Cyrax hat geschrieben:Hier ijn DE ist soetwas leider nicht erlaubt. Es sei denn er weist den Nachbarn darauf hin!
chw9999 hat geschrieben:(...) Es geht nicht um das Spannen in andere Fenster, sondern um das "eigene Grundstück". Sonst dürfte ich ja noch nicht einmal ein Foto von meinem Vorgarten machen?
Und was ist mit den Eingangsüberwachungen vieler Privathaushalte, einer oder mehreren Kameras an jeder Bank, Geldautomaten, Klauschutzüberwachung bei K*rstadt, Tankstellen, alles Sonderausnahmegenehmigungen? Oder reicht das Bild einer Kamera am Eingang? Naja, dass kann man ja auch noch hinkleben (wie groß soll es denn sein? )
(...)
EDIT: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2516685.html
Schrieb ich ja, mit Bildchen. Habe eben aber noch ganz andere Links dazu gefunden, in Google findet man doch recht viel.Cyrax hat geschrieben:Bei Karstadt etc. sind allerdings an den Eingängen auch Schilder, dass die Räume Videoüberwacht werden. Dein eigenen Besitz darfst du auch Videoüberwachen aber eben nicht den der anderen.
Es sei denn du weist darauf hin. (...)
Interessant dazu:
CheersAus der Bahn geworfen | MDR.DE hat geschrieben:Videoüberwachung am Haus erlaubt?
Ein Hauseigentümer ließ an seinem Haus eine Videoüberwachungsanlage installieren. Die Kameras waren auf den Weg gerichtet, den auch die Nachbarin benutzte. Diese fühlte sich jedoch beobachtet und klagte auf Abbau der Kameras. Vergebens. Das Landgericht Itzehoe war der Ansicht, dass die heimlichen Aufnahmen zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellten, doch seien die Interessen der Nachbarn gegeneinander abzuwägen. Ein Hauseigentümer hat nämlich durchaus das Recht, seinen Besitz zu schützen. Er muss die Anlage aber so einstellen, dass nur Personen erfasst werden, die sich unberechtigterweise auf dem Grundstück befinden.
Landgericht Itzehoe AZ: 7(9) 0 51/97
Christoph