tja.... das ist die realität...
Moderator: ekkard
- rheinperchten
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- jojo
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Darin sehe ich auch eine wichtige Aufgabe der Freaks und des Forums:
Die "Deppen" aufklären und Erfahrung weiterzugeben.
Insofern ist der Bericht über das Kundenverhalten von Rheinperchten auch wichtig, zeigt er doch ebenfalls eine bittere Erfahrung der Branche.
Leider ist das mit den "Herstellerangaben" so eine Sache.
Es ist zwar nicht illegal, anzugeben:
Zuverlässigkeit: 99,9% (Häää???)
Und man kann auch "45Kpps" angeben (ohne das zum Messbezug notwendige Wörtchen "ILDA").
Was eine "Laserklasse 4a" ist, möge bitte Ekkard erklären..
Die "Deppen" aufklären und Erfahrung weiterzugeben.
Insofern ist der Bericht über das Kundenverhalten von Rheinperchten auch wichtig, zeigt er doch ebenfalls eine bittere Erfahrung der Branche.
Leider ist das mit den "Herstellerangaben" so eine Sache.
Es ist zwar nicht illegal, anzugeben:
Zuverlässigkeit: 99,9% (Häää???)
Und man kann auch "45Kpps" angeben (ohne das zum Messbezug notwendige Wörtchen "ILDA").
Was eine "Laserklasse 4a" ist, möge bitte Ekkard erklären..

- ekkard
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Eine "Laserklasse 4a" ist mir unbekannt, steht nicht in den Normen bzw. Vorschriften, die ich kenne. Eine solche Klasse scheint mit der optischen Strahlung nichts zu tun zu haben.JoJo hat geschrieben:Was eine "Laserklasse 4a" ist, möge bitte Ekkard erklären..
(Hab' ich in den o.a. Beiträgen etwas überlesen?)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- rheinperchten
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Es ist ja auch etwas schwer zu umschreiben ohne wem auf die Füsse zu treten,- denke sowas kann man besser bereden wenn man sich mal treffen sollte.....
Die Frage ist ja was der Kunde als hochwertig ansieht. Alleine schon wenn der Kunde sieht dass die Bilder welche der Chinamann macht einfach genauer und schöner sind,- dann fragt der sich was an den anderem Produkt denn dann soooo toll sein soll. Gerade in diesem Bereich ist es für den Kunden schwer einzuschätzen wo die Qualität dann liegt. Viele Kunden kaufen nach dem was sie ganz offensichtlich sehen können.....
Und das Angebot in Sachen DMX gesteuerte Geräte wird nun mal beherrscht von den Chinamännern.
Und sind wir mal ehrlich,- in Chinahausen schlafen die Leute auch nicht.....
Ich glaube das Angebot an hochwertigen Dingen in dem Bereich ist zu speziell und der Kunde der son Teil im Keller, Partyraum oder Kleindisco haben will möchte nicht so weit in die Materie einsteigen.
Ich würde gerne auf meinem Shop und im Laden bessere Sachen anbieten,-aber ich habe Bedenken das ich drauf sitzen bleibe.
Wenn ich nun alles umbaue dann werde ich mal sehn wer alles hochwertigere Ware anbieten und liefern kann.....
Deppen die sich nen Dreck drum scheren mit was die da in die Zuschauer reinlasern wird immer geben.
Die Frage ist ja was der Kunde als hochwertig ansieht. Alleine schon wenn der Kunde sieht dass die Bilder welche der Chinamann macht einfach genauer und schöner sind,- dann fragt der sich was an den anderem Produkt denn dann soooo toll sein soll. Gerade in diesem Bereich ist es für den Kunden schwer einzuschätzen wo die Qualität dann liegt. Viele Kunden kaufen nach dem was sie ganz offensichtlich sehen können.....
Und das Angebot in Sachen DMX gesteuerte Geräte wird nun mal beherrscht von den Chinamännern.
Und sind wir mal ehrlich,- in Chinahausen schlafen die Leute auch nicht.....
Ich glaube das Angebot an hochwertigen Dingen in dem Bereich ist zu speziell und der Kunde der son Teil im Keller, Partyraum oder Kleindisco haben will möchte nicht so weit in die Materie einsteigen.
Ich würde gerne auf meinem Shop und im Laden bessere Sachen anbieten,-aber ich habe Bedenken das ich drauf sitzen bleibe.
Wenn ich nun alles umbaue dann werde ich mal sehn wer alles hochwertigere Ware anbieten und liefern kann.....
Deppen die sich nen Dreck drum scheren mit was die da in die Zuschauer reinlasern wird immer geben.
- klobobberle
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databass.ch hat geschrieben:![]()
3W Laser von Silverstar
Dafür braucht man ja einen Waffenschein. Ich will nicht hoffen, dass jemand auf die Idee kommt, mit dem in's Publikum zu ScannenDenn das geht sicherlich ins Auge
![]()
Soll der etwa wirklich als 'Skybeamer' benutzt werden oder was?! Naja, 5 mrad, da wäre ja nach 20 Metern der Strahl von einem richtigen Skybeamer noch dünner...Spukschloss.com hat geschrieben: • Laserstrahldurchmesser: 5mm
• Strahldivergenz: 4-5 mrad
• Je nach Wetter ca. 5 km sichtbar

