Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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Bastelbasti1

Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by Bastelbasti1 » Mon 21 Mar, 2011 12:08 am

Hallo zusammen!

Gerade eben habe ich mich hier im Forum registriert, ich muss wirklich sagen HUT AB, klasse Informationen!!! Ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet der Lasertechnik, habe aber dennoch den Auftrag bekommen für einen Bekannten etwas in Erfahrung zu bringen...
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?

Auf einem Dorffest möchten wir zu Werbezwecken einen Laserstrahl gen Himmel schicken, es handelt sich um einen blauen 2,5 Watt Argonlaser. Vergangene Woche habe ich bereits mit der Flugsicherung telefoniert, diese hat mir die Nutzung des Lasers genehmigt :-)

Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage ob ich noch weitere rechtliche Dinge beachten muss???
In Geschlossenen Räumen ist ja ein Laserschutzbeauftragter Pflicht, aber wie sieht es in diesem Falle aus? Der Laser steht auf jeden Fall unerreichbar für das Publikum auf einem Dach!

Leider habe ich hier im Forum noch keinen Tread mit diesem oder ähnlichen Themen gefunden, ich würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die Gesetzeslage aufklären könnte!

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

Bastelbasti1

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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by ekkard » Mon 21 Mar, 2011 12:39 am

Der Betrieb eines Klasse 4 Lasers im Freien ist genauso anmeldepflichtig, wie Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen. Gefahren und Ursachen sind gleich. Wenn die Flugsicherung ihre Zustimmung gegeben hat, genügt es wohl, die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) über die bevorstehende Inbetriebnahme eines Klasse 4 Lasers zu informieren - telefonisch kann ausreichen. Die Durchführung aller Laser-Regelungen obliegt primär der BG, gleichgültig welche Behörde diese dann noch einschaltet.
Empfehlenswert ist bei dem Gespräch, sich über die Sicherheitsmaßnahmen im Klaren zu sein: Zugangssicherung, Sicherung gegen Verdrehen der Strahlführung, Strahlrichtung, Position über Dach etc.

Laser öffentlich vorzuführen ist, soviel ich weiß, genehmigungspflichtig (Ordnungsamt). Ob die Beurteilung durch die Flugsicherung bereits ausreicht, sollte durch eine fernmündliche Anfrage beim örtlich zuständigen Ordnungsamt geklärt werden.

Vielleicht melden sich ja noch einige Praktiker mit Behörden-Erfahrungen bei solchen "Himmelsstrahlern".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by ekkard » Mon 21 Mar, 2011 12:44 am

Laserschutzbeauftragter (LSB):
Ein LSB ist nur dann notwendig, wenn die Behörden darauf bestehen, dass die Anlage von einem LSB eingerichtet und in Betrieb genommen wird.
Formal sind Arbeitsplätze (und damit Versicherte im Sinne des Sozialgesetzbuches) nicht betroffen. Infolgedessen muss die Einschaltung eines LSB nur durch ausdrückliche Auflage im Genehmigungsverfahren verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by Dr.Ulli » Mon 21 Mar, 2011 4:34 pm

Bei meinen Freiluft-Laseraktionen (4W Argon, bzw. 5W Nd-YAG) wurde immer verlagt, dass jemand (eine eingewiesene Person) den Himmel beobachtet, wo der Laser "rumleuchtet" und im Gefahrenfall abschaltet (nie eingetroffen). So war das wohl auch bei den Beams in Regensburg zum 10-jährigen Bestehen des Laserfreak Forums...(nicht wahr Tschosef, Chrissonline??). Anmeldung der Aktion (bei mir reichte das beim Ordnungsamt) und Sicherheitskonzept ist natürlich Pflicht!
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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by tschosef » Tue 22 Mar, 2011 7:32 am

So war das wohl auch bei den Beams in Regensburg zum 10-jährigen Bestehen des Laserfreak Forums...(nicht wahr Tschosef, Chrissonline??).
jou, so war das, wobei ich sagen muss, wir haben das gleich "freiwillig" angeboten.... ich hätte den laser da eh nicht alleine rum stehen lassen wollen, währe schwierig geworden. da sind einmal sogar "stadtmenschen" einfach die Serviceleiter hoch aufs Dach gekraxelt.... so "anziehend" war der Beam.

gruß
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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by Bastelbasti1 » Tue 22 Mar, 2011 10:54 am

Vielen Dank für diese guten Informationen und Erfahrungen!
Ich werde nun zunächst einmal mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen und mit diesem das weitere Vorgehen absprechen. Dort werde ich dann vll. auch erfahren ob eine Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden muss, was ich allerdings nicht glaube, da die Aufstellung des Lasers und der Betrieb rein durch private Hand erfolgt.

Sobald ich näheres weis werde ich euch dies mitteilen, da es vielleicht ja auch noch andere Forumsmitglieder interessiert.

Ich wünsche noch einen schönen Tag!

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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by ekkard » Tue 22 Mar, 2011 11:32 am

Bastelbasti1 wrote:..., da die Aufstellung des Lasers und der Betrieb rein durch private Hand erfolgt.
Diese Begründung ist nicht korrekt. Die Durchführung der Laser-Bestimmungen (BGV B2) obliegt auch im öffentlichen Raum den Behörden für die Arbeitssicherheit. Das steht irgendwo im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz oder in dessen Durchführungsverordnungen. (Das habe ich persönlich gelesen, aber vergessen wo.)
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by Dr.Ulli » Tue 22 Mar, 2011 5:01 pm

@Ekkard: Das hast du wahrscheinlich hier gelesen:
http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=49647
:freak:
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by Bastelbasti1 » Fri 08 Apr, 2011 1:24 am

Hallo zusammen,

wie angekündigt möchte ich euch einmal über den aktuellen Stand der Dinge Informieren:

-Anmeldung bei der Flugsicherung ist erfolgt, ein Anruf von wenigen Minuten Dauer und die Sache war geritzt...
-Der Anruf beim Ordnungsamt war ebenfalls
- im Vergleich zu der Warteschleife die ich über mich ergehen lassen musste-
verhältnissmäßig kurz. Man forderte mich auf, schriftlich die Erlaubnis der Flugsicherung einzureichen und den Aufstellungsort des Lasers anzugeben.... -schnell gemacht :-)

Weitere Behören habe ich vorerst nicht informiert.
Für die Dauer des Betriebes werden wir entweder den Lasr währen des Betriebes durch eine Person beaufsichtigen lassen oder -obwohl er auf einem Dach steht- einen Bauzaun aufbauen und das ganze mit Bewegungsmeldern und Kameras sichern.

Wenn da noch jemand meckert weiß ich auch nicht :-)
Was haltet ihr davon?

Gruß


Bastelbasti1

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Re: Vorschriften bei outdoor Nutzung eines 2,5W Lasers?

Post by tschosef » Fri 08 Apr, 2011 7:32 am

Was haltet ihr davon?
find ich okay... was sollte man sonst noch großartig beachten..... "betreuer" vor Ort is gut. Ansonsten halt wirklich "UNZUGÄNGLICH" gestalten !!!!! ob ein Bauzaun als Zugangssperre gilt weis ich nicht. In Regensburg gabs welche die sind tatsächlich eine gut (ich schätz mal) 15 Meter hohe "Flucht-Leiter" hoch gekraxelt, weil sie dem Strahl gefolgt sind, und nicht wussen dass man durch das Gebäute hätte rauf gehen können. (ich hätt mir in die Hosen gemacht, hätte ich da rauf steigen sollen).

Das zeigt mir aber "der Unbedingte Wille, den laser genau zu sehen ist nicht unerheblich".
Fazit:
Ich würde einen Geschlossenen Raum bevorzugen. ein Kontainer oder sowas.... oder im Gebäude absperrbar... Außerdem, sofern keiner vor Ort ist, währe es ja auch schön den Laser vor Witterungseinflüssen zu schützen.
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