Rechtliche Verflichtung zu LED Klassifizierung für Herstelle
Moderator: ekkard
-
- Posts: 15
- Joined: Sat 02 Jun, 2007 10:38 pm
Rechtliche Verflichtung zu LED Klassifizierung für Herstelle
Hallo,
kennt sich hier jemand mit der Rechtslage / bzw. der Pflicht zur Klassifizierung von LED Geräten aus?
Bei Geräten mit Lasern als Lichtquelle wird diese Pflicht ja durch verschiedene Gesetze (Produktsicherheit, Maschinenrichtlinie usw.) geregelt. Wobei: Das Geräte und Produktsicherheitsgesetz dient dem Verbraucherschutz und ist nicht für den gewerblichen Berreich zuständig. Ab wann ist`s gewerblich?
Bisher konnte diese Pflicht auch auf LED Geräte übertragen werden.
In der neuen 60825-1 (Mai 08 ) sind jetzt LED`s aus dem Geltungsbereich ausdrücklich entfernt.
Es gibt einen Normentwurf (IEC 62471) der auf der EU Verordnung "Schutz vor künstlicher optischer Strahlung" basiert.
Diese Verordnung muss spätestens 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Grenzwerte können enger sein, jedoch nicht weiter.
Aus diesen beiden Dokumenten ergeben sich aber keine Pflichten für die Hersteller eine Klassifizierung durchzuführen oder die Produkte zu kennzeichen, sondern nur für den Anwender (Gefährdungsanalyse für Arbeitspläte durchführen).
Hat sich schon jemand mit dieser Thematik befasst?
Vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt ne Stellungnahme, die ist aber veraltet und wird momentan überarbeitet.
Gruß Thomas
kennt sich hier jemand mit der Rechtslage / bzw. der Pflicht zur Klassifizierung von LED Geräten aus?
Bei Geräten mit Lasern als Lichtquelle wird diese Pflicht ja durch verschiedene Gesetze (Produktsicherheit, Maschinenrichtlinie usw.) geregelt. Wobei: Das Geräte und Produktsicherheitsgesetz dient dem Verbraucherschutz und ist nicht für den gewerblichen Berreich zuständig. Ab wann ist`s gewerblich?
Bisher konnte diese Pflicht auch auf LED Geräte übertragen werden.
In der neuen 60825-1 (Mai 08 ) sind jetzt LED`s aus dem Geltungsbereich ausdrücklich entfernt.
Es gibt einen Normentwurf (IEC 62471) der auf der EU Verordnung "Schutz vor künstlicher optischer Strahlung" basiert.
Diese Verordnung muss spätestens 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Grenzwerte können enger sein, jedoch nicht weiter.
Aus diesen beiden Dokumenten ergeben sich aber keine Pflichten für die Hersteller eine Klassifizierung durchzuführen oder die Produkte zu kennzeichen, sondern nur für den Anwender (Gefährdungsanalyse für Arbeitspläte durchführen).
Hat sich schon jemand mit dieser Thematik befasst?
Vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt ne Stellungnahme, die ist aber veraltet und wird momentan überarbeitet.
Gruß Thomas
- ekkard
- Posts: 1807
- Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Location: Overath,Germany
- Contact:
Re: Rechtliche Verflichtung zu LED Klassifizierung für Herst
Hallo Thomas!
Unabhängig davon, wie die Normenarbeit vorankommt, sind diese Gefahren festzustellen und zu dokumentieren. Auf welche Normen oder sonstige Regelwerke man sich als Hersteller abstützt, ist dabei relativ gleichgültig. Der einfachste Fall ist eine Norm. In Deutschland kann im Moment auf die BGI 5006_a1-2005 zurückgegriffen werden. Man macht auch keinen Fehler, wenn man die alte DIN EN 60825, Teil 1 von 2003 heranzieht. Im Augenblick entfällt nach meinem Verständnis lediglich die Kennzeichnungspflicht mit bestimmten Symbolen oder bestimmten Labeln und Texten, nicht aber die Kennzeichnungspflicht allgemein.
Ich sehe auch keine Beschränkung hinsichtlich des gewerblichen Bereiches. Ich halte dies auch für ein Missverständnis. Im Allgemeinen müssen Ausrüstungsteile (OEM-Teile) mit Gefahrenpotential nicht gekennzeichnet werden, wenn das in Verkehr zu bringende Endprodukt gekennzeichnet werden muss.
