frage, welches System eher zu bevorzugen ist bzw. ob und wie ich den Zaun kennzeichnen müsste.
Welche Laserklasse bzw. was muss angegeben werden?
Moderator: ekkard
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Re: Welche Laserklasse bzw. was muss angegeben werden?
Hallo,
Ich möchte zuerstmal auf Deine Frage mit einer Frage antworten:
Welche Wellenlänge hat/haben denn Dein/e Laserdiode/n? Dass es eine IR-Diode sein soll ist ja jetzt klar. Gängige Wellenlängen sind z.B. 808 nm. und 975 nm. ...
Bei "unsichtbarer" IR-Strahlung ist eine Kennzeichung als Laser der Klasse 2 schon mal ausgeschlossen - die ist nur im sichtbaren definiert und auch bei 1mW nicht anwendbar.
Für beide Anwendungen steht die Frage (je nach Wellenlänge) dann zur Klärung an, ob die Dioden als Klasse 1 ( rechtlich gesehen kein Laser und keine Schutzmassnahmen ) oder aber als Laser der Klasse 3B zu definieren ist, weil die Grenzwerte der Schutzklasse 1 für diese Wellenlänge überschritten werden.
Interessant für eine weitere Beratung sind hier vielleicht :
- Datenblatt Deiner Dioden mit Strahlparametern
- Strahlparameter ( Strahldurchmesser Divergenzwinkel ) des fertigen Moduls.
- und: die Wellenlänge.
... dann können wir nachrechnen welche Bestrahlung im ungünstigsten Fall entsteht.
Ist denn Deine Diode / Diodenzeile nicht klassifiziert worden? Was steht denn auf einem eventuell vorhandenen gelben Schild mit schwarzem Rand drauf?
Grüße,
Undine
P.S.: Wenn - wohl gemerkt: wenn! - diese Sicherung die Grenzwerte der Schutzklasse 1 überschreitet solltest Du diese so montieren, dass Kinder nicht daran herumspielen und ggf. in den Sicherungsstrahl blicken können. Dass mal als Tipp.

Ich möchte zuerstmal auf Deine Frage mit einer Frage antworten:
Welche Wellenlänge hat/haben denn Dein/e Laserdiode/n? Dass es eine IR-Diode sein soll ist ja jetzt klar. Gängige Wellenlängen sind z.B. 808 nm. und 975 nm. ...

Bei "unsichtbarer" IR-Strahlung ist eine Kennzeichung als Laser der Klasse 2 schon mal ausgeschlossen - die ist nur im sichtbaren definiert und auch bei 1mW nicht anwendbar.
Für beide Anwendungen steht die Frage (je nach Wellenlänge) dann zur Klärung an, ob die Dioden als Klasse 1 ( rechtlich gesehen kein Laser und keine Schutzmassnahmen ) oder aber als Laser der Klasse 3B zu definieren ist, weil die Grenzwerte der Schutzklasse 1 für diese Wellenlänge überschritten werden.
Interessant für eine weitere Beratung sind hier vielleicht :
- Datenblatt Deiner Dioden mit Strahlparametern
- Strahlparameter ( Strahldurchmesser Divergenzwinkel ) des fertigen Moduls.
- und: die Wellenlänge.
... dann können wir nachrechnen welche Bestrahlung im ungünstigsten Fall entsteht.

Ist denn Deine Diode / Diodenzeile nicht klassifiziert worden? Was steht denn auf einem eventuell vorhandenen gelben Schild mit schwarzem Rand drauf?
Grüße,
Undine
P.S.: Wenn - wohl gemerkt: wenn! - diese Sicherung die Grenzwerte der Schutzklasse 1 überschreitet solltest Du diese so montieren, dass Kinder nicht daran herumspielen und ggf. in den Sicherungsstrahl blicken können. Dass mal als Tipp.

- ekkard
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Re: Welche Laserklasse bzw. was muss angegeben werden?
Ich schließe mich den Forderungen meiner Vorrednerin an. Zusätzlich wäre die Impulsstruktur (zeitlicher Verlauf der Modulation) genauer zu anlaysieren. Den Vorgang des Abschaltens und Wiederanfahrens habe ich nicht verstanden.
Hintergrund: Bei Verkürzen der Bestrahlungsdauer kann man tatsächlich die momentane Bestrahlungsstärke erhöhen, ohne die Augen zu gefährden. Voraussetzung: Dies wird elektronisch gesichert, so das bei jedem einfachen Fehler die Anlage strahlungslos geschaltet wird oder strahlungslos bleibt.
Hintergrund: Bei Verkürzen der Bestrahlungsdauer kann man tatsächlich die momentane Bestrahlungsstärke erhöhen, ohne die Augen zu gefährden. Voraussetzung: Dies wird elektronisch gesichert, so das bei jedem einfachen Fehler die Anlage strahlungslos geschaltet wird oder strahlungslos bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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