tja.... das ist die realität...

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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rheinperchten
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Beitrag von rheinperchten » Mo 02 Jan, 2006 10:04 pm

So Deppen gibt es 100 % und das Schlimme ist dann dass es auf andere mit zurückfällt.....

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jojo
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Beitrag von jojo » Di 03 Jan, 2006 12:06 pm

Darin sehe ich auch eine wichtige Aufgabe der Freaks und des Forums:
Die "Deppen" aufklären und Erfahrung weiterzugeben.
Insofern ist der Bericht über das Kundenverhalten von Rheinperchten auch wichtig, zeigt er doch ebenfalls eine bittere Erfahrung der Branche.

Leider ist das mit den "Herstellerangaben" so eine Sache.
Es ist zwar nicht illegal, anzugeben:
Zuverlässigkeit: 99,9% (Häää???)
Und man kann auch "45Kpps" angeben (ohne das zum Messbezug notwendige Wörtchen "ILDA").
Was eine "Laserklasse 4a" ist, möge bitte Ekkard erklären.. :-)

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ekkard
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Beitrag von ekkard » Di 03 Jan, 2006 9:22 pm

JoJo hat geschrieben:Was eine "Laserklasse 4a" ist, möge bitte Ekkard erklären.. :-)
Eine "Laserklasse 4a" ist mir unbekannt, steht nicht in den Normen bzw. Vorschriften, die ich kenne. Eine solche Klasse scheint mit der optischen Strahlung nichts zu tun zu haben.
(Hab' ich in den o.a. Beiträgen etwas überlesen?)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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rheinperchten
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Beitrag von rheinperchten » Mi 04 Jan, 2006 9:33 am

Es ist ja auch etwas schwer zu umschreiben ohne wem auf die Füsse zu treten,- denke sowas kann man besser bereden wenn man sich mal treffen sollte.....
Die Frage ist ja was der Kunde als hochwertig ansieht. Alleine schon wenn der Kunde sieht dass die Bilder welche der Chinamann macht einfach genauer und schöner sind,- dann fragt der sich was an den anderem Produkt denn dann soooo toll sein soll. Gerade in diesem Bereich ist es für den Kunden schwer einzuschätzen wo die Qualität dann liegt. Viele Kunden kaufen nach dem was sie ganz offensichtlich sehen können.....
Und das Angebot in Sachen DMX gesteuerte Geräte wird nun mal beherrscht von den Chinamännern.
Und sind wir mal ehrlich,- in Chinahausen schlafen die Leute auch nicht.....
Ich glaube das Angebot an hochwertigen Dingen in dem Bereich ist zu speziell und der Kunde der son Teil im Keller, Partyraum oder Kleindisco haben will möchte nicht so weit in die Materie einsteigen.
Ich würde gerne auf meinem Shop und im Laden bessere Sachen anbieten,-aber ich habe Bedenken das ich drauf sitzen bleibe.
Wenn ich nun alles umbaue dann werde ich mal sehn wer alles hochwertigere Ware anbieten und liefern kann.....
Deppen die sich nen Dreck drum scheren mit was die da in die Zuschauer reinlasern wird immer geben.

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Beitrag von klobobberle » Mi 04 Jan, 2006 1:42 pm

databass.ch hat geschrieben::shock: :shock: 3W Laser von Silverstar

Dafür braucht man ja einen Waffenschein. Ich will nicht hoffen, dass jemand auf die Idee kommt, mit dem in's Publikum zu Scannen :!: Denn das geht sicherlich ins Auge :shock: :shock:
Spukschloss.com hat geschrieben: • Laserstrahldurchmesser: 5mm
• Strahldivergenz: 4-5 mrad
• Je nach Wetter ca. 5 km sichtbar
Soll der etwa wirklich als 'Skybeamer' benutzt werden oder was?! Naja, 5 mrad, da wäre ja nach 20 Metern der Strahl von einem richtigen Skybeamer noch dünner... :lol:

Viele Grüße,
David

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Beitrag von jojo » Mi 04 Jan, 2006 2:09 pm

Immerhin wäre der dann nach 10 Metern auch nicht gefährlicher, als ein mittelmäßiger 150mW-Laser. Ist doch okay.
Nach 100 Metern wäre er wohl ungefährlich, mit 15W/m2.
Vorrausgesetzt, die Intensitätsverteilung wäre gleich, was natürlich nicht der Fall ist.
Nach 5 Kilometern hätte der Fleck einen Durchmesser von 25 Metern und würde mit 6 Milliwatt/m2 sicher keinen sichtbaren Strahl mehr erzeugen.
Weite Deinen 5mW-Laserpointer auf einen Durchmesser von 70 Zentimetern und Du hast dieselbe Bestrahlungsstärke.
Nur ein paar Zahlenspielchen am Rande :-)

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rheinperchten
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Beitrag von rheinperchten » Mi 04 Jan, 2006 10:49 pm

@ KloBoBBerLe,- bitte nicht vergessen das dies Texte und Beschreibungen sind welche vom Vertrieb oder Hersteller stammen !!!!!

