ebay Kauf über Auktionsladen > Haftungsfrage

Diskutiert hier aktuelle Angebote und Gesuche auf eBay & Co. (Bis der Marketplace funktioniert, dürfen auch private Angebote und Gesuche eingestellt werden.)

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andi
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ebay Kauf über Auktionsladen > Haftungsfrage

Beitrag von andi » Do 17 Mär, 2005 10:45 am

Hi

habe für einen Kunden von mir über ebay von einem Auktionsladen eine Audioendstufe gekauft. Nun wiesst diese Mängel auf welche nicht in der Produktebezeichnung erwähnt waren. Nun will mein Kunde das Gerät natürlich nicht.

Wie verhält es sich bei ebay Käufen über einen Auktionsladen welcher gemäss seinen AGB auf seiner Hompage nur Vermittler ohne Produktehaftung ist?

Ist der Kunde des Auktionladens (welcher vermutlich das Produkt nur ungenügend beschrieben hat respektive Fehlfunktionen nicht erwähnt hat) verantwortlich als privater Verkäufer (dann ja Verkauf von Privat ohne Haftung) oder ist der Auktionsladen als Verkäufer (das wäre dann ja gewerblicher Verkauf) haftbar für die Mängel?

Gruss und Dank für Infos
Andi

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jojo
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Beitrag von jojo » Fr 18 Mär, 2005 11:00 am

Der Auktionsladen wird wohl als reiner Vermittler NICHT haften. So wie eine Tageszeitung auch nicht für die in Inseraten angebotenene Waren haftet. Der Auktionsladen ist ein reiner Dienstleister, kein Händler.
Es muss aber ja aus der Artikelbeschreibung hervorgehen, ob es ein Verkauf "von privat" ohne Garantie oder ein gewerblicher Verkauf ist.
So wie z.B. auch bei Ebay.

Wenn nichts oder "privat" dranstand -> Pech gehabt. :D
Dann kannst Du nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
So isses halt beim Billigkauf. :wink:

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floh
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Beitrag von floh » Fr 18 Mär, 2005 11:16 am

Wenn die Tageszeitung im Inserat einige wichtigen Hinweise zum Produkt weglässt, dann sollte sie nach meinem persönlichen Rechtsempfinden haftbar sein und die Sache ausbaden. Wenn allerdings der Auftraggeber der das Inserat platziert einen Fehler schreibt, ist das sein verschulden.

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andi
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Beitrag von andi » Fr 18 Mär, 2005 11:17 am

Hi

1. ist am Gerät an der Frontplatte ein Ecken weggebrochen. In der Artikelbeschreibung stand nichts davon, auf dem Foto in der Auktion ist der Schaden ersichtlich, wenn man weiss, dass er existiert, sonst fällt das nicht auf. Sowas muss doch in den Artikeltext wie eine Beule wenn man ein Auto abietet?

2. aus dem Artikeltext zitiert: "Sie bieten auf eine technisch voll funktionsfähige...." Da darf ich doch erwarten dass beide Kanäle korrekt arbeiten oder?

3. Es steht auch "Wir bieten Ihnen im Auftrag eines Kunden" und "Dieser Artikel wird, da es sich um einen gebrauchten Artikel handelt, unter Ausschluss jeglicher Garantien und Gewährleistungen die über die Artikelbeschreibung hinaus gehen, verkauft. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen des Fernabsatzrechtes gem. §§ 312b - 312f BGB und des darin geregelten Rückgabe- bzw. Widerrufsrechtes."

Hilft das weiter um die Rechtslage zu definieren?

Gruss, Andi

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floh
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Beitrag von floh » Fr 18 Mär, 2005 11:38 am

Garantie und Gewährleistung bezieht sich meines Wissens immer auf Mängel die nicht ohne weiteres sichtbar/feststellbar sind. Schäden am Gehäuse oder der Frontplatte sind definitiv sichtbar und sollte ein Kanal nicht funktionieren ist das ein Mangel der sicher bemerkt werden MUSS.

Der Satz "Sie bieten auf eine technisch voll funktionsfähige...." deutet darauf hin, dass zumindest ein Funktionstest der Grundfunktionen stattgefunden hat.

Ob es nun ein "Versehen" oder "absichtliche Täuschung" ist kann ich nicht beurteilen.

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Fr 18 Mär, 2005 2:31 pm

Ich gehe mal davon aus, das derjenige, der den Artikel einstellt, für die Korrektheit und Vollständigkeit der der Angaben verantwortlich ist.
Dabei dürfte es keine Rolle spielen, ob er sich als Vermittler oder Verkäufer ausgibt.

Wenn ich das richtig interpretiere, war das Angebot unvollständig.
Zum einen scheinen wichtige merkmale über die Beschaffenheit des Artikels, welche eine Enscheidung des Käufers beeinflussen haben, gefehlt zu haben.

Zum Anderen befindet sich der Artikel scheinbar nicht in dem vom Anbieter beschriebenen Zustand (technisch i.O. / ein Kanal defekt !??).

Die Artikelbeschreibung ist Grundlage des Kaufvertrages. Die Beschreibung war unvollständig und falsch, somit sollte der Kaufvertrag anfechtbar sein.

Wenn's denn sein muss, könnte man u.U. bestimmt auf Wandlung oder Erfüllung klagen...

Achim

PS: Seit dem ich ne RS ohne SB hab, kauf ich viel lieber über Ebay ein, als vorher :-)
Hilft allerdings auch nicht weiter, wenn man in Vorkasse tritt und eine Bude Insolvenz geht ... - hab ich nu leider auch schon erlebt...

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jojo
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Beitrag von jojo » Fr 18 Mär, 2005 4:20 pm

turntabledj hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das derjenige, der den Artikel einstellt, für die Korrektheit und Vollständigkeit der der Angaben verantwortlich ist.
Dabei dürfte es keine Rolle spielen, ob er sich als Vermittler oder Verkäufer ausgibt.
Da irrst Du Dich aber gewaltig!
Der Auktionsladen bietet selber keine Ware an, sondern bietet eine Dienstleistung an, welche darin besteht, die Angebote von Leuten in die Auktionen einzustellen.
Die werden sich wohl abzusichern wissen.

Also meine Meinung dazu: Wenn ich heute schon einen Rechtsschutz brauche, um was einzukaufen, dann ist wohl was faul in diesem Lande - oder? Wer hat da mehr Schuld? Die "Bauernfänger" bei Ebay oder die Käufer, deren Hirn sporadisch vor lauter Schnäppchengeilheit aussetzt?
Denkt mal darüber nach..

bernd
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Beitrag von bernd » Fr 18 Mär, 2005 4:45 pm

Hallo Andi,

der "Auktionsladen" ist ebay-Verkaufsagent. Das geht rein gewerberechtlich nicht als "Hobby" oder "Privat".

Du hast also alle Rechte aus dem Fernabsatzgesetzt und eine mind. einjährige Gewährleistung für Gebrauchtwaren.

Egal was der "Auktionsladen" in der Auktion schreibt... Das versuchen viele gern zu verschleiern.

Für irreführende Texte, fehlende Angaben (Widerrufs- / Rückgaberecht), fehlendes Impressum interessiert sich auch die www.wettbewerbszentrale.de

Fehlt die Angabe des Widerrufs- / Rückgaberechtes in der Auktion oder spätestens auf Lieferschein oder Rechnung beginnt die Frist (denke 10 oder 14 Tage) dann zu laufen, wenn du zufällig wie hier jetzt davon erfährst.

Grüße Bend

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