Schulung zum Laserschutzbeauftragten
Moderator: ekkard
Schulung zum Laserschutzbeauftragten
Hallo, ich wurde soeben auf eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten hingewiesen.
Nähere Informationen erhaltet ihr hier: http://www.mediazero-shop.de/catalog/workshop.php
Nähere Informationen erhaltet ihr hier: http://www.mediazero-shop.de/catalog/workshop.php
- ekkard
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Re: Schulung zum Laserschutzbeauftragten
Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.bern_HARD hat geschrieben:Hallo, ich wurde soeben auf eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten hingewiesen. / Nähere Informationen ...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hi,
gibt es eigentlich unterschiedliche Schulungen zum LSB?
Mich würde ja eine Schulung Schwerpunkt Showlaser eher interessieren. Kennt da jemand eine gute in Norddeutschland? Die hier erwähnte ist ja leider 650Km weg...
Und muß man spezielle Abschlüsse vorab mitbringen oder kann man da auch so teilnehmen? (Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit des Nichtbestehens?)
Gruß,
Peter
gibt es eigentlich unterschiedliche Schulungen zum LSB?
Mich würde ja eine Schulung Schwerpunkt Showlaser eher interessieren. Kennt da jemand eine gute in Norddeutschland? Die hier erwähnte ist ja leider 650Km weg...
Und muß man spezielle Abschlüsse vorab mitbringen oder kann man da auch so teilnehmen? (Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit des Nichtbestehens?)
Gruß,
Peter
- ekkard
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Laserschutzbeauftragter (LSB)
Der Erwerb der Sachkunde, die jemanden berechtigt, sich als Laserschutzbeauftragten benennen zu lassen, ist definitiv an die Richtlinien der Berufsgenossenschaften gebunden. Diese Kurse werden unter anderen von Weiterbildungsinstituten z. B. Haus der Technik, Essen oder TÜV Rheinland Akademie angeboten. Nach neuesten Informationen wird auch eine kleine Prüfung durchgeführt, ehe der Schein (früher: Teilnahmebescheinigung) ausgehändigt wird. Solche Kurse sind von der fachlichen Fülle her 2-tägig.
Etwas anderes ist es, sich an Laser-Geräten einer bestimmten Spezies (hier also Showlaser) oder eines bestimmten Herstellers ausbilden zu lassen. Mir sind öffentlich-rechtliche Anerkennungen derartiger Kurse (meist 1 Tag oder weniger) nicht bekannt. Gleichwohl können sie sehr nützlich sein. Sie sind aber nur beschränkt gültig.
Etwas anderes ist es, sich an Laser-Geräten einer bestimmten Spezies (hier also Showlaser) oder eines bestimmten Herstellers ausbilden zu lassen. Mir sind öffentlich-rechtliche Anerkennungen derartiger Kurse (meist 1 Tag oder weniger) nicht bekannt. Gleichwohl können sie sehr nützlich sein. Sie sind aber nur beschränkt gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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zwei alte Eigenbaukisten liegen noch im Keller rum. - Wohnort: Steinberg
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moing moing....
naja... hier stößt mir gleich wieder das eine oder andere auf
1.
mediazero-shop.de/catalog/workshop.php ...... schreibt
Damit er mich bestellen kann, muss ich Kenntnisse haben. Zitat zu den Kenntnissen und der Bestellung zum LSB.... aus BGI 5007 http://www.heymanns.com/servlet/PB/show ... gi5007.pdf
Punkt 6.3.8 Ich hebe mal FETT hervor, was ich meine:
Eine Bestimmte Ausbildung? Oder nur Irgendeine... bei OMMA..... die mir dann ne Teilnahmebestätigung ausstellt?
Ich hasse manch Regelung. Meine Devise: Entweder anständig und korrekt machbar... oder man lässt es bleiben. Schulungen die den Teilnehmern 150 bis 300 Euro aus der Tasche ziehen, aber keinen Nachweis liefern, und nicht wirklich gefordert sind, und vielleicht sogar nur andere Hintergründe für den "Shulungsbetreiber" beinhalten.... Find ich ne Frechheit
In dem Zusammenhang finde ich diesen Satz extremst interessant:
Ekkard schrieb:
Sorry, das is aber im Moment meine Meinung.... Vielleicht irre ich mich auch.
SELBSTVERSTÄNDLICH Stimme ich dieser Sache hier zu:

