Spiegelkugel anlasern

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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webmichel
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Spiegelkugel anlasern

Beitrag von webmichel » Fr 17 Okt, 2003 1:07 pm

Hallo,

mal ne Frage: Wenn ich auf ner Veranstaltung (Fasnacht, Prunksitzung) eine Spielkugel anlasern will, nehmen wir in einfachsten Fall mal nen Laserpointer, brauch ich dafür dann doch sicher ne Abnahme oder n TÜV, ne? Was ist z.B. wenn ich die Spiegelkugel mit 20mW beschieße und es guckt jemand in nen reflektierten Strahl. Das ist doch sicher nicht ungefährlich.

Ich weiß sicher dass das ne totale Anfängerfrage ist, doch bitte ich um sachliche beantwortung :-))

Vielen Dank, Michel.

turntabledj
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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von turntabledj » Fr 17 Okt, 2003 1:24 pm

Au weia...

soviel ich weiß, dürfen Laserpointer >1mW nicht als solche betrieben werden.
Laseranlagen mit einem Laser >5mW müssen vor der ersten Inbetriebname vom TÜV abgenommen und der sichere Betrieb von einem Laserschutzbeauftragten (Brauch man nen Seminar für) überwacht werden.
Oder es muß eine Art "Allgemeine Betriebserlaubnis" für das Teil vorliegen (Z.B. der Spooky Blue bis 10mW hat sowas), dabei gibts aber auch noch Richtlinien an die man sich halten muß.

Solltest Du mit Deinem Laser jemanden verletzen - und das kann mit 20mW auf ne Spiegelkugel schonmal gut passieren, kannst Du von "schwerer Körperverletzung" ausgehen und Du haftest mit deinem kompletten Privatvermögen für den entstandenen Schaden (OP, Schmerzensgeld, Gerichtskosten, usw ...).

Ich hoffe Dir wird jetzt klar, daß nen Laser kein Spielzeug ist (auch ein Pointer nicht), mit dem man mal eben so durch die Gegend leuchtet.


Tu Dir nen Gefallen und les' Dir mindestensd dieses Sicherheitsforum hier von vorn bis hinten durch, bevor Du irgendwas kaufst oder irgendwo rumlaserst.

Das wär der 1. und wichtigste Schritt, mit dem Du in das Hobby einsteigen solltest !

Gruß
Achim

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ekkard
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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von ekkard » Fr 17 Okt, 2003 11:19 pm

Ich schließe mich zunächst einmal den Ausführungen von Dir (turntabledj) an.

Grundsätzlich dürfen Laser ohne Klassifizierung (getunte Geräte), noch dazu, wenn zu erwarten ist, dass ihre Leistung über 1 mW liegt, nicht in Verkehr gebracht und damit im Betrieb und in der Öffentlichkeit nicht eingesetzt werden (Gerätesicherheitsgesetz und Arbeitsschutzrecht).

Unveränderte "Laserpointer" mit 10 mW und mehr "gibt es nicht". Man kann zwar Lasereinrichtungen mit Laserklasse 3B und mehr kaufen, darf diese aber nicht ohne behördliche Genehmigung (im Betrieb oder öffentlich) einsetzen.

Im Hobbykeller gilt halt nur das Bürgerliche Gesetzbuch. Solange im privaten Bereich also nichts passiert, kräht kein (behördlicher) Hahn danach. Das Haftungsrisko liegt allerdings komplett beim Hobbyisten (s. Ausführungen turntabledj)!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von ekkard » Fr 17 Okt, 2003 11:26 pm

Wenn ich auf ner Veranstaltung (Fasnacht, Prunksitzung) eine Spielkugel anlasern will, nehmen wir in einfachsten Fall mal nen Laserpointer, brauch ich dafür dann doch sicher ne Abnahme oder n TÜV, ne?
Du brauchst vor allem die Genehmigung des Ordnungsamtes und eine klassifizierte Lasereinrichtung.
Was ist z.B. wenn ich die Spiegelkugel mit 20mW beschieße und es guckt jemand in nen reflektierten Strahl. Das ist doch sicher nicht ungefährlich.
Das ist sogar in höchstem Maße verboten, sofern nicht nachgewiesen wurde, dass z.B. durch Aufweitung und Entfernung die Maximal zulässige Bestrahlung eingehalten wird. (Dieser Nachweis ist eine höchst komplexe Angelegenheit - Sachverständiger erforderlich!)
Ich weiß sicher dass das ne totale Anfängerfrage ist, doch bitte ich um sachliche beantwortung :-))
Mich würde der Hintergrund dieser Frage interessieren. Hast Du derartiges erlebt?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von raygammastrahl » Sa 18 Okt, 2003 11:45 am

