Laserworld cs 1000 RGB

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NicoFox
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Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Mi 28 Nov, 2012 7:01 pm

Hallo und ein gute Abend
Ich habe mir einen Laserworld cs 1000 RGB gekauft, eine spaßige Sache, aber um so mehr ich mich herein lese um soll übler wird es.
Mit den ganzen Sicherheits- Bestimmungen (die nicht Verkehrt sind) ist es überhaupt möglich, das ich mit meinem Laser bei einer Veranstaltung eine kleine Show mache wo die strahlen ins Publikum treffen eine Gefährdung für das Publikum auszuschließen? Die vorgeschriebene sicherheits Schaltung wie (Not aus) unsw. sind vorhanden.
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thomasf
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von thomasf » Mi 28 Nov, 2012 7:57 pm

Hi,

ich gehe allerdings nicht davon aus, dass eine interne Strahlenüberwachung (auch als Safety bekannte) vorhanden ist. Wenn es nicht beim Geburtstag bleibt, bleibt dir auch eine Anmeldung nicht erspart. Zudem benötigigst du zum Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten, welcher auch du mit entsprechendem Zertifikat sein kannst.

Auch wenn die Preise für einen "möchtegern" 1W Laser im Keller sind, die Bestimmungen für den Betrieb bleiben die Gleichen!

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Mi 28 Nov, 2012 8:50 pm

Also laut Hersteller hat der Laser: Laser-Safety, Sicherheitsschaltung gemäß IEC 60825-1.
Höre halt nur als wie Gefährlich es sein kann wenn die Laser Strahlen in´s Publikum gehen.
Daher habe ich mich halt gefragt was der Laser an Sicherungen haben muss, und was zu beachten ist um ihn laufen zu lassen ohne
das eine Gefährdung der Gäste ausgeht .
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SnakeHanau
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von SnakeHanau » Mi 28 Nov, 2012 10:35 pm

Hi,

hab auch son nen teil mal sehr sehr günstig erworben und bin dabei es entspechend umzubauen.....

Das mit der Safety kannste haken....da is keien drinne auf meinem stand dau auch was davon drauf.
Lass ihn mal ne zeit auf "Sound to light" laufen und schalte dann im betrieb den DIP-Schalter um in ILDA oder DMX modus...siehe da du hast nen schönen stehenden einzelstrahl
Achja...nen Shutter ist auch keiner eingebaut zur sicherheit

Macht deiner wenixtens nen sauberen weißen strahl...auch noch nach 3-5m ?
Das hat meiner nie geschafft, weil das alles sowas von schief und gagelig verbaut ist
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von bikeraper » Do 29 Nov, 2012 9:32 am

Der Laser dürfte Class 4 sein. Den darf man ohne Laserschutzkurs nicht betreiben. Du musst über entsprechende Spiegel, Aufweitungen dafür sorgen, nachweislich, dass beim Publikum nicht mehr Leitung ankommt als erlaubt. Ein Burst Spiegel liefert da z.B. gute Möglichkeiten, so lange der eine phette Strahl (ich vergess immer wie der heisst) drüber gelenkt wird.
Mach den doofen Kurs. Dauert 1 Tag kostet was um knapp 300 eur, dann haste zumindest ein Grundwissen und genug zum Nachlesen. Bei einer Veranstaltung muss jemand kommen und den Aufbau abnehmen und dir bestätigen, dass dem Publikum keinerlei Gefahr droht. Das ganze muss dann noch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Je nach Größe und Dauer der Veranstaltung sowie Deinem Aufbau liegt es in Deiner Hand, was Du davon machst. So lange keinem was passiert und keine Kontrolle kommt.......
Aber auch mit 1W RGB kann man Leute lässig erblinden lassen. Augenärzte nehmen zum Hornhautlasern 100mW für 1/10 sec!!!
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von Patrick93 » Do 29 Nov, 2012 9:39 am

Die "Sicherheitsschaltung gemäß IEC 60825-1" bedeutet meines Wissens ledeglich, dass ein Interlock- Anschluss vorhanden ist, also dass man einen Not- Aus anschließen kann.

