Tüv u. Consorten...

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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Re: Tüv u. Consorten...

Beitrag von ekkard » Do 22 Mär, 2001 9:38 pm

Beachte bei Kl. 3B+4 (in Stichworten): Stabiler Aufbau; festgelegtes Ende der Strahlen (Wand); Strahlkontrolle; Bewegungsüberwachung bei bewegl. opt. Komponenten, wenn sicherheitsrelevant (Beweg. einkalk.); Blenden zur Raumwinkelbegrenzung; keine ungewollten Reflexion; Höhe über begehbaren Flächen: 2,7m; Abschrankung der Laserbereiche; seitlicher Abstand 1m; Strahlung >1mW/Impuls oder 25 W/m^2 nicht ins Publikum (bei wiederholter Bestrahlung gibt es erhebliche Abschläge hiervon!!); Schutz gegen unbefugte Zugriffe; Notaus; Anmeldung bei den Behörden (BG, StAfA, FlugSi); [techn. Feinheiten s. DIN 56912].<BR>"Abnahme" ist nicht zwingend, solange die Behörden sie nicht verlangen.<BR>Laserschutzbeauftragter beim Unternehmer = Auftraggeber oder selbst erforderlich. Sachkunde durch Seminar.<BR>Kosten TÜV: abhängig von der Reisezeit und den Komplikationenen. Stundensätze zwischen 180 und 250 DM/h. Da kann schnell einiges zusammen kommen.<BR>"Hochlegal" ist alles, was man verantworten kann; denn wenn's gefunkt hat, ist man mit Zahlen dran - Augenschäden werden sehr teuer!<BR>(Das beantwortet zugleich die Schlussfrage)<BR>Gruß<BR>Ekkard<BR> <p>[This message has been edited by Ekkard (edited 22-03-2001).]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Tüv u. Consorten...

Beitrag von ekkard » Do 29 Mär, 2001 11:03 pm

Mit dem "TÜV-Menschen", der sich für die Sicherheit der Anlage interessiert, passiert gar nichts. Er (ich z.B.) wird allenfalls darauf hinweisen, wie's richtig wäre.<P>Ärger kann es geben, wenn die Behörde sich unters Volk mischt. Dann können - Stillegung und die Aufforderung folgen, einen Sachverständigen (TÜV) einzuschalten, in krassen Fällen Bußgeld.<P>Wenn eine Anlage genehmigt und geprüft ist, und im genehmigten Zustand (also unverändert) betrieben wird, passiert nichts. Einzige Ausnahmen: 1. jemand hantiert mit einem Spiegel mit langem Stiel und koppelt die Strahlung aus über 2,7 m Höhe in sein oder andrer Leute Auge(n). Dann ist es gut, Notaus zu betätigen und den Quatschkopf hinaus zu komplimentieren.<BR>2. Faserbruch oder allgemeiner, Bruch von Lichtleiteinrichtungen, Zersplitterung von Spiegeln etc.. Dies sind Unfälle, die von den Unfallversicherungen bzw. der BG (an Versicherte) zumindest finanziell entschädigt werden. Aber auch hierbei gilt: Notaus unverzüglich betätigen und weitere Schäden verhindern.<P>Verleihen von Anlagen:<BR>Grundsätzlich ändert sich dadurch nichts. Die Anlage muss der Norm bzw. der VBG93 entsprechen (klassifiziert, beschildert und der Laserbereich gesichert sein). Ab Klasse 3b ist ein Laserschutzbeauftragter erforderlich, der die Anmeldungen vornimmt, sich die Notfallrufnummern notiert, die Anlage in Betrieb nimmt und den Bediener einweist. Das kannst natürlich Du als der Verleiher sein. (In jedem Fall empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit und damit die Haftungsfrage zu klären (schriftlich fixieren und unterschreiben lassen).<BR>(Ich frage bei Abnahmeprüfungen routinemäßig nach dem LSB und notiere den Namen und die Adresse). Du (der Verleiher) gilt formal als<BR>Hersteller der Anlage, muss also alle Auflagen aus dem Hauptabschnitt II der Norm, Herstellerpflichten von der Klassifizierung, Beschilderung usw. bis hin zur Sicherheits-Dokumentation) leisten. Das kann auch die Einweisung des Personals des Benutzers beinhalten! Der Benutzer seinerseits hat saalseitig für die Sicherheit gerade zu stehen (n. Hauptabschnitt III der Norm).<BR>Soviel erstmal!<BR>Gruß<BR>Ekkard<P><BR>
Mit freundlichen Grüßen
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