Erlaubt in Deutschland ?
Moderator: ekkard
-
- Beiträge: 6
- Registriert: So 13 Sep, 2009 8:34 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Helium-Neon Laser 0,5 mW
1 Helium-Neon Laser 5,0 mW
Erlaubt in Deutschland ?
Hallo Leute, seht euch mal auf dieser Seite den obersten Abschnitt bei den FAQ's an, und sagt mir mal ob das wirklich war ist, wenn man mal hier z.B. schaut und sich die leistung ansieht ... ???
- Dr.Ulli
- Beiträge: 2383
- Registriert: Do 08 Feb, 2007 8:02 am
- Do you already have Laser-Equipment?: jede Menge von 1mW bis 5,5W
- Wohnort: linker Niederrhein (Geldern)
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Nun...es wird von "Handheld" Lasern gesprochen...als Pointer bei Vorträgen sind sie sicher nicht zugelassen.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- thomasf
- Beiträge: 1261
- Registriert: So 06 Okt, 2002 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: YES
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Ah richtig nicht als pointer sondern zigarettenanzünder.
http://www.toplaserpointer.com/videos.html
http://www.toplaserpointer.com/videos.html
- Dr.Ulli
- Beiträge: 2383
- Registriert: Do 08 Feb, 2007 8:02 am
- Do you already have Laser-Equipment?: jede Menge von 1mW bis 5,5W
- Wohnort: linker Niederrhein (Geldern)
Re: Erlaubt in Deutschland ?
thomasf hat geschrieben:Ah richtig nicht als pointer sondern zigarettenanzünder.

Klar darf nicht jedermann damit einfach so rumfuchteln! Aber unter kontrollierten Bedingungen...wer verbietet den Einsatz?...es gibt da z.B ein paar tolle Videos von einem "Künstler" mit "Handheld"-Lasern...

Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- thomasf
- Beiträge: 1261
- Registriert: So 06 Okt, 2002 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: YES
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Das sieht mir auch sehr nach kontrollierten bedingungen aus:-)
Sicher gibt es gute anwendunge dafür.
aber nicht bei diesem händler.
auf der startseite etwas von sicherheit und 5 safetys schreiben und dann solche anwendungsbeispiel präsentieren finde ich schon sehr fragwürdig.
Thomas
Sicher gibt es gute anwendunge dafür.
aber nicht bei diesem händler.
auf der startseite etwas von sicherheit und 5 safetys schreiben und dann solche anwendungsbeispiel präsentieren finde ich schon sehr fragwürdig.
Thomas
- rayman
- Beiträge: 1358
- Registriert: Mo 26 Aug, 2002 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 2x RTI 2,5W RGB
Pangolin Beyond Ultimate
Pangolin LD2000 Pro
Pangolin Live Pro - Wohnort: Hückeswagen
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Um Deine Frage zu beantworten:
Ja, so was ist in Deutschland erlaubt.
Aber nur in Deinen eigenen vier Wänden mit heruntergelassenen Rolladen.
JEDE Art von öffentlichem Einsatz ist VERBOTEN!!!!!!!!!!
Ja, so was ist in Deutschland erlaubt.
Aber nur in Deinen eigenen vier Wänden mit heruntergelassenen Rolladen.
JEDE Art von öffentlichem Einsatz ist VERBOTEN!!!!!!!!!!
-
- Beiträge: 6
- Registriert: So 13 Sep, 2009 8:34 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Helium-Neon Laser 0,5 mW
1 Helium-Neon Laser 5,0 mW
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Aha, ich will ja nicht meinem Nachbarn den Briefkasten zu Klump schmelzen, und kaufen will ich's auch nicht, ist mir nur mal so aufgefallen, weil das ja schließlich Laserpointer mit mehr als 1mW sind und die sind ja schließlich eigentlich nicht zulässig, und deren Einfuhr auch nicht ...
- vakuum
- Beiträge: 1467
- Registriert: Mi 09 Nov, 2005 10:55 am
- Do you already have Laser-Equipment?: Vieles zwischen 1 und 50 Watt
- Wohnort: Near Zürich Schweiz
- Kontaktdaten:
Re: Erlaubt in Deutschland ?
also so wie ich Informiert bin ist der Verkauf und die Einfuhr (der Zoll wird ihn beschlagnamen!) von Laserpointern über 5mW verboten!
Auch für den Betrieb in den eigenen 4 Wänden nicht erlaubt....
oder war das nur mal ein Wunschdenken??
Auch für den Betrieb in den eigenen 4 Wänden nicht erlaubt....
oder war das nur mal ein Wunschdenken??
- ekkard
- Beiträge: 1807
- Registriert: Mi 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Wohnort: Overath,Germany
- Kontaktdaten:
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Der Verkauf nicht normgemäßer Lasereinrichtungen und der Verkauf gefährlicher Gegenstände an Jugendliche sind verboten. Die Geräte werden eingezogen, sofern man sich erwischen lässt.