Die Rechtslage ist relativ eindeutig. Nach dem "GPSG - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2004" §5(1) Nr. 1 hat der Hersteller oder Importeur "sicherzustellen, dass der Verwender die erforderlichen Informationen erhält, damit dieser die Gefahren, die von dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann, …"Kohärenzlängenfetischist wrote:kennt sich hier jemand mit der Rechtslage / bzw. der Pflicht zur Klassifizierung von LED Geräten aus?
Unabhängig davon, wie die Normenarbeit vorankommt, sind diese Gefahren festzustellen und zu dokumentieren. Auf welche Normen oder sonstige Regelwerke man sich als Hersteller abstützt, ist dabei relativ gleichgültig. Der einfachste Fall ist eine Norm. In Deutschland kann im Moment auf die BGI 5006_a1-2005 zurückgegriffen werden. Man macht auch keinen Fehler, wenn man die alte DIN EN 60825, Teil 1 von 2003 heranzieht. Im Augenblick entfällt nach meinem Verständnis lediglich die Kennzeichnungspflicht mit bestimmten Symbolen oder bestimmten Labeln und Texten, nicht aber die Kennzeichnungspflicht allgemein.
Ich sehe auch keine Beschränkung hinsichtlich des gewerblichen Bereiches. Ich halte dies auch für ein Missverständnis. Im Allgemeinen müssen Ausrüstungsteile (OEM-Teile) mit Gefahrenpotential nicht gekennzeichnet werden, wenn das in Verkehr zu bringende Endprodukt gekennzeichnet werden muss.
Das ist alles korrekt.Kohärenzlängenfetischist wrote:Bisher konnte diese Pflicht auch auf LED Geräte übertragen werden. In der neuen 60825-1 (Mai 08 ) sind jetzt LED`s aus dem Geltungsbereich ausdrücklich entfernt.
Es gibt einen Normentwurf (IEC 62471) der auf der EU Verordnung "Schutz vor künstlicher optischer Strahlung" basiert.
Diese Verordnung muss spätestens 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Grenzwerte können enger sein, jedoch nicht weiter.
Bitte einen Rechtsanwalt fragen! Nach meinem Verständnis handelt es sich bei diesem Statement um eine Fehlinterpretation des GPSG!Kohärenzlängenfetischist wrote:Aus diesen beiden Dokumenten ergeben sich aber keine Pflichten für die Hersteller eine Klassifizierung durchzuführen oder die Produkte zu kennzeichen, sondern nur für den Anwender (Gefährdungsanalyse für Arbeitspläte durchführen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Wie ist das eigendlich ?
Können handelsübliche Leds (nicht Laser) tatsächlich so hell sein dass man daran erblindet?
Ich hab jetzt eine neue Cree - Led Taschenlampe die heller ist als alles was ich bisher gesehen hab aber es war keinerlei Warnhinweis auf der Packung das sie eventuell gesundheitsschädlich sein könnte.
Gruß: Walter
Können handelsübliche Leds (nicht Laser) tatsächlich so hell sein dass man daran erblindet?
Ich hab jetzt eine neue Cree - Led Taschenlampe die heller ist als alles was ich bisher gesehen hab aber es war keinerlei Warnhinweis auf der Packung das sie eventuell gesundheitsschädlich sein könnte.
Gruß: Walter
- rayman
- Posts: 1358
- Joined: Mon 26 Aug, 2002 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 2x RTI 2,5W RGB
Pangolin Beyond Ultimate
Pangolin LD2000 Pro
Pangolin Live Pro - Location: Hückeswagen
Lies mal hier:gopher wrote:Wie ist das eigendlich ?
Können handelsübliche Leds (nicht Laser) tatsächlich so hell sein dass man daran erblindet?
Ich hab jetzt eine neue Cree - Led Taschenlampe die heller ist als alles was ich bisher gesehen hab aber es war keinerlei Warnhinweis auf der Packung das sie eventuell gesundheitsschädlich sein könnte.
Gruß: Walter
http://www.laserfreak.net/forum/viewtopic.php?t=43484
Das dürfte einiges erklären.
- ekkard
- Posts: 1807
- Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Location: Overath,Germany
- Contact:
Nach unseren (TÜV) Messungen im Moment wohl nicht. Allerdings liegen die optischen Leistungsdichten bereits im Bereich der (ehemaligen) LED Klasse 2M. Weiterhin geringe Quellgröße vorausgesetzt, ist der Weg zur Klasse 3B nicht fern und kann jeden Tag erreicht werden.gopher wrote:Wie ist das eigendlich ?
