gefÀhrlich geblendet ?
Moderator: ekkard
Re: gefÀhrlich geblendet ?
@ Sky and Sand
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafĂŒr kein Gehalt zahlen muss.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer ĂŒber 1mw
haben in vielen LĂ€ndern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
mfg Burkhard
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafĂŒr kein Gehalt zahlen muss.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer ĂŒber 1mw
haben in vielen LĂ€ndern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
mfg Burkhard
Schoen das meine Meinung gelesen wurde 

- Sky and Sand
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Nein. Ich rede auch nicht vom ĂŒblichen LSB Schein.Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Das weiss ich. Ich arbeite in einer Firma, in der es genĂŒgend interne Laserschutzbeauftragte gibt. Und nein ich gehe nicht zu anderen Firmen und beurteile deren Anlagen auf Lasersicherheit.Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
Den Satz verstehe ich nicht, sry.Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafĂŒr kein Gehalt zahlen muss.
NatĂŒrlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfĂŒllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen TĂ€tigkeiten.Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal ĂŒberstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine EinwĂ€nde. Verboten ist dies also nicht.
Dann gibt es wohl auch Pointerhassende Hobbyastronomen. Ich selber besitze ĂŒbrigends keinen Laserpointer, wenn man man von einem > 10 Jahre alten roten Modell absieht. Ich brauche auch gar keinen Laserpointer.Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen.
Der Besitz ist hier m.E. nicht verboten, nur die unqualifizierte Nutzung. Vor allem in der Ăffentlichkeit auĂerhalb geschlossener Veranstaltungen strikt verboten.Und nicht vergessen Laserpointer ĂŒber 1mw
haben in vielen LĂ€ndern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
Sky and Sand
- mR.Os
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
GruĂ Andreas
GruĂ Andreas
Beste GrĂŒĂe
Andreas
Andreas
Re: gefÀhrlich geblendet ?
Wenn solche Aufgaben zu Deiner Taetigkeit gehöhren , dann mĂŒsstest Du bei der Behörde arbeiten.Sky and Sand hat geschrieben:NatĂŒrlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfĂŒllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen TĂ€tigkeiten.
Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal ĂŒberstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine EinwĂ€nde. Verboten ist dies also nicht.
.
Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natĂŒrlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein KlĂ€ger auch kein Richter.
Weisungsbefugt biste aber trotzdem nur in dem Betrieb wo du auch bestellt bist. Klar kannst Du eine Anlage anzeigen wo Du das gefĂŒhl hasst sie ist nicht sicher. Da kann es dann aber auch auf dich zu kommen solte die Anlage nach einem TĂŒv Sachverstaendigen sicher sein das du dann in ein Regress genommen werden kannst .
Und keine Angst ca 50 % die hier im Forum schreiben , die haben alle den LSB Schein.
mfg Burkhard
Schoen das meine Meinung gelesen wurde 

- rayman
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Das wollte ich auch gerade so Ă€hnlich schreiben. Ich beschĂ€ftige mich auch nicht gerade erst seit gestern mit Lasern, aber davon habe ich noch nie was gehört. Was ja nicht zwangslĂ€ufig heiĂen soll, dass es so was nicht gibt...mR.Os hat geschrieben:@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Kannst Du mal etwas konkreter werden?Sky and Sand hat geschrieben: Es ist ein erweiterter Kurs zum Laserschutzbeauftragten. Dieser muss jĂ€hrlich aufgefrischt werden. Dabei wird auĂerdem das Fachwissen in Sachen Laserschutz ĂŒberprĂŒft. Der Kurs wird ĂŒber Lasertechnik IngenieurbĂŒros ĂŒber den TĂŒV angeboten.
"Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heiĂen.
Ich habe ja bereits nach dem "Zertifikat" gefragt, dass Du nach Deinen angaben hast. Was steht da drauf?
Zu was macht Dich das?
Poste doch mal einen Link, wo so ein Kurs angeboten wird. Oder wo es sonst irgendwelche Informationen dazu gibt.
Mich interessiert das wirklich.
Warum diese GeheimniskrÀmerei?
- Dr.Ulli
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Das tu mal - wĂŒrd mich doch interessieren...Und ich habe hier auch schon mehrmals gelesen, wie der Dr. Titel von Dr. Ulli angezweifelt wurde (aus gutem Grund). Falls das jemand nicht glaubt suche ich den Thread gerne heraus.
Und Ja: Ich bin ein "richtiger" Dr. ! sogar "Dr.rer.nat.Dipl.Phys.".....und nicht erst seit gestern...