Hallo Ekkard,

Ich als Clubgänger könnte dir da so einiges berichten.
Ich glaube nicht, das jeder kleine Partykeller, selbst wenn es sich
um bekanntere Clubs handelt, eine Abnahme oder genemigung für
ihre Anlagen haben. Risiko des Betreibers halt.
Wenn die Polizei zu späterer Stunde vorbeikommt,
kontrollieren sie ein paar Ausweise, nehmen ein paar Albanische
Dealer vorm Club hops und das wars.
Wird eigentlich ÜBERHAUPT kontrolliert ?

Beispiel. In meiner Lieblingsdisse in Mannheim (deren Namen ich nicht nennen will, is ja meine Lieblingsdisse) hängen gleich 2 Spooky Blue rum. Beide haben schätzungsweise über 20mW (verglichen mit meiner Hobbyanlage, die in der Einstellung für mittelgroße Räume gemessene 20mW bringt), Abstand zur Tanzfläche (Diagonal nach unten in die Menge) beträgt maximal 2 Meter.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es dafür eine Abnahme gibt 8o)

Für die die das mit der "Einstellbarkeit" interessiert.
Ich habe statt dem Poti auf der Treiberplatine zwei Silberleitungen angelötet, und kann so zwischen 3 Stufen über voreingestellte Potis die Leistung regeln. Hobbylösung, aber wer will schon 50mW oder mehr im kleinen Partykeller.
Zuerst war das Licht....

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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von turntabledj » So 19 Okt, 2003 7:39 pm

Zum thma Spiegelkugel noch ne Frage an Ekkard...

Dann darf in ner disse die Spiegelkugel nur mit den Effekten angelasert werden, die vom Sachverständigen bei der Abnahme gemessen und für gut befunden wurde, nehm ich mal an...!?

Wenn man nach der Abnahme ne andere Figur oder Lissaj. drauf beamt, isses auf eigenes Riskiko (des LSB ?) ?

Gruß
Achim

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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von ekkard » Mo 20 Okt, 2003 10:30 pm

Zum thma Spiegelkugel noch ne Frage an Ekkard...

Dann darf in ner disse die Spiegelkugel nur mit den Effekten angelasert werden, die vom Sachverständigen bei der Abnahme gemessen und für gut befunden wurde, nehm ich mal an...!?

Wenn man nach der Abnahme ne andere Figur oder Lissaj. drauf beamt, isses auf eigenes Riskiko (des LSB ?) ?

Gruß
Achim
Hallo Achim,
ganz recht! Allerdings kann das auch ein Laser-Schutzbeauftragter (LSB) berechnen (auf Einhaltung MZB prüfen) und zulassen. Überhaupt schützt der LSB sein Unternehmen vor Haftungsansprüchen, indem er streng den Sicherheitsregeln folgt. (Sollte er/sie das nicht ernst nehmen, wird man ihm/ihr vor Gericht grobe Fahrlässigkeit, gar Vorsatz vorhalten mit der Folge von Regress und Strafe).
Gruß
Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Spiegelkugel anlasern

Beitrag von sanaia » Sa 26 Jun, 2004 10:56 am

webmichel hat geschrieben:mal ne Frage: Wenn ich auf ner Veranstaltung (Fasnacht, Prunksitzung) eine Spielkugel anlasern will [...] Das ist doch sicher nicht ungefährlich.
Ich habe nur ein einziges mal eine angelaserte spiegelkugel gesehen- und das sah einfach phantastisch aus. Aber die wurde aus ~30m entfernung angestrahlt und der strahl hatte an der kugel einen durchmesser von ~20cm. Das problem ist, dass die einzelstrahlen von der kugel alle unterhalb der mzb bleiben müssen. Man kann also nicht einfach mit einem laser auf eine spiegelkugel schiessen - erstens sieht das sowieso nicht sonderlich aus, zweitens ist es extrem gefährlich - sondern braucht eine extreme strahlaufweitung, und da sind 20mW einfach zu wenig.

vg,
sanaia.

