Hallo Binnur,
in Ordnung, ich denke dass ich mit meinem Zweifel da bei Dir vielleicht falsch lag... ich versuch mir gerade vorzustellen, was Du schreibst was bei Dir im Moment passiert. Ich vergesse meine guten Umgangsformen... aber wer so etwas macht wie Die Frau da bei Dir hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank...
Vielleicht um von vorne herein etwas klarzustellen:
Dieses Forum hier ist ein Fachforum, daß sich mit Lasertechnik ( Lasern in der Veranstaltugstechnik, Gewerbe, Industrie und Wissenschaft und vor allem im Hobbybereich ) beschäftigt, das schließt auch die Diskussion über Sicherheitsprobleme und Sicherheitsfragen ( Vorschriften und Gesetze / Unfallberichte / Einhaltung von Sicherheitsstandards in der Praxis in den verschiedenen zuvor beschriebenen Bereichen sowie Information und Austausch über alles dies) ein.
Leider werden auch solche Vorfälle immer wieder mal Gegenstand von Diskussionen, meistens anhand von Zeitungsberichten aber auch mal wegen Fragen oder Schilderungen einzelner Personen über unschöne Zwischenfälle.
Ich lese hier so etwas zum ersten mal, weiß aber leider auch, dass es anscheinend öfter vorkommt.
Aber : Die in diesem Forum geschriebenen Meinungen, das hier vorgetragene Wissen ( und leider oft auch mal Unwissen ) kann nicht als Gutachten verwendet und genutzt werden, ich denke so etwas ist gar nicht statthaft. Ich meine, daß diese Plattform zur Diskussion über alles was Lasertechnik betrifft da ist, Gutachten u.ä. die bei den Behörden oder gar bei Gericht verwendet werden können werden hier nicht erstellt und dürfen aus guten Gründen auch nicht erstellt werden. Dazu bedarf es eines Sachverständigen, der als solcher zugelassen ist und der ggf. von der Polizei oder den Behörden hinzugezogen werden kann.
Will konkret für Dich heißen ( soweit ich es verstanden habe ) : Was ich oder sonst jemand von uns hier schreibt ist vollkommen unverbindlich eine persönliche Meinung / Einschätzung / Stellungnahme... und wiegt Objektiv bei den Behörden nicht mehr als die Stimme deines Nachbarn/Deiner Freundin/ o.ä. mit dem kleinen aber feinen Unterschied dass wir und hier in der Regel mit einem bestimmten Bereich der Lasertechnik gut auskennen und z.B. wissen was gefährlich ist oder was nicht. Bei dem was gesetzlich erlaubt ist oder nicht wird's dann schon komplizierter ... ohne jemanden hier beleidigen oder herabsetzen zu wollen - auch ich weiß da manchmal nicht ganz genau bescheid.
Es ist grundsätzlich Sache der Strafverfolgungsbehörden wie z.B. der Polizei sich mit solchen Problemen zu befassen und hier angemessen - will heißen : auf der Grundlage geltenden Rechtes - einzuschreiten und Anordnungen zu treffen und ggf. Sachverständige zu einem Vorfall anzuhören.
So weiß ich es und schätze mal so wird es auch in einem Rechtsstaat ablaufen.
Ist Dir das bewußt ... ?
Deshalb nochmal :
Ich meine ganz persönlich ( von meinem Wissen und meiner Erfahrung her ) : Ja, die Kameras können bei der beschriebenen Beleuchtung mit einem tragbaren Hochleistungslaser zerstört werden, das ist sicher.
Ob es sich bei den Lasern die die Dame auf Dein Gesicht (

!!!) auf Dein Grundstück und Deine Hauseinrichtung richtet um Hochleistungslaser handelt ist unklar, es spricht jedenfalls einiges dafür, da tragbare Geräte unter 500 mW bei 445 nm kaum auf dem Markt erhältlich sind.
Wenn es sich um einen Laser der Ausgangsleistung größer 5 mW handelt ( im sichtbaren Schutzklasse 3B oder 4 ) und wie von Dir beschrieben gegen Dich und Deine Hauseinrichtung eingesetzt werden ist das gesetzlich unzulässig und strafbar.
Die Blendung eines Laser der Schutzklasse 3B oder 4 ins Gesicht verursacht auf jeden Fall bei den beschriebenen Abständen weniger Meter Gesundheitsschäden ( Fokussierung der Laserstrahlung auf der Netzhaut / Netzhautverbrennungen / Gesichtsfeldausfälle / Blendung etc. ).
Eventuelle Schädigungen durch die Belästigungen kann eigentlich nur ein Facharzt ( Augenarzt ) rechtssicher diagnostizieren... soweit meine Meinung dazu.
Aus meiner Sicht sollte es den Strafverfolgungsbehörden leicht fallen den oder die Laser einzukassieren, zumal deine Bilder von der Kamera ja dokumentieren was bei Dir los ist und dass es sich um keine starke Taschenlampe o.ä. handelt, zumal die Täterin ja wohl bekannt ist.
Dann kann z.B. mit Hilfe eines Gutachters auch festgestellt werden welche Leistungen die Geräte haben und welche Gefahr dies darstellt. ( Auch ob es tatsächlich das von mir vermutete Gerät ist ... )
Trotzdem sind dies alles nur Meinungen, Einschätzungen usw., rechtskräftig und rechtsverbindlich sind meine Aussagen hierzu nicht.
Wie ich schon anderswo schrieb sind diese Geräte in Deutschland wohl nicht legal einführbar, aber der Besitz ist nicht verboten. Die Einfuhrbeschränkung dieser Geräte aus dem nicht-EU-Ausland nach Deutschland ist aber nur deshalb wirksam, weil die Geräte z.B. in den USA nicht nach den hier geltenden Bestimmungen klassifiziert und gekennzeichnet worden sind. ( Laserklasse / Warnhinweis in deutscher Sprache usw.) Es handelt sich grundsätzlich um keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Darüber was ( bei sinnvollen Anwendungen ) und zur Befriedung der Forscherneugier erlaubt und verboten ist und was man zulassen / nicht zulassen sollte ließen sich lange Debatten führen.
Eines ist jedenfalls klar : Das was Du erlebst ist nicht erlaubt und auch gefährlich, mindestens so gefährlich, wie wenn jemand mit einer Zwille oder Steinschleuder ständig Steine mit hoher Geschwindigkeit auf Dein Grundstück schleudert - nur das Steine erstmal nicht durch die Glasscheibe kommen - Laserstrahlung ( es ist ja auch Licht ) aber schon.
Ich denke mal meine Mitleser und Nachredner werden sich im Wesentlichen hier anschließen oder ähnliches schreiben.
Ist Dir damit vielleicht ersteinmal geholfen? -
Alles andere musst Du in die Wege leiten.
Ich wünsche Dir trotzdem eine ruhige Nacht und hoffe dass Dein Verhältnis zur Laserstrahlung dadurch nicht weiterhin zu stark belastet wird - es gibt auch sinnvolle, nützliche Anwendungen davon, auch wenn´s schwerfällt das im Moment wahrzunehmen.
Grüße aus dem Westerwald,
Undine