Keine Ahnung, warum ich mich da schon wieder "rein steigere"...
Könnte auch damit zu tun haben, was ich schon auf einer Messe MEHRERE MALE zu hören bekam, im zusammenhang mit dem Hinweis hier: "... in Zusammenarbeit mit....."
Mehr sag ich jetzt nicht....
verkrümel mich jetzt in meine Ecke und schweige.
Gruß
Erich
naja... hier stößt mir gleich wieder das eine oder andere auf

1.
mediazero-shop.de/catalog/workshop.php ...... schreibt
Soweit ich weis, is man Laserschutzbeauftragter, wenn man dazu BESTELLT wird... und zwar vom Laserschutzverantwortlichen??Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine personifiziert Urkunde.
Damit ist der Teilnehmer Laserschutzbeauftragter nach § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2.
Damit er mich bestellen kann, muss ich Kenntnisse haben. Zitat zu den Kenntnissen und der Bestellung zum LSB.... aus BGI 5007 http://www.heymanns.com/servlet/PB/show ... gi5007.pdf
Punkt 6.3.8 Ich hebe mal FETT hervor, was ich meine:
Na was denn nu? Ausbildung VORGESCHRIEBEN?.... Oder Ausbildung empfohlen? Ich müsste suchen, hab aber was im Kopf, wonach auch "Erfahrung"... ausreicht...., Zumindest hat es bei meinen wenigen Anmeldungen ausgereicht.. man braucht halt jemand, der einem diese "Erfahrung" bestätigt.6.3.8 Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R, 3B und 4 entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2/GUV-VB2) mindestens eine Person als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und der Berufsgenossenschaft zu benennen. Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Anlage und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu sorgen. Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten sind in der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift und den zugehörigen Durchführungsanweisungen genannt. Ein bestimmter Ausbildungslehrgang ist nicht vorgeschrieben. Die Ausbildung muss jedoch geeignet sein, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Es wird empfohlen an einem Kurs teilzunehmen, der den Anforderungen nach Anhang 3 der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift entspricht. Eine Liste von Kursanbietern kann bei der Berufsgenossenschaft oder beim Fachausschuss Elektrotechnik erfragt werden.
Eine Bestimmte Ausbildung? Oder nur Irgendeine... bei OMMA..... die mir dann ne Teilnahmebestätigung ausstellt?
Ich hasse manch Regelung. Meine Devise: Entweder anständig und korrekt machbar... oder man lässt es bleiben. Schulungen die den Teilnehmern 150 bis 300 Euro aus der Tasche ziehen, aber keinen Nachweis liefern, und nicht wirklich gefordert sind, und vielleicht sogar nur andere Hintergründe für den "Shulungsbetreiber" beinhalten.... Find ich ne Frechheit

In dem Zusammenhang finde ich diesen Satz extremst interessant:
Ekkard schrieb:
Der LSB muss ja keine Bestätigung nach §bla bla.... oder Din Tallalla haben...... man(n) (also der Verantworltliche... oder der Betreiber oder wer auch immer die Anlage irgendwo anmeldet) muss "dem Amt" (welches auch immer) nur irgendwie klar machen: "Hier gibt es jemanden, der is schlau genug, und der macht das". Welchen Wisch man dazu einreicht is nach meiner Meinung nahezu völlig irrelevant.Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.
Sorry, das is aber im Moment meine Meinung.... Vielleicht irre ich mich auch.
SELBSTVERSTÄNDLICH Stimme ich dieser Sache hier zu:
mir eben auch nichtMir sind öffentlich-rechtliche Anerkennungen derartiger Kurse (meist 1 Tag oder weniger) nicht bekannt.......