Mit einer eingebauten Safety hat das nichts zu tun.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von mR.Os » Do 29 Nov, 2012 9:41 am

bikeraper hat geschrieben:Der Laser dürfte Class 4 sein. Den darf man ohne Laserschutzkurs nicht betreiben
Das ist so nicht richtig. Den Kurs muss man nicht machen, wenn man sich das Wissen andersweitig angeeignet hat. Man sollte es nur wissen.
Die meisten LSB Kurse sollen sowieso Verkaufsveranstaltungen sein, gewürzt mit einer kleinen Prise Sicherheitsinfo.
Beste Grüße
Andreas

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Do 29 Nov, 2012 6:51 pm

Nabend ich bedanke mich schon einmal für die Kommentare und antworten, die mich schon einmal ein Stückchen weiter gebracht haben.
So wie ich euch jetzt verstehe ist es wichtig dass eine interne Strahlenüberwachung im Geräte Innern vorhanden ist wenn der Laser durchs Publikum geht?
Laut Beschreibung vom Hersteller (Laserworld) ist die wohl vorhanden, werde aber zur Sicherheit nochmal die-reckt mich beim Hersteller erkundigen.
Auf http://www.thomann.de/de/laserworld_cs1 ... 3god30kA6Q ist auch die Beschreibung.
Wie kann ich denn sichergehen wenn es eine Öffentliche Veranstaltung ist, und der Laser so Arbeitet das die Strahlen durch das Publikum gehen oder schwenken,
das niemand Gefährdet wird?
Ich weiß das der Leser mindestens in einer Höhe von 2.70m hängen muss und das er mindestens 5m vom Publikum entfernt sein sollte.

Danke und Grüße NicoFox

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Do 29 Nov, 2012 8:39 pm

Hallo,

nur die Geräte mit XScan Scannern haben ne Strahlüberwachung. Der lt. Beschreibung hat die "bis zu 30K Scanner" drin
welche die nicht haben. Das mit den 2.70m und 5m zum Publikum ist Blödsinn. Das Ding ist so zu montieren das der MZB
eingehalten wird. Bei 1W werden 5m nicht reichen denke ich. Wenn du es berechnest wirst du auf 100m kommen denke ich.
Das war kein Scherz !!

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Do 29 Nov, 2012 9:28 pm

Na suppi also darf das Gerät nur in der Öffentlichkeit laufen wenn die strahlen nicht ins Publikum gelangen können?
Und wie klappt es dann auf Veranstaltungen die eine richtige Laser Show hin legen wo die strahlen und wellen unw. durch den kompletten Raum fahren? :roll:

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Do 29 Nov, 2012 9:33 pm

Entweder gut und teuer mit TÜV und Leuten mit viel Erfahrung die dann aber auch nicht
so ein Teil nehmen oder von Hobby-DJs mit Geiz-ist-Geil Faktor und der Meinung "was so teuer ist
kann nicht gefährlich sein". Zweitere mit einem Bein im Knast..obwohl sie eigentlich mit beiden Beinen
da reingehören..

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Do 29 Nov, 2012 9:57 pm

guido hat geschrieben:Entweder gut und teuer mit TÜV und Leuten mit viel Erfahrung die dann aber auch nicht
so ein Teil nehmen oder von Hobby-DJs mit Geiz-ist-Geil Faktor und der Meinung "was so teuer ist
kann nicht gefährlich sein". Zweitere mit einem Bein im Knast..obwohl sie eigentlich mit beiden Beinen
da reingehören..
Geiz-ist-Geil Faktor Grad auch wider nicht, licht ist ein Hobby. Und neue Sachen soll Mann bekanntlich klein anfangen.
Und ich habe Grad nicht das Geld um einen Projektor für 3-4 tausend€ zu kaufen. Mir geht es ja nur drum das ich niemand gefährde oder gar verletze.
Aber danke für die Auskunft

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Do 29 Nov, 2012 10:32 pm

Sportschiessen ist auch ein Hobby. Aber keiner käme auf die Idee : "Du wenn du mal ne Party hast
dann baller ich mal ein bisschen in die Decke..."

