Spooky Blue TÜV free
Moderator: ekkard
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Spooky Blue TÜV free
Hey Leute
Es heisst doch überall, man benötigt keine Tüv Abnahme für den SpookyBlue von Medialas.
Die Bedienungsanleitung behauptet aber auf Sete 10 das Gegenteil:
"Nach erfolgter Installation ist eine weitere Prüfung
des gesamten Aufbaus unerlässlich und muss nach den Richtlinien der DIN EN
60825-1 und korrespondierender Unfallverhütungsvorschrift vorgenommen
werden. "
Was ist den nun der Fall, wenn man den Laser in einer Öffentlichen Forführung betreibt? (Angenommen das Ordnungsamt verlangt von sich aus keine weitere Prüfung).
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Es heisst doch überall, man benötigt keine Tüv Abnahme für den SpookyBlue von Medialas.
Die Bedienungsanleitung behauptet aber auf Sete 10 das Gegenteil:
"Nach erfolgter Installation ist eine weitere Prüfung
des gesamten Aufbaus unerlässlich und muss nach den Richtlinien der DIN EN
60825-1 und korrespondierender Unfallverhütungsvorschrift vorgenommen
werden. "
Was ist den nun der Fall, wenn man den Laser in einer Öffentlichen Forführung betreibt? (Angenommen das Ordnungsamt verlangt von sich aus keine weitere Prüfung).
Oder hab ich da was falsch verstanden?
- strika77
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Hi,
also soweit ich weiß, ist ein Mustergutachten vom TÜV dabei, wodurch keine weitere Abnahme erforderlich ist. Auch wenn keine weitere Abnahme erforderlich ist, muss dennoch ein LSB bei der Veranstaltung anwesend sein.
Amsonsten einfach am Montag mal bei MediaLas anrufen und nachfragen. Die können dir das 100% genau beantworten.
Hoffe konnte helfen;)
lg
also soweit ich weiß, ist ein Mustergutachten vom TÜV dabei, wodurch keine weitere Abnahme erforderlich ist. Auch wenn keine weitere Abnahme erforderlich ist, muss dennoch ein LSB bei der Veranstaltung anwesend sein.
Amsonsten einfach am Montag mal bei MediaLas anrufen und nachfragen. Die können dir das 100% genau beantworten.
Hoffe konnte helfen;)
lg
Das Tüv Gutachten was bei dem Gerät bei ist, bezieht sich aber auch nur auf das Gerät das es der Norm entspricht, Wenn man das Gerät nun in einem Öffentlichen Gebäude installiert, dann muss der Einbau trotzdem vom Tüv abgenommen werden. Für den Betrieb muss selbstverständlich dann ein LSB bestellt werden.
mfg Burkhard
mfg Burkhard
Schoen das meine Meinung gelesen wurde 

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Laserschutzbeauftragen "Schein"
Das mit dem LSB und der Anmeldung ist klar! (So nen schein ist ja Schnell und günstig zu machen.)
Auch dass man so nen NOT aus Bazard braucht, den man seperat bestellen muss habe ich in der Anleitung gelesen.
Wenn man aber wirklich überall ließt, dass man ihn ohne TÜV Abnahme betreiben kann, sich dass aber nur auf den Projektor bezieht, und nicht auf die Anlange, selbst wenn sie ausschließlich aus dem Projektor besteht:
Ist das meiner Ansicht nach eine Verarsche mit JAMBA artigen Werbemehtoden.
Auch dass man so nen NOT aus Bazard braucht, den man seperat bestellen muss habe ich in der Anleitung gelesen.
Wenn man aber wirklich überall ließt, dass man ihn ohne TÜV Abnahme betreiben kann, sich dass aber nur auf den Projektor bezieht, und nicht auf die Anlange, selbst wenn sie ausschließlich aus dem Projektor besteht:
Ist das meiner Ansicht nach eine Verarsche mit JAMBA artigen Werbemehtoden.

- ekkard
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Mustergutachten Genehmigung Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ooch Leute, das steht doch nun schon x-mal im Forum!
Also nochmal ganz kurz (für mehr Info: Search-Funktion verwenden: Spooky oder Mustergutachten)
Eine "leistungsstarke Lasereinrichtung" (Laserklassen 3R, 3B und 4) bedarf zur "öffentlichen Vorführung" einer Genehmigung. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsämter, die aber wenig bis keine Ahnung von der Sachlage haben. Somit ist eine Rückfrage beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der zuständigen Berufsgenossenschaft ratsam. Dort kann man zugleich den Betrieb der Anlage anmelden; diese Pflicht besteht ohnehin nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften (BGV B2).
Die Fachbehörden werden irgendeinen Wisch verlangen und die Vorlage eines Sachkundenachweises (üblicherweise die Teilnahmebescheinigung an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang für künftige Laserschutzbeauftragte). Möglicherweise reicht ein Mustergutachten mit Beschreibung, wie die dort enthaltenen Randbedingungen eingehalten werden (Abstände, Winkel, Höhen usw.). Vielleicht aber auch nicht. In diesem Fall macht die Fachbehörde eine Auflage. Beispielsweise verlangt sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen (Tüv fragen oder die nächste Industrie- und Handelskammer).
Also nochmal ganz kurz (für mehr Info: Search-Funktion verwenden: Spooky oder Mustergutachten)
Eine "leistungsstarke Lasereinrichtung" (Laserklassen 3R, 3B und 4) bedarf zur "öffentlichen Vorführung" einer Genehmigung. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsämter, die aber wenig bis keine Ahnung von der Sachlage haben. Somit ist eine Rückfrage beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der zuständigen Berufsgenossenschaft ratsam. Dort kann man zugleich den Betrieb der Anlage anmelden; diese Pflicht besteht ohnehin nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften (BGV B2).
Die Fachbehörden werden irgendeinen Wisch verlangen und die Vorlage eines Sachkundenachweises (üblicherweise die Teilnahmebescheinigung an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang für künftige Laserschutzbeauftragte). Möglicherweise reicht ein Mustergutachten mit Beschreibung, wie die dort enthaltenen Randbedingungen eingehalten werden (Abstände, Winkel, Höhen usw.). Vielleicht aber auch nicht. In diesem Fall macht die Fachbehörde eine Auflage. Beispielsweise verlangt sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen (Tüv fragen oder die nächste Industrie- und Handelskammer).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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