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Beitrag von clubman » Do 05 Jan, 2006 7:02 pm

wenn ihr auf der Seite von dem Importeur schaut, sehr ihr vielleicht, dass es diesen Chinalaser nichtmehr gibt!

Aber oh Schreck - jetzt gibt es vom selben Hersteller sogar ein 5 Watt Gerät.

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rheinperchten
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Beitrag von rheinperchten » Do 05 Jan, 2006 7:08 pm

Die Herstellerseiten sind nicht immer aktuell. als der RGB mit 500mW rauskam war auf der HP auch nur der Kleinere zu finden..

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Beitrag von clubman » Do 05 Jan, 2006 7:14 pm

also gibt es das Ding doch noch?

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rheinperchten
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Beitrag von rheinperchten » Do 05 Jan, 2006 7:17 pm

Soweit ich weiss hat es inzwischen ein anderes Gehäsue bekommen.

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Beitrag von thahool » So 22 Jan, 2006 10:47 am

LB-Chris hat geschrieben: Gibt es nirgendswo eine Stelle, wo man so etwas melden kann und die auch was tun? Vielleicht habe ich was hier überlesen. Tut mir leid, aber ich bin zu sauer über so eine [zensiert].
Geht mir auch so. Erstens rückt das die Laserei nicht gerade in ein tolles Licht wenn da mal was passiert und zweitens weil das genau diese Leute sind die einem den Auftrag weggeschnappt haben, da günstiger (eben weil ohne TÜV-Gebühren) :(

Normalerweise sollte eine LSB die Berechtigung haben sowas stillzulegen wenns wirklich begründet und auch gefährlich ist. Naja, ok... das geht nicht, ist schon klar...

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Beitrag von lightfreak » So 22 Jan, 2006 10:59 am

Normalerweise sollte eine LSB die Berechtigung haben sowas stillzulegen wenns wirklich begründet und auch gefährlich ist. Naja, ok... das geht nicht, ist schon klar...
IMHO doch!

§32 Absatz 2 Strafgesetzbuch:
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Da eine Verletzung durch eine Laseranlage einer Körperverletzung im Sinne des §223 StGB ist, ist hier eine Stilllegung das legitime Mittel der Abwendung des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs, also der Notwehr.

Ausserdem kann man auch noch mit §§228 BGB Notstand und Selbsthilfe argumentieren, die die Abwehr drohender Gefahren von sich und anderen regelt.

Gruß

Simon
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Beitrag von turntabledj » So 22 Jan, 2006 8:23 pm

Naja, wenn man sich damit nicht auf ziemlich dünnen Eis bewegt @ Simon.

Schließlich darf man einen Glatzkopf mit Springerstiefeln auch nicht eins über den Schädel ziehen. weil es sein könnte, dass er irgend jemanden eins auf's Maul haut...

Und der Rest - naja, der Betreiber läßt dich durch die Türsteher (mit Glaze und Stiefeln) entfernen und die hauen dir draußen noch eins drauf.

Dancht machen die den Laser wieder an...

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storm
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Beitrag von storm » So 22 Jan, 2006 8:45 pm

Hi,

den hier hab ich gestern abend getroffen...

silverstar 50 mW!


Bild
Bild
Bild



hab dann mal mitm lj gesprochen und der hat halt nur gemeint er hat nicht gewusst das das gefährlich ist usw..

abundzu gabs 2-5 sec lang stehende strahlen einfach in die leute usw.. ich hab mich in die ecke verdrück wo der nicht hingeschossen hat.. :?

ich hoffe mal dass die den schnell umängen!


mfg storm
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Beitrag von da2001 » So 22 Jan, 2006 10:28 pm

Ich glaube das ganze ist eine Endlos-Diskussion und bringt einem nie zu dem gewünschten Ergebniss. Soweit ich weiß hängen in einer Großraum-Disco in Hamburg-Wedel 6 Silverstar-Lasermoveingheads (rot 100mw). Who cares? Die Dinger Blitzen auch den ganzen Abend.

Will ja nicht dumm sterben und hab mir deshalb mal beim Conrad Elektronik Einkauf die „Laser“ angeschaut. Hab mir ein grünen 5mw DMX Laser zeigen lassen.. Alle paar Sekunden stand ein Strahl. Irgendwie war ich nicht wirklich verwundert…. (Wieso wohl..?)
Ich zog den DMX Gain wieder runter, worauf ich schon direkt ein „HEY! NUR PERSONAL!“ hörte. Ich hab versucht dem Verkäufer den Grund meiner Reaktion zu vermitteln, doch der antwortete mir nur: „ Also hören Sie mal. Ich verkaufe jeden Tag diese Geräte! Bei einem 5mW Laser verträgt das Auge 5mW locker 5 Sekunden.“ Ab diesem Zeitpunkt wusste ich, dass dieses Gespräch keinen Sinn hat.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Di 24 Jan, 2006 5:38 pm

Quellenangabe:
Verordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten
Vom 20. September 2002
§37
Laseranlagen
Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucherinnen und Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Daraus geht schonmal hervor, dass auch für das Publikum die Vorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden müssen.
Aber das wissen wir ja schon :wink:



Vorab:
Mit Betreiber ist hier der Betreiber der Versammlungsstätte gemeint und nicht der der Laseranlage.
§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Die Betreiberin oder der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss die Betreiberin oder der Betreiber oder ein von ihr oder ihm beauftragte Veranstaltungsleiterin oder beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.

