etwas über Sicherheit für Einsteiger...

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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random
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etwas über Sicherheit für Einsteiger...

Post by random » Wed 29 Mar, 2006 10:46 pm

Mich erreichte heute eine Mail mit Anfängerfragen über Sicherheit usw., die ich recht ausführlich beantwortet hab.

Ich denke, die passt hier ganz gut hin, damit können auch andere Einsteiger etwas anfangen.

Ich habe die Mail "nach bestem Wissen und Gewissen" beantwortet. :lol:
Wer etwas dazu beitragen will, ist herzlich willkommen, hier zu Posten, auch würde ich mich über eine Mitteilung freuen, falls ich nen Bock drin hab.

Wenn jemand spezielles den Bericht in der Luft zerreissen möchte so soll er dies gerne tun. Was hier in letzter Zeit abläuft ... da schockt einen so leicht nichts mehr.
Da bleibt der Stoff manchmal auf der Strecke, und ich versuche hiermit, gegen den allgemeinen Strom anzuschwimmen :twisted:


----------------------------------
Hi,

ich schreib die Antwort mal zwischen Deine Zeilen.

Vorweg ein Schocker, der Dich nicht von diesem Hobby abhalten soll, sondern Dich zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Elektrizität und insbesondere mit Laserstrahlung bewegen soll.


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für alles, was du baust, bist du zu 100% haftbar.
Als "Bastler" von Laserkomponenten zu einer Laseranlage bist du Hersteller eines elektrischen sowie optischen Gerätes und hast Dich um alle Schutzmassnahmen und Unterweisungen, die nötig sind, zu kümmern.

Desweiteren bist du voll haftbar für Schäden an Personen oder Sachen, die aus Deiner Anlage resultieren.

Laserstrahlung bleibt nach wie vor eine sehr gefährliche Sache, wenn sie nicht richtig angewendet wird.
Es handelt sich um (nahezu) absolut parallele Strahlen, die vom Auge hervorragend gebündelt werden können.
Das Auge erzeugt ein FOKUSSIERTES Abbild der Quelle (also des Lasers) auf der Netzhaut.
Selbst ein Laserpointer mit 1mW hat dadurch eine höhere Leuchtdichte (siehe Beleuchtungstechnik) als die Sonne.
Selbst ein Laserpointer kann gefährlich werden, im Allgemeinen reicht hier aber der Liedschlussreflex des Auges bzw. das Abwenden.

Bei höhrern Leistungen musst Du Dir im Klaren sein, dass Du mit dem Laser ab einer Leistung von ca. 100mW (0,1W) Dinge entzünden kannst (zumindest kokeln)


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

So, das war der "Schocker" vorneweg, hart aber muss sein ;-))

Nun zu Deiner Mail:

> Hallo,
>
> ich bin auch dabei mir eine Laseranlage zu bauen, und deine Seite über
> google gefunden, weil ich folgendes Problem habe:
>
> Ich habe diesen Text in den Infos zu meinen Lasermodulen gefunden:
> Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist der Betreiber der
> Lasereinrichtung.
Hatte ich oben erwähnt, als Hersteller der Anlage (Im Sinne von Vorschrift sowieso) bist du für die Sicherheit verantwortlich.

Es sein denn, du delegierst jemanden als Laserschutzbeauftragten. (dazu später mehr).


> Er hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte
> einer Laserklasse zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Dabei ist immer die Anlage gemeint.
Ein <5mW - Laserpointer ist als solches Klasse 2.

Ein CD-Brenner, der im geschlossenen Gehäuse arbeitet, kann u.U. eine Laserdiode der Klasse 3 und höher eingebaut haben.
Da aber keine Strahlung nach aussen tritt ist das Gerät(!) Klasse 1.

Gleiches gilt z.B. für eine Schweiss- oder Schneidetechnische Anlage.
Dort ist ein Laser der Klasse 4 verbaut. Der "Käfig" ist aber meist Lichtdicht oder aus Schutzglas, welches die (hier meist unsichtbare) Laserstrahlung nicht durchlässt.
Bei normalem, geschlossenen Betrieb wäre die Anlage Klasse 1, obwohl dort drin ein Laser der Klasse 4 steht.
Ein Öffnen der Tür z.B. würde (Schutzmasnahme) zu einem sofortigen Ausschalten des Lasers führen.


> Der
> Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss beim
> Gewerbeaufsichtsamt und bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.

