CE-Kennzeichnung
Moderator: ekkard
- jojo
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CE-Kennzeichnung
Auf Wunsch eröffne ich hier das Thema CE-Kennzeichnung neu.
Ich wiederhole hier in ähnlicher Form meinen Beitrag aus einer anderen Diskussion. Meine Anfrage an die Bundesnetzagentur bezog sich auf die Definition von "Gerät" und "Komponente" bzw. ob Komponenten eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung benötigen.
Nachfolgend blau markiert auszugsweise die Antwort:
Für Komponenten (offiziell als "komplexes Bauteil" definiert) wie auch für Geräte gilt die CE-Kennzeichnung!
"Ein Komplexes Bauteil funktioniert für sich nicht, hat aber eine eigenständige Funktion und deshalb kauft man es, Beispiel PC-Grafikkarte. Ein Komplexes Bauteil wird nach dem EMVG wie ein Gerät behandelt.
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Einfache DIN A4 "A4-Fresszettel" werden dabei wohl als Bedienungsanleitungen nicht mehr reichen. Außerdem ist von "Papieren" die Rede. Ob da ein möglicher PDF-Download noch reicht, sollte noch geklärt werden.
"Ob ein Netzstecker dran ist, ob ein Gehäuse fehlt, oder, oder, ist unbedeutend. Der Inverkehrbringer hat die bestimmungsgemäße Verwendung festgelegt nach dieser die EMV-Prüfungen ausgeführt. Ein weiteres Beispiel sind Bauteile-Zusammenstellungen ("Bausätze").
..
D.h. der Inverkehrbringer des Bausatzes hat den fertig aufgebauten Bausatz EMV-geprüft. Für das nach seiner Anleitung montiertes Endprodukt sind die Schutzanforderungen eingehalten.
..
Alles was nicht EMV-passiv ist .. ist ein Gerät nach dem EMVG und muss so behandelt werden. "
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
z.B. ein Laufwerk eines DVD-Players.
Sobald ein solches Teil aber öffentlich angeboten wird und man ein solches Teil irgendwo kaufen kann (auch wenn nur "an gewerbliche Abnehmer"), muss es CE gekennzeichnet sein.
Ich übernehme keine Gewähr für obige Angaben.
Bei konkreten Fragen sollte man sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Adressen der Zweigniederlassungen finden sich hier
Joachim
Ich wiederhole hier in ähnlicher Form meinen Beitrag aus einer anderen Diskussion. Meine Anfrage an die Bundesnetzagentur bezog sich auf die Definition von "Gerät" und "Komponente" bzw. ob Komponenten eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung benötigen.
Nachfolgend blau markiert auszugsweise die Antwort:
Für Komponenten (offiziell als "komplexes Bauteil" definiert) wie auch für Geräte gilt die CE-Kennzeichnung!
"Ein Komplexes Bauteil funktioniert für sich nicht, hat aber eine eigenständige Funktion und deshalb kauft man es, Beispiel PC-Grafikkarte. Ein Komplexes Bauteil wird nach dem EMVG wie ein Gerät behandelt.
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Einfache DIN A4 "A4-Fresszettel" werden dabei wohl als Bedienungsanleitungen nicht mehr reichen. Außerdem ist von "Papieren" die Rede. Ob da ein möglicher PDF-Download noch reicht, sollte noch geklärt werden.
"Ob ein Netzstecker dran ist, ob ein Gehäuse fehlt, oder, oder, ist unbedeutend. Der Inverkehrbringer hat die bestimmungsgemäße Verwendung festgelegt nach dieser die EMV-Prüfungen ausgeführt. Ein weiteres Beispiel sind Bauteile-Zusammenstellungen ("Bausätze").
..
D.h. der Inverkehrbringer des Bausatzes hat den fertig aufgebauten Bausatz EMV-geprüft. Für das nach seiner Anleitung montiertes Endprodukt sind die Schutzanforderungen eingehalten.
..
Alles was nicht EMV-passiv ist .. ist ein Gerät nach dem EMVG und muss so behandelt werden. "
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
z.B. ein Laufwerk eines DVD-Players.
Sobald ein solches Teil aber öffentlich angeboten wird und man ein solches Teil irgendwo kaufen kann (auch wenn nur "an gewerbliche Abnehmer"), muss es CE gekennzeichnet sein.
Ich übernehme keine Gewähr für obige Angaben.
Bei konkreten Fragen sollte man sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Adressen der Zweigniederlassungen finden sich hier
Joachim
VORSICHT! SARKASMUS! Bitte nicht weiterlesen!
Hmm, interessant. Ein gewerblicher Kunde darf also eine OEM-Komponente nur dann kaufen, wenn sie ihm "konspirativ", also quasi "unter'm Ladentisch" angeboten wird, oder wie? Und dem dummen, nicht-gewerblichen Hobbybastler darf man ja sowieso nichts verkaufen; ist auch besser so, der vernichtet am Ende noch Arbeitsplätze in China...
Naja, die Regelungen der Bundesnetzagentur (Erbärmlich, dass sich jetzt alles "Agentur" nennt, nur um den Makel des Behördenstatus nicht nach außen zu tragen) müssen natürlich noch ein bisschen Spielraum für die Kaste der Advokate übrig lassen...
Hmm, interessant. Ein gewerblicher Kunde darf also eine OEM-Komponente nur dann kaufen, wenn sie ihm "konspirativ", also quasi "unter'm Ladentisch" angeboten wird, oder wie? Und dem dummen, nicht-gewerblichen Hobbybastler darf man ja sowieso nichts verkaufen; ist auch besser so, der vernichtet am Ende noch Arbeitsplätze in China...

