Sicherheit bei 5mW

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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beatfreak
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Sicherheit bei 5mW

Post by beatfreak » Tue 07 Jan, 2003 3:39 pm

Ich bin ja nun soweit informiert, was man alles bei Vorführungen beachten muß, die Leistungsklassen einschließen, die größer als 3a sind.

Wie sieht es denn aber mit 3a aus? Ok, muß nicht angemeldet und auch nicht durch den TÜV abgenommen werden. Was ist aber, wenn dabei doch einmal ein Schaden entsteht? Steht dann, weil keine BG-Anmeldung, die Personenhaftpflicht gerade?
Wie zuverlässig ist die Klassifizierung bzw. die Leistungsangabe bei käuflich erworbenen DPSS-Modulen? Besteht speziell bei gepumpten Systemen die Gefahr, dass kurze Impulse höherer Leistung durchkommen?

Danke!

cu
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ekkard
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Re: Sicherheit bei 5mW

Post by ekkard » Wed 08 Jan, 2003 8:59 am

Hallo beatfreak,
Strahlung der Laserklasse 3A im sichtbaren Spektralbereich (Licht <img src="/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) löst im allgemeinen eine Abwendungsreaktion oder den Lidschlussreflex aus. Um sich zu gefährden, muss sich der Betrachter schon bewusst anstrengen. Zudem zieht sich nach kurzer Zeit die Pupille zu, so dass sich das Auge auch selber schützt. Ferner steht das Publikum normalerweise weiter weg als 100 mm von der scheinbaren Quelle (Brennpunkt, wenn es ihn gibt oder Ausgangspunkt von Bewegungen). Auch das ist ein wesentlicher Sicherheitspunkt.

Idiotensicher ist das natürlich nicht. So, wie ich das aus den Vorschriften ableite bzw. mit Technischen Aufsichtsbeamten der BG diskutiert habe, gehört das verbleibende Risiko zu den "üblichen Lebensrisiken" auf beiden Seiten. Du handelst also nicht "grob fahrlässig", wenn Du mit einem hinreichend aufgeweiteten Strahl ins Publikum gehst. Deine Haftpflicht müsste also zahlen, wenn sich ein Augenschaden manifestiert.

Ich würde aber sicherheitshalber immer ein Laserwarndreieck mit der 3A-Warnung auf meine Flyer drucken (sieht gut aus und zieht auch ein Bisschen, bedeutet aber auch gleichzeitig, nicht bewusst in den Stahl zu schauen). Ferner würde ich die Anlage so aufstellen, dass niemand aus kleinem Abstand in den Strahl schauen kann.

Dafür, dass aus der Anlage keine Strahlung von mehr als 25 W/m² in 100 mm Abstand von der scheinbaren Quelle austritt, ist zunächst der Hersteller verantwortlich. Haftpflichtig bist Du als Betreiber. Aber die Haftpflichtversicherung wird sich ihr Geld vom Hersteller holen, falls der wirklich Mist gebaut hat. (Vorsicht: eine eigene Modifikation entbindet den Hersteller!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Sicherheit bei 5mW

Post by beatfreak » Wed 08 Jan, 2003 11:04 am

Hallo Ekkard,

vielen Dank für Deine promte Reaktion. <img src="/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Gut, weiß ich da also auch entgültig Bescheid. Die Bank (wenn man das mal so nennen darf <img src="/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> ) ist auf einer Traverse montiert, die sich hinter dem DJ befindet. Die Leute kommen also gar nicht nah genug heran, außerdem ist der Kasten entsprechend hoch angebracht.
Weiterhin prangt ein dickes Laserwarnschild an der Bank, aber das mit dem Zeichen auf den Flyern klingt richtig gut, da macht man gleich noch etwas Publicity. <img src="/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Was ich Dich mal fragen wollte: Nimmst Du beruflich Laseranlagen ab?

cu
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Re: Sicherheit bei 5mW

Post by turntabledj » Wed 08 Jan, 2003 11:37 am

Hallo Zusammen,

hierbei sollte man allerdings darauf achten, wann wer bei was als Hersteller gilt !?
Nen gekaufter Laser - da ist klar, wer der Hersteller ist. Nen gekaufter Lasereffekt (z.B. SpookyBlue) - auch klar.
Ne zusammengebaute Laserbank, wo der gekaufte Laser drin steckt - da ist man selbst der Hersteller der Laserbank.
Wer müßte dann im aktuellen Beispiel haften ? Der Hersteller der Bank, oder der des Lasers ?
Denke, daß diesbezüglich auch Vorsicht geboten ist, wenn OEM-Lasermodule verwendet werden - bin net sicher, aber wenn Du so'n Teil verbaust, bist glaub Du grundsätzlich der Hersteller !?

Sollte es aber trotz verkehrter Herstellerangaben mal zu Problemen kommen, kann man schwerpunktmäßig davon ausgehen, daß die eigene Haftplicht erst mal nicht zahlen will - Auch nicht die vom Hersteller. Iss doch fast immer so. Hoffentlich hat man dann noch ne Rechtschutz ;-)

Wenn de das Ding allerdings im Zuge einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung betreibst (z.B. DJ/LJ), stellt sich die Frage, ob die Privathaftplicht dafür überhaupt zum tragen kommt. Kann mir vorstellen daß dann ne Berufshaftpflicht bräuchte.
Gleiches gilt in dem Zusammenhang dann wohl auch für die Rechtschutz...!?

Bin kein Fachmann, aber so kann ichs mir vorstellen...

Viele Grüße
Achim

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Re: Sicherheit bei 5mW

Post by beatfreak » Wed 08 Jan, 2003 12:32 pm

Naja, selbst wenn ich Hersteller der Bank bin, so dürfte die maximale Leistung des DPSS-Moduls davon unberührt bleiben, solange ich nicht daran herumschraube. Wenn da plötzlich mal eben 10 statt 5 mW rauskommen, weil die Pumpleistung sich kurz selbständig gemacht hat, so ist das doch eindeutig ein Fehler, den der Hersteller zu vertreten hat.
Allerdings gebe ich Dir Recht: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Das kann Dir aber auch mit einem Lasercrab oder einem Spookyblue passieren.

cu
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Re: Sicherheit bei 5mW

Post by ekkard » Fri 10 Jan, 2003 7:10 pm

(...) Was ich Dich mal fragen wollte: Nimmst Du beruflich Laseranlagen ab?
Ja, Anfragen normal unter 0221 806 2636.
ZZt. habe ich aber Urlaub, da macht das der Kollege

Dipl. Ing. Ralf Tölke 0221 806 2169
TÜV Immissionsschutz GmbH
Konstantin-Wille-Str. 1
51105 Köln
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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