Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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pesche3R
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Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Post by pesche3R » Mon 02 May, 2011 12:02 pm

Hallo

Ich bin neu in diesem Forum und versuche mich in der Materie durchzubeissen…Ich habe versucht ein paar Beispiele welche in diesem Forum behandelt wurden nachzurechnen und bin über folgenden Punkt „gestolpert“:
In den Beurteilungen von wiederholt gepulster Strahlung (z.B. durch Ekkard) wird bei der Bestimmung der Anzahl Pulse mit dem Knickpunkt T2=10s gearbeitet. In der EN 60825-1:2007 Anhang A.3, c) steht aber (siehe Bemerkungen zu N) : „Die maximale Emissionsdauer, die für die Bewertung betrachtet werden muss, ist für Wellenlängen zwischen 400 nm und 1 400 nm T2 oder gleich der anzuwendenden Zeitbasis, je nachdem, was kürzer ist.“

Somit entscheidet auch die Zeitbasis über die Anzahl der Pulse welche betrachtet werden muss. Falls man Laser klassifiziert nimmt man für Klasse 2 Laser die Zeitbasis 0.25s (ich weiss schon, dass der Lidschluss nicht immer funktioniert, aber die aktuellste Norm arbeitet immer noch mit 0.25s….).
Scheinbar müssen Showlaser restriktiver als Klasse 2 Laser gehandhabt werden (?!), denn in der BGI 5007 Anhang 3 steht:
„Auf Grund der neuen Erkenntnisse, dass der Lidschlussreflex (Zeitbasis 0,25 s für Klasse 2) nur bei maximal ca. 25 % der von einem Laserstrahl Getroffenen funktioniert, kann dieser bei der Risikoanalyse nicht mehr verwendet werden. Man muss also bei der Risikoanalyse von mindestens 4 s Bestrahlungsdauer ausgehen, weil erst danach von einer aktiven Schutzreaktion (beim direkten Blick in den Laserstrahl) ausgegangen
werden kann.“

Wieso arbeite man in diesem Forum mit der Zeitbasis von 10s ? Klar sind die Unterschiede zu 4s klein, denn 2.5 mal so viele Pulse bedeutet, dass die Grenzwerte nur rund 25% höher liegen dürften (N^-0.25), aber immerhin... Man liegt sicher auf der sicheren Seite aber wenn man dauernd zu konservativ ist, erhält man „Taschenlampenshows“...

Pesche

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rayman
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Re: Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Post by rayman » Mon 02 May, 2011 5:07 pm

pesche3R wrote:Man liegt sicher auf der sicheren Seite aber wenn man dauernd zu konservativ ist, erhält man „Taschenlampenshows“...

Pesche
Ja. Und so was in der Art kommt eigentlich zwangsläufig bei jeder ernsthaften MZB Berechnung raus.
Das ganze ist reine Theorie.
Da die Strahldaten in der Praxis viel schlechter sind, als bei der Berechnung angenommen, ist das einzige was einen da wirklich weiter bringt:
Sachverständigen mit Messgerät kommen lassen, messen, Lasershow mit gutem Gewissen vorführen. :D
...und sich wundern, dass die Show doch die MZB einhält, obwohl bei der Berechnung raus kam, dass sich in der ganzen Halle eigentlich niemand aufhalten dürfte.

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ekkard
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Re: Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Post by ekkard » Tue 03 May, 2011 9:22 pm