Viele Grüße,
David
- jojo
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Immerhin wäre der dann nach 10 Metern auch nicht gefährlicher, als ein mittelmäßiger 150mW-Laser. Ist doch okay.
Nach 100 Metern wäre er wohl ungefährlich, mit 15W/m2.
Vorrausgesetzt, die Intensitätsverteilung wäre gleich, was natürlich nicht der Fall ist.
Nach 5 Kilometern hätte der Fleck einen Durchmesser von 25 Metern und würde mit 6 Milliwatt/m2 sicher keinen sichtbaren Strahl mehr erzeugen.
Weite Deinen 5mW-Laserpointer auf einen Durchmesser von 70 Zentimetern und Du hast dieselbe Bestrahlungsstärke.
Nur ein paar Zahlenspielchen am Rande
Nach 100 Metern wäre er wohl ungefährlich, mit 15W/m2.
Vorrausgesetzt, die Intensitätsverteilung wäre gleich, was natürlich nicht der Fall ist.
Nach 5 Kilometern hätte der Fleck einen Durchmesser von 25 Metern und würde mit 6 Milliwatt/m2 sicher keinen sichtbaren Strahl mehr erzeugen.
Weite Deinen 5mW-Laserpointer auf einen Durchmesser von 70 Zentimetern und Du hast dieselbe Bestrahlungsstärke.
Nur ein paar Zahlenspielchen am Rande

- rheinperchten
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Geht mir auch so. Erstens rückt das die Laserei nicht gerade in ein tolles Licht wenn da mal was passiert und zweitens weil das genau diese Leute sind die einem den Auftrag weggeschnappt haben, da günstiger (eben weil ohne TÜV-Gebühren)LB-Chris hat geschrieben: Gibt es nirgendswo eine Stelle, wo man so etwas melden kann und die auch was tun? Vielleicht habe ich was hier überlesen. Tut mir leid, aber ich bin zu sauer über so eine [zensiert].