Somit hÀtte ich schon fast Lust, dich wegen Beleidigung anzuzeigen (-"Aus gutem Grund" etc., etc.)! Eigentlich gehört einer, der andere persönlich (nicht wegen der Sache) angreift, so wie du es hier machst, ausgeschlossen aus dem Forum!
Aber ich finde den Satz mit dem Baum und dem Schwein super...genau so mach ichÂŽs....



Danke allen Postern, die wohl etwas mehr Sachverstand beweisen als S&S!!!



Ăbrigens mach ich so viele Emotikons (so heissen die und nicht "Smilies") wie ich möchte!





































Auch ich wĂŒrde mal gerne etwas mehr zu diesem "besonderen" LSB sehen....
So - und nun halte ich meine Finger in Ruhe in diesem Thread!

Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
Re: gefÀhrlich geblendet ?
[EDIT]: DNFTT!
Junior
Junior
Zuletzt geÀndert von junior am Mo 09 Aug, 2010 10:45 am, insgesamt 1-mal geÀndert.
- nohoe
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Hallo
Umfangreiche Kurse werden von den Berufsgenossenschaften angeboten aber hier meist mit Fachbezogenem Hintergrund.
Dies sind vielfach auch Kurse mit lÀngerer Dauer als ein Tag, teilweise sogar mit Praktikum.
http://seminare.bgetf.de/cgi-bin/r30msv ... elect|1|1|
War auch bei der BG ETEM ehemals BGE oder BGFE nicht leicht zu finden. Die BGen sind der DGUV unterstellt und die dem Innenministerium.
Damit könnte man auch deren Seminare als Staatlich bezeichnen. Mir sind solche Leute wie Himmel und Sandstrand immer Suspect. Siehe das hervorheben
der Beschlagnahme die ebenfalls eine illegale Aktion ist. So etwas haben wir von Dr.Ulli bisher nicht gehört, Doktor Titel hin oder her.
Beim einen mag die gerade genossene Ausbildung vielleicht noch etwas frischer sein als beim anderen. Wie man bei meinem Link sieht gibt es diverse
Ausrichtungen fĂŒr einen LSB. Der ĂŒber den wir hier meist sprechen ist der LSB im Bereich Showlasertechnik. Dies ist eher eine kurze Unterweisung bei der weniger
Wissen vermittelt wird als beispielsweise einem Techniker der mit ionisierender Strahlung im hochenergetischen Bereich umgeht.
Man sollte daher auch hier jetzt nicht Ăpfel mit Birnen vergleichen in der Art mein LSB Kurs macht mich zum Gott unter den Hobby-Laseristen.
Ich bin kein Doktor, nur ein Angestellter bei einer Berufsgenossenschaft, nicht bei der BG ETEM die fĂŒr den Bereich Lasertechnik zustĂ€ndig ist.
GruĂ
Norbert
Umfangreiche Kurse werden von den Berufsgenossenschaften angeboten aber hier meist mit Fachbezogenem Hintergrund.
Dies sind vielfach auch Kurse mit lÀngerer Dauer als ein Tag, teilweise sogar mit Praktikum.
http://seminare.bgetf.de/cgi-bin/r30msv ... elect|1|1|
War auch bei der BG ETEM ehemals BGE oder BGFE nicht leicht zu finden. Die BGen sind der DGUV unterstellt und die dem Innenministerium.
Damit könnte man auch deren Seminare als Staatlich bezeichnen. Mir sind solche Leute wie Himmel und Sandstrand immer Suspect. Siehe das hervorheben
der Beschlagnahme die ebenfalls eine illegale Aktion ist. So etwas haben wir von Dr.Ulli bisher nicht gehört, Doktor Titel hin oder her.
Beim einen mag die gerade genossene Ausbildung vielleicht noch etwas frischer sein als beim anderen. Wie man bei meinem Link sieht gibt es diverse
Ausrichtungen fĂŒr einen LSB. Der ĂŒber den wir hier meist sprechen ist der LSB im Bereich Showlasertechnik. Dies ist eher eine kurze Unterweisung bei der weniger
Wissen vermittelt wird als beispielsweise einem Techniker der mit ionisierender Strahlung im hochenergetischen Bereich umgeht.
Man sollte daher auch hier jetzt nicht Ăpfel mit Birnen vergleichen in der Art mein LSB Kurs macht mich zum Gott unter den Hobby-Laseristen.
Ich bin kein Doktor, nur ein Angestellter bei einer Berufsgenossenschaft, nicht bei der BG ETEM die fĂŒr den Bereich Lasertechnik zustĂ€ndig ist.
GruĂ
Norbert