Naja, die Regelungen der Bundesnetzagentur (Erbärmlich, dass sich jetzt alles "Agentur" nennt, nur um den Makel des Behördenstatus nicht nach außen zu tragen) müssen natürlich noch ein bisschen Spielraum für die Kaste der Advokate übrig lassen...
- tschosef
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halli hallo....
eigentlich is das alles wieder zu schockierend und ernüchternd, so dass die Konsequenz für "Unsereins" entweder "Aufgeben" oder "Verbrechen" heißt, denn "regulär korrekt" ist das ja quasi mal wieder nicht machbar.
Aber was solls. Wir töten Piloten, Verstrahlen GoGo-Tänzerinen, und nun stöhren wir auch noch en Elektromagnetischen Frieden.
das ganze regt mich irgendwie auf.
Gruß
Erich
eigentlich is das alles wieder zu schockierend und ernüchternd, so dass die Konsequenz für "Unsereins" entweder "Aufgeben" oder "Verbrechen" heißt, denn "regulär korrekt" ist das ja quasi mal wieder nicht machbar.
Aber was solls. Wir töten Piloten, Verstrahlen GoGo-Tänzerinen, und nun stöhren wir auch noch en Elektromagnetischen Frieden.
das ganze regt mich irgendwie auf.
Gruß
Erich
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Hallo,
Ein gewerblicher Kunde kann meiner Meinung nach immer OEM Komponenten kaufen, das muss nicht unterm Ladentisch passieren. Öffentlich anbieten = das Angebot an Endverbraucher.
Einfache Lösung: der Hersteller macht auf seiner Hompage einen gesperrten Bereich für sein Angebot wofür nur Gewerbetreibende auf Anfrage das Passwort bekommen.
Beim Preis wird sich aber bestimmt was ändern...
Naja, meistens isst man die Suppe nicht so heiss, wie sie gekocht wird
Grüße Matthias
Ein gewerblicher Kunde kann meiner Meinung nach immer OEM Komponenten kaufen, das muss nicht unterm Ladentisch passieren. Öffentlich anbieten = das Angebot an Endverbraucher.
Einfache Lösung: der Hersteller macht auf seiner Hompage einen gesperrten Bereich für sein Angebot wofür nur Gewerbetreibende auf Anfrage das Passwort bekommen.
Beim Preis wird sich aber bestimmt was ändern...
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Grüße Matthias
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- tschosef
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halli hallo...
so, jetzt haben wir den Salat, und ich grüble und lese ein wenig, um zu erfahren worum es überhaupt geht, und was sache ist.
bei der Bundesnetzagentur.de findet man so manches Dokument mit viel geschreibsel, Nummern und regeln... igit.... Man findet sogar bezugsquellen zu Dokumenten mit Preisangaben in DM
interessante (kurze) Infos die ich so gefunden habe :
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10065.pdf
hier noch weitere dateien. Das sind wohl die Präsentationen von einem Workshop der letztes Jahr angeboten wurde:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3e ... __37x.html
irgendwie bin ich mir aber trotzdem nicht im klaren, was denn nun sache ist? Was gibt es neues, dass plötzlich hier die Diskussion an ging?
viele Grüße
Erich
so, jetzt haben wir den Salat, und ich grüble und lese ein wenig, um zu erfahren worum es überhaupt geht, und was sache ist.
bei der Bundesnetzagentur.de findet man so manches Dokument mit viel geschreibsel, Nummern und regeln... igit.... Man findet sogar bezugsquellen zu Dokumenten mit Preisangaben in DM


interessante (kurze) Infos die ich so gefunden habe :
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10065.pdf
hier noch weitere dateien. Das sind wohl die Präsentationen von einem Workshop der letztes Jahr angeboten wurde:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3e ... __37x.html
irgendwie bin ich mir aber trotzdem nicht im klaren, was denn nun sache ist? Was gibt es neues, dass plötzlich hier die Diskussion an ging?
viele Grüße
Erich
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Hi Erich,
Auslöser für die Diskussion war meine erste TÜV Abnahme, wo der TÜV beanstandet hat, dass kein CE Pickerl auf meinem Projektor ist. Ich wollte damals wissen, was man wirklich alles machen muss, um es zu bekommen oder woher man es bekommt und so weiter und so weiter...
Ich kenn mich auch nicht mehr so wirklich aus, was ich jetzt kaufen darf und was nicht, oder obs egal ist wenn das Gehäuse dann neu "CE Besiegelt" wird oder was weiß ich....
So wie ich es jetzt mache funktionierts mitn TÜV und solang der nix anderes verlangt werd ich mein aktuelles Prozedere beibehalten. (Mit bestem Wissen und Gewissen baun, CE auf Typenschild aufdrucken lassen und draufkleben... )
Gruß
Karl
Auslöser für die Diskussion war meine erste TÜV Abnahme, wo der TÜV beanstandet hat, dass kein CE Pickerl auf meinem Projektor ist. Ich wollte damals wissen, was man wirklich alles machen muss, um es zu bekommen oder woher man es bekommt und so weiter und so weiter...
Ich kenn mich auch nicht mehr so wirklich aus, was ich jetzt kaufen darf und was nicht, oder obs egal ist wenn das Gehäuse dann neu "CE Besiegelt" wird oder was weiß ich....
So wie ich es jetzt mache funktionierts mitn TÜV und solang der nix anderes verlangt werd ich mein aktuelles Prozedere beibehalten. (Mit bestem Wissen und Gewissen baun, CE auf Typenschild aufdrucken lassen und draufkleben... )
Gruß
Karl
- jojo
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Auf der von Dir geposteten Seite solltest Du maltschosef wrote: irgendwie bin ich mir aber trotzdem nicht im klaren, was denn nun sache ist? Was gibt es neues, dass plötzlich hier die Diskussion an ging?
das hier
genau und GANZ durchlesen. Da stehen die Unterschiede zwischen Neu und Alt drin. Und soll keiner behaupten, das seien keine einschneidenden Änderungen!
Joachim
- tschosef
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hai hai...
naja.. der unterschied is, dass "früher" der Umweg über OEM gegangen wurde, und somit der CE "Schwarze Peter" an den "Zusammenbastler" weiter gegeben wurde , oder??
das geht jetzt nicht mehr.
Einziger weg: Du schreibst in die Anleitung, dass der DA-Wandler ORTSFEST angebracht werden muss
ne quatsch... ich finde "DIE WELT" schön langsam zu "bröckchen aus dem bauch Husen"... kurz Kotzen.
Gruß
Erich
naja.. der unterschied is, dass "früher" der Umweg über OEM gegangen wurde, und somit der CE "Schwarze Peter" an den "Zusammenbastler" weiter gegeben wurde , oder??
das geht jetzt nicht mehr.
Einziger weg: Du schreibst in die Anleitung, dass der DA-Wandler ORTSFEST angebracht werden muss