Auch ich bin der Meinung, ein Betreibger einer Anlage in dem "gewünschen Leistungsbereich" sollte wenigstens annähernd wissen, was da passiert. Nur leider wird dies nunmal nicht geprüft, und somit is jegliche "offizelle" Bemühung meiner Meinung nach sinnlos und dient hauptsächlich der Gewinnmaximierung von irgendjemandem.......Gleichwohl können sie sehr nützlich sein. .....
Keine Ahnung, warum ich mich da schon wieder "rein steigere"...
Könnte auch damit zu tun haben, was ich schon auf einer Messe MEHRERE MALE zu hören bekam, im zusammenhang mit dem Hinweis hier: "... in Zusammenarbeit mit....."
Mehr sag ich jetzt nicht....

verkrümel mich jetzt in meine Ecke und schweige.
Gruß
Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
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Lasersoftware + Laserhardware
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- linus
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@erich
so kenne ich das auch. man muss lediglich die kenntnis haben und dann bestelt (also schriftlich ernannt) werden.
die kenntnis kann man sich auch selbst aneignen (zB. lesen der norm)
allerdings ist es einfacher diese mit einer teilnahmebestädigung zu untermauern.
die teilnahmebestädigung beim 1tages seminar (oder kaffetrinken-veranstaltung mit werbe-einlage fürs eigene produkt) alleine kann die kenntnis keinesfalls nachweisen!
ohne vorkenntnisse dort hin zu gehen ist jedenfalls rausgeschmissenes geld!
grüße klaus
so kenne ich das auch. man muss lediglich die kenntnis haben und dann bestelt (also schriftlich ernannt) werden.
die kenntnis kann man sich auch selbst aneignen (zB. lesen der norm)
allerdings ist es einfacher diese mit einer teilnahmebestädigung zu untermauern.
die teilnahmebestädigung beim 1tages seminar (oder kaffetrinken-veranstaltung mit werbe-einlage fürs eigene produkt) alleine kann die kenntnis keinesfalls nachweisen!
ohne vorkenntnisse dort hin zu gehen ist jedenfalls rausgeschmissenes geld!
grüße klaus
Der Unternehmer muss dich schriftlich bestellen... und der wird das nur machen wenn du ihm deine Fachkunde "nachweisen" kannst... ob das nur mit einem LSB Kurs ist oder du mal 2 Monate hier un unterbrochen im Sicherheitsforum ließt... ist egal.
Laserschutzbeauftragter kann jeder sein. Der Kurs ist für einen fortgeschrittenen Laserfreaks ehrlich gesagt ein "Jodeldiplom"... nichts desto trotz denk ich das man bessere Chancen hat eine öffentliche Show genehmigt zu bekommen wenn man so ein Zertifikat besitzt... nur deswegen hab ich meinen LSB Schein eigentlich auch gemacht ( Und für die Shows danach im Showroom von Medialas
und das Catering! )
Laserschutzbeauftragter kann jeder sein. Der Kurs ist für einen fortgeschrittenen Laserfreaks ehrlich gesagt ein "Jodeldiplom"... nichts desto trotz denk ich das man bessere Chancen hat eine öffentliche Show genehmigt zu bekommen wenn man so ein Zertifikat besitzt... nur deswegen hab ich meinen LSB Schein eigentlich auch gemacht ( Und für die Shows danach im Showroom von Medialas

