1)
Jeder kann einen Laser kaufen…. Falsch! JEDEMANN kann nur Laser kleiner Klasse 3R kaufen! Alles was drüber ist, darf nur an Personen mit „Fachkunde“ verkauft werden, wobei (wohl) es kein Regelwerk zur Überprüfung der Fachkunde gibt. Siehe hierzu:
Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)
Autoren: Arbeitskreis „Laser als Verbraucherprodukte“
Herausgeber: Bundesanstalt fĂĽr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Telefon: +49 (0) 231 9071-0
Telefax: +49 (0) 231 9071-2364
E-Mail:
physical.agents@baua.de
Internet:
http://www.baua.de
2)
Sind „Schutzbefohlen“…. Man sollte …. Is quatsch! Generell gilt nur ANMELDEPFLICHT und Pflicht zur Einhaltung diverser Normen !!!! Audience Scanning ist OK solange nachweislich die MZB eingehalten wird !!!! Diese Pflichten bringen unter Umständen auch ein Sachverständigen – Gutachten mit sich !!!
3)
Wir verkaufen nur Laser die den Strahl ablenken…. Is totaler Quatsch!! Wenn auf dem Projektor Klasse 3B oder 4 steht, dann ist das gerät in der Lage, MZB Überschreitende Strahlung ab zu geben!!!!! Es gibt dann einen Laserbereich, in dem die MZB überschritten wird!!! Dann hat der Betreiber bestimmte Schutzmaßnahmen ein zu halten !!!! (anmelden, Gutachten, usw…) . NUR wenn auf dem Projektor „klasse 2“ steht, dann ist diese Aussage korrekt, ich habe aber noch niemals einen Galvoscanning-Projektor Klasse 2 gesehen!!!! Habt ihr einen? Wäre ja möglich, in dem z.B. ein „anerkanntes Savety“ verbaut ist, dass Klasse 2 GARANTIERT… solch ein Savety ist mir aber gänzlich unbekannt, ich lasse mich gerne belehren.
4)
Geschwindigkeit PPS ist ein Qualitätsmerkmal…. Ist halbrichtig! Die PPS Angabe ist nur aussagekräftig bei 8 Grad nach ILDA (mit Ilda Testbild)
5) e
s gibt Rot GrĂĽn Blau..... E s gibt neben RGB auch Gelb, Cyan und viele Mehr dioden bzw DPSS laser
6)
25-30 kpps ausreichend für Grafik ist Ansichtssache. Wie gesat, die Aussage is eh eh nur nach Ilda bei 8 Grad brauchbar….
7)
Aufbau in Öffentlichkeit, Mindestens 2,7 Meter über Boden ! Falsch!!!! Der Laserbereich liegt 2,7 Meter über begehbare Flächen!!!! Strahlen welche die MZB einhalten dürfen auch drunter sein!!! Die Einhaltung muss halt sichergestellt werden können!!! Begehbare Flächen, das kann auch eine Bierbank sein! Ein Tisch gilt nicht als Begehbar! Der Projektor selbst, darf auch unter 2,7 Meter sein, wenn der Laserbereich, der sich dadurch ergibt UNZUGÄNGLICH für nicht unterwiesene Personen ist !!! Wie das gemacht wird, kann man nachlesen.
Mindestabstand 6 Meter !!! ABSOLUT FALSCH und sogar gefährliche Info !!! Der notwendige Mindestabstand ist abhängig von Leistung, Divergenz, Scannweg , Strahlqualität und vielen weiteren Faktoren !! Dieser kann nur BERECHNET oder GEMESSEN WERDEN!!! Er ist sehr stark von der Leistung abhängig !! Fakt ist: Wo Leute hin können, muss die MZB eingehalten werden!!! Diese Pauschalaussage ist gefährlich, oder möchten Sie sich mal 6 Meter vor meinen Projektor stellen ???
9)
Nochmal Mindestabstand 6 Meter!!! Haben Sie ein Gutachten wo das mit den 6m drinn steht? Bei 2 Watt Leistung sind 6 Meter sicher zu wenig !!
10)
Jede Regel ist zum Brechen da: ist WAHNSINNIG !!!! der Verstoß gegen Vorschriften läuft auf Fahrlässig, Grob Fahrlässig bis hin zu VORSATZ hinaus !!! Das bedeutet u.U. Freiheitsstrafe !!!! Diese Aussage finde ich absolut fragwürdig……
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Es ist eigenes Ermessen was man seinem Puplikum zutraut…. FALSCH! Es ist eigenes Ermessen wieviel Strafe man riskieren will !!!!! Es ist Physikalsich nachweisbar, wieviel man tatsächlich seinem Puplikum zutraut… das hat nix mit Ermessen zu tun, und das MUSS eigentlich die MZB einhalten! UND ganz wichtig, das muss man im Falle eines Falles nachweisen können! Mit einem Gutachten fällt das leicht!
12)
Nachlesen wie man es richtig macht: HOFFENTLICH steht da alles richtig!!! Wenigstens die Nomren… wenigstens ein Verweis auf die BGI 5007!
13)
"ich glaube, 1,5 mw..".... Schutzklassen kann man ĂĽbrigens nachlesen, nicht nur glauben
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mrad Anzahl ==> die Dicke des Strahls FALSCH! Das ist der Aufweitungswinkel des Laserstrahls !!!! Die Dicke ist der sogenannte Strahldurchmesser am Austritt !!!!
15)
Zertifikat „Lasersicherheitsschein“…. Ist eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung einer Anlage vorgelegt werden kann, und eine Sachkunde bestätigen soll, welche für den LSB, der bestellt wirdd notwendig ist.… ob damit die „Sachkunde“ von Amtswegen anerkannt wird, liegt im Ermessen des AMTES!
16)
Mit dem „Zertifikat“ weis der Betreiber lediglich, dass er das, was er tut ANMELDEN MUSS; und dass unter Umständen ein Gutachten erforderlich ist. ER SELBER KANN DAMIT NICHT DIE SICHERHEIT BEURTEILEN !!!!!!! Dazu fehlen noch einige Kenntnisse. Kurse dazu dauern deutlich länger ! diese Aussage ist also falsch…