Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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P51D
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Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Tue 03 Aug, 2010 2:24 pm

Hallo miteinander

Ich habe bei Laserprojektoren bis jetzt immer nur ĂĽber die Gesetze und Pflichen in Deutschland etwas gelesen, aber weiss jemand von euch, wie es in der Schweiz aussieht?
Hoffentlich nicht so wie in Frankreich, wo anscheinend gar keine Gesetze fĂĽr solche Anlagen existieren.

In der Schweiz habe ich bis jetzt noch nie etwas von Laserschutzbeauftragen gehört und TÜV gibts ja erst recht nicht.

Kann jemand mich da ein wenig aufklähren?

MFG
Patrick

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by thunderbird76 » Tue 03 Aug, 2010 5:05 pm

.............ich wĂĽrde dir mal diese Seiten empfehlen.
Ist nicht der Hammer aber dafĂĽr verbindlich.

http://www.bag.admin.ch/themen/strahlun ... ml?lang=de

Auch wird auf Pointer eingegangen.

GrĂĽsse Raphael
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

P51D
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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Tue 03 Aug, 2010 7:19 pm

Danke fĂĽr die Antwort.

Ich habe mir dort einmal diverses durchgelesen wo ich gerne eure Meinung dazu hätte:
Professionell arbeiten, Laserleitlinie befolgen
Design, Installation und Betrieb einer Laseranlage sind durch erfahrene und gut ausgebildete Personen
vorzunehmen. Beim Aufbau und beim Betrieb der Laseranlage muss die Laserleitlinie befolgt werden
(IEC 60825-3). Unter anderem muss die Laseranlage ĂĽber einen Not-Aus-Schalter verfĂĽgen und so
befestigt sein, dass sie nicht durch Einwirkungen wie Publikumsbewegungen, ErschĂĽtterungen oder
Windstösse verstellt werden kann. Während der Veranstaltung dürfen an der Laseranlage keine Reparaturen,
Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen werden.
[/qutoe]
Ähnlich wie in Deutschland.
Grenzwerte einhalten
Die Laserstrahlung darf im Publikumsbereich nicht stärker als die maximal zulässige Bestrahlung (MZBWerte)
nach der Norm IEC 60825-1 sein. Unter Publikumsbereich versteht man den Raum 3m oberhalb
und 2,5m seitlich der Flächen, auf denen sich das Publikum aufhalten kann.
Das ist ähnlich wie in Deutschland, oder? Ausser die Höhe.
Veranstaltungen melden
Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 müssen der zuständigen Behörde bis
spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden. In der Meldung muss mindestens angegeben
werden:
• Ort und Art der Veranstaltung
• Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
• Name und Adresse der Veranstalterin oder des Veranstalters
• Ort und Zeit des Einsatzes der Laseranlagen
• Klassierung der einzusetzenden Laseranlagen
• Information, ob Laserstrahlen während der Veranstaltung direkt oder indirekt innerhalb des
Publikumsbereichs verlaufen
• Plan des Veranstaltungsortes mit Publikumsbereich und allen Sicherheitsabständen
• Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung
Ok, wahrscheinlich wie beim TĂśV, da muss man die Anlage ja auch Abnehmen lassen.
Vollzug und Kontrollen
Die Behörde prüft die eingegangenen Meldungen. Sie kann zudem Kontrollen durchführen oder durchführen
lassen. Allfällige Kosten trägt der Veranstalter.
?? Da wird anscheinend nicht immer Kontrolliert. Falls sich aber warscheindlich jemand das erste mal anmeldet, so kommt sicher jemand vorbei, oder?

MFG
Patrick

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by vakuum » Tue 03 Aug, 2010 8:35 pm

Du musst die Laseranlage anmelden! Das hat nix mit TĂśV zu tun! Die Anlagen mĂĽssen nach der IEC Norm korrekt sein!

Kontrolliert wird durch die Polizei. Die Polizei kommt aber nicht ausdrĂĽcklich wegen den Lasern.

