Kritik an Geräten

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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neuni
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Kritik an Geräten

Beitrag von neuni » Mo 13 Apr, 2009 10:57 pm

Eingefügt von Moderation (Ekkard):
Es geht um das Thema: Nennung von Firmennamen, in dem folgende Diskussion entbrannte:


Hi Ekkard,

wie siehts denn aus wenn man ein von einem Gericht bestelltes Gutachten hat. Darf man dann den Firmennamen nennen? Denn der vereidigte Gutachter hat ja dann die Mängel etc. festgestellt. Man sagt dann also nachweislich die Wahrheit....
Aber ich denke hier wissen sowieso die meisten welche Firma das wohl sein wird.... :wink:

lg

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Dr.Ulli
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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von Dr.Ulli » Di 14 Apr, 2009 8:44 am

Um von vornherein jeden Ärger auszuschließen, würde ich auch in so einem Fall raten, sich an Ekkhards Bitte die Firmennamen wegzulassen halten. Wir wollen hier ja niemandem auf die Füsse treten.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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nohoe
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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von nohoe » Di 14 Apr, 2009 9:10 am

Hallo

Die Frage darf ich Gerät XYZ von Firma John-Doo-Laser in meiner Dorfdisco aufhängen sollte wir aber doch beantworten dürfen.
Hat das Gerät einen Shutter und eine Safety und einen Schlüsselschalter und einen Notausschalter?
Nein!
Dann nein !

Ich möchte nicht wissen wie viele dieser Projektoren in kleinen Club's und Discos hängen,
denn da weiß das Publikum vielleicht nicht um die Gefahr die von den Kisten ausgeht.

Gruß
Norbert :)
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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von turntabledj » Di 14 Apr, 2009 10:17 am

wie siehts denn aus wenn man ein von einem Gericht bestelltes Gutachten hat.
Ist das ein konkreter Fall oder lediglich ein Beispiel?

ttdj.

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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von ekkard » Di 14 Apr, 2009 4:34 pm

Im Grunde geht es um "Urteile" wie "schlecht", "mangelhaft", "nicht normkonform" oder "schädlich". Wenn Du sachlich die Eigenschaften des Gerätes aufzählst und Dich der genannten oder ähnlicher Urteile enthälst, dann müsste dies juristisch unangreifbar sein. Bei schweren Mängeln rate ich trotzdem davon ab.
nohoe hat geschrieben:Die Frage darf ich Gerät XYZ von Firma John-Doo-Laser in meiner Dorfdisco aufhängen, sollten wir aber doch beantworten dürfen.
Wie gesagt: ich rate von solchen Stellungnahmen ab, wenn sie negativ ausfallen.

Vielleicht ist eine Formulierung folgernder Art möglich:

Wenn man XYZ-Gerät folgendermaßen aufrüstet, ist es für den genannten Zweck einsetzbar:
Aufhängehöhe >2,7 m
Notaus nach DIN ...
Bewegungsüberwachung (Safety). (Nur Beispiel!)
Mit freundlichen Grüßen
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neuni
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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von neuni » Di 14 Apr, 2009 11:36 pm

turntabledj hat geschrieben:
wie siehts denn aus wenn man ein von einem Gericht bestelltes Gutachten hat.
Ist das ein konkreter Fall oder lediglich ein Beispiel?

ttdj.
Hi, es handelt sich bei mir um einen konkreten Fall, ich habe bei einer gewissen Firma einen RGB-Lasermovinghead mit 500mW und Strahldaten von 3mm Durchmesser und 1mrad Divergenz bestellt. Das hatte das Gerät natürlich nicht und die Firma will das Gerät nicht zurücknehmen weil es ja speziell für mich umgebaut worden war (bessere Diode (angeblich), schnellere Scanner). Daher Klage ich auf Rücknahme. Der Gutachter hat jetzt eine Gesamtleistung von 110mW festgestellt und eine Divergenz von 3,1 bei grün und 2,8 bei rot, blau war mit 0,9 ja richtig gut - aber was will man mit 18mW blau schon groß anfangen?... 100mW blau hätten es sein sollen.
Auch bei anderen in Ebay etc. angebotenen Geräten (RGB-Projektoren) waren die Leistungen nicht korrekt. So wurde bei einem Gerät (400mW RGB) mit 90mW blau angeboten. Auf dem Lasermodul ist ein Aufkleber wo die Leistungsangabe mit Filzstift geschwärzt war. Ich konnte es dennoch entziffern: Laser Power 20mW. - Da fühlt man sich als Kunde doch verars..., oder nicht? Und das habe ich bei 2 Geräten dokumentiert.
Wenn jemand ähnliche Erfahrungen hat bitte her damit! 90mW verkaufen sich halt besser als 20 und wer hat schon ein Messgerät zum nachmessen?
Ich finde solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt, weil diejenigen, seriösen Firmen die ihre Daten korrekt angeben sind die Looser.
Man vergleicht die Geräte ja nach den Daten - ist halt wie beim Auto: 110 oder nur 90PS....

