Laserklasse
Moderator: ekkard
- linus
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Laserklasse
was meint ihr....welche laser klasse hat ein projektor mit folgenden modulen. natürlich zusammengeführt und über (langsame) galvos?
350mW 650nm Red CW
60-80mW 532nm Green CW
150mW 405nm Blue CW
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60-80mW 532nm Green CW
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wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.
- tschosef
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Re: Laserklasse
servus servus...
tjaa... gute frage
welchen Wirkungsgrad haben die Dichros und die Galvospiegel?
ansonsten muss man wohl sagen Klasse 4 ??? weil a + b + c > 500mw ist...
außer, es gäbe eine regelung, dass verschiedene wellenlängen mit unterschiedlichem Faktor zusammen zu zählen sind, wovon ich aber jetzt (zumindest für den sichtbaren bereich geltend) nix wüsste.
viele Grüße
Erich
tjaa... gute frage

ansonsten muss man wohl sagen Klasse 4 ??? weil a + b + c > 500mw ist...
außer, es gäbe eine regelung, dass verschiedene wellenlängen mit unterschiedlichem Faktor zusammen zu zählen sind, wovon ich aber jetzt (zumindest für den sichtbaren bereich geltend) nix wüsste.
viele Grüße
Erich
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- lightwave
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Re: Laserklasse
Soweit ich weiß gilt, dass alle Laser summiert werden, da die Strahlung für den Betrachter von einer Quelle (letzter Galvospiegel) emittiert wird. Ob jetzt aber die Leistung ab Austrittsfenster (wäre logisch) oder die maximalen Modulleistungen zählen?
- linus
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Re: Laserklasse
ok...alles klar,
so wusste ich es auch....aufaddieren...aber ist vermutlich gerade so an der grenze und der output netto könnte dann 3B sein.
danke
so wusste ich es auch....aufaddieren...aber ist vermutlich gerade so an der grenze und der output netto könnte dann 3B sein.
danke
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- tschosef
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Re: Laserklasse
bingo...output netto könnte dann 3B sein
und soweit mir bekannt ist, interessiert auch nur die tatsächlich zugängliche leistung, nicht was IM gerät ist, sonst währe ja jeder DVD brenner ein Klasse 3B device das angemeldet werden müsste.
zur Summe noch... das ärgert mich ja ein wenig, denn zB rot, 4 x 200mw per Spiegelschnitt sind ja nicht vergleichbar mit einem Emitter der 800 mw macht!.... Fokusiert man mit dem Auge das rot von der Spiegelschnitt Konstruktion dann gibt es ja 4 (mit polwürfel evtl 2) Abbildungen von den Emittern mit jeweils 200mW trotzdem wird das Gesamtmodul als Klasse 4 Betrachtet.... is schon merkwürdig... eigentlich könnte man ja bei Sicherheitsbetrachtung berücksichtigen dass die Lichtquelle durch spiegelschnitt eben tatsächlich größer ist, als wenn es nur ein emitter währe. tut aber kaum einer, oder doch??
gruß derweil
Erich
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- rayman
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Re: Laserklasse
Was die Augensicherheit angeht hast Du absolut Recht. Mehrere Strahlquellen = mehrere Abbildungen auf der Netzhaut. Unabhängig davon, ob Spiegelschnitt, Polwürfel oder Dichro
Aber die Einteilung der Laserklassen hat ja auch noch andere Hintergründe: Hautschäden, Brand/Explosionsgefahr usw.
Und ich kenne das auch so, dass nur die zugängliche Leistung für die Klassifizierung relevant ist. Die aber natürlich im worst case betrachtet.
Selbst ein CO2 Schneidlaser mit x kW kann Klasse 1 sein, wenn alles abgeschirmt ist.
Aber die Einteilung der Laserklassen hat ja auch noch andere Hintergründe: Hautschäden, Brand/Explosionsgefahr usw.
Und ich kenne das auch so, dass nur die zugängliche Leistung für die Klassifizierung relevant ist. Die aber natürlich im worst case betrachtet.
