Frage zu Effekt Lasern

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krumme
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Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von krumme » So 21 Mär, 2010 3:06 pm

Hallo,

ich würde mir gerne den American Dj Mini Emerald Beam kaufen ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 969wt_1165 ). Ich habe jetzt noch ein paar Fragen:

- Darf ich den Laser ohne Laserschutzbeauftragen und TÜV Abnahme betreiben?
- Wie gefährlich ist dieser Laser (Laut Anleitung Klasse 3R)?
- Wie hoch muss der Laser aufgehängt werden?
- Dürfte ich ihn ins Publikum richten?

Hab schon gegooglet aber keine Antworten gefunden.

Danke im Voraus!

mfg krumme

P. S.: Hier wäre die Anleitung des Produktes: http://americandj.com/pdffiles/mini_emerald_beam.pdf

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guido
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von guido » So 21 Mär, 2010 3:39 pm

Hi,

Finger weg...wenn die Bilder mit nem 5mW gemacht wurden dann geb ich einen aus.
Das sind Unterkannte 50-100mW ODER eine Langzeitbelichtung..

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von krumme » So 21 Mär, 2010 3:42 pm

Die Bilder sind sicher nachbearbeitet...

Aber wie sieht's aus, dürfte ich ihn betreiben?

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Dr.Ulli
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Dr.Ulli » So 21 Mär, 2010 4:05 pm

Hab schon gegooglet aber keine Antworten gefunden.
Dabei braucht man nur "Laserschutz" einzutippen... :roll:
Hier im Sicherheitsforum http://www.laserfreak.net/forum/viewforum.php?f=2
....findest du alle Antworten auf deine Fragen bezüglich Sicherheit beim Umgang mit Lasern und was erlaubt ist und was nicht.
Gerade die letzten Wochen fand hier wieder eine Seitenweise Diskussion drüber statt, was erlaubt ist:
http://www.laserfreak.net/forum/viewtop ... =2&t=47513 ) :!:

Um es kurz zu machen: Öffentlich einsetzen darfst du den Laser nicht so ohne weiteres....zuhause schon...
Mit gut 5mW ist er sehr gefährlich für die Augen, daher dürfte die Kiste (im öffentlichen Einsatz) nur in Bereiche lasern, die mindestens 2,70m über der Standfläche liegen....und da ist diese Leistung wieder "witzlos".

Also spare lieber auf etwas "Richtiges". :freak:
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von ChrissOnline » Mo 22 Mär, 2010 11:27 am

Ist das tatsächlich so, Ulli??
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die <5mW Teile sehr wohl betrieben werden dürfen und auch keine Genehmigung brauchen.
Das würde ja sonst sämtliche Billig-Teile wie den LAS-4, LAS-6, Lissajousgeneratoren mit 5mW usw.... betreffen.
Wundert mich jetzt ein wenig. Bei Pointern ist es klar: Über 1mW verboten, aber bei den Effektgeräten bis 5mW???

Ist jetzt kein Freibrief für den Thread-Starter, da ich es jetzt wirklich nicht beschwören könnte, aber das wundert mich jetzt schon.

--------

Fakt ist jedenfalls:
Mit dem Gerät wirst Du vermutlich keinen hinterm Ofen vorlocken, weder leistungstechnisch noch mit den Effekten.
"Vermutlich" sag ich deshalb, weil ich das Gerät nicht kenne, aber man macht so seine Erfahrungen! Hab auch mit Billigzeugs begonnen.
Wenn im Raum nicht absolute Dunkelheit herrscht, wirst Du bei 5mW nicht viel sehen, schon gar nicht wenn der Raum größer als ein durchschnittliches Wohnzimmer ist.
Zudem werden Geräte mit vorgefertigten DMX-Effekten superschnell langweilig. Ich hatte mal einen DMX-Projektor, der damals knapp 1000 EUR gekostet hat. Der lag die längste Zeit in der Ecke. Effektiv hast Du damit solange Spaß bis Du alle Effekte 2-5x durchgeschaut hast und wenn die erste "Party" damit überstanden ist. Danach langweilen Dich DMX-Effekte zu Tode.

Mein Projektor mit PC-gesteuerten Effekten (ILDA-Schnittstelle) lief bereits am ersten Tag länger als der DMX-Projektor in all den Jahren in denen ich Ihn zu Hause hatte insgesamt! Und nun nach 5 Jahren kann ich immer noch nicht genug haben.