Was Du alleine in deinem Hobbykeller machst, ist relativ egal. Dort ist keine Anzeigepflicht.
Wird die ganze Sache allerdings öffentlich, so muss die Veranstaltung beim o.g. Amt angemeldet werden und auch sehr warscheinlich eine Abnahme vom TÜV erfolgen.
Der TÜV-Abnehmer vermisst die austretende Strahlung im Publikumsbereich, und sagt Dir, wo du gewisse Werte überschreitest.
So eine Abnahme ist idR. teuer und lohnt sich meist nicht für kleine Veranstaltungen.

Machst du eine geschlossene Privatparty, dann ist keine Anmeldung oder Abnahme erforderlich, ALLERDINGS trägst Du (wie eigendlich in jedem Fall) die VOLLE Verantwortung für Dein Handeln und auch für das, was andere eventuell mit Deiner Laseranlage anstellen können.
Noch mal: 100mW ins Auge ist sehr gefährlich und nur mit etwas Glück verschwindet der schwarze Fleck im Sehzentrum.
Triffst du den "Blinden Fleck" ist eh alles aus...

In jedem Fall ist ein Laserschutzbeauftragter von Nöten.
Bei einer öffentlichen Party muss dieser dem o.g. Amt gemeldet werden.
Dies kann eine von Dir beauftragte Person oder Du selbst sein.
Es ist ratsam, sich im Rahmen eines Kurses die Sachkenntnis zu holen, die man zum Laserschutzbeauftragten benötigt.
Es ist keine Ausbildung oder Prüfung von Nöten dafür, allerdings ist ein solcher Kurs recht wertvoll.
Angeboten bekommste den z.B. beim Laserzentrum Hannover LZH in Zusammenarbeit mit der Schweisstechnischen Lehranstalt Hannover SLH oder bei diversen Laserfirmen wie z.B. MediaLas in Balingen oder HW-Lasertechnik in Bottrop.
So ein Kurs kostet ein paar Euronen und lohnt idR. nur, wenn du öffentlich mit der Anlage arbeiten willst (Disko, oder in einer Firma, etc).


> Beim
> Betrieb solcher Laser muss ein Laserbereich abgegrenzt und gekennzeichnet
> sein.
Nennt sich auch LSB, das ist der sog. Laserschutzbereich.
In dem Bereich darf die Strahlung die MZB-Werte /das ist die maximal zulässige Bestrahlung für Audience (also Publikum) scanning, dort dürfen dann keine Leute hin.
Gilt für öffentliche Veranstaltungen, Privatpartys sollten aber genau so gehandhabt werden.

Auch ist eine am besten hohe (>2,80m) und vor allem mechanisch sichere Befestigung der Laseranlage wichtig.


Außerdem muss der Betreiber von Lasereinrichtungen der Klassen 3R 3B
> und 4 sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte bestellen.

Klasse 3b ist >5mW, Laserschutzbeauftragte wurde oben erläutert.
Kannst Du selbst sein oder ein anderer. Sachkunde sollte derjenige irgendwie nachweisen können, z.B. durch o.g. Kurs oder durch Erfahrung etc.


> Das
> Personal, das Lasereinrichtungen der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B oder 4
> anwendet oder sich im Laserbereich von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4
> aufhalten kann, muss über die Wirkungen der Laserstrahlung und die
> erforderlichen Schutzmaßnahmen belehrt werden.
Gilt auch für öffentliche Veranstaltungen. Personal (z.B. eine Band) spielt häufig im Bereich, wo die MZB überschritten wird. Dann muss z.B. abgesprochen werden, wann der Laser die Band begleitet und dass sich dann keiner umdrehen darf.
Auch müssen diese Leute wissen, wo sie schauen dürfen und wo nicht.

Wenn ich eine privat-Lasershow mache mit 1-3 Leuten, dann kriegen die von mir immer und grundsätzlich ca. 10minuten eine Art Einweisung, wie die ganze Geschichte funktioniert und wo sie nicht fummeln dürfen, weils gefährlich wird. Sind immerhin knapp 100mW.



> Für den Betrieb von
> Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 müssen vom Betreiber geeignete
> Laserbrillen, Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt
> werden.
Gilt für die Arbeit mit solchen Geräten in einer Firma bzw. wenn Personal Justierarbeiten an der Anlage vornehmen muss.


