Haftung bei einem Laserunfall durch technisches Versagen

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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rayman
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Haftung bei einem Laserunfall durch technisches Versagen

Beitrag von rayman » Mo 21 Apr, 2008 10:31 am

Vielleicht auch eine interessante juristische Frage im Zusammenhang mit Laser und Körperverletzung:

Angenommen ich habe alles getan, um eine Lasershow so sicher wie möglich zu machen: Safety, Notaus, Schnelle Scanner, sichere Show, genügend Sicherheitsabstand etc.
Trotzdem kommt es zu einem Unfall, an dem ich keinerlei Schuld habe z.B. durch Ausfall des Scanners und in dem winzigen Moment bis die Safety abschaltet wird jemand getroffen.

Wie sieht das dann haftungstechnisch aus? Bin ich in jedem Fall dran, auch wenn ich alles richtig gemacht habe, weil es nun mal mein Laser war?
Kannn man sich gegen so was versichern?
Und ist es in so einem Fall ĂĽberhaupt relevant, ob die Anlage vom TĂśV abgenommen war oder nicht?

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vakuum
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Beitrag von vakuum » Mo 21 Apr, 2008 10:42 am

ja klar... das nennt sich dann Haftpflichtversicherung....

Wichtig aber, beim Abschluss must Du spezifisch auf Schaden durch Laserstrahlung hinweisen. Das sollte dann auch so in der Police stehen....


Die Haftpflichtversicherung zahlt wenn Du nicht fahrlässig handelst, also genau dann wenn Du alles richtig gemacht hast aber troz dem was passiert...

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rayman
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Beitrag von rayman » Mo 21 Apr, 2008 11:12 am

Das ist ja einfach. 8)

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Beitrag von intubator » Mo 21 Apr, 2008 11:37 am

ja in der theorie schon :)

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Beitrag von contact23 » Mo 21 Apr, 2008 11:46 am

Hallo,

Ist in der Praxis auch ganz einfach, man mus nur eine Versicherung finden.
In Österreich z.b. gibt es nur eine oder 2 Versicherungen die das abdecken. Ich selbst arbeite bei einer der größten Versicherung - bei unserer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch Laser ausgeschlossen. Solte dann was passieren, ist die Haftpflich da um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und begründete Anspruche zu bezahlen.

GrĂĽĂźe Matthias
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Beitrag von Dr.Ulli » Mo 21 Apr, 2008 11:51 am

Wenn´s nach der DIN56912 gebaut ist - sollte nix passieren.
DafĂĽr wurde die ja so gemacht - eben dass nix passiert, auch im "Worst-Case".

Aber wenn man sich nicht dran hält......dann ist´s eigene Doofheit und fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung....mit allen Konsequenzen.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Beitrag von rayman » Mo 21 Apr, 2008 12:12 pm

Dr.Ulli hat geschrieben:Wenn´s nach der DIN56912 gebaut ist - sollte nix passieren.
DafĂĽr wurde die ja so gemacht - eben dass nix passiert, auch im "Worst-Case".
Doch - passieren kann trotzdem was. Genau wie oben beschrieben. Wenn der Scanner durch Defekt ausfällt kommt es ganz kurz zu einem Vollstrahl bis die Safety abschaltet. Zwar nur für einige ms, aber das reicht für ein Auge! DAS ist der Worst Case.

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Beitrag von vakuum » Mo 21 Apr, 2008 12:23 pm

rayman hat geschrieben:Wenn der Scanner durch Defekt ausfällt kommt es ganz kurz zu einem Vollstrahl bis die Safety abschaltet. Zwar nur für einige ms, aber das reicht für ein Auge! DAS ist der Worst Case.
Das wird wohl nie passieren.... der Moment ist so kurz, dann muss jemand genau dort stehen, dann darf der Scanner der nicht ausgefallen ist sich auch nicht bewegen, derjenige der dort steht muss gleich noch in richtung laser blicken und dann muss der dass dann noch bemerken und sich gleich beim veranstalter melden .... sehe ich als absolut unwahrscheinlich.. da passiert zuerst was mit systemen ohne safety....

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Beitrag von rayman » Mo 21 Apr, 2008 1:22 pm

Vakuum hat geschrieben:da passiert zuerst was mit systemen ohne safety....
Dann wird´s aber vermutlich die Versicherung nicht bezahlen.

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Beitrag von vakuum » Mo 21 Apr, 2008 3:11 pm

rayman hat geschrieben:
Vakuum hat geschrieben:da passiert zuerst was mit systemen ohne safety....
Dann wird´s aber vermutlich die Versicherung nicht bezahlen.
genau das denk ich auch.... wenn Safety vom Gesetz her vorgeschrieben ist, dann muss man sich daran halten sonst ist das Grobfahrlässig...

Wenn Du aber die Gesetze einhälst, Du machst kein audience Scanning und bleibst also über 2.7m jetzt steigt aber ein leicht fröhlicher Gast irgend über eine Abschrankung oder sowas und wird getroffen dann bezahlt eventuell deine Haftpflicht oder die Haftplicht der Security-Firma die nicht aufgepasst hat... z.B. ...

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Beitrag von turntabledj » Mo 21 Apr, 2008 5:33 pm

Nu noch mal eben zusammengefasst, nicht dass etwas missverstanden wird:

- Eine Privathaftpflichversicherung, wie sie wahrscheinlich fast jeder von uns abgeschlossen hat, tritt für keine Schäden ein, die durch Laserstrahlung entstanden sind! Egal wie, sie zahlen nicht, da Laserstrahlung mit 100%er Sicherheit ausgeschlossen ist (s. Police)!

- Eine Versicherung, welche Schäden durch Laser vesichert, abzuschließen, wird im Privatumfeld auch nicht einfach zu finden sein.
Z.B. lässt sich die Privathaftpflicht auch gegen Aufpreis nicht einfach um den Laserkram eweitern - frag mal. Bekommste die Antwort: Bieten wir nicht an :twisted:


- Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass z.B. eine Discothek mit Laseranlage, dahingehend nicht standardmäßig versichert ist und derartige Schäden (wenn überhaupt) nur durch eine teure Erweiterung versichert werden können.
Ich glaube, da wird auch noch zwischen dem Publikum und den Angestellten unterschieden. Publikum: Haftpflicht, Angestelle: Berufsgenosenschaft. bin mir aber nicht ganz sicher - kennt sich da jemand aus?

ttdj

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Beitrag von contact23 » Mo 21 Apr, 2008 7:11 pm

Hallo,

Also bei uns steht in den Bedingungen der Veranstaltungshaftplicht sowas:

Nicht versichert sind Schäden die im Zusammenhang stehen
mit energiereichen ionisierenden Strahlen
(z.B. von radioaktiven Substanzen emittierte Alpha-,
Beta- und Gammastrahlen sowie Neutronen
oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte Strahlen)
sowie mit Laser- und Maserstrahlen,

Es schließt dieses Risiko aber nicht jede Versicherung aus, es gibt spezielle Veranstalter Versicherer die alles möglich rund um Veranstaltungen anbietet - ist nur eine Frage des Preises.

Die (Veranstalter)haftpflicht-versicherungen schließen grundsätzlich auch Schäden die Angestellte bzw. bei Veranstaltungen tätige Personen erleiden aus.

GrĂĽĂźe Matthias
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