http://www.nohoe.de/gallerie
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- rayman
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Danke fĂŒr den Link Norbert!
Falls es so ein Kurs ist, den S&S meint, dann ist das genau so wie ich vermutet hatte.
Diese Kurse haben alle unterschiedliche thematische Ausrichtungen. Machen aber im Grunde alle das gleiche: Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur AusĂŒbung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache Àndert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestÀtigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
Falls es so ein Kurs ist, den S&S meint, dann ist das genau so wie ich vermutet hatte.
Diese Kurse haben alle unterschiedliche thematische Ausrichtungen. Machen aber im Grunde alle das gleiche: Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur AusĂŒbung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache Àndert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestÀtigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
- nohoe
- BeitrÀge: 3976
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Hallo

GruĂ
Norbert
Doch geht, wenn man das hier greifbar hat.[EDIT]: DNFTT!

GruĂ
Norbert

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Re: gefÀhrlich geblendet ?
@rayman: Genau so sehe ich das auch. Ich selbst habe den mehrtĂ€gigen Kurs "Laserschutzbeauftragter fĂŒr die Materialbearbeitung -LASM" bei der BG (VMBG) gemacht. Das anschlieĂende, ebenfalls mehrtĂ€gige Praktikum am praktischen Objekt hatte natĂŒrlich auch den Schwerpunkt auf Materialbearbeitung mit Hochleistungslaser (CO2 bis 6kW). Ist aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie SchutzmaĂnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...
Obwohl all dies auf sehr hohem Niveau stattfand, Ă€ndern aber auch diese erweiterten UmfĂ€nge inklusive AbschlussprĂŒfung nichts daran, dass es sich hier lediglich um die Vermittlung der Sachkenntnis gehandelt hat.
GruĂ
Joe
Obwohl all dies auf sehr hohem Niveau stattfand, Ă€ndern aber auch diese erweiterten UmfĂ€nge inklusive AbschlussprĂŒfung nichts daran, dass es sich hier lediglich um die Vermittlung der Sachkenntnis gehandelt hat.