- ekkard
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Nein: vom Unternehmer. Ist man selbst der Unternehmer, kann man der Berufsgenossenschaft auch mitteilen, dass man über die entsprechende Sachkunde verfügt. Das reicht! Als Unternehmer ist man ohnehin verantwortlich für Produkt (Produkthaftung) und Betrieb (unternehmerisches Haftungsrisiko, gegebenenfalls persönlich).tschosef hat geschrieben:Soweit ich weis, is man Laserschutzbeauftragter, wenn man dazu BESTELLT wird... und zwar vom Laserschutzverantwortlichen??mediazero-shop hat geschrieben:Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine personifiziert Urkunde.
Damit ist der Teilnehmer Laserschutzbeauftragter nach § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2.
"empfohlen"! Das Problem ist die Haftung des Unternehmers für eventuelle Schäden, die das Produkt oder der Betrieb verursachen. Deshalb liegt es sehr im Interesse des Unternehmers, dass die Sachkunde auch wirklich vorliegt. Wir wollen doch davon ausgehen können, dass das Unternehmen viele Jahre erfolgreich arbeitet?tschosef hat geschrieben:Ausbildung VORGESCHRIEBEN?.... Oder Ausbildung empfohlen?
Überleg' mal, wie ein Unternehmen, ein Gewerbe überleben soll, wenn tausende Euros an "Kunden" ausgezahlt werden müssen. Die Sachkunde dient lediglich dazu, nachzuweisen, dass alles menschenmögliche getan wurde, diese Risiken auf jenes Restrisiko zu mindern, das bei Schäden schließlich von der BG oder im Falle des Publikums durch die Betriebshaftpflicht durch Geldleistung abgedeckt wird. Mehr nicht – also extremes, wohlverstandenes Eigeninteresse!tschosef hat geschrieben:Ich hasse manch Regelung.
Wer sich sicher ist, dass er/sie über ausreichend Sachkunde verfügt, der kann den Nachweis z. B. auch durch Ausbildungsgang, Diplom, Promotion usw. erbringen.
Ekkard schrieb:
Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.
Sorry; nicht: "annähernd", sondern "genau"!tschosef hat geschrieben:Auch ich bin der Meinung, ein Betreibger einer Anlage in dem "gewünschen Leistungsbereich" sollte wenigstens annähernd wissen, was da passiert.
Warum denn nicht? Wäre ich für Personalfragen im Betrieb verantwortlich, würde ich mich mit dem Kandidaten über Lasersicherheit unterhalten. Wetten, dass der mich nicht hinters Licht führen kann? Es liegt doch am Unternehmen, ob nachgehakt wird oder nicht. Die BG oder sonstige Haftpflichtversicherer zahlen zwar dem Arbeitnehmer, Unfallopfer immer, holen sich aber bei Fahrlässigkeit das Geld vom Unternehmen zurück. Die Blickrichtung muss also immer auf die Unternehmensrisiken gerichtet sein! Ich hoffe, dies hinreichend dargestellt zu haben.tschosef hat geschrieben: Nur leider wird dies nunmal nicht geprüft, und somit is jegliche "offizelle" Bemühung meiner Meinung nach sinnlos und dient hauptsächlich der Gewinnmaximierung von irgendjemandem.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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halli hallo....
ABER..... Deine Antwort zeigt mir, dass der Begriff "Strahlenschutzverantwortlicher" im Bereich Laser nicht so falsch sein kann, denn:
(kleiner Scherz... der Verantwortliche geht in den Knast, der Beauftragte wird nur gekündigt... NUR EIN SCHERZ!!!!!)
Stünde auf dem Wisch drauf:" Mister X hat die staatl. anerkannte Prüfung zur Fachkunde im bereich Laser... bla bla .... Bestanden"... Dann könnte er sich sicher sein, gut investiert zu haben.
Aktuell wird es eher so sein, dass der Schulungsteilnehmer dem Kneipenbesitzer erzählt, dass die dort einen soooooo geilen Laser haben, den sollten wir uns auch kaufen
.... ach ja, und da war noch was mit Abstand und Divegenz und Leistungsdichte... aber das war mir zu hoch...
so ein Wisch kann wohl schlecht ein NACHWEIS sein!!!
"Alles Menschen Mögliche".... Währe, den Laser aus zu lassen.....
Zumindest in dem Bereich von dem wir hier gerade sprechen!!! Showtechnik!!
Abgesehen von den absolut für die Welt wichtigen Hologrammen, fällt mir nicht sooo viel ein, was den Einsatz eines gefährlichen Lasers fordert
naja... ich glaub ihr wisst schon was ich meine.... nu bin ich aber wirklich wieder ruhig.... aktzeptieren wir unsere verschiedenen Meinungen und gut is das..... wir werden zu keinem Ergebniss kommen, und erstrecht nix daran ändern, wie es ist.
Selbstverständlich werde ich, sollte ich mal Menschen mit Laserlicht beglücken, alles menschenmögliche tun, um einen Unfall zu vermeiden (oder verhindern??).
ich behaupte ich habe Sachkunde, dies wurde mich schriftlich sogar von 2 "Wichtigen Menschen" bestätigt. Ich habe Berufserfahrung, Laser, Optik, Leistungsdichte bla bla...... Ich kenn die softwareseitige Steuerung der Anlage einigermaßen genau (Programmierung)... kenne ein wenig den Aufbau von Projektoren
usw usw...
Ich komm schon zurecht. Und wenn "das Amt" bei dem ich anmelde ein Gutachten fordert... dann muss ich mich halt drum kümmern.
Gruß derweil
Erich
korrekt...... Das Unternehmen versucht, die Risiken FÜR SICH möglichst gering zu halten, und tut daher alles, was vorgeschrieben ist, um das Risiko (ich denk mal es geht zum Großteil um das Finanzielle Risiko) möglichst gering zu halten.Blickrichtung muss also immer auf die Unternehmensrisiken gerichtet sein!
kann sein, dass ich hier falsche begriffe verwende. Aus dem bereich Strahlenschutz (ionisierende Strahlung, Röntgen, Radioaktivität) kommend (ich bin Strahlenschutzbeauftragter für bestimmte Bereiche) habe ich vielleicht falsche Begriffe verwendet...vom Unternehmer.. bestellt....
ABER..... Deine Antwort zeigt mir, dass der Begriff "Strahlenschutzverantwortlicher" im Bereich Laser nicht so falsch sein kann, denn:
Also der der "Unternehmer" ...... ist der Verantwortliche.... dieser kann/muss jemanden beauftragen, der beauftragt ist, für Sicherheit zu sorgen.... er kanns auch selber tun, wenn er alleine ist.als.... Unternehmer ist man ohnehin verantwortlich für Produkt (Produkthaftung) und Betrieb (unternehmerisches Haftungsrisiko
(kleiner Scherz... der Verantwortliche geht in den Knast, der Beauftragte wird nur gekündigt... NUR EIN SCHERZ!!!!!)
wenn ich aber ein Unternehmer bin (zB Disko Besitzer) dann hab ich aber aufgrund einer Teilnahmebestätigung auch keine Gewissheit, dass mein Bestellter Beauftragter nun ne Ahnung von der Materie hat.Deshalb liegt es sehr im Interesse des Unternehmers, dass die Sachkunde auch wirklich vorliegt.
Stünde auf dem Wisch drauf:" Mister X hat die staatl. anerkannte Prüfung zur Fachkunde im bereich Laser... bla bla .... Bestanden"... Dann könnte er sich sicher sein, gut investiert zu haben.
Aktuell wird es eher so sein, dass der Schulungsteilnehmer dem Kneipenbesitzer erzählt, dass die dort einen soooooo geilen Laser haben, den sollten wir uns auch kaufen