lg

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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von turntabledj » Mi 15 Apr, 2009 9:56 am

@9i

mit Projektoren der besagten Firma traut sich schon fast keiner mehr auf ein Treffen.
Und wieso? - Weil dann geht's "komm schmeiß mal an, wollen mal Leistung messen" und danach kömmt das müde Grinsen ;-)

Genau das Gleiche wie bei Dir (geschwärzte Leistungsangaben auf den Typenschildern und deutlich zu wenig Leistung) hat hier auch schon mal ein glaube französischer Freak dokumentiert.
Da hieß es von seiten des ominösen Herstellers "wurde über Dritte gekauft und durch den Reseller manipuliert", usw...

Alles nur Ausreden eben...

Ob man einen Firmennamen dabei nun nennen darf oder nicht, ist immer so eine Sache.
Auch wenn Du es vielleicht darfst aber es passt dem Laden nicht und Du bekommst Post von deren Rechtsverdreher...
Dann haste das Problem, dass du reagieren musst und dazu brauchste u.U. auch Rechtsbeistand...

Aber wenn es ein Urteil gibt, dann darf man das Aktenzeichen posten und irgendwann lässt sich dass dann auch googeln. Glaube in den Urteilen werden aber keine Namen genannt...

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Re: Nennung von Firmennamen

Beitrag von ekkard » Mi 15 Apr, 2009 10:37 pm

Eine Zensur findet natürlich nicht statt!
Lest doch bitte die Begründung: Laserfreak.net hat keine Möglichkeit, einen nachfolgenden Rechtsstreit zu führen, und wer könnte das von euch Laserfreaks von sich behaupten.
Die mildeste Form ist die gebührenpflichtige Abmahnung, und die kostet bereits einige hundert €.

Selbstverständlich kann man von einem ganz bestimmten Gerätetyp schreiben: Wenn man die Komponenten u, v und w zum Gerät xxx hinzufügt, lässt es sich für meinen/den angestrebten/folgenden Zweck einsetzen. ...

Nur, von einer allgemeinen Produkt- oder gar Firmenwarnung rate ich dringend ab.
Mit freundlichen Grüßen
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War: Nennung von Firmennamen

Beitrag von ekkard » Mi 15 Apr, 2009 10:58 pm

neuni hat geschrieben:... ich habe bei einer gewissen Firma einen RGB-Lasermovinghead mit 500mW und Strahldaten von 3mm Durchmesser und 1mrad Divergenz bestellt.
Hier könnte man formulieren:

Das Gerät <Gerätetyp> wurde von einem Gutachter untersucht. Folgende Tabelle zeigt links die zugesicherten und rechts die festgestellten Daten.
Da kann sich doch jeder ein Urteil bilden. Da muss doch nicht noch folgende juristisch problematische Verurteilung "nachgelegt werden":
neuni hat geschrieben:Ich finde solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt, weil diejenigen, seriösen Firmen die ihre Daten korrekt angeben sind die Looser.
Bedenkt immer: WIR sind nicht das Gericht, das Urteile ausfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Kritik an Geräten

Beitrag von neuni » Do 16 Apr, 2009 12:50 am

Hallo Ekkard,

einerseits muß ich dir recht geben, war vielleicht etwas blöd vormuliert - andererseits muß man sich schon fragen ob man nun dauernd Angst haben muß eine Abmahnung zu bekommen weil man iergendwo mal seine Meinung geäußert hat?
Wichtig ist das Behauptungen nachweißlich begründet und für andere nachvollziehbar sein müssen.
Ich kann nicht sagen Firma xy ist mist weil die nur Schrott verkaufen sondern ich muss das auch begründen können.
Jede Firma hat mal iergendwo Probleme, deswegen sollte man diese auch nicht gleich verurteilen. Und jeder von uns hat mit Sicherheit mal ein Problem mit iregendeiner Firma gehabt.
Nur wenn nachweißlich falsche Daten angegeben werden - und das bei mehreren, unterschiedlichen Geräten......hmmm.

Ich habe auch schon ne Abmahnung von einem Anwalt bekommen - diesen habe ich dann angezeigt, jetzt wird gegen ihn ermittelt...:-)
Nicht immer gleich klein beigeben - auch mal wehren! Trotzdem kann ich das schon verstehen das man sich den Stress nicht antun will.

lg

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