Auch für die Einhaltung der speziellen Sicherheitsanforderungen für
> den Betrieb der verschiedenen Lasertypen ist der Betreiber verantwortlich.

Hatte ich bereits mehrfach erwähnt, dass Du die volle Verantwortung für das Gerät und die Durchführung trägst und das das Spielen mit Lasern keine Kinderei ist und nicht mit PAR-Spots o.ä. vergleichbar.

----------
AAABER: Eine Story.

Auf einer Messe vor kurzem war eine Firma, die hatten auf ihrem Stand einen riesen Strahler, der nannte sich BigLite.
Das ding hatte eine wahnsinns - Power.
Ich stand ca. 15m von dessen Stand entfernt und hab mich mit ein paar Leuten unterhalten.
Der Bediener war sich offenbar nicht darüber im Klaren, was er da für ein Gerät bedient.
Jedenfalls wischte mir der ziemlich scharf gebündelte superhelle Lichtstrahl einmal kurz durchs Gesicht, genauer gesagt voll durch beide Augen.
Ergebnis war ein Abbild der Leuchtquelle auf meiner Netzhaut, natürlich schwarz, und eine Lichtempfindlichkeit, die ca. 1 Woche anhalten sollte.
Das Abbild bestand aus 4 Rechtecken zu einem Quadrat übereinanderstehend mit einem schwarzen Punkt in der Mitte.

Jedenfalls hat es ca. 1 Stunde gedauert, bis das Abbild aus meinen Augen verschwunden war (ZUM GLÜCK!!!).
Gleich nach dem Unglück bin ich zum Bediener hin und hab ihn draufhingewiesen, das Ding gefälligst über den Leuten zu bewegen.
Wäre der Blendeffekt länger geblieben oder sogar dauerhafte Schädigungen entstanden, hätts ne defitige Anzeige meinerseits gegeben.
Trotzdem hab ich mir überlegt, die Tage mal zum Augenarzt zu gehen und mich untersichen zu lassen.

--------------

>
>
>
> Ich habe 2 Laser der Klassen 3R und 3B und laut dem Text, darf ich diese
> wohl nicht wirklich benutzen. Jetzt meine Frage: Kann ich meine Laseranlage
> legal auf Partys und Co verwenden, oder ist das veroten?

In Deutschland ist Audience Scanning zum Glück noch erlaubt, und das bleibt auch so, wenn alle (wirklich alle vom Bastler bis zum Professionellen) sich an gewisse Spielregeln (die aus obigem Text hervorgehen) halten.

D.h. wenn Du es verantworten kannst, auf Deiner Privatparty zu lasern (also Du von der Betriebssicherheit Deiner Anlage überzeugt bist und sie das auch wirklich ist), kannst du da auch lasern.
Aber Du bist - wie gesagt - immer voll haftbar.

Bist Du Dir nicht sicher, und möchtest trotzdem auf einer Party lasern, so kannst Du auch über den Leuten (d.h. 2,80m über dem höchsten zugänglichen Bereich) scannen.
So hab ich z.B. bei 3 öffentlichen Veranstaltungen ein klein wenig mit meiner Ablage gelasert.


>
> Ich hoffe du kanst mir weiterhelfen
>
>

Für weitere Fragen kannste gerne Mailen, ich empfehle aber
www.laserfreak.net

Dort wirst Du diese Mail im Sicherheitsforum (Dann haben alle was davon) finden, und das wird von einem TÜV'ler moderiert.

Ich hoffe, ich hab Dich nicht zu sehr geschockt mit einigen Punkten, aberdas muss sein, da es hier nicht um Spielzeug geht.

Desweiteren wünsche ich Dir viel Spass beim Einstieg in die wunderbare Welt der Showlasertechnik, die immer wieder süchtig macht.

Du solltest nicht nur ein blosser Anwender sein, sondern Dich etwas mit der elektrischen, optischen und sicherheitsrelevanten Materie beschäftigen.
Es ist sehr interessant und man lernt ne Menge!


-----------------------

PS: Bin gespannt, was kommt.
Hab den Absender hier auf das Forum verwiesen, und über Ergänzungen würde ich mich freuen.

BTW: Kann auch sein, dass dieses Thema besser ins Einsteigerforum passt, bei Bedarf einfach verschieben...


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edited, wegen Firmennamen des biglite
Last edited by random on Thu 20 Apr, 2006 12:35 pm, edited 1 time in total.