Problem ist das der Markt mit Geräten geflutet wird die "am Ziel vorbei " laufen.
Mit den Kisten darfst du nur >2.70 über dem höchstem begehbarem Punkt lasern.
Aber nix Audience...Ein LSB sollte Grundvorrausetzung für den Erwerb eines Lasers sein.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von bikeraper » Mo 03 Dez, 2012 10:49 am

mR.Os hat geschrieben: Das ist so nicht richtig. Den Kurs muss man nicht machen, wenn man sich das Wissen andersweitig angeeignet hat. Man sollte es nur wissen.
Die meisten LSB Kurse sollen sowieso Verkaufsveranstaltungen sein, gewürzt mit einer kleinen Prise Sicherheitsinfo.
Ich habe den Kurs bei einem Institut gemacht, da waren hauptsächlich Wissenschaftler. Ausser mir war nur einer mit nem Showlaser da . Da wurde gar nix verkauft, sondern es war ein Wissenschaftlich fundierter Kurs mit massig gedrucktem Papier und einer Cd für Background Infos.
Wenn er kontrolliert wird und keine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses vor weisen kann, wird das unangenehm.
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von bikeraper » Mo 03 Dez, 2012 10:54 am

NicoFox hat geschrieben:Na suppi also darf das Gerät nur in der Öffentlichkeit laufen wenn die strahlen nicht ins Publikum gelangen können?
Und wie klappt es dann auf Veranstaltungen die eine richtige Laser Show hin legen wo die strahlen und wellen unw. durch den kompletten Raum fahren? :roll:
Die Strahlen ins Publikum dürfen eine bestimmte Stärke nicht übersteigen. DAS musst DU gewährleisten z.B. durch Aufweitung oder entsprechende Optiken. 5mtr sind ein Klacks. Das ist NIX.
Tu Dir den Gefallen und besuche einen anständigen Kurs, dann wird Dir klar, warum Dir hier so ein scharfer Wind entgegen weht. Ich habe die ganze Thematik vorher auch deutlich entspannter gesehen, weil mir nicht klar war, was so ein "kleiner" 2W RGB Laser anrichten kann. Auch wenn Deiner "nur" 1W stark ist, kann es sehr sehr böse enden.
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von mR.Os » Mo 03 Dez, 2012 11:05 am

bikeraper hat geschrieben:Wenn er kontrolliert wird und keine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses vor weisen kann, wird das unangenehm.
Von wem solltest du kontrolliert werden? Wo steht, dass man einen solchen Kurs belegen muss?
Ich lasse mich da gern eines besseren belehren. Aber zum LSB wird man vom Veranstalter berufen. Man sollte natürlich Sachkenntnis haben, aber es ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben, wo diese her kommt.

Es ist schön, dass du deinen LSB Kurs an einer ordentlichen Stelle gemacht hast. So wie man es liest, passiert es zu selten. Ich habe leider hier gar nicht die Möglichkeit dazu.
Beste Grüße
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von adminoli » Mo 03 Dez, 2012 1:33 pm

mR.Os hat geschrieben:
bikeraper hat geschrieben:Von wem solltest du kontrolliert werden? Wo steht, dass man einen solchen Kurs belegen muss?
Hi,

ich denke das dies eher beruflich gemeint ist in Verbindung mit der BG.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von VDX » Mo 03 Dez, 2012 1:41 pm

... ich hab' meinen LSB bei der LGA in Nürnberg gemacht - da kam einer vom Nürnberger Laserzentrum und hat etwa 10 Teilnehmern von diversen Firmen (von KMU's bis zu Konzernen wie BMW), die mit Laseranlagen arbeiten (meist Schweiß- oder Schneidlaser >>1kW) was vom Fach erzählt - nix mit 'Verkaufsveranstaltung' ... ich dachte bisher, das wäre normal so :freak:

Eigentlich hätte ich den Schein auch nicht benötigt, da während der Uni-Zeit und über die letzten 20 Jahre als Laserentwickler und -Anwender vermutlich mehr Know-how zusammengekommen war (auch mit potentieller Gefährdung und heil überstandenen Laser-Unfällen), als der gute Mann vom Laserzentrum überhaupt vermitteln konnte ...

