Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Moderator: ekkard
Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Hallo Ekkard
Wie ist die rechtliche Lage?? Mußte damals bei der Baumaschinenmesse in München sowohl eine TÜV abnahme durchführen lassen, sowie den Einsatz der Anlage beim Gewerbeaufsichtsamt melden.
Ist das generell Vorschrift????
Gruß
Thorsten
Wie ist die rechtliche Lage?? Mußte damals bei der Baumaschinenmesse in München sowohl eine TÜV abnahme durchführen lassen, sowie den Einsatz der Anlage beim Gewerbeaufsichtsamt melden.
Ist das generell Vorschrift????
Gruß
Thorsten
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Hi Thorsten,
ich denk mal daß es hifreich wäre, wenn Du noch schreiben würdest, was Du dort ausgestellt hast - und nen paar techn. Daten dazu.
Oder Ekkard weiß schon direkt, worum es geht ...!?
Gruß
Achim
ich denk mal daß es hifreich wäre, wenn Du noch schreiben würdest, was Du dort ausgestellt hast - und nen paar techn. Daten dazu.
Oder Ekkard weiß schon direkt, worum es geht ...!?
Gruß
Achim
Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Die Laserleistung war über 1-5mW somit spielen genauere Angaben keine Rolle. ( Für Dich ca 2,7 W/ 532nm)
Es Grundsätzlich um die Aussage des TÜV Kollegens aus Bayern, welcher mich sehr freundlich darauf Aufmerksam gemacht hat. Aber wie es auch bei der Pyrotechnik ist, gibt es teilweise Unterschiede von Amt zu Amt.
Macht daraus BITTE keine Diskussion. Es gibt teilweise einen gewissen Spielraum für Entscheidungen.
(z.B. bei der Pyrotechnik)
Da kann ne Abnahme *50€* oder für die selbe Sache beim anderen AMT *150€* betragen.( Somit auch anderer ORT)
Gruß
Thorsten
Es Grundsätzlich um die Aussage des TÜV Kollegens aus Bayern, welcher mich sehr freundlich darauf Aufmerksam gemacht hat. Aber wie es auch bei der Pyrotechnik ist, gibt es teilweise Unterschiede von Amt zu Amt.
Macht daraus BITTE keine Diskussion. Es gibt teilweise einen gewissen Spielraum für Entscheidungen.
(z.B. bei der Pyrotechnik)
Da kann ne Abnahme *50€* oder für die selbe Sache beim anderen AMT *150€* betragen.( Somit auch anderer ORT)
Gruß
Thorsten
Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKK
Hallo TS!
Also nach Deinen Aussagen
Die rechtliche Lage sieht für beides ein Abnahme durch den TÜV sowie die Anmeldung beim Amt vor.
Es kann jedoch vorkommen (zumindest bei LK 3b, bei LK 4 ist schon sehr schwierig), wenn man halt immer rechtmässig vorgeht, das das Amt einen als zuverlässig einschätzt und nich jedesmal eine erneute Abnahme verlangt, wenn man denen ein gutes Sicherheitskonzept vorlegt. Es kann also immer nur von Vorteil sein, wenn man erstmal mit den Ämtern zusammen arbeitet, anstatt dagegen, denn wenn man die Ämter verärgert, dann werden die immer alle notwendigen Schritte fordern.
MfG Henrik
Also nach Deinen Aussagen
spielen genauere Angaben sehr wohl eine Rolle, denn es ist sehr wohl noch ein Unterschied, ob man jetzt mit Laserklasse 3b (>5mW,<500mW) lasert oder mit Laserklasse 4(<500mW, was bei Dir zutrifft).Die Laserleistung war über 1-5mW somit spielen genauere Angaben keine Rolle. ( Für Dich ca 2,7 W/ 532nm)
Die rechtliche Lage sieht für beides ein Abnahme durch den TÜV sowie die Anmeldung beim Amt vor.
Es kann jedoch vorkommen (zumindest bei LK 3b, bei LK 4 ist schon sehr schwierig), wenn man halt immer rechtmässig vorgeht, das das Amt einen als zuverlässig einschätzt und nich jedesmal eine erneute Abnahme verlangt, wenn man denen ein gutes Sicherheitskonzept vorlegt. Es kann also immer nur von Vorteil sein, wenn man erstmal mit den Ämtern zusammen arbeitet, anstatt dagegen, denn wenn man die Ämter verärgert, dann werden die immer alle notwendigen Schritte fordern.
MfG Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 

- ekkard
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Sind Arbeitnehmer betroffen, muss der erstmalige Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA) und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Sind "nur" selbständige Helfer (nicht zwangsversicherte Helfer) betroffen, reicht die Meldung beim StAfA.
Ist "nur" die Öffentlichkeit betroffen (Messen etc.), muss der erstmalige Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.
