Den privaten Einsatz abzugrenzen ist immer etwas schwierig, aber folgende Fälle halte ich nicht als privat:
- gewerbliches Handeln - und wenn's nur der nebenberufliche DJ mit Laserequipment auf einer privaten Feier ist. Dabei ist übrigens auch unerheblich, ob man offiziell oder schwarz bezahlt wird
- Firmenveranstaltungen sind zwar häufig nicht öffentlich, aber wir bewegen uns im Anwendungsbereich der Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften
- Ähnliches gilt für private Feiern wie Geburtstag oder Hochzeit mit Personal vor Ort, also Gaststätten mit Bedienungen. Diese gehören nicht zum privaten Freundes- und Bekantenkreis, womit wir uns schon nicht mehr im privaten Umfeld bewegen. Außerdem sind diese gemäß Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften entsprechend zu schützen.
- Lasershows im öffentlichen Raum sind natürlich auch nicht privat (das gilt auch für private Vorführungen im Garten, wenn die Strahlen die Grundstückgrenze verlassen! Und das Grundstück ist auch nach oben begrenzt -> öffentlicher Luftraum!)
Nur bei Laserfreaktreffen tue ich mich schwer mit der Einordnung, da sie:
- nicht gewerblich sind
- es sich um eine geschlossene Gesellschafft handelt
- nicht im öffentlich zugänglichen Raum handelt
- es sich aber um eine Veranstaltung eines öffentlich zugänglichen gewerblichen Forums handelt (wobei das wahrscheinlich keine Rolle spielt, da der Veranstalter und der Forenbetreiber nicht identisch sind)
- die Mitglieder sind nicht persönlich miteinander befreundet oder verwandt, auch wenn man einige der Freaks kennt.
Wieso haben wir eigentlich keinen lasernden Juristen hier im Forum, der sowas weiß? Da sollten wir mal Mitgliederwerbung betreiben
PS: Das die GEMA andere Maßstäbe hat, ist nicht relevant, da die sich auf eine andere Rechtgrundlage berufen. Für uns ist die Rechtgrundlage der Strahlenschutz, Arbeistschutz sowie eine ganze Reihe an Ordnungsvorschriften. Wie im Urheberrecht "öffentliche Aufführung" definiert ist, spielt da keine Rolle.