... aber wenn die BG einen LSB fordert, dann muß der auch da sein ... und mich (als damaligen Entwickler für die Mikroschweiß-Laseranlagen) hatten sie eben als 'Lasersachverständigen' rausgeguckt :roll:

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von bikeraper » Di 04 Dez, 2012 8:46 am

mR.Os hat geschrieben:
bikeraper hat geschrieben:Wenn er kontrolliert wird und keine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses vor weisen kann, wird das unangenehm.
Von wem solltest du kontrolliert werden? Wo steht, dass man einen solchen Kurs belegen muss?
Ich lasse mich da gern eines besseren belehren. Aber zum LSB wird man vom Veranstalter berufen. Man sollte natürlich Sachkenntnis haben, aber es ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben, wo diese her kommt.

Es ist schön, dass du deinen LSB Kurs an einer ordentlichen Stelle gemacht hast. So wie man es liest, passiert es zu selten. Ich habe leider hier gar nicht die Möglichkeit dazu.
Wenn Du öffentlich was vor führst sollte Die Anlage vom jemandem abgenommen werden, also der Aufbau und muss, zumindest in Berlin, beim OA angemeldet werden. Diese Herren wollen, meines Wissens nach, von dem Verantwortlichen den Nachweis sehen, dass er LSB ist, zuzüglich der Abnahmebescheinigung des Aufbaus. Mag sein, dass das in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von tschosef » Di 04 Dez, 2012 12:02 pm

hai hai..
den Nachweis sehen, dass er LSB ist,
es gibt aber keinen Nachweis, dass man LSB ist !!!

es gibt vielleicht einen Brief, in dem der LaserSchutzVerantwortliche dich zum LSB Bestellt !!!
und es gibt vielleicht einen nachweis, dass du bei einer Veranstaltung anwesend warst, die dir womögilch eine Sachkunde vermitteln konnte.

aber einen Nachweis dass man LSB ist, gibt es nicht.

so mein Kenntnisstand.....
Erich, der sich selbst schon als LSB Bestellt hat, und als Sachkundenachweis einen Wisch vom Cheff (uni) bekommen hat, was auch annerkannt wurde (bei der Anmeldung)

viele Grüße
Erich
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von linus » Di 04 Dez, 2012 12:45 pm

nun, der veranstalter (oder chef der firma) kann (muss) dich (schriftlich) zum LSB bestellen. dieses schreiben wäre der nachweis zum LSB.
die (mögliche) erlangung der sachkunde kann man ggf mit der teilnahmebestädigung eins seminars (teils jodeldiplom) bestädigen.

bei meinen veranstaltungen habe ich mich als LSB bei der abnahme angegeben und musste dafür keine nachweise in papierform vorlegen. dem prüfer gegenüber habe ich möglicherweise durch das gespräch ausreichend fachkunde nachweisen können.
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von murmeljoe » Di 04 Dez, 2012 12:50 pm

Hallo Zusammen,
bin mal wieder im Zweifel, ob mich das ewige Wiederholen der selben Frage (LSB-Gedöhns, Anmeldung, TÜV- vs. Sachverständigenprüfung, Anmeldung OA, Kosten, Laber, Sülz ...) einfach nur langweilt oder ob ich mich doch mehr über das unbekümmerte Verbreiten von Teilwissen amüsiere!

Nein, ich spreche hier natürlich nicht über die Jungs, die so etwas tatsächlich schon selbst erfolgreich in der Praxis durchgezogen haben (tschosef, guido, adminoli, ... also bitte nicht angesprochen fühlen)
:freak:

Gruß
Joe
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von tschosef » Di 04 Dez, 2012 1:27 pm

Nein, ich spreche hier natürlich nicht über die Jungs, die so etwas tatsächlich schon selbst erfolgreich in der Praxis durchgezogen haben (tschosef, guido, adminoli, ... also bitte nicht angesprochen fühlen)
sondern?..... ich steh nämlich auf der Leitung :-)

ne frage: die Aussagen von mir und auch Linus sind schon noch korrekt, gell? oder gibts mittlerweile Neuerungen die mir entgangen sind????
viele Grüüüße
Erich
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von linus » Di 04 Dez, 2012 1:50 pm

ja...jetzt lost...raus mit der sprache ;)
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von karsten » Di 04 Dez, 2012 7:30 pm