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Re: etwas über Sicherheit für Einsteiger...

Post by intubator » Thu 30 Mar, 2006 12:59 am

medra wrote: Bist Du Dir nicht sicher, und möchtest trotzdem auf einer Party lasern, so kannst Du auch über den Leuten (d.h. 2,80m über dem höchsten zugänglichen Bereich) scannen.
So hab ich z.B. bei 3 öffentlichen Veranstaltungen ein klein wenig mit meiner Ablage gelasert.
Muß das nicht angemeldet werden wenn ich über 2,80m bleib :?:
Doch oda :?:

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Re: etwas über Sicherheit für Einsteiger...

Post by random » Thu 30 Mar, 2006 7:21 am

Intubator wrote:
medra wrote: Bist Du Dir nicht sicher, und möchtest trotzdem auf einer Party lasern, so kannst Du auch über den Leuten (d.h. 2,80m über dem höchsten zugänglichen Bereich) scannen.
So hab ich z.B. bei 3 öffentlichen Veranstaltungen ein klein wenig mit meiner Ablage gelasert.
Muß das nicht angemeldet werden wenn ich über 2,80m bleib :?:
Doch oda :?:
Doch, angemeldet hab ichs beim Gewerbeaufsichtsamt.

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Post by jojo » Thu 30 Mar, 2006 9:57 am

Wäre der Blendeffekt länger geblieben oder sogar dauerhafte Schädigungen entstanden, hätts ne defitige Anzeige meinerseits gegeben
In Italien? Womöglich noch gegen eine ausländische Firma?
Schätze. da wärst Du nicht weit gekommen.

Ja, dieser "Flakscheinwerfer" war recht hell :-)
Allerdings steht die Leistungsdichte, auch wenn das Teil 4,5KW (elektrisch!) hat, in keinem Verhältnis zu einem 10mW-Laser mit 3mm Strahl.

Joachim

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Post by random » Thu 30 Mar, 2006 10:34 am

JoJo wrote:
Wäre der Blendeffekt länger geblieben oder sogar dauerhafte Schädigungen entstanden, hätts ne defitige Anzeige meinerseits gegeben
In Italien? Womöglich noch gegen eine ausländische Firma?
Schätze. da wärst Du nicht weit gekommen.

Ja, dieser "Flakscheinwerfer" war recht hell :-)
Allerdings steht die Leistungsdichte, auch wenn das Teil 4,5KW (elektrisch!) hat, in keinem Verhältnis zu einem 10mW-Laser mit 3mm Strahl.

Joachim
Schon klar, war nur als Beispiel gedacht. Und als Warnung, dass auch "gewöhnliches Licht" nicht ungefährlich ist...

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Post by intubator » Thu 30 Mar, 2006 12:25 pm

und wie ist das mit TÜV wenn man über 2,8m bleibt? Muß doch sicherlich überprüft werden ob der wirklcih über 2,8m bleibt oda?

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Post by turntabledj » Thu 30 Mar, 2006 1:11 pm

@Intubator
Anmelden musst Du das Ganze so und so, auch wenn Du über 2,70 über begehbare Flächen (das ist die Grenze) bleibst.

Der Anmeldung solltest Du ein Konzept mit liefern, aus welchem hervor geht, wie Du die Sicherheit gestaltest (z.B. 'feste' Installation und Blenden, die verhindern, das der Strahl irgendwo unter 2,70 gelangen
kann.

Dann kannst Du Glück haben, dass keine TÜV-Prüfung gefordert wird.

Ein Laserschutzbeauftragter, eine Einweisung des übrigen Personales und das ganze Standard-Programm ist dabei aber nach wie vor nötig ...

Grüße

Achim
Last edited by turntabledj on Thu 30 Mar, 2006 2:07 pm, edited 1 time in total.

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Post by random » Thu 30 Mar, 2006 1:19 pm

Jap,
genau so hab ichs halt gemacht ;-)

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Post by intubator » Thu 30 Mar, 2006 10:33 pm

alles klar danke :idea:

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Post by lacki » Wed 05 Apr, 2006 10:17 am

Hat auch mit dem Topic an sich zu tun: Ein paar weitere Infos, wie gefährlich Laser sind und was ein Laserschutzbeauftragter alles zu tun hat (War ein Zufallsfund) http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFa ... pitel5.PDF

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