Wichtige Info!
Die schweizer Schall- und Laserverordnung wurde revidiert. Gültig ab 01.03.2012.
Interessant ist vor allem das pdf, aber auch das Berechnungstool.
Gilt für öffentliche UND private Vorführungen!
http://www.bag.admin.ch/themen/strahlun ... ml?lang=de
gruss
Philippe
Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
Moderator: ekkard
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Re: Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
halli hallo
bin zwar deutschland, hab aber trotzdem mal werte eingegeben
viele Grüße
Erich
bin zwar deutschland, hab aber trotzdem mal werte eingegeben
auweiaaber auch das Berechnungstool.

viele Grüße
Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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Re: Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
Also ich finde das eigentlich "Anwenderfreundlich" gelöst!
Mich würde nur interessieren was bei weiterer Abklärung noch so passiert?
Finde aber das die Schallgrenzen sehr Tolerant gewählt ist, 95dB + aufwärts unter bestimmten Bedingungen da kann man schon Schäden davon tragen...
Grüße Chris
Mich würde nur interessieren was bei weiterer Abklärung noch so passiert?
Finde aber das die Schallgrenzen sehr Tolerant gewählt ist, 95dB + aufwärts unter bestimmten Bedingungen da kann man schon Schäden davon tragen...
Grüße Chris
Am Ende gehen wir alle in den Tunnel aus Licht... nur der Laserfreak fragt nach dem Not Aus 

- adminoli
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Re: Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
Hi,
das Tool ist absoluter Mist! Da wird die Wiederholfrequenz der Figur und Verweildauer nicht wirklich berücksichtigt. Es wird immer von einem fast stehenden Strahl ausgegangen.
Dann dürfen die Schweizer sich jetzt auf Lasershows in Hallen und Discotheken freuen die mit 10-20mW gefahren werden.
Zumindest darf es laut sein. Zitat:
"Der Schallpegelgrenzwert wird über eine Stunde gemittelt. Schallpegel dürfen deshalb kurzfristig 100 dB überschreiten, wenn sie vorher oder nachher 100 dB unterschreiten"
Schlussfolgerung: Man kannn auch mal 140 db fahren, wenn es im Mittelwert passt.
Hmm, traurig ist das trotzdem, weil es für die Schweiz das Ende aller öffentlichen Lasershows bedeutet, da mal man selbst bei einer Show mit 50mW max. Gesamtleitung bei 10m Entfernung keinen Blumentopf gewinnt.
Aber nach der PDF ist es trotzdem wieder möglich, da dort nur noch von der MZB geredet wird und die Berechnungen aus dem Tool wohl keine weitere Verwendung finden. Vielleicht dient das Tool nur zum "Angst" machen für Laien.
Gruß
Oliver
Gruß
Oliver
das Tool ist absoluter Mist! Da wird die Wiederholfrequenz der Figur und Verweildauer nicht wirklich berücksichtigt. Es wird immer von einem fast stehenden Strahl ausgegangen.
Dann dürfen die Schweizer sich jetzt auf Lasershows in Hallen und Discotheken freuen die mit 10-20mW gefahren werden.

Zumindest darf es laut sein. Zitat:
"Der Schallpegelgrenzwert wird über eine Stunde gemittelt. Schallpegel dürfen deshalb kurzfristig 100 dB überschreiten, wenn sie vorher oder nachher 100 dB unterschreiten"

Schlussfolgerung: Man kannn auch mal 140 db fahren, wenn es im Mittelwert passt.

Hmm, traurig ist das trotzdem, weil es für die Schweiz das Ende aller öffentlichen Lasershows bedeutet, da mal man selbst bei einer Show mit 50mW max. Gesamtleitung bei 10m Entfernung keinen Blumentopf gewinnt.
Aber nach der PDF ist es trotzdem wieder möglich, da dort nur noch von der MZB geredet wird und die Berechnungen aus dem Tool wohl keine weitere Verwendung finden. Vielleicht dient das Tool nur zum "Angst" machen für Laien.
Gruß
Oliver
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Oliver
- ekkard
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Re: Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
Der Grenzwert beträgt 18*t^0,75 J/m². Benutzt wird eine Bestrahlungsdauer (alle Treffer zusammen gerückt, IGED nach Norm) von insgesamt 0,25 s. Dies ergibt den ominösen Wert von rund 6,4 J/m² (genauer 6,36). Nun kann man mit der IGED auch die maximal zulässige Leistung auf der Augenpupille ausrechnen: Diese beträgt rund 25 W/m² (bekannt nach Laserklasse 2M) oder 1 mW/Pupille (bekannt nach Laserklasse 2). Letztlich muss man die Strahlung so aufweiten, dass am Auge 25 W/m² eingehalten wird. Der Rest der Philosophie hat wohl mit praktischen Nachweis- und Berechnungsgrenzen zu tun, hinter denen ich jetzt nicht hergesucht habe.
Der Ansatz hat insofern Charme, als dass man einfach die Verhältnisse der Laserklasse 2M auf die Show überträgt. Drunter ist gut, drüber schlecht und bedarf weiterer Überlegungen mit all den Daumenschrauben der Norm (mit den Kriterien für: Mittelwert, Einzelimpuls und reduziertem Einzelimpuls mit Abschätzung der Zahl der Impulse in ~100 s (T2)).
Der Ansatz hat insofern Charme, als dass man einfach die Verhältnisse der Laserklasse 2M auf die Show überträgt. Drunter ist gut, drüber schlecht und bedarf weiterer Überlegungen mit all den Daumenschrauben der Norm (mit den Kriterien für: Mittelwert, Einzelimpuls und reduziertem Einzelimpuls mit Abschätzung der Zahl der Impulse in ~100 s (T2)).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- tschosef
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Re: Revidierte Schall- und Laserverordnung in der Schweiz
hallo Ekkard,
danke... das erklährt so einiges......
viele Grüße
Erich
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