Naja, mich kann er nicht gemeint haben, ich hab mich bisher in dem Thread noch nicht zu Wort gemeldet. Aber ich steuere gerne noch mein Halbwissen bei:

Für den Betrieb eines Lasers (> Klasse 2M) ist ein Laserschutzbeauftragter durch den Unternehmer zu bennen. Dies ist muss schriftlich erfolgen (Ausnahme: Einzelunternehmer müssen sich nicht selbst zum LSB bestellen) und der benannte muss über eine entsprechende Qualifikation verfügen, ggf. kann diese Qualifikation durch den Besuch eines Seminars erlangt werden (viel Glück :twisted: ). Der LSB steht dem Unternehmer in Sicherheitsfragen beratend zur Seite, eine Übertragung größerer Verantwortung kann erfolgen, muss aber dann schriftlich festgehalten werden und der LSB muss mit den notwendigen Entscheidungsbefugnissen ausgerüstet werden.

Zum LSB wird man also nicht durch den Besuch eines solchen "LSB-Seminars", sondern dies soll nur dazu dienen die notwendige Sachkunde zu erlangen, um zum LSB bestellt werden zu können. Da die Teilnahmebescheinigung üblicherweise jeder bekommt, der körperlich anwesend war, sagt die Bescheinigung leider nichts über die tatsächliche Sachkunde des Teilnehmers aus. Ein echter Sachkundenachweis kann über die Teilnahmeurkunde nicht wirklich erbracht werden.

Laseranlagen müssen bei der zuständigen BG sowie bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierbei ist in der Anmeldung u.A. der LSB mit anzugeben (neben technischen Daten, Sicherheitskonzept etc.). Das zuständige Ordnungsamt kann, wenn es Bedenken bezüglich der Sicherheit gibt oder wenn es nicht in der Lage ist, die Sicherheit selbst zu beurteilen (meist der Fall), ein Gutachten verlangen. Eine weitergehende Prüfung ist mir nicht bekannt.

Die Realität sieht manchmal etwas anders aus. Bei der letzten Veranstaltung, die wir mit Lasern hatte, haben wir die Anmeldung beim Ordnungsamt vorgenommen und die fühlten sich erstmal nicht so ganz zuständig. Am Ende hieß es dann sinngemäß: Anmeldung ist zur Kenntnis genommen, wir wünschen viel Spass bei der Lasershow. Keine Prüfung, kein Forderung eines Gutachtens, nichts. Gutachten wurde dann trotzdem erstellt, u.a. auch aus versicherungstechnischen Gründen.

Soweit das Halbwissen von einem, der tatsächlich mal vor Jahren ein "LSB-Seminar" besucht hat. Hoffe, ich habe nicht zuviel blödsinn erzählt.

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Di 04 Dez, 2012 9:05 pm

Halt dich nicht so zurück: Das wesentliche schön zusammengefasst.
Fehlt eigentlich nur der abschliessende Satz: Wenn was passiert bist du eh der Depp ( sarkastisch für Beweispflicht )

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von murmeljoe » Di 04 Dez, 2012 10:47 pm

/OT on/
Jungs Ihr seit heute wieder echt überempfindlich und habt meine Aussage komplett in den falschen Hals bekommen!
Die wichtigste Aussage war: "He Ihr alten Hasen, die ich Euch so sehr schätzen gelernt habe (Guido, Oli, Erich, Linus und wie Ihr alle heißt), Ihr seit natürlich nicht mit meinem kleinen Seitenhieb gemeint. Eure Aussagen beruhen auf praktischer Erfahrung und sind deshalb fundiert und natürlich richtig!" <- Das meine ich absolut ernst!