ne quatsch... ich finde "DIE WELT" schön langsam zu "bröckchen aus dem bauch Husen"... kurz Kotzen.
Gruß
Erich
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Hum...danke für die Links. Das ist ja starker Tobak.
So wie ich das verstehe bedeutet das z.B.:
Eine EasylasUSB Platine darf nicht mehr an Endkunden angeboten werden (unterstelle ma, es gäbe keine CE Erklärung)
Die Ebay-Händler, die Laser aus China importieren, dürfen diese nicht mehr in Ebay anbieten, sofern keine CE Erklärung+Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorliegt (unterstelle ebenfalls, das die kaum der Fall ist)
Private Anbieter dürfen ihre gebrauchten Laser nicht mehr verkaufen, sofern keine bla bla....
Gewerblich Anbieter von Importlasern oder Projektoren müssten sofort ihr Angebot einstellen, wenn nicht für jedes Teil oder Gerät eine CE Erklärung in deutscher Sprache, sowie eine deutsche Bedienungsanleitung vorliegt.
Ansonsten gibt für alle: Es ist mit vertriebseinschränkenden Maßnahmen zu rechen, die die jeweiligen 'Verbrecher' der Netzagentur auch noch bezahlen müssen (deren Amtshandlung).
Hm. Tolle Aussichten. Sobald ein Advokat einen Weg gefunden hat, sich daran zu bereichern, wirds wohl so kommen. Momentan gilt wohl noch kein Kläger, kein Richter. Oder sehe ich das falsch?
So wie ich das verstehe bedeutet das z.B.:
Eine EasylasUSB Platine darf nicht mehr an Endkunden angeboten werden (unterstelle ma, es gäbe keine CE Erklärung)
Die Ebay-Händler, die Laser aus China importieren, dürfen diese nicht mehr in Ebay anbieten, sofern keine CE Erklärung+Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorliegt (unterstelle ebenfalls, das die kaum der Fall ist)
Private Anbieter dürfen ihre gebrauchten Laser nicht mehr verkaufen, sofern keine bla bla....
Gewerblich Anbieter von Importlasern oder Projektoren müssten sofort ihr Angebot einstellen, wenn nicht für jedes Teil oder Gerät eine CE Erklärung in deutscher Sprache, sowie eine deutsche Bedienungsanleitung vorliegt.
Ansonsten gibt für alle: Es ist mit vertriebseinschränkenden Maßnahmen zu rechen, die die jeweiligen 'Verbrecher' der Netzagentur auch noch bezahlen müssen (deren Amtshandlung).
Hm. Tolle Aussichten. Sobald ein Advokat einen Weg gefunden hat, sich daran zu bereichern, wirds wohl so kommen. Momentan gilt wohl noch kein Kläger, kein Richter. Oder sehe ich das falsch?
Gruss, Jo
- jojo
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Karl, bitte sachlich bleiben 
Es gibt zwar eine deutsche Anleitung, aber die genauen Einbaubedingungen zur Einhaltung der Normen Blahblahblah sind nicht oder nur mäßig beschrieben.
Das war aber schon vor der neuen Vorschrift Gesetz.
Gebrauchte Geräte sind ja bereits "in Verkehr gebracht".
Somit liegt das Corpus Delicti bereits beim Erstverkäufer.
Der Wiederverkäufer kann wohl davon ausgehen, dass ihm keine Folgen drohen. Es obliegt nicht den privaten Endbenutzern, zu prüfen, ob Ihre vormals gekauften Geräte CE-Konform sind.
Aus dem Verkehr gezogen werden können die Geräte natürlich dennoch, wenn sie eine Gefahr darstellen. Allerdings glaube ich kaum, dass eine Behörde in Richtung Gebrauchtwarenverkauf ermittelt.
Joachim

Momentan korrekt (es besteht Nachholbedarf bezüglich Kennzeichnung und Betriebsbedingung im Handbuch).Sparket wrote: So wie ich das verstehe bedeutet das z.B.:
Eine EasylasUSB Platine darf nicht mehr an Endkunden angeboten werden (unterstelle ma, es gäbe keine CE Erklärung)
Es gibt zwar eine deutsche Anleitung, aber die genauen Einbaubedingungen zur Einhaltung der Normen Blahblahblah sind nicht oder nur mäßig beschrieben.
100%ig korrekt!Die Ebay-Händler, die Laser aus China importieren, dürfen diese nicht mehr in Ebay anbieten, sofern keine CE Erklärung+Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorliegt (unterstelle ebenfalls, das die kaum der Fall ist)
Das war aber schon vor der neuen Vorschrift Gesetz.
Falsch!Private Anbieter dürfen ihre gebrauchten Laser nicht mehr verkaufen, sofern keine bla bla....
Gebrauchte Geräte sind ja bereits "in Verkehr gebracht".
Somit liegt das Corpus Delicti bereits beim Erstverkäufer.
Der Wiederverkäufer kann wohl davon ausgehen, dass ihm keine Folgen drohen. Es obliegt nicht den privaten Endbenutzern, zu prüfen, ob Ihre vormals gekauften Geräte CE-Konform sind.
Aus dem Verkehr gezogen werden können die Geräte natürlich dennoch, wenn sie eine Gefahr darstellen. Allerdings glaube ich kaum, dass eine Behörde in Richtung Gebrauchtwarenverkauf ermittelt.
..ihr Angebot an nichtgewerbliche Nutzer einstellen.. Korrekt!Gewerblich Anbieter von Importlasern oder Projektoren müssten sofort ihr Angebot einstellen, wenn nicht für jedes Teil oder Gerät eine CE Erklärung in deutscher Sprache, sowie eine deutsche Bedienungsanleitung vorliegt.
Korrekt!Ansonsten gibt für alle: Es ist mit vertriebseinschränkenden Maßnahmen zu rechen, die die jeweiligen 'Verbrecher' der Netzagentur auch noch bezahlen müssen (deren Amtshandlung).
Joachim
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Also kurz und knapp: Meine Firma hats damals vor ein paar Jahren wegen einer Ebay-Aktion derbröselt nach der gezielt gefahndet wurde...
Das Grausame daran: Nachdem der Artikel im TV vorgestellt wurde ist in den darauffolgenden Tagen das Geschäft nahezu explodiert!
Nur war auch genau diese Sendung der Anlass für die RegTP tätig zu werden und alle hochzunehmen die die Waren anbieten. Lange hielt die Freude also nicht an.
Uns wurde beim Hausbesuch (...) der Ausdruck der Auktion unter die Nase gehalten und sofortiger Verkaufsstopp ausgesprochen. Zudem wurde einer der Artikel zur Überprüfung eingezogen - und nachher wieder zugeschickt... ist ja schließlich unser Eigentum. Pah! Nur was soll ich damit: Man darf ihn weder an Privat weiterverkaufen noch kistenweise an einen anderen Händler, denn wir waren ja der Importeur.
Also wurde das Prüfexemplar zu den anderen 1000den Artikeln geschmissen, die wir kurz vorher importiert hatten, wo es seitdem verrottet... Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Mit dem Verlust leben oder für mehrere kEUR eine CE-Prüfung veranlassen, was damals für unsere Artikel nicht möglich war, weil die in Deutschland nicht zulässig waren, was wir nicht wussten... ---> Firma platt!
Lustigerweise waren die Artikel 6 Monate später plötzlich doch erlaubt und haben CE-Zulassungen bekommen, aber die Strafe die man zu zahlen hatte, die Arbeit, den Ärger und die ruinierte Firma ersetzt einem natürlich keiner im Nachhinein.
Was ich damit sagen will: Die Chance dass man erwischt wird ist sehr gering (gerade was CE betrifft gibts soooo viele Verstöße, da könnte man jeden 2. drankriegen der was verkauft), aber es gibt durchaus einige Ratten die bei Ebay GEZIELT suchen, wie es auch das Finanzamt und Markenpirateriejäger tun.
Und wenn man halt Pech hat dann erwischts einen.
Klebt man also das CE-Zeichen drauf und legt eine Konformitätserklärung zu seinem Artikel bei, dann ist man schonmal insofern sicherer, dass einen keiner an den Kragen kann weil das nicht dabei ist...
...jetzt darf nur keinem auffallen, dass die Erklärung eine freche Lüge ist. Und da gibts eben Artikel da ist das offensichtlicher und welche da ist es unwahrscheinlich dass jemand nachfrägt.
Und ja: Die BNA hält nicht schlecht die Hand auf... mit 10.000 EUR ist man da schnell dabei wenn man gewerblich verkauft!
Das Grausame daran: Nachdem der Artikel im TV vorgestellt wurde ist in den darauffolgenden Tagen das Geschäft nahezu explodiert!
Nur war auch genau diese Sendung der Anlass für die RegTP tätig zu werden und alle hochzunehmen die die Waren anbieten. Lange hielt die Freude also nicht an.
Uns wurde beim Hausbesuch (...) der Ausdruck der Auktion unter die Nase gehalten und sofortiger Verkaufsstopp ausgesprochen. Zudem wurde einer der Artikel zur Überprüfung eingezogen - und nachher wieder zugeschickt... ist ja schließlich unser Eigentum. Pah! Nur was soll ich damit: Man darf ihn weder an Privat weiterverkaufen noch kistenweise an einen anderen Händler, denn wir waren ja der Importeur.
Also wurde das Prüfexemplar zu den anderen 1000den Artikeln geschmissen, die wir kurz vorher importiert hatten, wo es seitdem verrottet... Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Mit dem Verlust leben oder für mehrere kEUR eine CE-Prüfung veranlassen, was damals für unsere Artikel nicht möglich war, weil die in Deutschland nicht zulässig waren, was wir nicht wussten... ---> Firma platt!
Lustigerweise waren die Artikel 6 Monate später plötzlich doch erlaubt und haben CE-Zulassungen bekommen, aber die Strafe die man zu zahlen hatte, die Arbeit, den Ärger und die ruinierte Firma ersetzt einem natürlich keiner im Nachhinein.
Was ich damit sagen will: Die Chance dass man erwischt wird ist sehr gering (gerade was CE betrifft gibts soooo viele Verstöße, da könnte man jeden 2. drankriegen der was verkauft), aber es gibt durchaus einige Ratten die bei Ebay GEZIELT suchen, wie es auch das Finanzamt und Markenpirateriejäger tun.
Und wenn man halt Pech hat dann erwischts einen.
Klebt man also das CE-Zeichen drauf und legt eine Konformitätserklärung zu seinem Artikel bei, dann ist man schonmal insofern sicherer, dass einen keiner an den Kragen kann weil das nicht dabei ist...
...jetzt darf nur keinem auffallen, dass die Erklärung eine freche Lüge ist. Und da gibts eben Artikel da ist das offensichtlicher und welche da ist es unwahrscheinlich dass jemand nachfrägt.
Und ja: Die BNA hält nicht schlecht die Hand auf... mit 10.000 EUR ist man da schnell dabei wenn man gewerblich verkauft!

