Ich will ja nicht schon wieder mit irgendwas kommentschosef wrote: nix anderes haben wir ja in Regensburg gemacht......
Die "Unterweisung" (schritlich) verordnete:
1) Betreiber überschreiten im zuschauerbereich die MZB nicht...
2) Keiner betritt den Laserbereich....


So habe ich jedenfalls die Auslegung verstanden... Im Prinzip muss jede Fläche, wo der Zuschauer sich in Blickrichtung gegen die Strahlquelle aufhält offiziell "Gefahrenzone mit Betreten verboten" sein. Sonst haben wir wieder das Thema mit der Haftung. Das wird unterschrieben und natürlich muss "inoffiziell" die Sicherheit (Projektoren, MZB usw.) für den "verbotenen Zuschauerbereich" gegeben sein.
So wie es oben steht, würde es an der Haftung erstmal nichts ändern, da für die Sicherheit der Veranstaltung in erster Linie der Veranstalter gerade stehen würde (Zumindest würde ein Anwalt das wohl so auslegen)

Das ist eine gute Frage. Die habe ich auch gestellttschosef wrote: in "Bastelecke" haben sich manche absichtlich zum Show gucken rein gestellt.... ob man da nun einschreiten hätte müssen?

Rein rechtlich lautete die Einschätzung: Nein, einschreiten muss man nicht, wenn obiges unterzeichnet wurde und niemand explizit darauf hinweist (also eine potentielle Gefährdung nicht wissentlich ignoriert wird)... Rein moralisch sollte man im Gefahrenbereich/ Sperrgebiet "Zuschauerzone" (was für eine Ironie in sich


Das Ganze ist ja auch erstmal nur ein Ansatz.
Wenn Ihr wollt, lasse das ganze mal von einem juristen ausformulieren. Vlt. kennt ja noch jemand von Euch einen Juristen, der das dann nochmal gegencheckt. Dann hätten wir schonmal eine hoffentlich saubere Basis für die Freaktreffen, was die Haftung angeht.
Fehlt natürlich noch das Thema "Treffen Codex" bzgl. Geräte, Abstand usw.