GruĂ
Joe
22.07.14: $ chmod -f -R 0744 laserfreak.net
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- BeitrÀge: 2321
- Registriert: Di 25 Dez, 2001 12:00 pm
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Bin gespannt, wann die nĂ€chste Diskussion ĂŒber "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
- yvo
- BeitrÀge: 204
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
/Thema off//
Um mal ein wenig vom Thema abzgehen:
Bei mir klappt der Umbruch nicht ich muss bei etlichen Kommentaren hin und herscrollen und das ist lÀstig.
/Thema on//
Ob Dr. Ulli den Titel hat oder nicht (Ja er hat ihn mit Sicherheit)kann S&S egal sein, und wie ich ihn "Doktor Ulli" hier im Forum kenne und auch hin und wieder mal per E-mail PN "bearbeite", kann ihm keiner aber auch gar keiner
nachsagen, dass er Sc***e schreibt im Gegenteil seine Kommentare sind zu 99,99% sehr souverÀn und kompetent und ich lerne immer wieder etwas aus seinen Threads.
Ich persönlich finde es sehr beschĂ€mend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darĂŒber entrĂŒstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
Um mal ein wenig vom Thema abzgehen:
Bei mir klappt der Umbruch nicht ich muss bei etlichen Kommentaren hin und herscrollen und das ist lÀstig.
/Thema on//
Ob Dr. Ulli den Titel hat oder nicht (Ja er hat ihn mit Sicherheit)kann S&S egal sein, und wie ich ihn "Doktor Ulli" hier im Forum kenne und auch hin und wieder mal per E-mail PN "bearbeite", kann ihm keiner aber auch gar keiner
nachsagen, dass er Sc***e schreibt im Gegenteil seine Kommentare sind zu 99,99% sehr souverÀn und kompetent und ich lerne immer wieder etwas aus seinen Threads.
Ich persönlich finde es sehr beschĂ€mend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darĂŒber entrĂŒstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
- Sky and Sand
- BeitrÀge: 92
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe. Vielleicht ist das doch nicht so verbreitet, wie ich es erst vermutet hatte. Jedenfalls habe ich nicht mit sogleich vernichtender Kritik gegen meine Aussagen gerechnet.@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Mal angenommen ein Mann bedroht mitten auf der Strasse eine Frau und hĂ€lt ihr eine Waffe an den Kopf. Du hast die Chance sie ihm zu entreissen und die Frau zu retten. Nun da du anderen Leuten keine Dinge abnehmen darft, stirbt die Frau. HĂ€ttest du sie ihm abgenommen wĂŒrde der Richter deiner Meinung nach dich noch mit dem TĂ€ter in den Knast stecken.Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natĂŒrlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein KlĂ€ger auch kein Richter.
Es geht hier nicht um beschlagnahme im Sinne von Besitztum. Solange der Pointer nicht mutwillig gegen unschuldige Menschen eingesetzt wird, darf auch nichts beschlagnahmt werden, da hier auch keine Gefahrensituation besteht. Ich rette einen Unschuldigen vor dem erblinden und du nennst das verboten.
Die Grundvoraussetzung fĂŒr diesen Kurs ist, das man mindestens 1 Jahr im Betrieb im Bereich der Lasertechnik (ODER auch Hochleistungs LEDs, die (ich glaube seit Anfang 2008?) auch in Laserschutzkursen behandelt werden) gearbeitet hat. Ich habe mir kein Fachwissen erkauft und denke welches zu besitzen nur wegen eines Laserschutzkurses. Wer meinen Wohnort kennt, weiss auch was ich studiert habe, wenn er auch nur ein wenig Ahnung von der deutschen Lasertechnikbranche hat."Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heiĂen.
Ich weiss das du einen Dr. Titel hast. Das ist ein höherer Titel als den, den ich habe. Dennoch hast du fĂŒr einen "Ălteren Herren" (jetzt nicht böse gemeint aber ich schĂ€tze dich mal grob zwischen 40 und 55) einen unheimlich Kindischen Schreibstil. Das ist auch der Grund meiner Anzweiflungen und eigentlich nicht ein mangelnder Sachverstand...Und Ja: Ich bin ein "richtiger" Dr. ! sogar "Dr.rer.nat.Dipl.Phys.".....und nicht erst seit gestern...
Nein, ich bin kein Troll. Mir liegt es auch nicht daran eine hitzige Diskussion anzufachen. Damit habe ich auch nicht begonnen, ich habe niemanden beleidigt. Ich habe lediglich mein Wissen dargelegt. Wenn ihr sagt es gibt diesen Kurs nicht, muss ich wohl mehrere Tage lang anhaltende WachtrÀume gehabt haben, aus denen ich auch noch Materielle GegenstÀnde in diese Welt mitgebracht habe.DNFTT!
Solche einen Kurs macht nicht jeder Dummkopf der eben mal genug Kohle hat und sich dafĂŒr interessiert. Ebensowenig hat sich Ulli seinen Doktortitel erkauft. Siehe oben.Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur AusĂŒbung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache Àndert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestÀtigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
Genau meine MeinungIst aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie SchutzmaĂnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...

