erst mal ein paar persönliche Infos zu mir:
Name: Alex (Esko)
Wohnort: Mittelfranken
Interessen: Elektronik und µCs, ich bin auch im Mikrocontroller.net Forum
Erfahrung mit Lasern: Einen 40W CO2 Laser benutze ich regelmäßig zum Schneiden und Gravieren
Erfahrung mit Show-Lasern: keine
In einem kleinen Partyraum möchte ich einen kleinen gekauften Lissajous-Generator (<5mW) der Klasse 3A einsetzen. Er soll von der Decke schräg nach unten strahlen, so das man einen Tunneleffekt hat. Dadurch ergibt sich erzwungenermaßen, dass man in den Laser schaut.
Manche werden die Frage lächerlich finden, denn das Teil ist nicht viel mehr als Spielzeug: Kann das schädlich für die Augen sein?
Ich habe zur Lasersicherheit schon einiges in diesem Forum und auf lasersafe.de gelesen und nach meiner Berechnung überschreitet es die MZB deutlich. Kann das sein?
Viele Grüße,
AlexEsko
Berechnung nach http://www.lasersafe.de/MZBvis2b.htm
Bestrahlungsstärke
D0 = 1 mm
rmin = 1 m
div = 0,001
0,5*(D0 + rmin * div) = 1 mm
A = 0,25*(1mm)^2*Pi = 0,79 mm²
Messung am Laser mit Millimeterpapier ergibt ca. 1 mm², das stimmt sehr gut überein.
E = 5mW/1mm²
Verweildauer eines bewegten Strahles im Auge
f = 5Hz //geschätzt
t = (2 * 7mm / 50cm)^0,5/(Pi* f) = 10,7 ms
Impulsenergie
Aq = (3,5mm)^2 * Pi
Q = E * Aq * 10ms = 1,9 mJ
Anzahl der Impulse
Qg = 100 * Q //geschätzt
Maßgebliche Bestrahlung
H= Qg/Aq
H = 5000J/m²
Berechnung der maximal zulässigen Bestrahlung
MZB = 18 * (10)^0,75 * 1J/m²
MZB = 101 J/m²
H >> MZB -> nicht erlabut