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- Dr.Ulli
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Ich verstehe das ganze Zertifiziern ja voll im gewerblichen Raum. Nur so werden wir als Kunden doch vor Gefahren geschützt. Natürlich muss schon alles im Rahmen bleiben.
Aber wenn ich als "Künstler", mit meiner Anlage, die ich für die Kunst brauche, irgendwo auftrete - müssen dann die Geräte alle Aufkleber draufgepappt haben? Ich mein - ein Musiker stöpselt sich doch auch sein eigenes "Gerät" zusammen - ohne CE-Zeichen....
Und wir als "Lichtkünstler" auch....halt nicht gewerblich.....für eventuelle Schäden haftet man ja sowiso.
Aber wenn ich als "Künstler", mit meiner Anlage, die ich für die Kunst brauche, irgendwo auftrete - müssen dann die Geräte alle Aufkleber draufgepappt haben? Ich mein - ein Musiker stöpselt sich doch auch sein eigenes "Gerät" zusammen - ohne CE-Zeichen....
Und wir als "Lichtkünstler" auch....halt nicht gewerblich.....für eventuelle Schäden haftet man ja sowiso.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- tschosef
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moing moing..
TÜV is evtl viel leichter, wenn CE Vorhanden. Wenn CE nicht vorhanden, dann muss der Prüfer evtl halt dann zusätzlich klähren ob Sicherheit (zB schutzleiter bla bla) vorhanden ist.
Außerdem: Der TÜV nimmt ja generell eine "ORTSFESTE ANLAGE" ab (oder hat von euch jemand TÜV auf eine Transportable Leihanlage???)
Für Ortsfeste Anlagen brauchts aber kein CE !!!!! Oder sollte ich falsch gelesen haben?
@ Starburst
ich blaub in deinem Fall "TÜV vorraussetzung ==> CE" macht sich der Prüfer das leben etwas leichter in dem er das für seine Abnahme einfach vorraussetzt und sich so die Arbeit erleichtert.
Ne "Einzelabnahme" is wohl in jedem Bereich immer möglich. Kommt halt aufs Geld an
Gruß
Erich
hm... da bin ich mir nicht ganz sicher..... ob das denn so sein muss.TÜV Abnahme = CE Kennzeichen
TÜV is evtl viel leichter, wenn CE Vorhanden. Wenn CE nicht vorhanden, dann muss der Prüfer evtl halt dann zusätzlich klähren ob Sicherheit (zB schutzleiter bla bla) vorhanden ist.
Außerdem: Der TÜV nimmt ja generell eine "ORTSFESTE ANLAGE" ab (oder hat von euch jemand TÜV auf eine Transportable Leihanlage???)
Für Ortsfeste Anlagen brauchts aber kein CE !!!!! Oder sollte ich falsch gelesen haben?
@ Starburst
ich blaub in deinem Fall "TÜV vorraussetzung ==> CE" macht sich der Prüfer das leben etwas leichter in dem er das für seine Abnahme einfach vorraussetzt und sich so die Arbeit erleichtert.
Ne "Einzelabnahme" is wohl in jedem Bereich immer möglich. Kommt halt aufs Geld an
Gruß
Erich
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In der Regel wird es niemanden interessieren, wenn auf deinem für den Eigenbedarf verwendeten Projektor ein CE-Zeichen drauf ist oder nicht. Eigentlich müsstest du auch eine Bedienungsanleitung für die Kiste schreiben - aber die bedient ja keiner außer dir. Wenn man, wie Starburst es wohl tut, die Anlage an einen Kunden verkauft, sieht das wohl anders aus.Dr.Ulli wrote:Aber wenn ich als "Künstler", mit meiner Anlage, die ich für die Kunst brauche, irgendwo auftrete - müssen dann die Geräte alle Aufkleber draufgepappt haben? Ich mein - ein Musiker stöpselt sich doch auch sein eigenes "Gerät" zusammen - ohne CE-Zeichen.....
Mir ist allerdings nach wie vor schleierhaft, warum ein TÜV-Prüfer das nicht vorhandene CE-Zeichen beanstandet. Wenn ich in der Konformitätserklärung z.B. die DIN EN 60825-1 heranziehe, und dazu die Prüfung durchführen lasse, könnte er sich höchstens daran stören, dass das Kennzeichen schon VOR der Prüfung draufklebt.

Was die CE-Kennzeichnungspflicht für Komponenten angeht, so ist das unter Umständen eine ganz schön aufwändige Angelegenheit. Wenn ich mir vorstelle, dass ein Hersteller für JEDES Ersatzteil eine entsprechende Konformitätserklärung und Bedienungs- bzw. Montageanleitung mitliefern muss, sofern es für jedermann erhältlich ist. Da wird wohl in Zukunft noch weniger repariert und noch mehr weggeworfen und neu gekauft werden. Es lebe die Wegwerfgesellschaft!
Ach und Ulli: Du bist ein Künstler? Auch das noch....

Last edited by jan on Thu 14 Feb, 2008 8:03 am, edited 1 time in total.
Aber Hallo! Und ob dafür eine Konformitätserklärung vorliegen muss! Beispiel: Ein Elektroherd wird üblicherweise an eine Herdanschlussdose angeklemmt, ist damit also ortsfest. Glaubst du, deswegen bräuchte der Hersteller dessen elektrische Sicherheit nicht nachweisen?tschosef wrote:Für Ortsfeste Anlagen brauchts aber kein CE !!!!!
- ChrissOnline
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Ich würde mal TÜV und CE nicht über einen Kamm scheren, der Zusammenhang ist da gar nicht so groß, nur dass es der TÜV ggf,. beanstanden kann, aber der TÜV übernimmt bei der Abnahme der Laser-Anlage auf Sicherheit keine Konformitätsprüfung für die das CE gilt. Das ist ein anderes Thema.
Aber um mal zu verdeutlichen was alles CE hat oder braucht:
Schaut mal IRGENDEIN Gerät im Haushalt (Mouse, Schreibtischlampe. Headset, Monitor) an das ihr in den letzten Jahren in einem Geschäft gekauft habt. Da wird JEDES ein CE-Zeichen drauf haben. Sogar mein Aldi-Kugelschreiber hat das Zeichen drauf
Ausnahme bilden die 1 EUR-Ramsch Läden. Die kaufen den Grusch auch billig in China ein und da liegt so gut wie nirgends eine CE Erklärung vor und wenn schon, dann ist sie gefälscht.
Wie gesagt, auch für z.B. Spielzeug ist CE nötig. Wenn in so einen Laden mal ein Prüfer käme wär das sicher übel...
Aber um mal zu verdeutlichen was alles CE hat oder braucht:
Schaut mal IRGENDEIN Gerät im Haushalt (Mouse, Schreibtischlampe. Headset, Monitor) an das ihr in den letzten Jahren in einem Geschäft gekauft habt. Da wird JEDES ein CE-Zeichen drauf haben. Sogar mein Aldi-Kugelschreiber hat das Zeichen drauf

Ausnahme bilden die 1 EUR-Ramsch Läden. Die kaufen den Grusch auch billig in China ein und da liegt so gut wie nirgends eine CE Erklärung vor und wenn schon, dann ist sie gefälscht.
Wie gesagt, auch für z.B. Spielzeug ist CE nötig. Wenn in so einen Laden mal ein Prüfer käme wär das sicher übel...
Mein aktueller Projektor: CLB-8 V10 Showlaser-System
- tschosef
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halli hallo...
nun, ich hab meinen Gedanken aus dieser PDF übernommen:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10065.pdf
Seite 9 von 20
vielleicht lieg ich auch falsch.
Fakt is ja: Die Lasersicherheit (und wohl auch elektirische Sicherheit) prüft der TÜV vor ort, weil es dabei um ein System aus Komponenten handelt, das an einem bestimmten Ort unter bestimmten Gegebenheiten zusammengestellt wird.
Daher gibts ja diese Prüfung, weil eben die Lasersicherheit bei jeder Installation neu beurteilt werden muss. Sie hängt ja von verschiedenen Faktoren ab (Abstände, Höhe, usw... bla bla)
Demnach würde ich mal meinen: eine komplette anmeldepflichtige Laseranlage (incl PC, DAC, Kabel, Projektor, Spiegel usw.) währe dann eine Ortsfeste Anlage.
Wie es dann mit der EMV steht, is ne andere Sache. Ob das der TÜV prüft bzw prüfen kann, ist mir nicht klar.
hm hm... interessant...
ach ja... mein Ofen hat kein CE Zeichen
gruß
Erich
nun, ich hab meinen Gedanken aus dieser PDF übernommen:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10065.pdf
Seite 9 von 20
vielleicht lieg ich auch falsch.
Fakt is ja: Die Lasersicherheit (und wohl auch elektirische Sicherheit) prüft der TÜV vor ort, weil es dabei um ein System aus Komponenten handelt, das an einem bestimmten Ort unter bestimmten Gegebenheiten zusammengestellt wird.
Daher gibts ja diese Prüfung, weil eben die Lasersicherheit bei jeder Installation neu beurteilt werden muss. Sie hängt ja von verschiedenen Faktoren ab (Abstände, Höhe, usw... bla bla)
Demnach würde ich mal meinen: eine komplette anmeldepflichtige Laseranlage (incl PC, DAC, Kabel, Projektor, Spiegel usw.) währe dann eine Ortsfeste Anlage.
Wie es dann mit der EMV steht, is ne andere Sache. Ob das der TÜV prüft bzw prüfen kann, ist mir nicht klar.
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Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
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@tschosef: Nach dem, was in deinem pdf steht, gebe ich dir recht. Nun wollte ich mich etwas schlauer machen, und suchte nach dem in Jojos Link angeführtem §21 EMVG. Resultat: Finde ich nicht! Gesetzesrecherche ist doch echt was für Gaskranke
Offenbar muss dein Ofen zwar den Richtlinien entsprechen, muss aber kein CE-Zeichen tragen (Am Kopf kratz...).
Ein sehr ermüdendes Thema...

Offenbar muss dein Ofen zwar den Richtlinien entsprechen, muss aber kein CE-Zeichen tragen (Am Kopf kratz...).
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- jojo
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Eine in einer Disco oder einem Club fest und unbeweglich installierte Anlage, die aus Laserbank, externen Spiegeln, Steuerrechner etc. besteht, könnte man evtl. als ortsfest betrachten.tschosef wrote: Demnach würde ich mal meinen: eine komplette anmeldepflichtige Laseranlage (incl PC, DAC, Kabel, Projektor, Spiegel usw.) währe dann eine Ortsfeste Anlage.
Aber nur wenn deren Komponenten speziell für diese Anlage gebaut wurden.
Denn:
Eine Konformitätsbewertung für Geräte, die nur zum
Einbau in eine bestimmte ortsfeste Anlage in Verkehr
gebracht werden und ansonsten im Handel nicht erhältlich
sind, ist nicht zweckdienlich. Solche Geräte sollten
deshalb von den üblichen Konformitätsbewertungsverfahren
ausgenommen werden. Sie dürfen jedoch die
Konformität der ortsfesten Anlage, in die sie eingebaut
werden, nicht beeinträchtigen. Bei Einbau eines Gerätes
in mehr als eine identische ortsfeste Anlage sollte die
Angabe der Merkmale der elektromagnetischen Verträglichkeit
der betreffenden Anlagen für eine Freistellung
vom Konformitätsbewertungsverfahren ausreichen.
(Quelle: RICHTLINIE 2004/108/EG)
Also sobald das Gerät einzeln im Handel erhältlich ist, war's das wieder.
Joachim
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Hi,
die CE-Kennzeichnung ist zunächst einmal eine Selbsterklärung des Herstellers, daß er die entsprechenden Richtlinien bzgl. EMV usw. einhält.
Also ist es zunächst nicht notwendig, eine teure Zertifizierung o.ä. bei einem akkreditierten Labor o.ä. machen zu lassen.
Bei einer Überprüfung muß man aber als Hersteller nachweisen können, wie man die Einhaltung der Richtlinien sicher stellt.
Eine bloße Behauptung alles sei i.O. reicht nicht.
Grundsätzlich steht es aber jedem Hersteller frei, ob er ein Produkt untersuchen läßt oder sich Fachkenntnis und Meßmittel aneignet und es selbst macht.
Viele Hersteller, welche elektronische Geräte fertigen besitzen Meßmittel, können also teure externe Prüfungen vermeiden.
Es sind mal wieder wie so oft in dem EU-Richtlinienwahnsinn die Kleinen gekniffen, die unter diesen und anderen EU-bedingten Beschneidungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit leiden müssen.
Siehe auch Altgeräteentsorgungsgesetz usw.
Mir scheint langsam, daß kleinen Anbietern ohne finanzkräftigen Konzernhintergrund zunehmend die Luft abgedreht werden soll.
Sehr bedauerlich...weil gerade aus diesen Reihen häufig Innovationen entstehen, mit denen sich ein "Großer" wegen mangelnden Weltmarktpotenzials gar nicht befassen mag.
Schönes WE
Wilfried
die CE-Kennzeichnung ist zunächst einmal eine Selbsterklärung des Herstellers, daß er die entsprechenden Richtlinien bzgl. EMV usw. einhält.
Also ist es zunächst nicht notwendig, eine teure Zertifizierung o.ä. bei einem akkreditierten Labor o.ä. machen zu lassen.
Bei einer Überprüfung muß man aber als Hersteller nachweisen können, wie man die Einhaltung der Richtlinien sicher stellt.
Eine bloße Behauptung alles sei i.O. reicht nicht.
Grundsätzlich steht es aber jedem Hersteller frei, ob er ein Produkt untersuchen läßt oder sich Fachkenntnis und Meßmittel aneignet und es selbst macht.
Viele Hersteller, welche elektronische Geräte fertigen besitzen Meßmittel, können also teure externe Prüfungen vermeiden.
Es sind mal wieder wie so oft in dem EU-Richtlinienwahnsinn die Kleinen gekniffen, die unter diesen und anderen EU-bedingten Beschneidungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit leiden müssen.
Siehe auch Altgeräteentsorgungsgesetz usw.
Mir scheint langsam, daß kleinen Anbietern ohne finanzkräftigen Konzernhintergrund zunehmend die Luft abgedreht werden soll.
Sehr bedauerlich...weil gerade aus diesen Reihen häufig Innovationen entstehen, mit denen sich ein "Großer" wegen mangelnden Weltmarktpotenzials gar nicht befassen mag.
Schönes WE
Wilfried
- guido
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EMV
Sooo...ein Samstag ist vergangen.
War heute mit einem Kofferaum voller Teile bei jemandem mit EMV
Messzeugs.
Gemessen wurde nach EN 55022 ,Netzgebunden/ Conductive
und per Antenne /Radiation, Peak und QuasiPeak.
Messbereich Conductive 150 KHz bis 3 MHz. Da ist bei SNT Störungen
Feierabend, bzw. es wird nicht schlimmer.
Radiation bis 300 MHz. Die örtlichen Radiosender waren gut sichtbar
Radiation war trotz Differenzmessung schwer möglich da keine abgeschirmte Kammer zur Verfügung stand, aber der Trend war sichtbar.
Teilweise waren Störungen da, die aber auch noch da waren wenn das zu
messende Objekt abgeklemmt wurde.
Bekannt ist das die Herren der Bundesnetzagentur auch als erstes
Leitungsübertragende Störungen messen. Man hört zwart öfter "das
Ding strahlt..." aber in >90% der Fälle sind es Störungen übers Netz.
Messkandidaten:
Easylase USB und Netlase, betrieben per Steckernetzteil.
Beide problemlos durchgekommen.
Raytrack 30 an MeanWell SNT und Raytrack 35 an Multitronik Netzteilen.
Auch beide Problemlos durchgekommen.
Halb fertiger Projektor ohne Erdungsanschluss und ohne Gehäuse drum
mit RT35+ an Multitronik NT, 500mW Grün CNI und 500mW HB Blau,
MeanWell 5V/ 20A und 12V / 5A NT: Bestanden. Da war nur irgendwas
um 2MHz was wir nicht erklären konnten...
K12n mit original-NT: Knapp durchgefallen, das NT wars.
Dreamlaser 150mW : Klar durchgefallen (CE Aufkleber aus China drauf!!)
Fertiger Chinaprojektor mit SNT-betriebenen Scannern: Klar durchgefallen.
Das die K12n nur knapp durchfielen ist wohl auf den sehr geringen Strom-
verbrauch zurückzuführen.
Drehe ich am NT die Spannung runter ( die 15V NTs sind in gewissen Grenzen regelbar, Poti ganz links ) könnte man sie noch "durchlügen"...
5V / 5A Meanwell NT + LDD2 + 50mW grün = 0 Problemo
5V / 5A Meanwell NT an LasEver Grün = 0 Problemo
Screenshots der Messungen poste ich auch noch.
Konsenz für mich :
1.
Sind die Netzteile OK mache ich mir in puncto Störaussendung
Conductive und auch Radiation keine Sorgen.
2.
Alles mit China-NT fällt durch. Die Störungen die wir an den diversen
NTs gemessen haben sind auch sehr breitbandig und nicht nur an ein oder
zwei Stellen
Fazit für mich: Keine Dreamlaser mehr, oder nur noch mit eigenem Treiber. Alles was mit geprüftem NT betrieben wird sollte gut gehen
( div. Treiber, auch neue mit PWM werde ich noch testen )
K12n: Gibts eh nicht mehr lange denke ich. Werden dann halt
am NT runtergedreht und etwas langsamer. Oder es gibt sie halt ohne
NT , eingestellt auf Betrieb mit anständigem NT.
Diodentreiber, ILDA Adapter mit DC/DC Wandler machen mit keine Sorgen.
Danke noch mal an den hier mitlesenden "Messmenschen".
Die knapp 20 Messungen die heute gemacht wurden hätten unter normalen Bedingungen im zertifiziertem Labor >10K Euro gelegen.
Gut, dann gäbe es auch ein Zertifikat und nen [zensiert] voll Protokolle
aber so gehts ja auch.
Wie gesagt, Protokolle folgen !!
War heute mit einem Kofferaum voller Teile bei jemandem mit EMV
Messzeugs.
Gemessen wurde nach EN 55022 ,Netzgebunden/ Conductive
und per Antenne /Radiation, Peak und QuasiPeak.
Messbereich Conductive 150 KHz bis 3 MHz. Da ist bei SNT Störungen
Feierabend, bzw. es wird nicht schlimmer.
Radiation bis 300 MHz. Die örtlichen Radiosender waren gut sichtbar

Radiation war trotz Differenzmessung schwer möglich da keine abgeschirmte Kammer zur Verfügung stand, aber der Trend war sichtbar.
Teilweise waren Störungen da, die aber auch noch da waren wenn das zu
messende Objekt abgeklemmt wurde.
Bekannt ist das die Herren der Bundesnetzagentur auch als erstes
Leitungsübertragende Störungen messen. Man hört zwart öfter "das
Ding strahlt..." aber in >90% der Fälle sind es Störungen übers Netz.
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Beide problemlos durchgekommen.
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Auch beide Problemlos durchgekommen.
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um 2MHz was wir nicht erklären konnten...
K12n mit original-NT: Knapp durchgefallen, das NT wars.
Dreamlaser 150mW : Klar durchgefallen (CE Aufkleber aus China drauf!!)
Fertiger Chinaprojektor mit SNT-betriebenen Scannern: Klar durchgefallen.
Das die K12n nur knapp durchfielen ist wohl auf den sehr geringen Strom-
verbrauch zurückzuführen.
Drehe ich am NT die Spannung runter ( die 15V NTs sind in gewissen Grenzen regelbar, Poti ganz links ) könnte man sie noch "durchlügen"...
5V / 5A Meanwell NT + LDD2 + 50mW grün = 0 Problemo
5V / 5A Meanwell NT an LasEver Grün = 0 Problemo
Screenshots der Messungen poste ich auch noch.
Konsenz für mich :
1.
Sind die Netzteile OK mache ich mir in puncto Störaussendung
Conductive und auch Radiation keine Sorgen.
2.
Alles mit China-NT fällt durch. Die Störungen die wir an den diversen
NTs gemessen haben sind auch sehr breitbandig und nicht nur an ein oder
zwei Stellen
Fazit für mich: Keine Dreamlaser mehr, oder nur noch mit eigenem Treiber. Alles was mit geprüftem NT betrieben wird sollte gut gehen
( div. Treiber, auch neue mit PWM werde ich noch testen )
K12n: Gibts eh nicht mehr lange denke ich. Werden dann halt
am NT runtergedreht und etwas langsamer. Oder es gibt sie halt ohne
NT , eingestellt auf Betrieb mit anständigem NT.
Diodentreiber, ILDA Adapter mit DC/DC Wandler machen mit keine Sorgen.
Danke noch mal an den hier mitlesenden "Messmenschen".
Die knapp 20 Messungen die heute gemacht wurden hätten unter normalen Bedingungen im zertifiziertem Labor >10K Euro gelegen.
Gut, dann gäbe es auch ein Zertifikat und nen [zensiert] voll Protokolle
aber so gehts ja auch.
Wie gesagt, Protokolle folgen !!
Gruss
Guido
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Re: EMV
[Offtopic]Was soll das denn heißen?![/Offtopic]Guido wrote:K12n: Gibts eh nicht mehr lange denke ich.
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Re: EMV
z.B auch ,das 11 von 10 TV Geräten entsorgt werden sollten.Skyscraper wrote:[Offtopic]Was soll das denn heißen?![/Offtopic]Guido wrote:K12n: Gibts eh nicht mehr lange denke ich.
Komischer Test weil :Wir auf der Arbeit machen jede Prüfung in HF Dichten Kisten.
So grob 40-50 Stck haben wir im Betrieb.
10 Sekunden nach der Prüfung wird CE und diverse Funkzulassungen draufgelasert.
Gento

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Kiste
Hi Rainer,
so ne Kiste hatten wir leider nicht.
Und : Ihr messt auch nach ner anderen Norm, Funkaussendung
nehme ich an. Ich lese mich nun seit 2 Wochen in CE ein und lerne
jeden Tag dazu. Kann dir da mal was zukommen lassen.
Uns ging es in erster Linie um Netzgenbundenen Störungen, die haben
eure Funkschlüssel wohl weniger
CE ist nicht CE !!!
Beachte die Klassifizierungen...
so ne Kiste hatten wir leider nicht.
Und : Ihr messt auch nach ner anderen Norm, Funkaussendung
nehme ich an. Ich lese mich nun seit 2 Wochen in CE ein und lerne
jeden Tag dazu. Kann dir da mal was zukommen lassen.
Uns ging es in erster Linie um Netzgenbundenen Störungen, die haben
eure Funkschlüssel wohl weniger

CE ist nicht CE !!!
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Gruss
Guido
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So,
hier die versprochenden Screenshots.
1. K12n mit Original - NT im Betrieb, gemessen nach Class A
( Rote Linie ) , an einer Stelle knapp drüber.

2. Meanwell 5V/ 5A Netzteil mitz LDD-2 und knapp 100mW Grün
im Betrieb an Easylase USB ohne Scanner - SAUBER
Würde Class A und B bestehen

3. Projektor mit Raytrack 35+, 150mW Dreamlaser, 2x100 rot mit LDD1
und 100mW LasEver Blau, Netzteile für Raytrack, LasEver und Rot von
MeanWell

4. Der selbe, Dreamlaser abgeklemmt

5. Nur der Dreamlaser...da ist der Störenfried

hier die versprochenden Screenshots.
1. K12n mit Original - NT im Betrieb, gemessen nach Class A
( Rote Linie ) , an einer Stelle knapp drüber.

