Kennzeichnung Laserschutzbrille

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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raketenbuggy
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Kennzeichnung Laserschutzbrille

Beitrag von raketenbuggy » Di 03 Nov, 2009 6:12 pm

Hallo,

eine Frage zu Laserschtzbrillen: In wie weit muss eine Laserschutzbrille gekennzeichnet und geprüft sein, damit sie eine Laserschutzbrille ist?
Hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber es steckt folgendes dahinter: In der Bucht werden zur Zeit Brillen als Laserschutzbrillen angeboten, die ich als Lasersichtbrillen aus dem Baustofffachhandel kenne. Da die Brillen rot sind absorbieren sie natürlich grünes Licht. Aber ich wage zu bezweifeln, dass alleine diese Tatsache die Teile zur Laserschutzbrille macht. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und bis jetzt folgendes herausgefunden:
1. Der Gesetzgeber schreibt als Mindestanforderung von allen Laserschutzprodukten eine Baumusterprüfung zur Erlangung des CE-Kennzeichens vor (BGI 5092 A7.1).
2. Eine Kennzeichnung nach DIN EN 207 (welche nur nach einer bestandenen Prüfung nach DIN EN 12254 vergeben wird) ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ist das so richtig? Wenn ja, woran erkenne ich dann, ob ich tatsächlich eine Laserschutzbrille vor mir habe wenn die Kennzeichnung nicht verpflichtend ist? oder anders: Was macht eine Brille zur Laserschutzbrille? Ich habe bisher aber auch keine einzige "echte" Laserschutzbrille ohne Kennzeichnung nach EN 207 (bzw. EN 208 für Justierbrillen) gesehen.

Schöne Grüße,
raketenbuggy

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Re: Kennzeichnung Laserschutzbrille

Beitrag von ekkard » Mi 04 Nov, 2009 8:08 pm

Das ist nur scheinbar nicht erforderlich.

"Laserschutzbrille" ist eine "persönliche Schutzausrüstung" (PSA), für die besondere Anforderungen gelten (Mess- bzw. Prüfmethode und dazu gehörige Norm zur Beurteilung der Prüfergebnisse). Die EU-Regeln schreiben für Waren aus diesem Bereich zwingend eine CE-Kennzeichnung vor. Darin sind in diesem Falle die EN 207 und die EN 208 vorgesehen. Diese Normen sehen eine ganz bestimmte Kennzeichnung und die Lieferung ganz bestimmter Gebrauchsinformationen vor.

Es ist richtig, dass die EU Regeln die detaillierte Kennzeichnung im Sinne der Normen nicht vorschreibt aber die Regeln für die PSA sehr wohl.

Das bedeutet: Ein fälschlich als "Laserschutzbrille" zum Kauf angebotenes Durchguck-Ding also ohne normgemäße Kennzeichnung oder ohne einschlägige Gebrauchsinformation ist keine PSA und darf in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Kennzeichnung Laserschutzbrille

Beitrag von raketenbuggy » Mi 04 Nov, 2009 11:34 pm

Hallo zusammen,

@ekkard: Vielen Dank für Deine Erklärung. Da war ich ja doch nicht ganz richtig gelegen. Ich vermute mal, das Ganze gilt auch für einen privaten Verkäufer in der Bucht.

Die Sache hat nämlich folgenden Hintergrund:

Ein Kollege von mir hat vor über einem Monat ein Angebot für eine Laserschutzbrille in der Bucht gesehen. Abgebildet war eine Brille, die einer bestimmten handelsüblichen Laserschutzbrille sehr ähnlich sah, aber keine genaueren Angaben dazu. Da das Teil ausdrücklich als Laserschutzbrille angeboten war hat mein Kollege zugeschlagen und gedacht, die notwendigen Angaben kommen mit der Brille. Die Brille die er dann allerdings bekommen hat war eine Lasersichtbrille, ohne irgendeine Form von Kennzeichnung oder sonstigen Angaben.
Mein Kollege meinte zuerst, dem Verkäufer sei ein Fehler unterlaufen, er hätte die falsche Brille geschickt (die sah ja auch anders aus), aber der Verkäufer meinte, bei der Brille würde es sich sehr wohl um eine Laserschutzbrille handeln, da sie grünes und blaues Licht absorbieren würde, im übrigen hätte er es nachgemessen.
Mein Kollege ist bei der Frechheit zuerst fast aus den Latschen gekippt und hat dann mit DIN, BGI, ... dagegen gehalten (er hat da mehr Ahnung als ich). Der Verkäufer (anscheinend ein Student aus Deutschland) meinte dazu nur lapidar, dass Laserschutzbrillen gekennzeichtnet sein müssten wäre eine gesetzliche Angelegenheit mit der er sich nicht befassen würde. Außerdem hätte keine einizige Laserschutzbrille bei ihm am Lehrstuhl irgendeine Kennzeichnung.
Die Reaktion von meinem Kollegen (der übrigens Laserschutzbeauftragter ist) kann man sich vorstellen.

Dass der Verkäufer, sagen mir mal, nicht unbedingt richtige Aussagen macht ist mir klar. Ich weiß auch, dass Laserschutz ein sehr heikles Thema ist. Aber ich wollte jetzt mal von unabhängiger Seite wissen ob das wirklich genau so ist, wie mein Kollege meint, und habe selbst recherchiert. Nicht dass ich ihm misstrauen würde, aber seine Argumentation erschien mir manchmal doch etwas pingelig.

PS, der Vollständigkeit halber: Auf Drohung mit dem Rechtsanwalt hat der Verkäufer kürzlich die Brille wieder zurückgenommen (aus reiner Kulanz, angeblich), weigert sich aber den kompletten Betrag dafür zu erstatten, weil die Brille angeblich fehlerfrei war und genau dem entspricht was er angeboten hat, das Aussehen wäre eh nur nebensächlich.

PPS: Mittlerweile verfolgt der nähere Kollegenkreis das alles quasi live und in Farbe. Liest man die Mails vom Verkäufer, weiß man nicht ob man lachen oder heulen soll. Wir haben meistens Ersteres gemacht (auch wenn der Kollege nicht immer der gleichen Meinung war). :lol: Aber das geht jetzt wirklich off-topic.

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Re: Kennzeichnung Laserschutzbrille

Beitrag von ekkard » Do 05 Nov, 2009 10:18 pm

Raketenbuggy, dein Kollege (selbst Laserschutzbeauftragter) hat Recht! Dieser Verkäufer ist, was das Sicherheitsbewusstsein angeht, ein absoluter Newbie. Sich als Verkäufer nicht "um die Gesetzeslage zu kümmern", bringt ihn in massiven Konflikt mit dem Handelsrecht. Im Grunde ist dies eine Angelegenheit für die Leitung der Plattform bzw. für den Handelsgerichtshof.

Wer in den Sicherheitsmarkt will ("Laserschutzbrille") - auch als Privatmann/frau -, muss schon die Regeln für diesen einhalten. Anderenfalls muss er/sie seine/ihre Ware als "Abfall", "Schrott" oder "Dekor" verkaufen. Solange sie nicht giftig oder sonst gefährlich ist, kann man - glaube ich - frei verkaufen.

Es war also vollkommen richtig, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Kennzeichnung Laserschutzbrille

Beitrag von raketenbuggy » Do 05 Nov, 2009 11:30 pm

Hallo Ekkard,
vielen Dank für Deine Zustimmung. Der Rechtsanwalt ist bisher AFAIK noch nicht in Marsch gesetzt worden, die Drohung hat offensichtlich gereicht.

Nachdem der Verkäufer sich aber sonst absolut uneinsichtig zeigt hat mein Kollege inzwischen alle Aufklärungs- und Belehrungsversuche eingestellt da sie letztendlich Zeitverschwendung waren und versucht jetzt nur noch den Restbetrag für die Brille (knapp 8 Euro) zurück zu bekommen. Ob er dafür noch auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen wird halte ich angesichts der Summe eher für unwahrscheinlich. Es sei denn, der Verkäufer reizt ihn noch so, dass er richtig sauer wird. Und dann tut mir der Andere jetzt schon leid.

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