Selbst die Sicht des Herstellers ist in dem Falle nicht korrekt. Wenn schon Klasse 3B dort bekannt ist, dann muss auch die Beschilderung korrekt sein - und nicht Laserklasse 1.BavarianPartyFreak wrote:Reaktion des Herstellers: (Ausschnitt E-Mail)
Dear End-User,
it is not our fault, if the Big Dipper K-800 Laser Display is against your laws.
The seller is responsible for any damages or laws in your country not our company.
Ich persönlich würde einen in diesen Dingen bewanderten Rechtsanwalt einschalten und ggf. Klage einreichen. Aber das kostet mehr, als die Sache wert ist. (Für Gerichte läuft das unter "Bagatelle").BavarianPartyFreak wrote:es handelt sich hier um eine GmbH, die das Zeug "in Verkehr" gebracht hat...
Also würde ich gerne den Kaufvertrag wandeln, und die Ware zurückgeben, weil sie nicht den gültigen Sicherheitsvorschriften entspricht.
Vielleicht über den o. g. Rechtsanwalt.BavarianPartyFreak wrote:Ich werde den Verkäufer damit mal konfrontieren...
In deinem Hobbyraum kannst du damit natürlich die Wände anstrahlen. Da hat keine Behörde etwas dagegen. Problematischer wird es schon in Anwesenheit einer oder mehrerer Person/en. In diesen Fällen bist du verantwortlich, dass die Leutchen nachher nicht mit Flecken schlechteren Sehens nach Hause gehen. (Am besten immer nur in Strahlrichtung zuschauen lassen und keine spiegelnden Gegenstände!)BavarianPartyFreak wrote:Okay - ich habe einen Fehler gemacht mit dem Kauf - aber ich kann nicht 1000e Euros in ein schönes, safes System investieren, möchte aber auf Laser auch nicht verzichten...
Ich hoffe, "in Strahlrichtung" also sich neben oder hinter dem Laser aufstellen, kommt korrekt 'rüber. Gemeint ist: Blick von der Quellposition auf die Projektionsfläche/n. So werden direkte Treffer vermieden, und das reicht bei Laserklasse 3B.