Können handelsübliche Leds (nicht Laser) tatsächlich so hell sein dass man daran erblindet?
"Erblinden" ist ein relativer Begriff. Es handelt sich um "lokale" Schäden der Netzhaut durch kurzzeitige Erwärmungen auf ca. 40 bis 60 °C. Das kann wieder heilen, muss aber nicht.
Weiße (und blaue) LED haben noch eine unangenehme Eigenschaft: Sie senden einen Peak im blauen Spektralbereich. Bei längerer Exposition (10s bis Minuten oder mehr) kommt es zu "Blaulichtschäden" wie im Hochgebirge. D. h. auch die längere Betrachtung eines Lichtflecks aus kurzer Entfernung (keine thermischen Schäden) führt auf einen länger anhaltenden Blendfleck.
Diffuse LED - Lichtflecke sind, im Gegensatz zu Lasern, bereits aus 0,5m Abstand betrachtet ungefährlich und können deshalb zur Beleuchtung eingesetzt werden.
Vermutlich hat der Hersteller die LED testen lassen. Die Klasse dürfte bei 1M liegen. Da braucht dann keine Warnung ausgegeben zu werden.gopher wrote:Ich hab jetzt eine neue Cree - Led Taschenlampe die heller ist als alles was ich bisher gesehen hab aber es war keinerlei Warnhinweis auf der Packung das sie eventuell gesundheitsschädlich sein könnte.
Ich selbst habe an einem Experiment mit Klasse 1M LED teilgenommen. Also, das blendet ganz beachtlich mit "farbigen Sternchen" als Nachbildern. Viel Spaß dabei! (Ich muss es nicht wiederholen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
-
- Posts: 15
- Joined: Sat 02 Jun, 2007 10:38 pm
es gibt neues
Hallo und erst mal Danke für die Infos.
Bei meiner weiteren Suche hat sich bis jetzt folgendes ergeben:
es gibt einen Zusatz zur IEC 62471 (Teil 2).
Dieser ist noch im Entwurfsstadium.
(Entwurf ist bestellt)
In diesem Teil wird dann die Kennzeichnung und Beschriftung festgelegt.
Wann aber dieser Teil dann in nationales Recht umgesetzt wird ist noch nicht bekannt.
Denn erst wenn in EU Verordnungen (z.B. Maschinenrichtlinie 98/37/EG oder der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG) z.B. zur Vergabe des CE Zeichens die Einhaltung der Norm gefordert wird hat dies eine rechtliche Bedeutung.
Eine DIN ist nur eine Richtlinie aus der sich direkt keine gesetzliche Verpflichtung ergibt.
Diese ergibt sich meistens durch andere EU Richtlinien / Verordnungen.
Da dieses Thema ziemlich undurchsichtig ist wird die ganze Sache nun von einem Rechtsanwalt weiter betreut.
Allgemein Infos werde ich trotzdem hier bekanntgeben.
Die Aussage dass das GPSG nicht für den gewerblichen Bereich gilt ist eine Aussage von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, unser RA wird das klären.
Gruß Thomas
Bei meiner weiteren Suche hat sich bis jetzt folgendes ergeben:
es gibt einen Zusatz zur IEC 62471 (Teil 2).
Dieser ist noch im Entwurfsstadium.
(Entwurf ist bestellt)
In diesem Teil wird dann die Kennzeichnung und Beschriftung festgelegt.
Wann aber dieser Teil dann in nationales Recht umgesetzt wird ist noch nicht bekannt.
Denn erst wenn in EU Verordnungen (z.B. Maschinenrichtlinie 98/37/EG oder der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG) z.B. zur Vergabe des CE Zeichens die Einhaltung der Norm gefordert wird hat dies eine rechtliche Bedeutung.
Eine DIN ist nur eine Richtlinie aus der sich direkt keine gesetzliche Verpflichtung ergibt.
Diese ergibt sich meistens durch andere EU Richtlinien / Verordnungen.
Da dieses Thema ziemlich undurchsichtig ist wird die ganze Sache nun von einem Rechtsanwalt weiter betreut.
Allgemein Infos werde ich trotzdem hier bekanntgeben.
Die Aussage dass das GPSG nicht für den gewerblichen Bereich gilt ist eine Aussage von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, unser RA wird das klären.
Gruß Thomas
Who is online
Users browsing this forum: No registered users and 1 guest