moing moing...
Was würde passieren, wenn dann das Ordnungsamt vorbeischaut, und sieht, dass da ein Laser hängt?
SEHR GUTE FRAGE !!!!! 
andere Frage (vorsicht... offtopic)
...was passiert einem Steuersünder... der sich selber stellt????? N
IX !!!! ...das is ja das kuriose in Deutschland! generell läd Deutschland erstmal den Steuerzahler dazu ein, Steuern zu hinterziehen.. muss dieser dann Angst haben, dass er erwischt wird (weil so ne Petzer-CD auftaucht), so stellt er sich (selbstanzeige) und hat die Gewissheit, keine Strafe zu bekommen... er muss nur die Steuern zahlen, die er sowiso hätte zahlen müssen... coole sache das.. (end offtopic)
zurück zum laser:
Dein DJ Kollege ist sicher zu 100 % bereit die Haftung bei Schäden zu übernehmen und das zu unterschreiben.
Wenn nicht = lass es sein.
Haften muss man nur, wenn man Schaden anrichtet!!!! Ob man die Haftung per "zettel" (Vertrag) einfach übertragen kann ?? hm.. keine Ahnung ob das geht. Ich weis nicht ob rechtens ist, dass ich als "Wissender" (LSB mit Sachkundenachweis) einfach die Haftungsfrage per Vertrag an einen "Unwissenden" übertragen kann... vermutlich nicht ??? Der Richter würde sagen.. SIE WUSSTEN DOCH um die Gefahren.....!!
ABER wenn:
Also mit einer Blende den Laser so einschrenken, dass er gar nicht ins Publikum geht, und sich auch nirgendswo spiegelt
zutrifft, und kein strahl in die Leute kann.. und er per Notaus den laser ausmacht, falls sich jemand grad ne Treppe aus Stühlen und Tischen baut... was soll dann noch passieren???? dann gibts nix, wo man haften müsste (für schäden haften)...
das zutrifft, dann gibts aller höchstens noch die Konsequenzen von Amtswegen... sprich.. das Ordnungsamt kommt vorbei und schreit "WAS IST DENN DASS!!!!????"
Nicht angemeldet?? Sofort abschalten!!!!
Evtl. gibts ne Strafe... wie hoch die ausfällt, weis ich leider nicht wirklich... ich hörte mal was, aber das ist nicht zuverlässig... Falls es eine "Ordnungswiedrigkeit" ist... vielleicht garnicht mal so teuer (weniger als der TÜV Kosten würde..???)
Wenn du natürlich ne Anzeige bekommst, von wegen Körperverletzung (@ Dr. Ulli.... sag mal , welcher §§ das ist, du kennst den ja)... oder so... dann musst natürlich beweisen, können, dass der Vorwurf nicht zutrifft, sonst könnte es schon reichlich teuer werden, bis hin zum Bau für einige Jahre (ich nehme mal an, je nach Gefahr)
... daher währe es wohl gut, das ganze sauber zu dokumentieren (Photos, Film.... wie ist alles aufgebaut, wie hoch, welche Abstände, welche Leistung usw... evtl "Referenzpersonen oder Gegensände" mit aufs Bild usw.... alles mit Zeugen usw...)
soviel meine bescheidene Meinung dazu
gruß
Erich
PS. ich möcht nochmal anmerken.. ich hatte ähnliche "Veranstaltungen" MIT ANMELDUNG schon gemacht, und bei der Anmeldung eben genau den Umstand, dass überhaupt keine Strahlung ins Puplikum gelangen kann, als Argument anbringen können, dass ein Sachverständigengutachten "sinnlos" ist...
Wenn es also so ist, wie du schreibst (dass nix passieren kann)... dann kannst das im prinzip auch gleich anmelden.