Nur ein Tipp: Für erste Erfahrungen usw. ist sowas schon witzig, aber kalkuliere schonmal ein, dass Du bald mehr willst und das Ding nur gegen einen geringen Preis einen neuen Besitzer finden wird... Stichwort: Lehrgeld!
Mein aktueller Projektor: CLB-8 V10 Showlaser-System

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 22 Mär, 2010 12:16 pm

Ist das tatsächlich so, Ulli??
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die <5mW Teile sehr wohl betrieben werden dürfen und auch keine Genehmigung brauchen.
Das würde ja sonst sämtliche Billig-Teile wie den LAS-4, LAS-6, Lissajousgeneratoren mit 5mW usw.... betreffen.
Wundert mich jetzt ein wenig. Bei Pointern ist es klar: Über 1mW verboten, aber bei den Effektgeräten bis 5mW???
Nun- es sind ja ganz klar Laser >Klasse2M (ich würd sagen Klasse 3R...siehe unten...da gilt fast das gleiche wie für 3B...)...und da muss angemeldet werden...und bei Effekten ins Publikum muss eine Safety ("Strahlüberwachung") da sein (und natürlich die MZB eingehalten werden). Da wohl keine Safety drin ist, darf also nur über 2,70m gelasert werden (öffentlich). Oder sieht das hier jemand anders???

Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potenziell gefährlich wie
Lasereinrichtungen der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens ist
dadurch geringer, dass der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im
sichtbaren Wellenlängenbereich auf das Fünffache des Grenzwertes der
zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 2, in den übrigen
Wellenlängenbereichen auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen
Strahlung (GZS) für Klasse 1 begrenzt ist.
Für kontinuierlich strahlende Laser der Klasse 3R beträgt der Grenzwert der
zugänglichen Strahlung (GZS) Pgrenz = 5 mW (bei kleinen Quellen, C6 = 1) im
Wellenlängenbereich 400 nm bis 700 nm.



Die DIN56912(Bühnenlaser) gilt für alles > Klasse 2.
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Dodo » Mo 22 Mär, 2010 2:35 pm

Das teil habe ich auch mal gehabt, ist sein Preis nicht wert.

Da sind nichtmal Stepper drin, sondern ein Rad mit Spiegeln drauf die in Winkel von gefühl 40° bis 50° nacheinander draufgeklebt sind, das Rad dreht sich links/rechtsrum und somit wandert eine horitontale Linie nach oben bzw. unten. Jenachdem wie schnell sich das Rad dreht ist die Linie epunktet, gestichelt oder druchgängig. Kein toller Effekt insgesamt. Die Diode hat <4,9mw im dunklen Raum mit ganz wenig Nebel sieht man sie, aber wenn noch anderen PAR Licht hast geht der total unter.

Da die Diode <4,9mw hat (Laut datenblatt) dürfte man den Laser glaube ich ohne TÜV Abnahme betreiben. Heißt natürlich nicht das nix passieren kann, wenn das Rad stehen bleibt und ein Beam entsteht hilft der Lidschlussreflex nur bedingt, vorallem wenn auf der Party Alkohol u.ä. konsumiert wird. Du bist trotzdem der der letztendlich haftet.

Ergo: Kaum dir so ein mist nicht, ist rausgeschmissenes Geld, der ist noch langweiliger als jegliche China Schrittmotor Wackelkiste, die sind HighEnd dagegen.

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von rayman » Mo 22 Mär, 2010 9:48 pm

Ich muss Chrissonline da aber zustimmen.
Meines Wissens nach sind Laser bis einschließlich 3R - also alles unter 5mW anmeldfrei und auch ohne LSB zu betreiben.
Zumindest laut BGV B2 §5 und §6.

Sagt die DIN56912 da was anderes?

Ob solche Geräte die GZS/MZB einhalten, ist natürlich eine andere Frage.

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Dr.Ulli » Di 23 Mär, 2010 12:10 pm

Nein! nur bis einschließlich Klasse 2M !
...siehe Antwort auf deinen Post zu "Pointer aller Klassen..." http://laserfreak.net/forum/viewtopic.p ... 3&start=75

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von dstar » Di 23 Mär, 2010 9:03 pm

Bissel OT, aber weil es gerade so schön passt... ;-)
Dr.Ulli hat geschrieben:Nein! nur bis einschließlich Klasse 2M !
@Doc Ulli: Ich habe hier so einige Videoprojektoren mit Fernbedienung.
Diese FBs verfügen über eine Zeigeinrichtung, also nen internen Pointer für Präsentationen
Diese Pointer sind mit Klasse 1, teilweise aber auch nix angegeben ;-), machen aber lt. Lasercheck locker 3-5mW.