Hat eine Veranstaltung unangemeldete Laser sieht es je nach Kanton unterschiedlich aus. In Bern z.B. werden die Laser fast uneingeschränkt beschlagnahmt. In anderen Kantonen hat der Polizeibeamte noch nie was von nem Laser gehört... ;-)

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Wed 04 Aug, 2010 10:39 am

vakuum wrote:Die Anlagen mĂĽssen nach der IEC Norm korrekt sein!
Was bedeutet das?
- Safety
- Not-Aus
- Fachpersonal
...?

Was kostet so ein Anmelden respektive die nachträgliche Kontrolle ungefähr?

Und ich nehme an, dass sobald andere Personen als der erbauer "gefährdet" sein könnten, der Laser angemeldet werden muss. Egal ob öffentlich oder Privat?

MFG
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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by vakuum » Wed 04 Aug, 2010 11:07 am

genau!
Safety (wenn Audience Scanning) Not-Aus, Fachpersonal, richtiges Aufstellen.. einfach das was auch in Deutschland eingehalten werden muss, mit der Ausnahme 3Meter über begehbarer Fläche und nicht 2.7Meter! (das hast du ja selber Gelesen und Zitiert)

Die Anmeldung kostet nix, das ist nur ne E-Mail an die Zuständige Stelle, da giebts meist nichtmal eine Bestätigung.
Es giebt auch keine Kontrolle wie der TĂĽv, hab ich doch oben geschrieben!
Sondern die Polizei kontrolliert (höchst selten) und die kostet ja nix! Die kontrollieren auch nicht vor der Veranstaltung sondern während. Und wenn was nicht passt (Grobfahrlässigkeit) giebts hohe Bussen! Und erst die kosten dann! Oder Die Behörden können während der Veranstaltung eine Messung veranlassen und auch diese Kostet, das ist aber höchst selten der Fall, denn wohl etwa eine Firma in der Schweiz hat das nötige Equipment dazu....

Nein, nur bei öffentlichen Veranstaltungen musst du anmelden, bei Privaten hat die Polizei auch keinen Zugang. Wenn aber auch im Privaten was passiert und Du schuld bist, musst Du haften.

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Wed 04 Aug, 2010 11:38 am

vakuum wrote: Nein, nur bei öffentlichen Veranstaltungen musst du anmelden, bei Privaten hat die Polizei auch keinen Zugang. Wenn aber auch im Privaten was passiert und Du schuld bist, musst Du haften.
Das ist mir schon klar. Kann es aber sein, dass demnach der ganze Laser-Gebrauch nicht so sehr kontrolliert und ĂĽberwacht wird wie in Deutschland? Irgendwie meunruhigt mich das gerade etwas bei Disco-Besuchen und dergleichen.

Besten Dank fĂĽr die "Nachhilfe"

MFG
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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by vakuum » Wed 04 Aug, 2010 1:48 pm

das ist so!

es wird nicht jede Installation geprüft, sondern stichprobenweise durch die Polizei! Wenn dann aber was nicht passt sind die Strafen umso höher!

Also wenn Du in ner Disco bist und Du erkennst irgend ne Wackelkiste die Stehende Strahlen ins Publikum schiesst dann Ruf 117 an! Kanton BE, LU und ZH z.B. kommen gerne und prüfen zuerst die Anmeldung und dann das Gerät!

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Wed 04 Aug, 2010 4:40 pm

Noch eine Zwischenfrage:
Bis jetzt habe ich immer "Zuständige Behörde" gelesen, aber bei wem müsste ich dann schliesslich den Laser anmelden?
laser@bag.admin.ch?

MFG
Patrick

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by vakuum » Wed 04 Aug, 2010 5:06 pm

NEIN... das steht doch auch auf der BAG seite!

http://www.bag.admin.ch/themen/strahlun ... ml?lang=de

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Re: Sicherheitsbestimmungen in der Schweiz?

Post by P51D » Wed 04 Aug, 2010 6:49 pm

Oh, entschuldigung. Soweit habe ich diese Seite noch nicht studiert. Nur den Bereich Laser.

so, ich denke jetzt bin ich gut informiert...

Danke nochmals

MFG
Patrick

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