rayman wrote:Strahlüberwachung mit Garantie der MZB gibt es meines Wissens (noch) nicht. Das heißt 80% der in Discotheken betriebenen Anlagen sind eigentlich nicht zulässig.
tschosef wrote:"Abhilfe: Strahlüberwachung mit Garantie der MZB" erweitere ich mal:
Abhilfe: Strahlüberwachung mit ANERKANNTER Garantie der MZB … . ich will doch nur sicher sein, dass ich mein leben noch lange glücklich leben kann, und nicht in eine Haftpflicht falle tappe
Ob die Anlagen unzulässig sind, hängt davon ab, ob nach einer Prüfung (oder nach ihrer Einrichtung durch einen Laserschutzbeauftragten (LSB)) der so genehmigte Zustand verändert wurde. Kann natürlich auch sein, dass dem Sachverständigen (oder dem LSB) wesentliche Eigenschaften der Anlage verschwiegen wurden. In dem Fall beruht die Genehmigung auf falschen Voraussetzungen (fatal).
Es ist richtig, dass eine Strahlüberwachung bestenfalls dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen kann. Mehr Garantie (außer den o.g. Abänderungen bzw. dem Verschweigen) ist von den Vorschriften her nicht verlangt. Ich empfehle deshalb eindringlich, sicherheitsrelevante Teile nur in geprüfter Qualität einzusetzen.
Im Arbeitsrecht (bei Arbeitnehmern) ist es nun so, dass, wenn trotz aller Maßnahmen ein Mehrfehlerzustand mit fatalen Folgen eintritt, die gesetzliche Unfallversicherung die Folgen trägt.
Ich weiß definitiv nicht, wie dieses Restrisiko bei Zuschauern abgedeckt wird. Es kann durchaus sein, dass ein so geschädigter Zuschauer "auf einem üblichen Lebensrisiko" (wie bei der Teilnahme am Straßenverkehr) sitzen bleibt, wenn er in eine Disco mit Lasershow geht. Auf jeden Fall wird es eine hochnotpeinliche Untersuchung geben, ob technisch alles Mögliche getan wurde, Schäden zu vermeiden.
Ich wüsste im Moment auch nicht, wen man da fragen kann.
Strahlweg und Luftdämpfung durch Dunst
Dr.Ulli wrote:...bei kürzestem Strahlweg zum möglichen Zuschauer (…mindestens 30m) … da macht Dunst durchaus eine Menge aus)
Bei verräucherten Kneipen kann man eine Minderung von rund 10% erwarten. Wenn noch ein Bisschen alter Nebel vom Probelauf da ist, dürfte das kaum mehr sein.
Worüber wir bei Überschreitung der MZB üblicherweise reden, bewegt sich aber im 100%-Bereich (und viel viel mehr!) – ganz davon abgesehen, dass die Messung ohne Nebel stattzufinden hat (worst case – Betrachtung).