Ich denke das diese Diskussion geschlossen werden sollte. Sie hat nun rein gar nichts mehr mit dem Topic zu tun. Vielleicht solltet ihr mich zusĂ€tzlich noch verbannen, da ich ja ein böser Troll bin der alle hier beleidigt. Ich kann dazu nur sagen, dass ich durch einen Ganzen haufen herablassender Postings heruntergemacht werde, nur weil ich eine in euren Augen falsche Aussage gemacht habe.Bin gespannt, wann die nĂ€chste Diskussion ĂŒber "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
Ich finde es auch beschĂ€mend sinnlose Postings zu verfassen, und dann noch irgendwas von land und sky daherzufaseln. Sobald man eine angebliche Falschaussage gemacht hat, ist man es anscheinend nicht mehr Wert mit respekt behandelt zu werden. Danke!Ich persönlich finde es sehr beschĂ€mend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darĂŒber entrĂŒstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
Ich habe diesem Thread nichts mehr hinzuzufĂŒgen. Es ist mir auch egal ob ihr mir glaubt oder nicht. Solange ich weiss was mir erlaubt ist und was nicht, und ich weiss welche Position ich innehabe, habe ich nichts falsch gemacht. Mag halt Leute geben die nicht ĂŒber den Tellerrand blicken und an Gegebenheiten, die vor 10 Jahren aktuell waren, festhalten.
Ich sage mal ~Closed~ und bin noch ĂŒber PN zu erreichen. Falls erwĂŒnscht kann mich auch Ein Mod anschreiben und zur Löschung auffordern, falls ich so schlimm war.
Dennoch wĂŒnsche ich allen eine Gute Nacht
GrĂŒĂe
Sky and Sand
Sky and Sand
- rayman
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Also jetzt mein letzter Versuch, bevor ich es aufgebe:
Was steht auf Deinem Zertifikat?
So viel Text und null Informationsgehalt!
Scans doch einfach ein und lad es hoch.
Deinen Namen kannst Du ja unkenntlich machen.
Was steht auf Deinem Zertifikat?
Was fĂŒr ein Schein?Sky and Sand hat geschrieben: Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe.
So viel Text und null Informationsgehalt!
Scans doch einfach ein und lad es hoch.
Deinen Namen kannst Du ja unkenntlich machen.
-
- BeitrÀge: 2321
- Registriert: Di 25 Dez, 2001 12:00 pm
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
@Sky&Sand
Ich wĂŒrde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet wĂŒrden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklÀrt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschÀftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzufĂŒhren?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zustÀndige und befugte AmtstrÀger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dĂŒrfen auch StaatsanwĂ€lte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausfĂŒhren (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), auĂer in den FĂ€llen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO â dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In FĂ€llen, in denen ein BefugnistrĂ€ger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchfĂŒhren kann, ist auch eine Delegierung der DurchfĂŒhrung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine TĂŒr wird durch einen SchlĂŒsseldienst geöffnet.
Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegrĂŒndet.
Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tĂ€gigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine PrĂŒfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur KlĂ€rung der Zweifel wĂ€re es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen wĂŒrdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenĂŒber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklĂ€ren.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiĂ, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Also klÀr uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text wĂŒrde ich jetzt als EingestĂ€ndniss dafĂŒr werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzĂ€hlt hast.
Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und wĂŒrde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.
Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?
Ich wĂŒrde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet wĂŒrden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklÀrt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschÀftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Welche Art von beschlagnahmen?Nichts fĂŒr ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzufĂŒhren?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zustÀndige und befugte AmtstrÀger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dĂŒrfen auch StaatsanwĂ€lte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausfĂŒhren (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), auĂer in den FĂ€llen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO â dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In FĂ€llen, in denen ein BefugnistrĂ€ger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchfĂŒhren kann, ist auch eine Delegierung der DurchfĂŒhrung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine TĂŒr wird durch einen SchlĂŒsseldienst geöffnet.
Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegrĂŒndet.
Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tĂ€gigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine PrĂŒfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur KlĂ€rung der Zweifel wĂ€re es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen wĂŒrdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenĂŒber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklĂ€ren.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiĂ, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Also klÀr uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text wĂŒrde ich jetzt als EingestĂ€ndniss dafĂŒr werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzĂ€hlt hast.
Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und wĂŒrde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.
Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?
- Sky and Sand
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- Registriert: Mo 14 Jun, 2010 8:29 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 200 W Diode Pumped Nd:YAG 1064nm, 100kHz, 10 ns
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Nundenn...
Ich weiss nicht, vielleicht ist Beschlagnahme nicht das richtige Wort. Ich selber bin ja nicht der Eigner, bei dem der Pointer verwahrt wird. Und wieso konnte ein ehemaliger Kommilitone einen Pointer an sich nehmen und diesen bei der Polizei abgeben? Dann mĂŒsste er mindestens mal abgemahnt worden sein, wenn dies anscheinend verboten ist.
So das wars nun wirklich, jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Wenn jemand denkt das ich die Unwahrheit verbreiten will, was Unsinn ist, so soll er doch. Mich stört es nicht. Naja ich kann nun sowieso nichts mehr machen. Hier im Forum wird mich sowieso keiner mehr ernst nehmen. Ich hatte mir eigentlich ĂŒberlegt, ab Oktober Optiklerneinheiten als zweiwöchig von mir veröffentliche Posts zu verfassen. Naja wird wohl sowieso nicht mehr erwĂŒnscht sein...
Bis dann, und schliesst endlich diesen schrecklichen Thread, ich glaube der Threadersteller hat seine Antwort bekommen.
Vorweg, ich bin kein Jurastudent. Beschlagnahmungsarten kenne ich nicht. Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefÀhrlichen Gegenstand abgenommen bekommt, mit dem er Leute gefÀhrdet und ihn sich dann bei der Polizei abholen kann?Beitragvon turntabledj » Di 10 Aug, 2010 10:17 am
@Sky&Sand
Ich wĂŒrde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet wĂŒrden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklÀrt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschÀftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Nichts fĂŒr ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzufĂŒhren?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zustÀndige und befugte AmtstrÀger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dĂŒrfen auch StaatsanwĂ€lte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausfĂŒhren (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), auĂer in den FĂ€llen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO â dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In FĂ€llen, in denen ein BefugnistrĂ€ger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchfĂŒhren kann, ist auch eine Delegierung der DurchfĂŒhrung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine TĂŒr wird durch einen SchlĂŒsseldienst geöffnet.
Ich weiss nicht, vielleicht ist Beschlagnahme nicht das richtige Wort. Ich selber bin ja nicht der Eigner, bei dem der Pointer verwahrt wird. Und wieso konnte ein ehemaliger Kommilitone einen Pointer an sich nehmen und diesen bei der Polizei abgeben? Dann mĂŒsste er mindestens mal abgemahnt worden sein, wenn dies anscheinend verboten ist.
Die UniversitĂ€t hat den Kurs bezahlt. Er wurde dabei fĂŒr Leute angeboten, die min. 1 Jahr Lasertechnik erfahrung im Betrieb vorweisen. Es kam ein Ingenieur (Inhaber eines Lasertechnik Ing-BĂŒros) vorbei, der den Kurs durchfĂŒhrte. Es gab dann noch einen Ausflug zu einer Hamburger Werft, in der sie eine Riesige CO2 LaserschweiĂanlage haben.Zur KlĂ€rung der Zweifel wĂ€re es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen wĂŒrdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Wieso soll ich, fĂŒr mich belanglose, Fragen beantworten? Das ich Dinge beschlagnahmen darf interessiert mich selber nicht sonderlich. Ich renne nicht auf der Strasse herum und suche Irgendwelche MissetĂ€ter. Mir bringt das gar nichts. Das diese ErwĂ€hnung in meinem Post solch eine Flut an Beschuldigungen und blabla lostritt, war nicht gewollt. Auch wollte ich nicht weiter auf dieses Thema eingehen.Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenĂŒber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklĂ€ren.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiĂ, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
So das wars nun wirklich, jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Wenn jemand denkt das ich die Unwahrheit verbreiten will, was Unsinn ist, so soll er doch. Mich stört es nicht. Naja ich kann nun sowieso nichts mehr machen. Hier im Forum wird mich sowieso keiner mehr ernst nehmen. Ich hatte mir eigentlich ĂŒberlegt, ab Oktober Optiklerneinheiten als zweiwöchig von mir veröffentliche Posts zu verfassen. Naja wird wohl sowieso nicht mehr erwĂŒnscht sein...
Bis dann, und schliesst endlich diesen schrecklichen Thread, ich glaube der Threadersteller hat seine Antwort bekommen.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
Sky and Sand
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Streng genommen wird damit in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG, eingegriffen...Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefÀhrlichen Gegenstand abgenommen bekommt...
Wo kein KlĂ€ger, da kein Richter... deswegen hat dein "Kollege" keinen RĂŒffel bekommen.
Nu schalt ich den Klugschei*ermodus aber wieder aus