Ist "auch" der beflogene Luftraum betroffen, muss der erstmalige Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 bei der zuständigen Stelle der Deutschen Flugsicherung angemeldet werden.
Zur "Erstmaligkeit": Jeder Aufbau auch nach einem Abbau ist ein Herstellungsprozess und bedingt eine "erstmalige" Inbetriebnahme. Also sind "fliegende Aufbauten" vor jeder Veranstaltung anzumelden.
Das zum Grundsätzlichen in Deutschland. Was die Behörden mit dieser Meldung machen, hängt davon ab, ob sie das Sicherheitskonzept - wenn es denn vorhanden ist - akzeptieren, oder lieber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen (einer Laserprüfstelle) verlangen.
Sind "nur" selbständige Helfer (nicht zwangsversicherte Helfer) betroffen, reicht die Meldung beim StAfA.
Ist "nur" die Öffentlichkeit betroffen (Messen etc.), muss der erstmalige Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.
Ist "auch" der beflogene Luftraum betroffen, muss der erstmalige Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 bei der zuständigen Stelle der Deutschen Flugsicherung angemeldet werden.
Zur "Erstmaligkeit": Jeder Aufbau auch nach einem Abbau ist ein Herstellungsprozess und bedingt eine "erstmalige" Inbetriebnahme. Also sind "fliegende Aufbauten" vor jeder Veranstaltung anzumelden.
Das zum Grundsätzlichen in Deutschland. Was die Behörden mit dieser Meldung machen, hängt davon ab, ob sie das Sicherheitskonzept - wenn es denn vorhanden ist - akzeptieren, oder lieber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen (einer Laserprüfstelle) verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- ekkard
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Die Laserleistung war über 1-5mW somit spielen genauere Angaben keine Rolle. ( Für Dich ca 2,7 W/ 532nm)
Es Grundsätzlich um die Aussage des TÜV Kollegens aus Bayern, welcher mich sehr freundlich darauf Aufmerksam gemacht hat. Aber wie es auch bei der ...
Bis 1 mW braucht nichts angemeldet zu werden.
Darüber hinaus ist eine genaue Klassifizierung der Anlage erforderlich. Bis 5 mW kann je nach Aufweitung und zeitlicher Verteilung zwischen Laserklasse 1M (keine Anmeldung) und Laserklasse 3R (anmeldepflichtig = 3B alt) liegen.
Hier Klassen alt/neu im sichtbaren Spektralgebiet (Näheres unter www.lasersafe.de):
alt / neu
1 / 1
2 / 2
-- / 1M (jetzt nicht mehr anmeldepflichtig)
3A / 2M
anmeldepflichtig:
3B / 3R
3B / 3B
4 / 4
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- funkydoctor
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Ich habe noch eine kleine Ergänzung: Ich musste meine Klasse 4 Anlage (die ich im Wohnzimmer habe) noch beim staatl. Amt für Umweltschutz melden. Wurde mir vom Ordnungsamt so auferlegt.
Have a nice ray!
Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Hallo FunkyDoctor,
habe zwar in meinem Wohnzimmer "nur" 3B - aber vielleicht erzählst du mal etwas, wie es überhaupt dazu gekommen ist, was die so wollten und das ganze gekostet hat...
Danke Bernd
habe zwar in meinem Wohnzimmer "nur" 3B - aber vielleicht erzählst du mal etwas, wie es überhaupt dazu gekommen ist, was die so wollten und das ganze gekostet hat...
Danke Bernd
- funkydoctor
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKKARD
Hi Bernd.
Gekostet? - Gekostet hat das nichts! Du teilst den Ämtern das ja nur schriftlich mit, und bist so auf der sicheren Seite. So lange sich die Ämter auf Deine Mitteilung hin nicht melden, und irgendwelche Auflagen machen, oder vielleicht sogar das "live" vor Ort sehen wollen, kostet das keinen Cent.
Ich war überrascht, als ich das bei meinem Ordnungsamt anmelden wollte, und die mich direkt an die staatl. Ämter verwiesen haben. Da für mich zu Hause das staatl. Amt für Arbeitsschutz keinen Sinn macht (habe ja keine Angestellten, die damit in Kontakt kommen), sollte ich das Ganze dem staatl. Amt für Umweltschutz mitteilen. (Könnte ja mal ein Beam aus dem Wohnzimmerfenster zum Nachbarn scheinen) Dies habe ich getan, habe aber von denen nichts mehr gehört. Die scheinen wichtigeres zu tun zu haben. Hatte denen das extra aufgemalt (Skizzen machen immer Eindruck). Aus dieser Skizze konnte aber jeder entnehmen, dass es unmöglich ist, dass ein Strahl aus einem Fenster austritt. Dann habe ich noch den Laserschutzbeauftragten-Schein mit drangetackert, und gut war´s.