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Beitrag von turntabledj » Sa 26 Jun, 2004 1:12 pm

@Ray
Die Bobbies haben mit Laserkarams in der Disse eigentlichauch nicht viel zu tun.
Wie sollten die auch - haben ja keinen Schmmer davon.

Denke mal, dass sie allerhöchstens das Gewerbeaufsichts- bzw. Ordnungsamt verständigen könnten und die würden dem dann (hoffentlich) nachgehen.

Nen Bobbie, der aus heiterem Himmel der Meinung ist, die Anlage wär gefährlich und läßt irgendwas an wilden Aktionen vorort durchführen - ich glaub der würde ne ziemliche dienstaufsichtsbeschwerde riskieren ...

Achim

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franklin
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Beitrag von franklin » Sa 26 Jun, 2004 4:29 pm

wie wärs, wenn man einfach eine figur auf die spiegelkugel scannt? (viereck oder kreis etc )...dann isses erstens ein wenig sicherer und zweitens triffst du auch mehr spiegel, was einen besseren effekt gibt
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gento
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Beitrag von gento » Sa 26 Jun, 2004 4:42 pm

Ich fahre 3 Spiegelkugeln 'gleichzeitig' an und fahre Spirale drauf.
Wechselweise mit anderen Farben.
Vorher wird mit meiner Soft einmal vermessen .... Mittelpunkt/Grösse und gespeichert.
Die Kugeln drehen sich und es kommt gut rüber :-)

Gento
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Beitrag von john » Sa 26 Jun, 2004 4:55 pm

HI,

Gento hat recht. Am besten kommen animierte Figuren. X-beliebige Frames. Es reicht schon, eine Linien drehen zu lassen. Dadurch erreicht man eine stetig wechselnde Reflexion der Kugelspiegel.
Für alle QM2000 User: Eine Projektzionszone genau auf die Kugel legen, d.h. Zone sehr klein machen und dann positionieren. Dann einfach Frames auf diese PZ legen - fertig. Sehr netter Effekt.

John

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Beitrag von michaeldri » Mi 08 Sep, 2004 10:15 am

Hallo,

muß auch nochmal auf das Thema Spiegelkugel zurückkommen.
Besitze ein Spider geek 10mW Laserscanner und eine 50cm Spiegelkugel. Letztere wird von meinen Lichtscannern mit MSD 250 Watt Lampen beleuchtet.

Ich habe nicht vor den Laser zum Daueranleuchten der Spiegelkugel zu nehmen, aber bei programmierten Scannerfahrten fährt der Laser auch über den Spiegel. Der Spiegel selber dreht sich natürlich auch. Benutzt werden dann efekte wie ebenen, Röhren - also aufgeweitete Laserstrahlen. Ist das zulässig?

Gilt die Vorschrift bei dem Laser (4 Meter zum Publikum und mind. 2,70m hoch dann auch für die Spiegelkugel ?

gruß Michael

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ekkard
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Beitrag von ekkard » So 12 Sep, 2004 1:14 pm

Hallo Michael,
prinzipiell muss die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) bereits vor der Spiegelkugel eingehalten werden - es sei denn, dass jeder ebene Spiegel an dieser Stelle nach Durchlaufen der weiteren Strecke bis zum Zuschauer zur Einhaltung der MZB führt.

Die Bewegung der Spiegelkugel kann berücksichtigt werden, wenn diese geeignet ausfallsicher überwacht wird. Bei Nicht-Bewegung muss die Anlage (in spätestens 100 ms) strahlungslos geschaltet werden.

Deine Zahlenangaben reichen leider zu keiner weiteren Berechnung. Dazu sind die Bewegung, die diversen Abstände und die Strahldivergenz erforderlich.

Wenn Du es genau wissen musst, dann ruf mich in Köln an, Tel. 0221 806 2636 (Tüv Rheinland).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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