Und um nicht zu riskieren, dass Ihr Euch angesprochen fühlt, habe ich Euch explizit genannt und von meiner kleinen Stichelei ausgenommen:
Nein, ich spreche hier natürlich nicht über die Jungs, die so etwas tatsächlich schon selbst erfolgreich in der Praxis durchgezogen haben (tschosef, guido, adminoli, ... also bitte nicht angesprochen fühlen)
Zumindest wollte ich das! Eure Reaktion zeigt jedoch leider, dass ich das wohl nicht geschafft habe :oops:

Zu meiner kleinen Stichelei selbst: Ein fundiertes Wiki wäre schon schön :wink:
Ne, im Ernst, allein in diesem Threat wird an mehreren Stellen ein kolosaler Blödsinn verzapft und wie soll ein interessierter Neuling unterscheiden, was fundiert und was frei zusammengereimt ist?

In Summe ändere ich meine Aussage also wie folgt:
1. Vielen Dank an all die Fachleute (ernst gemeint!), die hier wieder und immer wieder die selben Falschaussagen anderer korrigieren.
2. Mich ermüdet das inzwischen zunehmend. "Schwaben schwätzt Schwäbisch: Es heißt nicht Frustration - es heißt Luscht-Verluscht!"
/OT off/
Gruß
Joe
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von murmeljoe » Di 04 Dez, 2012 11:22 pm

Doppelpost, um noch etwas Konstruktives beizutragen:

@karsten: Danke für Deine, wie ich finde gute Zusammenfassung. In einem Punkt hätte ich noch eine Anmerkung und einen Tipp:
Da die Teilnahmebescheinigung üblicherweise jeder bekommt, der körperlich anwesend war, sagt die Bescheinigung leider nichts über die tatsächliche Sachkunde des Teilnehmers aus.
Das stimmt bei Showlasern natürlich schon, in der materialbearbeitenden Industie sieht das meistens ganz anders aus: Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet Sachkundekurse für Laserschutzbeauftragte in der Materialbearbeitung an. Diese gehen (mit Praxisteil) ca. eine Woche und enden mit einer Abschlußprüfung. Da reicht reine Anwesenheit definitiv nicht (zumindest mir hätte das damals nicht gereicht :roll: )
Der Tipp: Alle Betriebe der Holz- und Metallindustrie (zumindest die mit Angestellten) sind Zwangsmitglieder in der BGHM. Damit haben alle Mitarbeit das Recht, die Kurse kostenlos zu besuchen (inkl. An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung)! Obwohl die showlaserspezifischen Inhalte sicherlich zu kurz kommen, ist der kleine Kurs (3 Tage) tausendmal sinnvoller, als eine Verkaufsveranstaltung beim Chinalaseranbieter. 8)
Auch auf anderen Gebieten ist mir aufgefallen, dass wir die kostenlosen Angebote unserer BGs viel zu selten nutzen, weil wir sie einfach nicht kennen.
Gruß
Joe
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von adminoli » Mi 05 Dez, 2012 10:04 am

Hi,

Joe, habe dich schon verstanden, darum hatte ich mich auch zurückgehalten.

Ich selbst habe mein LSB-Kurs bei Medialas gemacht und das war alles andere als eine Verkaufsveranstalltung. Ich persönlich bin eher davon überzeugt, dass man im Business mit Understatement mehr verkauft als wenn man hier als Jahrmarktschreier auftritt.

Die, die am lautesten schreien, haben oft auch minderwertige Ware im Sortiment > siehe eine bekannte große Laserfirma die ihren Sitz nicht mehr in DE hat. :mrgreen:

Gruß
Oliver

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Mi 05 Dez, 2012 1:16 pm

adminoli hat geschrieben:
Ich persönlich bin eher davon überzeugt, dass man im Business mit Understatement mehr verkauft als
wenn man hier als Jahrmarktschreier auftritt.
..nach meiner persönlichen Erfahrung leider falsch. Ehrlich stirbt zuerst. Ehrlich hat ja weder 50K Scanner noch 1W Rot...

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von tschosef » Do 06 Dez, 2012 8:01 am

halli halloo....
Fehlt eigentlich nur der abschliessende Satz: Wenn was passiert bist du eh der Depp ( sarkastisch für Beweispflicht )
hm... da gibts eigentlich zweierlei Probleme..