Normalerweise sollte eine LSB die Berechtigung haben sowas stillzulegen wenns wirklich begründet und auch gefährlich ist. Naja, ok... das geht nicht, ist schon klar...
- lightfreak
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IMHO doch!Normalerweise sollte eine LSB die Berechtigung haben sowas stillzulegen wenns wirklich begründet und auch gefährlich ist. Naja, ok... das geht nicht, ist schon klar...
§32 Absatz 2 Strafgesetzbuch:
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Da eine Verletzung durch eine Laseranlage einer Körperverletzung im Sinne des §223 StGB ist, ist hier eine Stilllegung das legitime Mittel der Abwendung des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs, also der Notwehr.
Ausserdem kann man auch noch mit §§228 BGB Notstand und Selbsthilfe argumentieren, die die Abwehr drohender Gefahren von sich und anderen regelt.
Gruß
Simon
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http://www.simon-light.de
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Naja, wenn man sich damit nicht auf ziemlich dünnen Eis bewegt @ Simon.
Schließlich darf man einen Glatzkopf mit Springerstiefeln auch nicht eins über den Schädel ziehen. weil es sein könnte, dass er irgend jemanden eins auf's Maul haut...
Und der Rest - naja, der Betreiber läßt dich durch die Türsteher (mit Glaze und Stiefeln) entfernen und die hauen dir draußen noch eins drauf.
Dancht machen die den Laser wieder an...
Schließlich darf man einen Glatzkopf mit Springerstiefeln auch nicht eins über den Schädel ziehen. weil es sein könnte, dass er irgend jemanden eins auf's Maul haut...
Und der Rest - naja, der Betreiber läßt dich durch die Türsteher (mit Glaze und Stiefeln) entfernen und die hauen dir draußen noch eins drauf.
Dancht machen die den Laser wieder an...
Hi,
den hier hab ich gestern abend getroffen...
silverstar 50 mW!



hab dann mal mitm lj gesprochen und der hat halt nur gemeint er hat nicht gewusst das das gefährlich ist usw..
abundzu gabs 2-5 sec lang stehende strahlen einfach in die leute usw.. ich hab mich in die ecke verdrück wo der nicht hingeschossen hat..
ich hoffe mal dass die den schnell umängen!
mfg storm
den hier hab ich gestern abend getroffen...
silverstar 50 mW!



hab dann mal mitm lj gesprochen und der hat halt nur gemeint er hat nicht gewusst das das gefährlich ist usw..
abundzu gabs 2-5 sec lang stehende strahlen einfach in die leute usw.. ich hab mich in die ecke verdrück wo der nicht hingeschossen hat..

ich hoffe mal dass die den schnell umängen!
mfg storm
Ich bin keine Signatur! Ich mache hier nur sauber!
Ich glaube das ganze ist eine Endlos-Diskussion und bringt einem nie zu dem gewünschten Ergebniss. Soweit ich weiß hängen in einer Großraum-Disco in Hamburg-Wedel 6 Silverstar-Lasermoveingheads (rot 100mw). Who cares? Die Dinger Blitzen auch den ganzen Abend.
Will ja nicht dumm sterben und hab mir deshalb mal beim Conrad Elektronik Einkauf die „Laser“ angeschaut. Hab mir ein grünen 5mw DMX Laser zeigen lassen.. Alle paar Sekunden stand ein Strahl. Irgendwie war ich nicht wirklich verwundert…. (Wieso wohl..?)
Ich zog den DMX Gain wieder runter, worauf ich schon direkt ein „HEY! NUR PERSONAL!“ hörte. Ich hab versucht dem Verkäufer den Grund meiner Reaktion zu vermitteln, doch der antwortete mir nur: „ Also hören Sie mal. Ich verkaufe jeden Tag diese Geräte! Bei einem 5mW Laser verträgt das Auge 5mW locker 5 Sekunden.“ Ab diesem Zeitpunkt wusste ich, dass dieses Gespräch keinen Sinn hat.
Will ja nicht dumm sterben und hab mir deshalb mal beim Conrad Elektronik Einkauf die „Laser“ angeschaut. Hab mir ein grünen 5mw DMX Laser zeigen lassen.. Alle paar Sekunden stand ein Strahl. Irgendwie war ich nicht wirklich verwundert…. (Wieso wohl..?)
Ich zog den DMX Gain wieder runter, worauf ich schon direkt ein „HEY! NUR PERSONAL!“ hörte. Ich hab versucht dem Verkäufer den Grund meiner Reaktion zu vermitteln, doch der antwortete mir nur: „ Also hören Sie mal. Ich verkaufe jeden Tag diese Geräte! Bei einem 5mW Laser verträgt das Auge 5mW locker 5 Sekunden.“ Ab diesem Zeitpunkt wusste ich, dass dieses Gespräch keinen Sinn hat.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Quellenangabe:
Verordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten
Vom 20. September 2002
Daraus geht schonmal hervor, dass auch für das Publikum die Vorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden müssen.§37
Laseranlagen
Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucherinnen und Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Aber das wissen wir ja schon

