Dr.Wurstmann hat geschrieben:
Ich gebe als Vasenverkäufer ja auch nicht mein bestes Fanggebiet auf meiner Website preis, sonst Angelt der Kunde noch selber.
Dieser Vergleich hinkt aber..
Es geht hier nicht um eine Beschaffungsquelle für Waren.
Zunächst mal kommt es darauf an, WAS derjenige überhaupt macht. Ist es eine Firma, die Lasershows als Dienstleistung oder auch Laserprojektoren zum Verkauf anbietet, wäre die Verwertung der Laserfreak-Videos fragwürdig.
Ein Betrachter des Videos sieht zunächst mal eine GEILE Show, realisiert mit einer geilen Bühnentechnik. Also kann in erster Linie ein Bezug zur Show an sich und zu den Projektoren als Technik hergestellt werden. Das Video als Werbung eines Showdienstleisters ist daher irreführend und nicht korrekt.
Niemand aber denkt beim Betrachten des Videos an Showsoftware oder z.B. an eine NetLase-Karte (leider..

), weshalb ich bei einer Verwendung des Videos für solche Produkte kein Problem sehen würde. Die Erlaubnis der Showautoren und des Videofilmers natürlich vorausgesetzt.
Man muss da eben etwas sensibel rangehen.
Man hätte Merlin zuerst mal direkt darauf ansprechen sollen.
Wenn aber auf dem nächsten Treffen ein generelles Kameraverbot ausgesprochen wird, bin ich nicht mehr dabei!
Und am Ausgang gibts dann das Video für 10,- Euro zu kaufen, in Schrottqualität mit nem Laserfreaklogo als Kopierschutz mitten druff? Nee, oder..?
Leute, fangt jetzt bitte nicht mit deutscher Gründlichkeit an, alles zu verbieten.
Gruß
Joachim