Wie weit entfernt sind wir noch vom "Kleinen Waffenschein" für Lasergeräte >Laserklasse 2?
- Wäre eine derartige Reglementierung sinnvoll?
- Welche Nachteile könnten sich daraus ergeben?
Strahlende Grüße der Klasse1

ttdj.
Moderator: ekkard
Wie toll "freiwillige selbstkontrolle" funktioniert, wurde ja nun schon mehrfach bewiesenClassicTune hat geschrieben:Man sollte da vielleicht einfach an die Vernunft der Käufer appelieren.
Wo der einzelne entweder nicht willens, oder aufgrund mangelnder bildung nicht in der lage ist, gefahrensituationen zu vermeiden oder diese absichtlich verursacht, muß man ihn schlicht und einfach daran hindern.Einen "Waffenschein" finde ich indes Quatsch.da ist nicht der richtige ansatz.
Potentielle Nachahmer von Laserattacken wie in Australien warnt der TÜV-Experte Stehr ausdrücklich: "Wer mit einem Laser Autofahrer oder Piloten blendet, macht sich strafbar."
Man sollte also auch Holzklötze nur mir Nachweis verkaufenaufgrund mangelnder bildung nicht in der lage ist, gefahrensituationen zu vermeiden oder diese absichtlich verursacht, muß man ihn schlicht und einfach daran hindern.
Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass man "legal betreibbare" Lasergeräte (Pointer und Projektoren) bisher auch nur im Fachhandel bekommt.Also würde man Laser nur noch in Fachgeschäften bekommen, wodurch der Preis sicher enorm in die Höhe geht
Wenn die Anlage vorschriftsmäßig ist (Safety) darf das garnicht gehen!!!rayman hat geschrieben:Vor kurzem in einer Disco: Der Hausfotograf darf mal mit dem Laser spielen (4 Watt). Er zeichnet ein Frame bestehend auf zwei Einzelbeams und fährt die Vollstrahlen langsam durch die Leute auf der Tanzfläche. Der LJ steht daneben und freut sich. Noch Fragen?
Da bin ich mir gar nicht so sicher. So eine relativ dumme Standard Safety Schaltung ist ja gar nicht so schlau. Wenn die Punkte weit genug auseinander liegen hat die Safety damit evtl. gar kein Problem. Auslenkung x in Zeitintervall y ist vorhanden, also no Problemo.Dr.Ulli hat geschrieben: Wenn die Anlage vorschriftsmäßig ist (Safety) darf das garnicht gehen!!!
@Dr.Ulli"Wer....unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten.....die Gesundheit eines anderen gefährdet....wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Es kommt also nur auf die Gefährdung an! Verwaltungsrechtliche Pflichten sind LSB-Schein, Din-Norm, UVV usw....
okay... recht gebe...Es geht bei Reglementierungen nicht unbedingt nur darum, die Deppen davor abzuhalten Unfug zu treiben, sondern eher darum, den Rest der Welt vor den Idioten zu schützen - da trägt der Staat schon eine gewisse Verantwortung, woraus sich ein Handlungsbedarf für ihn ergeben könnte...
Das denke ich aber schon - den dann wird meine Gesundheit massiv gefährdet - und ich würde in so einem Fall bestimmt Anzeige erstatten!turntabledj hat geschrieben: Wenn Dir jemand mit nem Laserpointer auf die Stirn funzelt, heißt das nicht zwingend, das 325a Anwendung findet....
§325a heisst: "Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen". Dein Beispiel regelt die Straßenverkehrsordnung! Ist also hier falsch.turntabledj hat geschrieben: Z.B. wenn Du mit 100 km/h durch die Stadt heizt, ist die Pappe zwar vorübergehend weg, aber nicht wg. 325a![]()
Wenn das Tempo nicht mal gemessen wurde, kommste ggf. sogar noch mit nem 20er davon - auch wieder nicht wg. 325a.......
Aber eine Gefährdung liegt dann auch vor! Wenn mir einer bei einer solchen Party die Augen ausschießen würde, hätte ich keine Probleme das als Körperverletzung anzuzeigen! Auch im privaten Bereich trägt man für die Gesundheit der Gäste die Verantwortung, auch wenn da nicht die Regelungen für öffentliche Veranstaltungen gelten! Ich darf ja auch keinem einen Tritt geben, auch wenns zuhause ist!turntabledj hat geschrieben: Wenn man z.B. auf einer privaten Grillparty lasert, kann einem kaum eine BG vorschreiben, die Laserei anzumelden.
Braucht nicht zu sein, da alles reglementiert ist - gerade hier in Deutschland. (s.o.)turntabledj hat geschrieben: Die Grauzonen könnten deutlich veringert werden, wenn eine Art kleiner Waffenschein eingeführt werden - wie auch immer der Aussieht!...
Hast du eigentlich meinen Post gelesen?????? Natürlich darf man zwei Strahlen machen - solange die über 2.70m bleiben! Aber nicht auf die Tanzfläche mitten in die Leute! Dafür ist mindestens der LSB verantwortlich und eigentlich das gesamte Personal, das von ihm eingewiesen sein müsste!Schoschi hat geschrieben:Dr Ulli.. Übrigens.. Das mit dem Safety in der Disco ist Quatsch was du erzählst. Woher willst du wissen das 2 Einzelbeams nicht 2 Spiegel treffen sollen. Warum soll dann die Safety abschalten.
Was der Laser kann und das Personal macht der den Laser bedient sind 2 Verschiedene Punkte. Klar liegt hier die Schuld am Bediener und nicht am Safety.
