Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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penner
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Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von penner » Di 12 Jun, 2001 4:55 pm

Hi<BR>Auf welcher Höhe muß die Laseranlage hängen wenn ich ne Show mit einem 300mW Argon mache und das Publikum 25m entfernt ist? Und wie hoch müssen muß die Beamshow letztendlich gefahren werden? Stimmt das mit 2,7m über dem Publikum? Da kriegen die ja die Hälfte nicht mehr mit!!! Dann müßte ich noch wissen ob ein Scannersafety Pflicht ist wenn die Anlage in ner Disco betrieben wird und was ich sonst noch brauche außer Notausschalter damit der Tüv zufrieden ist.<P>Danke!<P>Gruß: Stefan

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von gento » Di 12 Jun, 2001 5:43 pm

Hi,<P>zieh Dir das mal rein.<BR> <A HREF="http://www.arrowsound.ch/laser/" TARGET=_blank>http://www.arrowsound.ch/laser/</A> <P>Gento
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penner
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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von penner » Di 12 Jun, 2001 6:09 pm

Hi<BR>Da wird leider keine meiner Fragen beantwortet. Über Voraussetzungen für Tüv abnahme (in Sachen Notausschalter etc) und Mindesthöhe für eine Laseranlage steht da nix und die Regeln für gescannte Figuren folgen "irgendwann"... Kann mit bitte eben einer die oben gestellten Fragen beantworten?<P>Gruß: Stefan

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von <Laserfred> » Di 12 Jun, 2001 6:19 pm

Sei doch nicht immer so unhöflich zu Gento !!

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von penner » Di 12 Jun, 2001 7:35 pm

Hi<BR>War ich unhöflich? War mir garnicht bewußt! [img]images/icons/rolleyes.gif"%20border="0[/img] Dann entschuldige ich mich hiermit in aller Form bei Gento und bitte nun nochmal höflich um die Beantwortung meiner Fragen.<BR>@Laserfred: Nenn dich besser "Der Recher der Enterbten". Nein. Scherz [img]images/icons/grin.gif"%20border="0[/img] [img]images/icons/grin.gif"%20border="0[/img]<P>Gruß: Stefan

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von gento » Di 12 Jun, 2001 9:14 pm

Wenn das Publikum 25 m weg steht ist es Egal wie hoch die Bank steht.<BR>Wenn Du in's Publikum schießt mußt Du, egal wie hoch die Bank steht diese Regel (Berechnungen) aus dem obengenannten Link beachten. <BR>Gento
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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von ekkard » Di 12 Jun, 2001 9:17 pm

An Penner mit seiner Frage zu einem 300 mW Ar-Laser:<BR>1. die 2.7 m gelten für Strahlen, die im Publikumsbereich über begehbaren Flächen die MZB-Werte (MZB = max. zulässige Bestrahlung) überschreiten.<BR>2. der richtige Mindestabstand lässt sich aus den wenigen Angaben nicht ohne weiteres berechnen, weil dazu Strahl-Aufweitung, ggf. die Art der Bewegung bekannt sein muss.<BR>3. 300 mW Ar ist jedenfalls Klasse 3B und darf ungeschwächt und ungeteilt auf gar keinen Fall ins Publikum!<P>Gruß<BR>Ekkard
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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von ekkard » Di 12 Jun, 2001 9:25 pm

Gento,<BR>nur ein Hinweis zu <A HREF="http://www.arrowsound.ch/laser/." TARGET=_blank>http://www.arrowsound.ch/laser/.</A> Die kleine Aufstellung endet bei 10 s. Für einen zufälligen Treffer oder einige wenige ist das in Ordnung. Aber das Mittelwertkriterium ist über 100 s zu betrachten. Neben dem "reduzierten Einzelimpulskriterium" ist aber gerade das "Mittelwertkriterium" ebenfalls kritisch.<BR>Gruß<BR>Ekkard
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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von penner » Di 12 Jun, 2001 9:56 pm

Hi<BR>@Gento: Danke. Werde mir das mit den Berechnungen nochmal ansehen.<BR>@Ekkard: Ebenfalls Danke. Wie sieht's mit den erfolderlichen Sachen für die Tüv Abnahme aus? Was brauche ich in und an der Laseranlage?<P>Gruß: Stefan

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von hotze » Di 12 Jun, 2001 10:50 pm

Super Sache die Erklärung der VDE0873. Gibts davon noch mehr? z.B. die darin angekündigte Excel Tabelle, oder so was?<P>Kann mir evtl. jemand die Orginal VDE0873 als PDF oder irgendwie zukommen lassen?<BR> Hotze@web.de <P>danke,<BR>Hotze

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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von ekkard » Di 12 Jun, 2001 11:00 pm

Penner:<BR>Normalerweise ist das so, dass die Anlage probehalber betrieben wird. Der SV schaut sich die Reflexe im Raum an. Wo es blendet, wird nachgemessen oder aus den Daten nachgerechnet. Ferner wird der "bestimmungsgemäße Raumwinkel" (d.h. die Austrittsblenden) kontrolliert, ggf. die Mindesthöhe.<BR>Das bedeutet in jedem Fall, dass alle Strahlparameter wie max. Leistung, Durchmesser der Austrittsfläche, Strahlaufweitung, die Klassifizierung der Anlage selbst und eine Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen (Blenden, Notaus, Wirkung von Ablenkeinrichtungen, Bewegungsüberwachung, Laserwarnschilder, Typenschild etc.) vorliegen müssen. Natürlich dauert eine Prüfung länger, wenn man alles erst mühsam erfragen muss. In der VDE0837/DIN EN 60825-1 gibt es eine sehr schöne Grob-Zusammenstellung im Anhang!<P>Gruß<BR> Ekkard
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Re: Mindesthöhe bei 300mW auf 25 Meter ???

Beitrag von ekkard » Mi 13 Jun, 2001 10:21 pm

> Super Sache die Erklärung der VDE0873. <BR>>[...]<BR>Kann mir evtl. jemand die Orginal VDE0873 <BR>als PDF oder irgendwie zukommen lassen?<P>Hi, Hotze,<BR>lieber nicht - s. Urhebergesetz.<BR>Aber die VDE0837 = DIN EN 60825 kann man bei beuth verlage kaufen, Einstieg: <A HREF="http://www2.beuth.de/" TARGET=_blank>http://www2.beuth.de/</A> und dort nach 60825 suchen.
Mit freundlichen Grüßen
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