Sorry, aber ich denke ein Wisch, auf dem "TEILGENOMMEN" steht, der noch nichtmal irgendwie zertifiziert, geprüft, oder sonst irgendwie "Normiert" ist, ... und der genau genommen nicht mal vorhanden sein muss,.......ie Sachkunde dient lediglich dazu, nachzuweisen, dass alles menschenmögliche getan wurde
so ein Wisch kann wohl schlecht ein NACHWEIS sein!!!
"Alles Menschen Mögliche".... Währe, den Laser aus zu lassen.....
Zumindest in dem Bereich von dem wir hier gerade sprechen!!! Showtechnik!!
Abgesehen von den absolut für die Welt wichtigen Hologrammen, fällt mir nicht sooo viel ein, was den Einsatz eines gefährlichen Lasers fordert


naja... ich glaub ihr wisst schon was ich meine.... nu bin ich aber wirklich wieder ruhig.... aktzeptieren wir unsere verschiedenen Meinungen und gut is das..... wir werden zu keinem Ergebniss kommen, und erstrecht nix daran ändern, wie es ist.
Selbstverständlich werde ich, sollte ich mal Menschen mit Laserlicht beglücken, alles menschenmögliche tun, um einen Unfall zu vermeiden (oder verhindern??).
ich behaupte ich habe Sachkunde, dies wurde mich schriftlich sogar von 2 "Wichtigen Menschen" bestätigt. Ich habe Berufserfahrung, Laser, Optik, Leistungsdichte bla bla...... Ich kenn die softwareseitige Steuerung der Anlage einigermaßen genau (Programmierung)... kenne ein wenig den Aufbau von Projektoren

Ich komm schon zurecht. Und wenn "das Amt" bei dem ich anmelde ein Gutachten fordert... dann muss ich mich halt drum kümmern.
Gruß derweil
Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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Hallo Erich,
Deine Bedenken sind insoweit "angekommen", als dass die Behörden inzwischen eine Prüfung für angehende Sachkundige (vorgesehen für die Benennung als Laserschutzbeauftragter) durch die jeweilige Weiterbildungsanstalt verlangen. Seriöse Institute können sich akkreditieren lassen.
Deine Bedenken sind insoweit "angekommen", als dass die Behörden inzwischen eine Prüfung für angehende Sachkundige (vorgesehen für die Benennung als Laserschutzbeauftragter) durch die jeweilige Weiterbildungsanstalt verlangen. Seriöse Institute können sich akkreditieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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