Liebe Leser,
ich habe nicht die Zeit, dauernd alle Anfragen zu Seminaren zu Laserschutzbeauftragten zu kontrollieren. So rutschen auch schon mal einige unrichtige Behauptungen durch.
Der "Laserschutzbeauftragte" (LSB) wird vom Unternehmer (nach Arbeitsrecht, insbesondere nach BGV B2) benannt. Voraussetzung ist der Nachweis der Sachkunde; und die erwirbt man durch Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang. Dieser muss den Richtlinien der Berufsgenossenschaften entsprechen. Anderenfalls ist eine Benennung als LSB nicht möglich.
Alles davon Abweichende ist schlicht falsch. "Scheine", die nur für Showzwecke dienlich sind, mögen besser sein als blanke Unkenntnis, ansonsten Wunschdenken.
Ferner dient der Schein nicht dazu, die Sachkunde den Behörden gegenüber nachzuweisen. Klar, eine Behörde kann den Sachkundenachweis verlangen. Es ist natürlich ein Indiz, wenn man den LSB ist oder werden könnte. Aber das alles ist: "KANN" für die Behörden. Folglich kann auch eine einfacheres Seminar für einen speziellen Zweck ausreichen. Man kann sich damit aber nicht als Laserschutzbeautragter benennen lassen. Diese Bezeichung ist in diesen Fällen irreführend.
Zum Schluss noch eine dringende Bitte: Zuerst die Suchfunktion benutzen, ehe man die x-te, gleichartige Frage stellt.
LSB - Laserschutzbeauftragter - LSB-Kurs
Moderator: ekkard
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LSB - Laserschutzbeauftragter - LSB-Kurs
Da in der letzten Zeit immer wieder fragen zum Thema auftauchen, hier ein Zitat von Ekkard (ehem. Sachverständiger für die Lasersicherheit beim TÜV Rheinland ):
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Re: LSB - Laserschutzbeauftragter - LSB-Kurs
Wenn ihr Ankündigungen zu Sachkunde-Seminaren nach §6 BGV B2 mitteilen möchtet, bitte als Antwort unter: "Seminare fuer Laserschutzbeauftragte (gesammelt)"
Danke!
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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