Selbst ein CO2 Schneidlaser mit x kW kann Klasse 1 sein, wenn alles abgeschirmt ist.
- ekkard
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Re: Laserklasse
Die Klassifizierung von Anlagen mit beweglichen Spiegeln ist eine wirklich "haarige Angelegenheit". Wer schon mal in unseren Labors (TÜV Rheinland) dabei war, weiß das.
Ob verschiedene Strahlungsquellen zu addieren sind oder nur die leistungsstärkste zu betrachten ist, hängt vom Winkel ab, unter der die Quellen vom maßgeblichen (!) Messort aus zu sehen sind. Der maßgebliche Messort hängt davon ab, wo die Brennpunkte liegen, von denen die Stahlung auszugehen scheint. Und von dort aus muss die ungünstigste Sehposition bestimmt werden.
Ich will das gar nicht weiter ausführen, denn die Wenigsten werden über die Laborausrüstung verfügen, um derartige Messungen (und Auswertungen gemäß DIN EN 60825 Teil 1) durchzuführen.
Es ist am einfachsten, bei Gesamtleistungen über 500 mW von Laserklasse 4 auszugehen. Ob die Anlage bei genauerem Hinsehen bei 3B landet, spielt im Grunde keine Rolle. Anmelde- und (bei öffentlicher Vorführung) Genehmigungspflicht besteht bei diesen Leistungen immer.
Bei Showlasern kommt es letztlich nur darauf an, in den Zuschaueraugen keine zusätzlichen blinden Flecke zu erzeugen (ausreichende Aufweitung, hinreichende Bewegung, MZB-Werte!).
Ob verschiedene Strahlungsquellen zu addieren sind oder nur die leistungsstärkste zu betrachten ist, hängt vom Winkel ab, unter der die Quellen vom maßgeblichen (!) Messort aus zu sehen sind. Der maßgebliche Messort hängt davon ab, wo die Brennpunkte liegen, von denen die Stahlung auszugehen scheint. Und von dort aus muss die ungünstigste Sehposition bestimmt werden.
Ich will das gar nicht weiter ausführen, denn die Wenigsten werden über die Laborausrüstung verfügen, um derartige Messungen (und Auswertungen gemäß DIN EN 60825 Teil 1) durchzuführen.
Es ist am einfachsten, bei Gesamtleistungen über 500 mW von Laserklasse 4 auszugehen. Ob die Anlage bei genauerem Hinsehen bei 3B landet, spielt im Grunde keine Rolle. Anmelde- und (bei öffentlicher Vorführung) Genehmigungspflicht besteht bei diesen Leistungen immer.
Bei Showlasern kommt es letztlich nur darauf an, in den Zuschaueraugen keine zusätzlichen blinden Flecke zu erzeugen (ausreichende Aufweitung, hinreichende Bewegung, MZB-Werte!).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Laserklasse
Das ist richtig. Es gibt aber eine Vereinbarung zwischen den Prüfstellen und den Behörden für den Arbeitsschutz, dass bei Klasse 4 Lasern, die nach außen hin Klasse 1 sind, auf dem Zusatzschild eine Warnung angebracht wird. Meist ergibt sich die Notwendigkeit einer Warnung ohnehin, weil auf jeder Revisionsöffnung die Laserklasse der bei Öffnung zugänglichen Strahlung angegeben sein muss. (Die Laserdrucker, mit denen ich zu tun hatte, war das auch so.)tschosef wrote:soweit mir bekannt ist, interessiert auch nur die tatsächlich zugängliche leistung, nicht was IM gerät ist, sonst währe ja jeder DVD brenner ein Klasse 3B device das angemeldet werden müsste.
Mir sagt im Moment der Terminus "Spiegelschnitt" nichts. Aber nehmen wir einmal an, die scheinbare Quelle wird durch (irgend)eine Optik vergrößert, dann wird das in den TÜV Rheinland Labors tatsächlich durch den C6-Faktor berücksichtigt. Nur wird dadurch in der Regel keine der Klassen 3B oder 4 zu einer Klasse 2M beispielsweise. Um den Untersuchungsaufwand möglichst zu beschränken, empfiehlt daher die Norm standardmäßig mit C6=1 zu rechnen.tschosef wrote:eigentlich könnte man ja bei Sicherheitsbetrachtung berücksichtigen dass die Lichtquelle durch spiegelschnitt eben tatsächlich größer ist, als wenn es nur ein emitter wäre. tut aber kaum einer, oder doch?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Laserklasse
moing moing...
