scharwe wrote: ↑Wed 09 Nov, 2022 11:04 am
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine frage, ihr sind ja einige die schon deutlich öfter eine Anmeldung des Lasers in der Öffentlichkeit gemacht haben.
Bekomme ich eine „Erlaubnis“ senkrecht in den Himmel zu Lasern ?
Oder kann ich mir die anfrage direkt sparen da es sowieso nicht erlaubt/ genehmigt wird ?
Es geht um Sylvester.
Danke euch.
Gruß Mirko
Edit:
PS: Das war / ist mein 1000 Beitrag ..
Halli hallo....
meine Antwort ist spät, UND sie erfolgt, ohne alle anderen Antworten gelesen zu haben. Es könnte also sein, dass ich etwas wiederhole. Ich hatte am Sonntag einen Outdoor Einsatz, und ich muss sagen, "die Anmeldung /Anzeige" war späktakulär langweilig und beinahe easy
Wir reden hier nur über Luftfahrtrecht..... alles andere muss man freilich auch berücksichtigen (Polizie, Feuerwehr, Ordnungsamt.... oder so... je nach dem)
Folgende Schritte:
1) Rausfinden, welche Stelle des Luftfahrtbundesamts überhaupt zuständig ist (das war tatsächlich der schwierigste Teil)
2) Mit der zuständigen Person Kontakt aufnehmen (Mail oder Telefon) das hat tatsächlich ein bischen gedauert
3) je nach dem, wie die Situation ist, sich freuen, oder eben nicht
im Detail: Ich hatte wohl nach "Luftamt Bayern" gegoogelt, und die Nummer vom Luftamt München gefunden, dort wurde mir dann eine E-mail Adresse vom zuständigen gegeben (Hr Heigl), aber keine Telefonnummer .... den hab ich dann also mal angeschrieben mit diversen Infos (die ihn aber nicht interessiert hätten)....
Er schrieb mir dann zurück und sagte mir, dass das
Luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de für die Location zuständig ist.
Dort hab ich dann (ich glaub das war telefonisch) erfahren wie der zuständige Mitarbeiter heist (Hr Pierdzig) , mit Mail und Telefonnummer.
Den hab ich dann auch nach ca 2 Tagen telefonisch erreicht. Er sagte schon am Telefon "das kommt drauf an, ob da ein Flughafen ist, und ob da Flugbetrieb ist) Ich sollte die Details per Mail schicken.
Kurz danach erhielt ich eine Antwort, nämlich:
Sehr geehrter Herr Hans,
der Veranstaltungsort liegt in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum Segelfluggeländer Oberhinkofen. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist der Betrieb von Lasergeräten in diesem Bereich verboten, wenn sie geeignet sind, den Flugbetrieb an einem Flugplatz zu stören. Da die Lasershow nachts stattfindet und der Flugplatz nicht für Nachtflugbetrieb zugelassen ist, kann auch keine Störung des Flugbetriebes an diesem Flugplatz erfolgen.
Eine entsprechende Ausnahme von diesem Verbot durch das Luftamt Nordbayern ist insofern auch nicht nötig, die Lasershow kann in diesem Fall OHNE luftrechtliche Genehmigung stattfinden.
Für Rückfragen bin ich telefonisch oder per Mail erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
That's it.... so einfach war das dann eigentlich.
==> Fazit: Das sind auch nur Menschen, und die wollen auch ihren Job machen, so dass alle zufrieden sind. Also Googeln, Zuständigen raus finden, und kommunizieren, dann klappt das vermutlich auch schon, außer es währ ein Flughafen in der Nähe
viele Grüße
Erich