Nicht normgemäß:
falsche Bezeichnung (z. B. Laserpointer für Geräte >1mW)
fehlende oder falsche Label (z. B. Klasse IIa statt Klasse 3R)
fehlende Normangabe mit Erscheinungsjahr (D, EU: DIN EN 60825-1:2008)
fehlende Sicherheitshinweise
fehlende Gebauchsanleitungen
fehlende Strahlanzeige und/oder fehlende Betriebsbereitschaftsanzeige
kein Schlüsselschalter,
Schalter, die durch Gegenstände z. B. Bücher, Metallklammern eingeschaltet werden können,
nicht gekennzeichneter Strahlaustritt.
Übrigens sind die in den Videos/Links dargestellten Label und Klassifizierungen in der EU unzulässig.
Nicht normgemäß:
falsche Bezeichnung (z. B. Laserpointer für Geräte >1mW)
fehlende oder falsche Label (z. B. Klasse IIa statt Klasse 3R)
fehlende Normangabe mit Erscheinungsjahr (D, EU: DIN EN 60825-1:2008)
fehlende Sicherheitshinweise
fehlende Gebauchsanleitungen
fehlende Strahlanzeige und/oder fehlende Betriebsbereitschaftsanzeige
kein Schlüsselschalter,
Schalter, die durch Gegenstände z. B. Bücher, Metallklammern eingeschaltet werden können,
nicht gekennzeichneter Strahlaustritt.
Übrigens sind die in den Videos/Links dargestellten Label und Klassifizierungen in der EU unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
-
- Beiträge: 12
- Registriert: Mi 08 Jun, 2005 1:08 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 5mW @ 650nm
5mW @ 532nm
Schrittmotor-Scanner - Wohnort: D / BW / Backnang
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Ich weiß, dass dieser thread nicht mehr der Aktuellste ist, aber ich probier's trotzdem mal.
Ein Freund von mir will sich einen grünen 200mW Pointer kaufen um damit ein bischen in der Gegend rumzufunzeln und anzugeben. Mein erstes Gegenargument "gefährlich" hat er mit "Schutzbrille" gekontert. Das zweite "verboten" mit "Warum? Paragraph?" Und da bin ich dann auf die Schnelle doch etwas ins Schleudern gekommen. Der Kerl ist an und für sich nicht sooo unvernünftig, aber ohne harte Fakten kommt man gegen seinen Dickkopf halt nicht an.
Ich habe mir bisher folgende Argumentationskette aufgebaut (U. a. mit Hilfe von ekkards letztem posting), der Kürze halber nur in Stichpunkten:
- nur max. Klasse 2 darf in der Öffentlichkeit ohne Sachkundenachweis verwendet werden
- ein Laserpointer (wenn er in der Öffentlichkeit verwendet werden soll) muss Klasse 2 (oder kleiner) sein und darf deswegen nicht mehr als 1mW optische Ausgangsleistung haben
- 200mW sind nicht mehr Klasse 2 sondern höher (3B in diesem Fall)
- Laser der Klasse 3 aufwärts müssen besonders gekennzeichnet, entsprechend gesichert sein und dürfen nur von sachkundigen Personen betrieben werden, zumindest in der Öffentlichkeit (DIN EN 60825)
Korrigiert mich bitte, wenn ich in einem oder mehreren Punkten falsch liege.
Was mir noch fehlen sind folgende Punkte:
- Was passiert wenn man trotzdem so ein Teil in der Öffentlichkeit verwendet, verstößt man dann nur gegen die DIN oder gibt's da noch "Schlimmeres"? Wir nehmen erst mal an, dass werde Personen- noch anderweitiger Schaden entsteht.
- Wenn es nur der Verstoß gegen die DIN ist, welche Folgen hat er dann?
- Kann und darf die Polizei so einen Pointer jederzeit aus dem Verkehr ziehen? Ich vermute mal stark ja, mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage, sprich der entsprechende Paragraph.
- Wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommen sollte, wegen Verstoß gegen welchen Paragraphen wird er dann haftbar gemacht?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Wie schon gesagt, mit belastbaren und nachprüfbaren, harten Fakten kann ich ihn höchst wahrscheinlich umstimmen und vor möglichen Folgen bewahren, ohne hab ich keine Chance.
BTW: Was macht eigentlich der Zoll, wenn er in einem Paket so einen Pointer findet? Ich vermute auch hier, dass er ihn beschlagnahmen kann, aber mir fehlt da ebenfalls die Begründung.
Ein Freund von mir will sich einen grünen 200mW Pointer kaufen um damit ein bischen in der Gegend rumzufunzeln und anzugeben. Mein erstes Gegenargument "gefährlich" hat er mit "Schutzbrille" gekontert. Das zweite "verboten" mit "Warum? Paragraph?" Und da bin ich dann auf die Schnelle doch etwas ins Schleudern gekommen. Der Kerl ist an und für sich nicht sooo unvernünftig, aber ohne harte Fakten kommt man gegen seinen Dickkopf halt nicht an.
