Videoüberwachung

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chw9999
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Videoüberwachung

Beitrag von chw9999 » Sa 25 Feb, 2006 11:10 pm

Um das Ausarten des ursprünglichen Threads zu verhindern, mal hier weitergemacht...
Cyrax hat geschrieben:Hier ijn DE ist soetwas leider nicht erlaubt. Es sei denn er weist den Nachbarn darauf hin!
chw9999 hat geschrieben:(...) Es geht nicht um das Spannen in andere Fenster, sondern um das "eigene Grundstück". Sonst dürfte ich ja noch nicht einmal ein Foto von meinem Vorgarten machen?

Und was ist mit den Eingangsüberwachungen vieler Privathaushalte, einer oder mehreren Kameras an jeder Bank, Geldautomaten, Klauschutzüberwachung bei K*rstadt, Tankstellen, alles Sonderausnahmegenehmigungen? Oder reicht das Bild einer Kamera am Eingang? Naja, dass kann man ja auch noch hinkleben (wie groß soll es denn sein? )
(...)
EDIT: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2516685.html
Cyrax hat geschrieben:Bei Karstadt etc. sind allerdings an den Eingängen auch Schilder, dass die Räume Videoüberwacht werden. Dein eigenen Besitz darfst du auch Videoüberwachen aber eben nicht den der anderen.
Es sei denn du weist darauf hin. (...)
Schrieb ich ja, mit Bildchen. Habe eben aber noch ganz andere Links dazu gefunden, in Google findet man doch recht viel.

Interessant dazu:
Aus der Bahn geworfen | MDR.DE hat geschrieben:Videoüberwachung am Haus erlaubt?
Ein Hauseigentümer ließ an seinem Haus eine Videoüberwachungsanlage installieren. Die Kameras waren auf den Weg gerichtet, den auch die Nachbarin benutzte. Diese fühlte sich jedoch beobachtet und klagte auf Abbau der Kameras. Vergebens. Das Landgericht Itzehoe war der Ansicht, dass die heimlichen Aufnahmen zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellten, doch seien die Interessen der Nachbarn gegeneinander abzuwägen. Ein Hauseigentümer hat nämlich durchaus das Recht, seinen Besitz zu schützen. Er muss die Anlage aber so einstellen, dass nur Personen erfasst werden, die sich unberechtigterweise auf dem Grundstück befinden.

Landgericht Itzehoe AZ: 7(9) 0 51/97
Cheers
Christoph

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Beitrag von turntabledj » So 26 Feb, 2006 10:58 am

...

Dein Grundstück darfst du Überwachen, solang du nichts drumrum mit in's Visier nehmen kannst (mal grob gesagt - und zumindest so lang du keinen Flutlichmast zur Ausläuchtung des ganzen Viertels in den Garten stellst).

Du darfst nichts anderes aus der Nachbarschaft damit erfassen können.
Selbst Schwenkbare Cam, die du nur nicht schwenkst, könnte ein problem werden.
Eine Mitteilung an die Nachbarn, dass du deren Grundstück zufällig mit auf dem Bild hast, kannste knicken.
Blenden anbringen, dass die Nachbarn nicht mit drauf sind, sonst bekommste zu Recht Ärger !

Bei öffentlich zugänglichen Plätzen und Gebäuden (Firmen- u.Kundenparklätzen, Tanke, K*rstadt, usw. ist ne Überwachung wohl erlaubt, insofern per Schild drauf hingewiesen wird.

Die Eingangsüberwachung z.B. bei Mehrfamilienhäusern wird sicherlich technisch so eingerichtet sein, dass die Cam nur dann funzt, wenn auch die Gegensprechanlage verwendet wird und man nicht dauerhaft beobachten kann, wer da so kommt und geht...


Grüße
Achim

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