A) wenn man etwas oder jemanden "beschädigt" dann muss man dafür gerade stehen, das is klar... das is immer so, auch wenn man "alles richtig" gemacht hat.
B) dazu kommt aber noch die Strafrechtliche Frage.... hat man etwa fahrlässig, grob fahrlässig, oder gar mit Vorsatz gehandelt? Dann wird es tükisch!!!! d´-denn dann is man gleich mal Vorbestraft oder mehr! Das ist dann ein riesenproblem, und [zensiert] teuer, und um diesen Vorwurf ab zu wenden muss man halt "nachweisbar" alles getan haben, um einen Unfall zu verhindern. Da kann ein Gutachten scheinbar extrem hilfreich sein.... die "üblichen maßnahmen" sollten in jedem Fall ergriffen werden (notaus.. Savety und Co)

so wurde mir das mal erklärt... das kann aber auch nur ein Verkaufsgespräch von nem Gutachter gewesen sein :freak: ich weis es nicht... mir leuchtet(e) es zumindest so ein.


viele grüße
Erich
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von NicoFox » Sa 08 Dez, 2012 12:21 pm

Einen Schönen guten Tag zusammen, oh je da habe ich ja eine kleine Lawine los getreten.
Ich bin jetzt schon ein ganzes Stück weiter. Da ich Leute kenne die in einem Rathaus arbeiten und, die sich mit Papier Kram auskennen wurde mir ein gefallen gemacht,
und zwar habe ich alles schwarz auf wies daheim stehen und auch die Paragrafen dazu.
Alles was über die Laser klasse 3b geht sei es zum schneiden brennen und für Show´s besteht eine Melde Pflicht.
Das heißt ein LSB muss die Anlage aufbauen und bei der Behörde melden, der LSB muss wohl auch über die gesamte Show anwesend sein (so wie ich es gelesen habe).
Und die sicherheits- beauftragte von dem Amt nimmt das gerät dann ab oder auch nicht, und lässt den TÜV dazukommen.
Auf jedenfalls mache ich sobald wie möglich diesen Kur zum LSB.
Korrigiert mich bitte wenn ich komplett daneben liege.
Grüße und ein schönes Wochenende
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von bikeraper » Mo 10 Dez, 2012 8:12 am

Das hört sich ziemlich genau so an wie ich es kenn.
Laserworld CS 2000 RGB SE
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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von micha66 » Di 07 Jan, 2014 9:43 pm

Hallo,
bin durch Zufall auf das Forum gestoßen und es hat mir doch den Spaß ein wenig genommen mir den cs Laser zu kaufen. :?
Ich bin mobiler DJ und habe auch einiges an Licht und jetzt bin ich ganz heiß auf einen Laser, um meine Gäste zu beeindrucken
aber so einfach ist das wohl nicht. Ok das ich so ein Teil nicht unbedingt in die Menge halten soll verstehe ich ja, aber die ganzen
Vorschriften... und einen Schein brauch ich dann ja auch noch. Kann mir mal jemand ein bisschen Mut zu sprechen :wink: Es muss doch möglich sein
als Mob.DJ einen Laser zu betreiben :?: Oder ist der Laser einfach nicht für meine Zwecke geeignet. Habe bei Thomann und einige andere Läden angerufen.
"Das ist alles kein Problem" Das scheint aber nicht ganz zu stimmen :?: Danke Michael

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Re: Laserworld cs 1000 RGB

Beitrag von guido » Mi 08 Jan, 2014 6:19 am

Für Verkäufer ist der Betrieb nie ein Problem.

Tatsachen:
- LSB Seminar besuchen
- Laser ist abnahmepflichtig, bei jedem Aufbau
- Unter Umständen Meldung auch bei der BG wenn versicherte anwesend sind (Thekenpersonal ? )
- MZB Einhalten wird schwer wenn nicht unmöglich. Sicherzustellen das keine Strahlen unterhalb 2.7m überm höchstem begehbarem Punkt gelangen
klappt in der Regel nur auf Zelten mit Traversenmontage.

Willst du ins Publikum lasern sind eine Menge Regeln einzuhalten. Bedenke auch das die preiswerten LSB Seminare oft eher Verkaufsveranstaltungen sind.
Da wird man einiges schön reden :-)

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