habe gerade mit Kollegen ein bisschen übers StGB geplänkelt:
Kollege:
§ 328 StGB, Absatz 2, Nr. 3:Â
Mit Freiheitsstrafe bis zu fĂĽnf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Ich:
Das ist aber irgendwie ungerecht...

nach §325a StGB bekommt man auch (bis zu) 5 Jahre für Lärm-, Erschütterungen- oder Lichtgefährdungen:
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen:
Wer bei Betrieb einer Anlage, ....bla, bla......unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Vorschriften.....bla,bla.....die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
GruĂź!