Ich habe mir bisher folgende Argumentationskette aufgebaut (U. a. mit Hilfe von ekkards letztem posting), der Kürze halber nur in Stichpunkten:
- nur max. Klasse 2 darf in der Öffentlichkeit ohne Sachkundenachweis verwendet werden
- ein Laserpointer (wenn er in der Öffentlichkeit verwendet werden soll) muss Klasse 2 (oder kleiner) sein und darf deswegen nicht mehr als 1mW optische Ausgangsleistung haben
- 200mW sind nicht mehr Klasse 2 sondern höher (3B in diesem Fall)
- Laser der Klasse 3 aufwärts müssen besonders gekennzeichnet, entsprechend gesichert sein und dürfen nur von sachkundigen Personen betrieben werden, zumindest in der Öffentlichkeit (DIN EN 60825)
Korrigiert mich bitte, wenn ich in einem oder mehreren Punkten falsch liege.
Was mir noch fehlen sind folgende Punkte:
- Was passiert wenn man trotzdem so ein Teil in der Öffentlichkeit verwendet, verstößt man dann nur gegen die DIN oder gibt's da noch "Schlimmeres"? Wir nehmen erst mal an, dass werde Personen- noch anderweitiger Schaden entsteht.
- Wenn es nur der Verstoß gegen die DIN ist, welche Folgen hat er dann?
- Kann und darf die Polizei so einen Pointer jederzeit aus dem Verkehr ziehen? Ich vermute mal stark ja, mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage, sprich der entsprechende Paragraph.
- Wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommen sollte, wegen Verstoß gegen welchen Paragraphen wird er dann haftbar gemacht?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Wie schon gesagt, mit belastbaren und nachprüfbaren, harten Fakten kann ich ihn höchst wahrscheinlich umstimmen und vor möglichen Folgen bewahren, ohne hab ich keine Chance.
BTW: Was macht eigentlich der Zoll, wenn er in einem Paket so einen Pointer findet? Ich vermute auch hier, dass er ihn beschlagnahmen kann, aber mir fehlt da ebenfalls die Begründung.
Re: Erlaubt in Deutschland ?
Wenn du deinem Bekannten Paragraphen an den Kopf werfen willst, empfehle ich dir §325 StGB Absatz 2 (Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
- lightwave
- Beiträge: 1978
- Registriert: Sa 13 Jul, 2002 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: diverse Gas-, DPSS-, Diodenlaser, vers. Scanningsysteme, 3 Selbstbauprojektoren, USB+Netzwerk-DACs, HE-Laserscan
normale Beiträge sind schwarz/weiß
Moderation ist bunt - Wohnort: Bad Aibling // (D-Bayern)
Re: Erlaubt in Deutschland ?
...und dabei muss nicht mal was passieren. Alleine die Möglichkeit zählt!
-
- Beiträge: 12
- Registriert: Mi 08 Jun, 2005 1:08 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 5mW @ 650nm
5mW @ 532nm
Schrittmotor-Scanner - Wohnort: D / BW / Backnang
Re: Erlaubt in Deutschland ?
So nachdem ich am Wochenende die Fakten an den Mann gebracht habe kam heute die Antwort.
Dass man mit 200mW nicht einfach in der Öffentlichkeit rumfunzeln darf hat er gecheckt, ebenso wie gefährlich das eigentlich ist.
§ 325a StGB (Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen) hat ihn auf den ersten Blick nicht sooo sonderlich beeindruckt ("Häh??? Was der Kram alles miteinader zu tun? Passt doch nicht zusammen! So ein Schmarrn!!!"). Heute meinte er aber: "Alter, können die einen krass verknacken, und das nur wegen so einem Pointer!!!"
Ich denke, der letzte Satz sagt alles.
PS: Wahrscheinlich hat das Ami-Urteil von neulich (2 Jahre Bau wegen Flugzeugblendung) nochmal zusätzlich Eindruck hinterlassen. Ich bin mir zwar 100%ig sicher, dass er das nie gemacht hätte. Aber wenn die Möglichkeit besteht, dass die Staatsgewalt JEDES Indergegendrumfunzeln als sowas interpretieren KANN, und er auch noch in der Nähe eines Flugplatzes wohnt, ...
Dass man mit 200mW nicht einfach in der Öffentlichkeit rumfunzeln darf hat er gecheckt, ebenso wie gefährlich das eigentlich ist.
§ 325a StGB (Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen) hat ihn auf den ersten Blick nicht sooo sonderlich beeindruckt ("Häh??? Was der Kram alles miteinader zu tun? Passt doch nicht zusammen! So ein Schmarrn!!!"). Heute meinte er aber: "Alter, können die einen krass verknacken, und das nur wegen so einem Pointer!!!"
Ich denke, der letzte Satz sagt alles.

PS: Wahrscheinlich hat das Ami-Urteil von neulich (2 Jahre Bau wegen Flugzeugblendung) nochmal zusätzlich Eindruck hinterlassen. Ich bin mir zwar 100%ig sicher, dass er das nie gemacht hätte. Aber wenn die Möglichkeit besteht, dass die Staatsgewalt JEDES Indergegendrumfunzeln als sowas interpretieren KANN, und er auch noch in der Nähe eines Flugplatzes wohnt, ...

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste