Ebay Laser in Disco

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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kniggi
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Ebay Laser in Disco

Post by kniggi » Tue 11 Sep, 2007 5:45 pm

Hallo erstmal zusammen,

ich muss zugeben ich bin echt Neuling, was das Lasergebiet angeht. Aber ich habe eine Frage...In Ebay kann man immer öfter Komplette Laser kaufen mit angeblichen 30-70 mw grün oder 120-150 mw rot. (Meistens wohl in China hergestellt).
Meine Frage wäre nun, darf man ein solches Gerät in einer Disco betreiben oder nicht bzw falls "ja" ,was ist dabei zu beachten ?

Wäre nett wenn mir jemand antworten könnte.

Viele Grüße

Kniggi :P

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da2001
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Post by da2001 » Tue 11 Sep, 2007 6:32 pm

kurz und knapp wie fast jeden Tag.

-> NEIN...

Bitte nicht übel nehmen..

icelase

Post by icelase » Tue 11 Sep, 2007 6:41 pm

darfst du schon wenn:

- das Gerät ein CE Zeichen hat.
- das Gerät eine TÜV abnahme standhält
dazu gehören Scanner-Safety und sonstige Sicherheits Schaltungen alla Not-Aus usw.
- du einen Laserschutzbeauftragten beim betrieb dabei hast der dafür sorgt das nichts passiert.


das wirste aber bei den 200eur teilen auf eBay nicht finden -> ergo wie da2001 schon sagte, nein.

Fang mal bei >2000eur an, dann lässt sich da was machen.


Grüsse,
Frank

tom1977
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Post by tom1977 » Fri 02 Nov, 2007 3:18 pm

Hallo icelase,
dürfen den diese Dinger ohne Sicherheitseinrichtungen in Deutschland überhaupt verkauft werden ? wie is das ?
Machen sich diese Anbieter den nicht in irgendeinerweise Strafbar ?

turntabledj
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Post by turntabledj » Fri 02 Nov, 2007 4:41 pm

Nen Beispiel:

Kurz vor Silvester darfst du in jedem Laden Böller kaufen.

Macht sich der Verkäufer strafbar, wenn du die Böller dann entgegen der aufgedruckten "Bedienungsanleitung" in die Menge wirfst oder im Juli abfackelst?


OK, man kommt bei dem Beispiel sicherlich einfacher dahinter, dass hier was schief läuft. Aber im Grunde sehe ich da parallelen zum Laserzeugs, welches man entgegen der "Bedienungsanleitung" und Vorschriften betreibt.

ttdj.

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ekkard
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Post by ekkard » Fri 02 Nov, 2007 8:39 pm

Als "Laserpointer" sind nach deutscher Rechtspflege nur Laser der Klassen 1 bis 2M zu verstehen. Alles andere sind "Lasereinrichtungen". Wenn diese zudem dermaßen leistungsstark sind, dürfen sie an Jugendliche nicht verkauft werden - unabhängig davon, ob sie ansonsten normkonform hergestellt sind. Eltern haften für ihre Sprösslinge!
Bei über Achtzehnjährigen haften diese selbst für angerichtete Schäden; und die sind nahezu unvermeidlich, wenn mit Lasern der Klasse 3B im Freien hantiert wird. (Im Hobbykeller ist das etwas anders).

Lasereinrichtungen, die nicht normkonform sind, also z.B. keine Schlüsselschalter und andere Features haben, oder falsch gekennzeichnet sind, dürfen in der gesamten EU nicht in Verkehr gebracht (verkauft) oder öffentlich vorgeführt werden. Geburtstagsparties sind dabei bereits "öffentlich". In Schulen oder Labors mit hinreichenden eigenen Sicherheitsvorkehrungen und eingeschränktem Zugang mag das anders sein. Damit solche Einrichtungen zu speziellen Lasereinrichtungen kommen, bedürfen sie einer Einfuhrgenehmigung.

Wer solche Lasereinrichtungen entgegen der EU- und nationalen Vorschriften erwirbt und öffentlich einsetzt, macht sich strafbar i. S. der BGV B2 und kann im Extremfall mit Gefängnis bestraft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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