Vorab:
Mit Betreiber ist hier der Betreiber der Versammlungsstätte gemeint und nicht der der Laseranlage.
Aus $§38 (1) geht hervor, dass der LJ schlussendlich nicht der der richtige Ansprechpartner ist§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Die Betreiberin oder der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss die Betreiberin oder der Betreiber oder ein von ihr oder ihm beauftragte Veranstaltungsleiterin oder beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(4) Die Betreiberin oder der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Aus (2) geht hervor, dass der Verantwortliche irgendwo Vorort sein muss.
Zu (4) - naja, für die geschilderten Fälle müsste Abschalten des Lasers durch den LJ oder Betreiber reichen. Bleiben die hinweise unbeachtet könnte man sicherlich im Zweifel die Polizei holen. Die Rücken dann an und schlagen vermutlich, unter Androhung von folgemaßnahmen vor, das Teil abzuschalten. Folgemaßnahmen heißt in dem Fall wahrscheinlich: Wiederinbetriebnahme des Lasers ohne Genehmigung = Einstellung des Betriebes = Sofortige Auflösung der Veranstaltung.
Mit der Androhung der Maßnahmen, nehmen die Cops vermutlich parallel eine Anzeige auf, womit die entsprechenden Behörden mit in's Boot geholt werden. Läuft dann alles automatisch und du tanzt irgendwann als Zeuge an. Das zieht dann möglicher weise rechtliche Konzequenzen für den Betreiber nach sich.
Du Tanzt dann da in der Disse nie wieder, da der Diskothekenbetreiber dich auf die Blacklist setzt und dir Hausverbot erteilt.
Die Zebrastreifen in der näheren Umgebung würd ich dann (zumindest im Dunkeln) auch möglichst meiden...
Wäre auch - auch wenn die Laserei gefährlich ist - nicht grade der netteste weg, auf den Mangel hinzuweisen...
Friedliche Grüße

ttdj
- tschosef
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7 x ShowNET in einem Gehäuse incl Switch
zwei alte Eigenbaukisten liegen noch im Keller rum. - Wohnort: Steinberg
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***KalauerMode AN***hr seid mit Abstand die größten



Treffen sich 2 Laserristen.. sagt der eine "Du hast mit ABSTAND die beste Show"... ?????
***KlauerMode Aus****
soll das heißen die Show is so gefährlich, dass sie nur mit Abstand zu besichtigen ist?
naja.....
eigentlich hab ich mit dem Thread mal angefangen, weil ich mich ja "immer" grün und blau ärgere wegen der "unmachbarkeit" von kleinen Lasershows...
Dass daraus ein MECKERBOARD über Böse dissen wird, die einfach auf uns leuchten tun... wusste man ja nicht

Aber ich geb zu.. sogar ich hab zu meiner liebsten gesagt.. GUCK DA MAL LIEBER NICHT HIN.... Ich also auch MIT ABSTAND einer von Denen

gruß
erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
www.HE-Laserscan.de
Lasersoftware + Laserhardware
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Versammlungsstätten
Da habe ich doch tatsächlich noch etwas Neues erfahren! Dank für die Zitate aus der Versammlungsstättenverordnung.
Dank an turntabledj
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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@turntabledj,turntabledj hat geschrieben:Die Zebrastreifen in der näheren Umgebung würd ich dann (zumindest im Dunkeln) auch möglichst meiden...Quellenangabe:
Verordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten
Vom 20. September 2002
nochmals danke! Letztendlich kann "man" nur auf Aufklärung setzen. Es kann ja kaum im Interesse der Betreiber liegen, nachfolgende Netzhautnarben zu entschädigen oder für Autounfälle aufzukommen, weil jemand stundenlang einen dunklen Fleck im Gesichtsfeld hatte (was mir 'mal bei einem 3A Laser passiert ist).
Ich werde mir die VO einmal besorgen und in unser Seminar (Siehe Lasersafe.de/Laserseminare am 13./14.02.06) einbauen. Zumindest kommt sie in das Literaturverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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