2. Meanwell 5V/ 5A Netzteil mitz LDD-2 und knapp 100mW Grün
im Betrieb an Easylase USB ohne Scanner - SAUBER
Würde Class A und B bestehen

3. Projektor mit Raytrack 35+, 150mW Dreamlaser, 2x100 rot mit LDD1
und 100mW LasEver Blau, Netzteile für Raytrack, LasEver und Rot von
MeanWell

4. Der selbe, Dreamlaser abgeklemmt

5. Nur der Dreamlaser...da ist der Störenfried

Gruss
Guido
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Guido
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- jojo
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Hmm, Guido, korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Aber wenn ich das mit den Grenzwerten richtig gecheckt habe, dann ist die ROTE Linie der Average-Grenzwert und die GRÜNE Linie der Grenzwert für Quasi-Peak. Die grüne Linie liegt je nach Klasse A oder B zwischen 10 und 13 dBuV über dem zulässigen Average-Grenzwert.
Die untersten Grenzwerte (frequenzabhängig) leitungsgebunden sind:
Klasse A (Industriebereich):
Average = 46dBuV
QPeak = 56dBuV
Klasse B (Wohnbereich und Kleingewerbe):
Average = 60dBuV
QPeak = 73 dBuV
Wird die Messung also Quasi-Peak gemacht (K12N-Netzteil 1. Bild), dann gilt die GRÜNE Linie. Das Netzteil wäre also noch gut im zulässigen Bereich.
Anders natürlich beim Dreamlaser.
Da ist so oder so Feierabend
Na dann bin ich mal gespannt, wie lange es dauert, bis die ganzen HF-Schleudern vom Markt verschwinden.
Nochwas zur Messmethode:
Average gibt den Mittelwertwert der Emission an und zeigt somit den geringsten Messausschlag.
Quasi-Peak ist eine Kombination aus Spitzenwert und Dauer.
Peak ist natürlich der Spitzenwert.
Habe zu den verschiedenen Messungen einen interessanten Link
gefunden.
Der läuft auf 2 MHz (Für ne Safety brauche ich keine 16Mhz).
Aber solange die deutlich unter dem Grenzwert liegt, ists mir egal.
Habe den Takt der Safety extra niedrig gehalten, um möglichst wenig Sauerei zu erzeugen.
Joachim
Aber wenn ich das mit den Grenzwerten richtig gecheckt habe, dann ist die ROTE Linie der Average-Grenzwert und die GRÜNE Linie der Grenzwert für Quasi-Peak. Die grüne Linie liegt je nach Klasse A oder B zwischen 10 und 13 dBuV über dem zulässigen Average-Grenzwert.
Die untersten Grenzwerte (frequenzabhängig) leitungsgebunden sind:
Klasse A (Industriebereich):
Average = 46dBuV
QPeak = 56dBuV
Klasse B (Wohnbereich und Kleingewerbe):
Average = 60dBuV
QPeak = 73 dBuV
Wird die Messung also Quasi-Peak gemacht (K12N-Netzteil 1. Bild), dann gilt die GRÜNE Linie. Das Netzteil wäre also noch gut im zulässigen Bereich.
Anders natürlich beim Dreamlaser.
Da ist so oder so Feierabend

Na dann bin ich mal gespannt, wie lange es dauert, bis die ganzen HF-Schleudern vom Markt verschwinden.
Nochwas zur Messmethode:
Average gibt den Mittelwertwert der Emission an und zeigt somit den geringsten Messausschlag.
Quasi-Peak ist eine Kombination aus Spitzenwert und Dauer.
Peak ist natürlich der Spitzenwert.
Habe zu den verschiedenen Messungen einen interessanten Link
gefunden.
Ich tippe auf den Prozessor der Safety.Guido wrote: Halb fertiger Projektor ohne Erdungsanschluss und ohne Gehäuse drum
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um 2MHz was wir nicht erklären konnten...
Der läuft auf 2 MHz (Für ne Safety brauche ich keine 16Mhz).
Aber solange die deutlich unter dem Grenzwert liegt, ists mir egal.
Habe den Takt der Safety extra niedrig gehalten, um möglichst wenig Sauerei zu erzeugen.
Joachim
- gento
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JoJo wrote:
Ich tippe auf den Prozessor der Safety.
Der läuft auf 2 MHz (Für ne Safety brauche ich keine 16Mhz).
Aber solange die deutlich unter dem Grenzwert liegt, ists mir egal.
Habe den Takt der Safety extra niedrig gehalten, um möglichst wenig Sauerei zu erzeugen.
Joachim
Was für Quarze/Resonatoren haben Netlase & Easylase ?
Die in der CPU wackelnden ?
lg Gento

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Hi ,
@jojo, das Zeug wird nie verschwinden....
Wegen den Linien hast du recht glaub ich , hab leider nicht allen
Input mitgeschrieben.
@Rainer,
Auf der EL sinds 8 MHz per Quarz, die Netlase hat ( jojo, korrigier mich bitte wenns falsch ist .. ) 2 Oszillatoren, mit 50 und 25 MHz
Die Messreihe wird in 4-6 Wochen noch fortgesetzt.
Aber wie gesagt, alles kann man nicht veröffentlichen.
@jojo, das Zeug wird nie verschwinden....
Wegen den Linien hast du recht glaub ich , hab leider nicht allen
Input mitgeschrieben.
@Rainer,
Auf der EL sinds 8 MHz per Quarz, die Netlase hat ( jojo, korrigier mich bitte wenns falsch ist .. ) 2 Oszillatoren, mit 50 und 25 MHz
Die Messreihe wird in 4-6 Wochen noch fortgesetzt.
Aber wie gesagt, alles kann man nicht veröffentlichen.
Gruss
Guido
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Re: EMV
Das wäre aber sein sehr teures Labor. Wir prüfen in Nürnberg bei ECL (akkreditiertes Prüflabor) zu folgenden Konditionen:Guido wrote:Danke noch mal an den hier mitlesenden "Messmenschen".
Die knapp 20 Messungen die heute gemacht wurden hätten unter normalen Bedingungen im zertifiziertem Labor >10K Euro gelegen.
Gut, dann gäbe es auch ein Zertifikat und nen [zensiert] voll Protokolle
aber so gehts ja auch.
Große Halle (gestrahlte Störaussendung): €235/h (inkl. Personal)
Kleine Halle (gestrahlte Störeinsendung): €235/h (inkl. Personal)
Leitungsgebundene Störaussendung/-einsendung: €130/h (inkl. Personal)
Burst, Surge, ESD: €130/h (inkl. Personal)
Zu den Preisen kommt natürlich noch die Umsatzsteuer.
Für einen Bericht kommen dann noch ein paar EUR hinzu.
Viele Grüße,
Andi
Last edited by andi f on Wed 27 Feb, 2008 12:02 pm, edited 1 time in total.
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