Gerade eben habe ich mich hier im Forum registriert, ich muss wirklich sagen HUT AB, klasse Informationen!!! Ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet der Lasertechnik, habe aber dennoch den Auftrag bekommen für einen Bekannten etwas in Erfahrung zu bringen...
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
Auf einem Dorffest möchten wir zu Werbezwecken einen Laserstrahl gen Himmel schicken, es handelt sich um einen blauen 2,5 Watt Argonlaser. Vergangene Woche habe ich bereits mit der Flugsicherung telefoniert, diese hat mir die Nutzung des Lasers genehmigt

Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage ob ich noch weitere rechtliche Dinge beachten muss???
In Geschlossenen Räumen ist ja ein Laserschutzbeauftragter Pflicht, aber wie sieht es in diesem Falle aus? Der Laser steht auf jeden Fall unerreichbar für das Publikum auf einem Dach!
Leider habe ich hier im Forum noch keinen Tread mit diesem oder ähnlichen Themen gefunden, ich würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die Gesetzeslage aufklären könnte!
Vielen Dank schon einmal im Vorraus!
Bastelbasti1