(4) Die Betreiberin oder der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Aus $§38 (1) geht hervor, dass der LJ schlussendlich nicht der der richtige Ansprechpartner ist

Aus (2) geht hervor, dass der Verantwortliche irgendwo Vorort sein muss.

Zu (4) - naja, für die geschilderten Fälle müsste Abschalten des Lasers durch den LJ oder Betreiber reichen. Bleiben die hinweise unbeachtet könnte man sicherlich im Zweifel die Polizei holen. Die Rücken dann an und schlagen vermutlich, unter Androhung von folgemaßnahmen vor, das Teil abzuschalten. Folgemaßnahmen heißt in dem Fall wahrscheinlich: Wiederinbetriebnahme des Lasers ohne Genehmigung = Einstellung des Betriebes = Sofortige Auflösung der Veranstaltung.

Mit der Androhung der Maßnahmen, nehmen die Cops vermutlich parallel eine Anzeige auf, womit die entsprechenden Behörden mit in's Boot geholt werden. Läuft dann alles automatisch und du tanzt irgendwann als Zeuge an. Das zieht dann möglicher weise rechtliche Konzequenzen für den Betreiber nach sich.

Du Tanzt dann da in der Disse nie wieder, da der Diskothekenbetreiber dich auf die Blacklist setzt und dir Hausverbot erteilt.
Die Zebrastreifen in der näheren Umgebung würd ich dann (zumindest im Dunkeln) auch möglichst meiden...

Wäre auch - auch wenn die Laserei gefährlich ist - nicht grade der netteste weg, auf den Mangel hinzuweisen...


Friedliche Grüße :wink:
ttdj

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Beitrag von clubman » Di 24 Jan, 2006 6:14 pm

ihr seid mit Abstand die größten Weicheier die ich kenne! :D

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Beitrag von tschosef » Di 24 Jan, 2006 6:55 pm

hr seid mit Abstand die größten
***KalauerMode AN***
:D .... meinst mit weniger Abstand ist man HÄRTER ?? GRINSSS :D :D

Treffen sich 2 Laserristen.. sagt der eine "Du hast mit ABSTAND die beste Show"... ?????

***KlauerMode Aus****
soll das heißen die Show is so gefährlich, dass sie nur mit Abstand zu besichtigen ist?


naja.....
eigentlich hab ich mit dem Thread mal angefangen, weil ich mich ja "immer" grün und blau ärgere wegen der "unmachbarkeit" von kleinen Lasershows...

Dass daraus ein MECKERBOARD über Böse dissen wird, die einfach auf uns leuchten tun... wusste man ja nicht :-)

Aber ich geb zu.. sogar ich hab zu meiner liebsten gesagt.. GUCK DA MAL LIEBER NICHT HIN.... Ich also auch MIT ABSTAND einer von Denen 8)

gruß
erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest

Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
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Beitrag von ekkard » Sa 28 Jan, 2006 12:25 am

Da habe ich doch tatsächlich noch etwas Neues erfahren! Dank für die Zitate aus der Versammlungsstättenverordnung.
Dank an turntabledj
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von ekkard » Sa 28 Jan, 2006 4:40 pm

turntabledj hat geschrieben:
Quellenangabe:
Verordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten
Vom 20. September 2002
Die Zebrastreifen in der näheren Umgebung würd ich dann (zumindest im Dunkeln) auch möglichst meiden...
@turntabledj,
nochmals danke! Letztendlich kann "man" nur auf Aufklärung setzen. Es kann ja kaum im Interesse der Betreiber liegen, nachfolgende Netzhautnarben zu entschädigen oder für Autounfälle aufzukommen, weil jemand stundenlang einen dunklen Fleck im Gesichtsfeld hatte (was mir 'mal bei einem 3A Laser passiert ist).

Ich werde mir die VO einmal besorgen und in unser Seminar (Siehe Lasersafe.de/Laserseminare am 13./14.02.06) einbauen. Zumindest kommt sie in das Literaturverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von Ironman » Sa 28 Jan, 2006 4:51 pm

Ekkard , ich glaube den letzten Satz hat Achim (ttdj) anders gemeint ...
Es sollte dann am besten wie ein Unfall aussehen , wenn der Betreiber auf denjenigen trifft , der dafür gesorgt hat , das sein Laden dichtgemacht wird .
Grüße
Hartmut

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