Ich möchte an dieser Stelle mal eine kurze Korrespondenz mit meinem Bruder Hermann, der Jura studiert hat, zur Diskussion stellen und auch bitten, sich dazu zu äußern, wenn man in Rechtsfragen bewandet ist.
(z.B. Ekkhard???)
Hallo Hermann,
> ich diskutiere ja immer wieder mit meinem Kollegen und im Forum über die
> Sicherheitsvorschriften bei Lasern. Nun warst du ja auch mit in Hamm,
> wonach ich im Forum richtig drüber gemeckert hatte, dass das wohl alles
> sehr gefährlich gewesen wäre. Seitem versuchen sich die Veranstalter
> solcher Treffen, wie z.B. in Regensburg und letztens in Ratingen sich
> gegen eventuelle Schäden der Besucher dadurch abzusichern, dass sie sich
> ein Schriftsück unterschreiben lassen, in dem drinsteht, dass es
> potentiell gefährlich zugeht und dass man bei einem eingetroffenen
> Schaden von jeglichem Schadenersatzanspruch absieht - also
> praktisch dass man sich mit einer (nicht beabsichtigten) Körperverletzung
> einverstanden erklärt.
Im Prinzip ist das dasselbe wie die Einverständniserklärung bei einer OP.
Die ist im Grunde auch eine Körperverletzung. Grenzen werden gesetzt, wenn die Unwissenheit der Einwilligenden ausgenutzt wird. Ansprüche daraus aber sind im Einzelfall zu prüfen + ggf. nur sehr schwer gerichtlich
durchzusetzen.
> Da du ja etwas mehr von der Juristerei verstehst als ich, möchte ich dich
> mal fragen, ob so ein Schrieb überhaupt rechtlich gesehen gültig ist.
s. o.
> Wenn nicht, kann man praktisch ja jede Veranstaltung wo Laser ohne
> Einhaltung der DIN56912 eingesetzt werden, vergessen -
> dann gilt das ja auch nicht bei "geschlossenen Veranstaltungen".
Wenn man die Zuschauer explizit vorher (!) auf das (kleine, weil
verantwortungsvoll kontrollierte) Risiko hinweist, sollte es keine
späteren Klagen geben können, die durchgehen.
> Sogar im privaten (also bei mir zuhause) könnte es dann ja sein, dass man
> mich belangen könnte, falls ein Schaden durch meine Laseranlage auftritt.
Wenn du so blöd bist, die vollen Strahlen ohne jeden vorherigen Hinweis da im Raum stehen zu lassen, bist du's selber schuld. Aber so blöd bist du ja wohl nicht, oder

NÖÖ-BIN ICH NICHT!!!!

Grüße!