WÀr' noch gut, wenn Du das mit "dem Staatlichen Laserschutzbeauftragten" noch mal klÀren könntest.
Was genau steht auf deinem Zertifikat ?
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Bei dem Beispiel mit der abgenommenen Pistole, die gegen einen anderen Menschen gerichtet war, dĂŒrfte man von Nothilfe sprechen können. Das ist Ă€hnlich wie Notwehr, nur ist man nicht selbst der bedrohte, sondern einen dritte Person. Das darf an sich jeder, muĂ sich dafĂŒr unter umstĂ€nden aber vor Gericht verantworten, wenn es nicht völlig klar ist, daĂ eine Notsituation vorlag, bzw. nicht unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Mittel angewendet wurden.
Ich denke aber, der Besitzer des Pointers muà der Aufforderung einer Privatperson, diesen auszuhÀndigen, keineswegs nachkommen. Wenn er aufhört, damit "herumzufuchteln" und ihn einsteckt, dann liegt auch keine Gefahrensituation mehr vor, die eine Nothilfe erforderlich machen, daher wÀre eine mehr oder weniger gewaltsame Abnahme auch keinesfalls zu rechfertigen.
Wenn einer natĂŒrlich einen jugendlichen "Pointerfuchtler" mit ordenlicher AutoritĂ€t auffordert, den Pointer zu ĂŒbergeben, dieser das dann auch tut und nachher keine Anzeige erstatt (vermutlich aus Angst, selbst belangt zu werden), dann hat dieser das GerĂ€t ja quasi freiwillig ĂŒbergeben und das ganze beleibt ohne weitere Konsequenzen.
Ich denke aber, der Besitzer des Pointers muà der Aufforderung einer Privatperson, diesen auszuhÀndigen, keineswegs nachkommen. Wenn er aufhört, damit "herumzufuchteln" und ihn einsteckt, dann liegt auch keine Gefahrensituation mehr vor, die eine Nothilfe erforderlich machen, daher wÀre eine mehr oder weniger gewaltsame Abnahme auch keinesfalls zu rechfertigen.
Wenn einer natĂŒrlich einen jugendlichen "Pointerfuchtler" mit ordenlicher AutoritĂ€t auffordert, den Pointer zu ĂŒbergeben, dieser das dann auch tut und nachher keine Anzeige erstatt (vermutlich aus Angst, selbst belangt zu werden), dann hat dieser das GerĂ€t ja quasi freiwillig ĂŒbergeben und das ganze beleibt ohne weitere Konsequenzen.
- ekkard
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
So Schluss jetzt! Es kommt nichts mehr zum ursprĂŒnglichen Thema.
Sky and Sand empfehle ich den neuen Thread "Gibt es einen staatlichen Laserschutzbeauftragten", um den mir unbekannten Titel eines staatlichen Laserschutzbeautragten zu erlÀutern.
Mir als altem Hasen ist dieser Titel völlig unbekannt.
Sky and Sand empfehle ich den neuen Thread "Gibt es einen staatlichen Laserschutzbeauftragten", um den mir unbekannten Titel eines staatlichen Laserschutzbeautragten zu erlÀutern.
Mir als altem Hasen ist dieser Titel völlig unbekannt.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
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