ich freue mich hier im Forum zu sein, ist mein erster Beitrag

Ich hab da mal eine Frage zum Thema Sicherheit im Umgang mit Lasern:
Ich bastle gerade an einer Maschine mit nem Laser, der erkennt ob ein Platz gefüllt ist oder nicht. Der Laser ist der Klasse 1, also nicht gefährlich für Augen oder Haut.
Jetzt habe ich im Internet ein wenig gestöbert und bin mir nun ziemlich unsicher ob ich, wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, eine Kennzeichnung brauche auf der Außenseite. Von außen ist der Laser nicht sichtbar und wenn die Tür geöffnet wird, dann kriegt der Laser keinen Strom mehr.
Laut BGI 832 ist bei Lasern der Klasse 1 und 1M keine Kennzeichnungspflicht am Gerät nötig, sofern die Kennzeichnung in der Bedienungsanleitung steht. Gleichzeitig gibt ebenjenes BGI 832 ein Beispiel einer Kennzeichnung an.
Ich habe auch gelesen, dass Geräte mit einem Laser der Klasse 1 zwar eine Kennzeichnung brauchen, diese aber nicht im klassischen gelb-schwarzen Layout daherkommen müssen, das wiederum wäre ideal, dann könnte ich ein Lasergravur auf die Rückseite packen.
Ich hoffe jemand kann mir hier etwas Klarheit bzgl. der Kennzeichnung schaffen.
Vielen Dank schon mal!!
Grüße Felix