Was soll ich jetzt da nicht gelesen haben !!!Vor kurzem in einer Disco: Der Hausfotograf darf mal mit dem Laser spielen (4 Watt). Er zeichnet ein Frame bestehend auf zwei Einzelbeams und fährt die Vollstrahlen langsam durch die Leute auf der Tanzfläche. Der LJ steht daneben und freut sich. Noch Fragen?
Wenn die Anlage vorschriftsmäßig ist (Safety) darf das garnicht gehen!!!
Die Anlage ist also, falls überhaupt eine Abnahme erfolgte, danach modifiziert worden, wodurch die Betriebsgenehmigung sofort erlischt! Wieder so ein Fall, wie ich ihn schon mal hier im Sicherheitsforum geschildert hatte: Alles nach Vorschrift eingebaut und prüfen lassen, und nachher gehen die Discobetreiber hin und machen doch was sie wollen - und wenn dann das Ordnungsamt kommt zeigen sie frech das Papier der Abnahme und behaupten es wäre ja alles in Ordnung! Da hilft eigentlich nur noch eine Anzeige...aber wer macht die?
Sollen jetzt schon Waffenscheine für Radios eingeführt werden
Sorry, das Beispiel war tatsächlich falsch platziert.§325a heißt: "Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen". Dein Beispiel regelt die Straßenverkehrsordnung! Ist also hier falsch.
Im Prinzip haste ja Recht, nur wie sieht die Realität aus und vor allem - wer Beurteilt, ob eine echte Gefährdung vorlag?Das denke ich aber schon - den dann wird meine Gesundheit massiv gefährdet - und ich würde in so einem Fall bestimmt Anzeige erstatten!
Was ist denn der LSB-Schein??? Den muss man ja haben, wenn man in der Öffentlichkeit mit Lasern
Der LJ dürfte dabei die vom LSB eingewiesene Person gewesen sein, welche damit berechtigt ist, die Anlage zu bedienen. Er hätte die Bedienung durch den Fotografen unterbinden, dass Gefahrenpotential erkennen und den Notaus betätigen müssen - oder er war nicht, bzw. schlecht eingewiesen.Der LJ steht daneben und freut sich. Noch Fragen?
Dabei muss man natürlich sagen, dass so ein Fotograf oder LJ ja zumindest in der Lage sein muss ein technisches Gerät zu bedienen
Wenn die Anlage vorschriftsmäßig ist (Safety) darf das gar nicht gehen!!!
Um wieder konstruktiv weiter diskutieren zu können - wie könnte ein solcher Nachweis aussehen?Ich wäre dafür, diesen Nachweis einer minimalen Fachkenntnis zu verlangen, wenn Laser >Klasse 2 gekauft werden sollen.
Aber dann würde es wohl schlagartig nur noch wenige Hobby-Laser(isten) geben.
eBay wird erst dann auf seine Gebühren verzichten und den Verkauf von nicht-konformen Pointern verbieten, wenn es seinem Ruf schadet (Stichwort Porno-Verkauf) oder es direkt für die Verkaufsvermittlung rechtlich belangt werden kann und würde. Trifft keins von beidem zu, lässt eBay gewähren. Und solch einen "Kuppelparagraphen" für Laserverkäufe, der auch noch verfolgt werden würde, gibt es halt (noch) nicht. Und China-Verkaufs-Läden verkaufen auch dann erst mal nicht mehr den Schund, wenn sie ebenfalls belangt werden könnten und würden.fehrler hat geschrieben:Man sollte doch lieber mal bei Ebay anfangen besonders Laserpointer zu verbieten.
Das sollte doch kein Problem sein.
Softair-Waffen z.B. dürfen dort schon seit geraumer Zeit nicht mehr Angeboten werden, wieso nicht auch (nicht CE-konforme) Laserpointer
LSB-Schein? DAS wäre doch einfachturntabledj hat geschrieben:Um wieder konstruktiv weiter diskutieren zu können - wie könnte ein solcher Nachweis aussehen?Ich wäre dafür, diesen Nachweis einer minimalen Fachkenntnis zu verlangen, wenn Laser >Klasse 2 gekauft werden sollen.
Vielleicht kommen dann die vielbesungenen alten Hasen wieder hervor, wenn die geistig herausgeforderten Neu-Laserbesitzer weg bleibenturntabledj hat geschrieben:Aber dann würde es wohl schlagartig nur noch wenige Hobby-Laser(isten) geben.
Ja, und zwar die, die sich wirklich für diese Materie interessieren - wär das schlimm?
Die schaltet wenn 2 mSek eingestellt sind , den über 2 mSek stehenden Stahl dunkel.(Wenn der in der eingestellten Safetyzone liegt)Jedi hat geschrieben:Wie macht das Gentos Zauberkasten?
Um den Interpretationsspielraum ein wenig einzuschränken:Aber bleiben wir bei den leistungsstarken Lasereinrichtungen, die fälschlich als "Pointer" verkauft werden.
Auf welcher Grundlage basiert diese "Beschränkung"?Diese Dinger dürfen in der EU überhaupt nicht "in Verkehr gebracht" werden
Das würde ich jetzt so interpretieren, dass ich mich beim Verkauf selbst nicht strafbar mache, sondern erst dann eins auf die Mütze kriegen kann, wenn hinterher auch wirklich was passiert ist.Im Augenblick ist es so, dass sich als Verkäufer nur strafbar macht, wer solche Lasereinrichtungen an Minderjährige verkauft (Beihilfe zur Körperverletzung).
Niemand darf leistungsstarke Laser ohne vorhergehende Genehmigung öffentlich (im Freien ohne Schutzwände oder am offenen Fenster) betreiben.
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