Letzendlich wissen die meisten Ämter selber nicht so genau, wie sie damit umgehen sollen. So lange es professionell aussieht, und die Beamten den Eindruck haben, dass man sicherheitsbewusst an die Sache geht, wird niemand etwas dagegen unternehmen.
Wie gesagt: Wichig ist eigentlich nur, dass man es jedem nur erdenklichen Beteiligten mitteilt, und man ist auf der sicheren Seite so lange diese nichts unternehmen.
Grüße,
Tobi
Gekostet? - Gekostet hat das nichts! Du teilst den Ämtern das ja nur schriftlich mit, und bist so auf der sicheren Seite. So lange sich die Ämter auf Deine Mitteilung hin nicht melden, und irgendwelche Auflagen machen, oder vielleicht sogar das "live" vor Ort sehen wollen, kostet das keinen Cent.
Ich war überrascht, als ich das bei meinem Ordnungsamt anmelden wollte, und die mich direkt an die staatl. Ämter verwiesen haben. Da für mich zu Hause das staatl. Amt für Arbeitsschutz keinen Sinn macht (habe ja keine Angestellten, die damit in Kontakt kommen), sollte ich das Ganze dem staatl. Amt für Umweltschutz mitteilen. (Könnte ja mal ein Beam aus dem Wohnzimmerfenster zum Nachbarn scheinen) Dies habe ich getan, habe aber von denen nichts mehr gehört. Die scheinen wichtigeres zu tun zu haben. Hatte denen das extra aufgemalt (Skizzen machen immer Eindruck). Aus dieser Skizze konnte aber jeder entnehmen, dass es unmöglich ist, dass ein Strahl aus einem Fenster austritt. Dann habe ich noch den Laserschutzbeauftragten-Schein mit drangetackert, und gut war´s.
Letzendlich wissen die meisten Ämter selber nicht so genau, wie sie damit umgehen sollen. So lange es professionell aussieht, und die Beamten den Eindruck haben, dass man sicherheitsbewusst an die Sache geht, wird niemand etwas dagegen unternehmen.
Wie gesagt: Wichig ist eigentlich nur, dass man es jedem nur erdenklichen Beteiligten mitteilt, und man ist auf der sicheren Seite so lange diese nichts unternehmen.
Grüße,
Tobi
Have a nice ray!
Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKK
@ Henrik
Lieber Henrik
Du kannst davon ausgehen das ich als Pyrotechniker, Großfeuerwerker und SFX für Film & TV schon das ein oder andere Mal mit Ämtern zu tun hatte. Auch das sind Menschen welche Ihre Arbeit ausüben.
Wer möchte jemanden verärgern. NEEEEEEEEEEEE Wir haben doch das selbe Ziel es soll nichts passieren. O. K. beenden wir das lieber, da Ekkard es ja beantwortet hat.
Es ging mir nicht um spezielle Fälle oder Ausnahmen bei der Entscheidungsfreiheit der Ämter, sodern um die generelle Vorschrift.
***********************************************************************************
@ Ekkard
Danke für die Antwort somit war die Aussage von Herrn B. aus M. vollkommen korrekt und sehr nett.
In diesem Sinne .
Auf die Sicherheit achten und nicht alles tot diskutieren.
Gruß
Thorsten S
Lieber Henrik
Du kannst davon ausgehen das ich als Pyrotechniker, Großfeuerwerker und SFX für Film & TV schon das ein oder andere Mal mit Ämtern zu tun hatte. Auch das sind Menschen welche Ihre Arbeit ausüben.
Wer möchte jemanden verärgern. NEEEEEEEEEEEE Wir haben doch das selbe Ziel es soll nichts passieren. O. K. beenden wir das lieber, da Ekkard es ja beantwortet hat.
Es ging mir nicht um spezielle Fälle oder Ausnahmen bei der Entscheidungsfreiheit der Ämter, sodern um die generelle Vorschrift.
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@ Ekkard
Danke für die Antwort somit war die Aussage von Herrn B. aus M. vollkommen korrekt und sehr nett.
In diesem Sinne .
Auf die Sicherheit achten und nicht alles tot diskutieren.
Gruß
Thorsten S
- ekkard
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- Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
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Re: Anzeige Laser, beim Gewerbeaufsichtsamt??@ EKK
Zum Thema: Amtshilfe
Der Verweis eines zuständigen Amtes - hier des Ordnungsamtes für die Wohnzimmeranlage - an die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder Umweltschutz heißt "Amtshilfe". Diese Vorgehensweise ist auch korrekt. Aber die Anmeldung erfolgt formell beim zuständigen Amt, wie oben beschrieben.
Der Verweis eines zuständigen Amtes - hier des Ordnungsamtes für die Wohnzimmeranlage - an die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder Umweltschutz heißt "Amtshilfe". Diese Vorgehensweise ist auch korrekt. Aber die Anmeldung erfolgt formell beim zuständigen Amt, wie oben beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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