Bildet man das Lichtbündeln von den Dioden ab, so bekommt man wieder mehrere Bilder der Lichtquellen, die eben wieder nebeneinander liegen.
ich glaube das könnte man so ähnlich sehen, als währe einfach der Emitter breiter ... oder so?
viele Grüße derweil
Erich
damit ist gemeint, dass die Strahlen von mehreren Dioden quasi ganz dicht nebeneinander gelegt werden. bei 2 Dioden also 2 Strahlen. Wegen der Divergenz ist ab einem bestimmten Abstand nicht mehr zu erkennen, dass es sich tatsächlich um mehrere Strahlen handelt die nebeneinander liegen.Mir sagt im Moment der Terminus "Spiegelschnitt" nichts
Bildet man das Lichtbündeln von den Dioden ab, so bekommt man wieder mehrere Bilder der Lichtquellen, die eben wieder nebeneinander liegen.
ich glaube das könnte man so ähnlich sehen, als währe einfach der Emitter breiter ... oder so?
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Re: Laserklasse
Hallo Erich,
danke für die Erläuterung zum "Spiegelschnitt".
Um mal eine Hausnummer zu konstruieren, nehmen wir an, es gebe drei Quellen. Deren Sichtwinkel betrage in der ungünstigsten Messentfernung im Mittel über alle drei Winkelentfernungen 0,6 mrad. Der Bezugswinkel beträgt 1,5 mrad. 1 < C6 = Sichtwinkel/Bezugswinkel < 66,7; hier C6=1. Also kein Effekt.
Ist hingegen der Mittelwert der Winkelabweichungen beispielsweise 2,5 mrad, dann gilt C6=1,6 (man rundet ab).
Das bedeutet, dass die thermischen Grenzwerte um den Faktor 1,6 größer werden. Achtung: Für die photochemische Gefährdung gelten diese Überlegungen nicht!
danke für die Erläuterung zum "Spiegelschnitt".
Das Letztere ist richtig. Je nach Messentfernung (ungünstigster Fall) ergibt sich dadurch ein C6>1. Das kann natürlich erleichternd berücksichtigt werden. Allerdings sind die Unteruchungen ziemlich aufwändig, mithin teuer, gleichgültig wer sie durchführt. Und man muss über die entsprechenden optischen Prüfeinrichtungen verfügen.tschosef wrote:Wegen der Divergenz ist ab einem bestimmten Abstand nicht mehr zu erkennen, dass es sich tatsächlich um mehrere Strahlen handelt die nebeneinander liegen.
Bildet man das Lichtbündeln von den Dioden ab, so bekommt man wieder mehrere Bilder der Lichtquellen, die eben wieder nebeneinander liegen.
ich glaube das könnte man so ähnlich sehen, als währe einfach der Emitter breiter ... oder so?
Um mal eine Hausnummer zu konstruieren, nehmen wir an, es gebe drei Quellen. Deren Sichtwinkel betrage in der ungünstigsten Messentfernung im Mittel über alle drei Winkelentfernungen 0,6 mrad. Der Bezugswinkel beträgt 1,5 mrad. 1 < C6 = Sichtwinkel/Bezugswinkel < 66,7; hier C6=1. Also kein Effekt.
Ist hingegen der Mittelwert der Winkelabweichungen beispielsweise 2,5 mrad, dann gilt C6=1,6 (man rundet ab).
Das bedeutet, dass die thermischen Grenzwerte um den Faktor 1,6 größer werden. Achtung: Für die photochemische Gefährdung gelten diese Überlegungen nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Laserklasse
hai hai..
jou... das is komplizierte sache....... das stimmt.
hmmm...
jou... das is komplizierte sache....... das stimmt.
hmmm...
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