Nun meine Frage, sollte ich die Nutzung dieser Fernbedienung auf den Veranstaltungen vorsichtshalber beim Ordnungsamt anmelden, und gegebenenfalls eine Tüv-Prüfung verlangen? :twisted: :twisted: :twisted:
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Dr.Ulli » Mi 24 Mär, 2010 9:18 am

Nun- das wohl nicht....als Laie sollte man sich auf die Angabe Klasse1 verlassen können.
Aber wenn es nachweisbar nicht Klasse1 (2) ist, müsste man dem Hersteller mächtig Dampf machen! :freak:
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von masi » Mi 07 Apr, 2010 12:07 pm

Hallo,

ich glaube, dass sich die MW Angabe auf den einzelnem Strahl bezieht. Ich habe einen Galaxian 3D von der selben FA.
In der Beschreibung steht auch 4,9 MW !! Der grüne hat aber gute 30MW, gemessen! Diese Clusterlaser splitten den Strahl
in ca. 200 einzelstrahlen, wovon der stärkste bei mir 3,7 MW hatte, auch gemessen mit einem ThorLabs Profimessgerät.
Es ist komisch, das die MW Angebabe in den Technischen Daten mit 4,9 MW angegeben ist und in der Werbung mit 120 MW.
Grüße,

Marc

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von ChrissOnline » Mi 07 Apr, 2010 3:39 pm

MW = Megawatt!

Wenn man schon ein "Profimessgerät" verwendet, sollte man vielleicht auch mit Milliwatt- und Megawatt-Angaben umgehen können, sonst gibts Messfehler... :wink:

Also, wir reden hier von 4,9mW.
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von masi » Do 08 Apr, 2010 2:07 pm

Sorry, nicht MW, das wäre ja ein bisschen viel, oder?
Ich meine natürlich Milliwatt!

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Eurosat49 » Sa 10 Apr, 2010 11:43 pm

n' Abend zusammen,

Also jetzt mal meine Meinung als LSB dazu:

Ich hatte mal von Eurolite, bzw. habe ich auch immer noch, den Las-7 der hat auch 4,9mW. Und ich sag euch den kannst du wirklich in die Tonne treten!!! Wie oben schon mal erwähnt, sobald man noch Pars oder sonstige Effektgeräte im Einsatz hat, sieht man echt fast nix mehr von dem Teil. Es ist zwar auch ne rote Diode, aber ich glaub kaum, dass es mit Grün so viel besser aussieht.
Soviel dazu.

Jetzt zu der Diskussion um den 3R Laser:
Also, als LSB kann ich sagen, dass 3R Laser NICHT Meldepflichtig sind und auch KEIN Laserschutzbeauftragter bestellt werden muss und der Laser auch NICHT vom TÜV abgenommen werden muss.
Dass man das machen muss, steht auch nirgendwo im BGV B2 oder der Din-EN 60825-1.
Vielleicht ändert sich das i-wann mal mit 60825-3, aber bis jetzt gibt es die ja zum Glück noch nicht!

Wie das jetzt mit den Laserpointern aussieht is jetzt wieder was anderes.

Bevor ich jedenfalls so ein 3R Laser betreiben würde, würde ich wenigstens mal kurz eine ungefähre MZB Rechnung durchführen, damit ich einen ungefähren Anhaltspunkt habe, aber meißtens kommt man mit So ner Berechnung mit ca 2-3 m Abstand zum Publikum auf weit über 4,9mW.

Aber trotzdem, ich würde dir von dem Kauf abraten!!! das Lohnt sich wirklich nicht. lieber noch etwas Sparen und dann was gescheites. Muss ja auch nicht gleich ein Infinity von MediaLas sein :lol: :P

lg
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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von afrob » So 11 Apr, 2010 12:43 pm

Eurosat49 hat geschrieben:Jetzt zu der Diskussion um den 3R Laser:
Also, als LSB kann ich sagen, dass 3R Laser NICHT Meldepflichtig sind und auch KEIN Laserschutzbeauftragter bestellt werden muss und der Laser auch NICHT vom TÜV abgenommen werden muss.
Das ist falsch.
http://www.bge.de/pdf/uvv_93.pdf Seite 6:
Da die bisherigen Laser der Klasse 3B den neuen Klassen 3R und 3B entsprechen, schließt die Verpflichtung zur Anzeige auch Laser der Klasse 3R ein.
Grüsse,
afrob

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Re: Frage zu Effekt Lasern

Beitrag von Eurosat49 » So 11 Apr, 2010 2:08 pm

Na sowas,
Die Zeile hab ich jetzt aber echt zum ersten mal gelesen... Wir haben das ja auch im LSB Seminar durchgesprochen, da hieß es auch, dass die nicht meldepflichtig usw. sind. Aber ich finde es sowiso immer irritierend, wie sich der BGV B2 und die En 60825-1 teilweise wiedersprechen...

Naja, sry wenn ich hier jetzt was falsches gesagt habe.

lg
Eurosat

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