pesche3R wrote:In den Beurteilungen von wiederholt gepulster Strahlung (z.B. durch Ekkard) wird bei der Bestimmung der Anzahl Pulse mit dem Knickpunkt T2=10s gearbeitet. In der EN 60825-1:2007 Anhang A.3, c) steht aber (siehe Bemerkungen zu N) : „Die maximale Emissionsdauer, die für die Bewertung betrachtet werden muss, ist für Wellenlängen zwischen 400 nm und 1 400 nm T2 oder gleich der anzuwendenden Zeitbasis, je nachdem, was kürzer ist.“
Richtig. Nur, muss die Zeitbasis auch "gewährleistet werden". Normalerweise weiß man darüber nichts. Die Shows dauern jedenfalls länger. Und ob sich ein Zuschauer innerhalb 0,25s weg bewegt oder in den Strahl starrt, weißt du nicht – und der Sachverständige auch nicht. Daher T2.
pesche3R wrote:Scheinbar müssen Showlaser restriktiver als Klasse 2 Laser gehandhabt werden (?!), …
Nicht "scheinbar", sondern "offenbar"! Das hat mit der später zitierten Erkenntnis, dass 0,25s nicht reichen, nichts zu tun. Der C5-Faktor ist davon unabhängig, weil er eine Eigenschaft der Laserquelle bzw. der Show und nicht des Empfängers repräsentiert. Er wird derzeit über T2 so berechnet und ist so - und nicht anders - zur Beurteilung heran zu ziehen. Mag sein, dass der Normenausschuss in Zukunft für Scanner etwas anderes entwickelt.
pesche3R wrote:denn in der BGI 5007 Anhang 3 steht: „Auf Grund der neuen Erkenntnisse, dass der Lidschlussreflex (Zeitbasis 0,25 s für Klasse 2) nur bei maximal ca. 25 % der von einem Laserstrahl Getroffenen funktioniert, kann dieser bei der Risikoanalyse nicht mehr verwendet werden. Man muss also bei der Risikoanalyse von mindestens 4 s Bestrahlungsdauer ausgehen, weil erst danach von einer aktiven Schutzreaktion (beim direkten Blick in den Laserstrahl) ausgegangen werden kann.“

Wieso arbeite(t) man in diesem Forum mit der Zeitbasis von 10s ?
An dieser Stelle versucht die deutsche Regulierung den "voraus schauenden Gehorsam". Wie gesagt: Wir untersuchen und bewerten die Laserstrahlung und nicht den Zuschauer. Im Übrigen zeigen Berechnungen mit 4s und mit 10s keine riesigen Unterschiede, weil in der Formel die 4.Wurzel eingeht. Die vierte Wurzel im Nenner bewirkt hierbei nur eine Vergünstigung von rund 26%. Das ist nichts im Verhältnis zu dem, um wie viel ein stehender oder zu langsam bewegter Strahl die MZB überschreitet! Hier wird einfach "an der falschen Stellschraube gedreht"!
Wenn sich "Taschenlampenshows" ergeben, so liegt dies an der ungeheuren Empfindlichkeit des menschlichen Auges, wenn es ungünstig getroffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Post by pesche3R » Thu 05 May, 2011 11:12 pm

Herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Ich sehe schon, dass Diskussionen über 26% Effekte eher akademischer Natur sind, und es noch viel grösser Schrauben gibt...
Trotzdem möchte ich nochmals nachhacken: Ich bin einverstanden, dass wir schlussendlich die Laserstrahlung beurteilen aber immer in Bezug auf eine mögliche (negative) Wirkung beim Zuschauer und da kommt unter Umständen die Zeitbasis rein (C5 ist mit N verlinkt und somit mit T2 oder der Zeitbasis je nach dem was kürzer ist, siehe Anhang A.3).
Vielleicht kommt der Unterschied in der Auffassung daher, dass wir in der Schweiz andere gesetzliche Voraussetzungen haben: Art.15 der Schall und Laserverordnung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/814_49/a10.html) bezieht sich u.a. auf Teil 3 der Lasernorm (IEC 60825-3:1995, man wundere sich über die alte Version (!) und dass er nur als Technischer Bericht veröffentlicht ist…). Im Teil 3 wird u.a. unterschieden zwischen dem Zuschauerbereich (spectacular zone), dem Personalbereich (ancillary personnel) und dem Artistenbereich (performer zone) - N.B. ob diese Aufteilung bei den heutigen Bar/Disco Einrichtungen noch zeitgemässist bleibe dahin gestellt...
Bei der Berechnung der MZB wird im Personalbereich und dem Zuschauerbereich von verschiedenen Zeitbasen ausgegangen: Im Zuschauerbereich gelten im Normalbetrieb die 10s, im Personalbereich 0.25s (unter der Annahme, dass das Personal geschult wurde…). Es ergeben sich daraus zwei verschiedene C5 resp. MZB Werte. Der Unterschied beträgt ein Faktor 2.5 (vierte Wurzel aus 10/0.25) und somit ist diese Schraube schon etwas grösser. ;-)

Gruss
Pesche

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Re: Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow

Post by miokka » Fri 06 May, 2011 4:24 pm

Offtopic: Wo wohnst du? Vielleicht können wir uns mal Treffen...

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