Spooky Blue 10/20 mW auch für opt. Bank geeignet?

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spone

Spooky Blue 10/20 mW auch für opt. Bank geeignet?

Beitrag von spone » Mo 16 Aug, 2004 1:30 pm

Hallo,
da ich nicht viel Ahnung von Laser habe folgende Frage.....

Ich habe vor mir den Spooky Blue in der Version 10mW oder 20 mW zu kaufen.......
Ist es dann zusaätzlich noch möglich, dass der Strahl kein Effekt macht sondern für eine opt. Bank eingesetzt wird?
Oder ist das Überflüssig , da der Spooky diese Effekte schon besitzt?
Danke für Antworten

schöne grüße ciao...

cyrax
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Beitrag von cyrax » Mo 16 Aug, 2004 3:24 pm

Hallo und willkommen im Forum!
Es wäre nur super, wenn du dich vorher anmelden könntets und dein profil ausfüllen könntest!
Normalerweise findest du alle deine Fragen schon beantwortet wenn du danach suchst, aber dumm sterben wollen wir hier ja keinen Lasse!

Also der Spooky ist nen teil was nicht zu empfehlen ist! Weil zu teuer für das was es kann! In dem Spookys werden normale MOt1 verbaut! Suche mal nach MOT1 hier im Forum! Da wirst du einiges und vor allem günstiges finden! Dazu hast du bei den Spookys nicht die Möglichkeit eigene Figuren etc zu gestalötet! Das könntest du dann mit dem MOT Set von Guido! http://www.mylaserpage.de Er verbaut die MOTs auch und hat da eine kostenfreie Soft etc für geproggt!
Schaue einfach mal rein!
Zu Empfeheln ist der Spooky nur, wenn du selber nichts mit TÜV am Hut haben willst! Udn dann auch nur unter 10mW!!!

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rayman
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Beitrag von rayman » Mo 16 Aug, 2004 4:09 pm

Hallöchen!!

So sieht man sich wieder, gell? :wink:

Also den Strahl für eine optische Bank abzugreifen wäre wohl eine Eigenbauaktion. Ob das so ohne weiteres möglich ist, weiß ich nicht, weil ich das Innenleben des Spooky nicht genau kenne. Ich denke aber, dass der Platz für eine Fasereinkopplung in dem Mini-Gehäuse nicht ausreicht. Außerdem ist das eine ziemlich teure Angelegenheit. Alternative wäre, das Innenleben auszubauen und eine komplett eigene Bank zu bauen und das ganze über Strahlschalter/-teiler zu machen.
Allerdings musst Du in beiden Fällen das ganze wieder vom TÜV abnehmen lassen. Und ob die Leistung für ne ordentliche Effektbank ausreicht? Ich weiß nicht...
Da wäre es in der Tat sinnvoller was komplett eigenes zu bauen. Stichwort: Popelscan + MOT1

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beatfreak
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Beitrag von beatfreak » Mi 22 Sep, 2004 1:51 pm

Cyrax hat geschrieben:Also der Spooky ist nen teil was nicht zu empfehlen ist! Weil zu teuer für das was es kann!
Dann nenne mir ein anderes System, was ich mit allgemein gültiger TÜV-Bescheinigung in der Klasse 3B für 600-700 Euro käuflich erwerben kann und problemlos für öffentliche Vorführungen benutzen darf. :wink: Ich würde es sofort kaufen, wenn es dann auch noch besser ist. :shock:

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Mi 22 Sep, 2004 4:53 pm

Soweit ich weiß, gibts das Innenleben des Spooky auch (ohne Laser) als OEM zu kaufen.

Dann kannste das Zeugs auf ne eigene Bank schrauben und auch einen Laser deiner Wahl davorstellen.
Damit hast Du dann praktisch einen Spooky auf ne Bank integriert und hast auch die vorprogrammierten DMX-Effekte des Teils.

Nur egal was du machst:

- OEM verbauen und Leistung ab 5mW - keine Vorführung ohne Anmeldung, LSB und TÜV (TÜV-Free nur unter bestimmten Voraussetzungen und good will der Behörden)

- Spooky mit vorhandenem TÜV-Gutachten umbauen - blubb, iss das Gutachten hin, da technische Veränderungen vorgenommen wurden - dann siehts so aus wie im ersten Beispiel.


Naja und hier wurde Faser angesprochen... bei den Leistungen um die es hier geht, lohnt wohl keine Faser. Da bekommt man schon fette Laser für's Geld, was das Fasersystem kosten würde...

Greez
Achim

cyrax
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Beitrag von cyrax » Mi 22 Sep, 2004 5:31 pm

@beatfreak:
Da haste schon recht! Aber bei der 10 und 20 mW Version muss eh noch ein TÜV Mensch die Anlage vor Ort abnehmen! Ist also gehüpft wie gesprungen! Da kannste dir besser das MOT Set für 120 € holen und das dann TÜV Abnehmen lassen *g* Kommt auf ungefähr den selben preis aber du kannst selber figurenm machen!

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Beitrag von laserdj_20 » Mi 22 Sep, 2004 8:18 pm

Neeee nicht ganz pascal wegen der tüv abnahme bei den mot set...da haste keine "safty" wie bei den spooky!
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construct
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Beitrag von construct » Mi 22 Sep, 2004 9:19 pm

Die 10mW Version braucht doch noch gar keine TÜV Abnahme, wenn man sich an bestimmte Bedinungen wie mindest Höhe und Abstand zum Publikum, ... hält, oder irre ich da?
MfG
Marcel

cyrax
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Beitrag von cyrax » Do 23 Sep, 2004 5:25 am

Jens:
Da haste wohl recht *g*
Aber ich bin eben kein Freund der Spookys . . . Hab die Teile einmal in Betrieb gehabt und finde die sachen die da raus kommen eben echt nicht schön . . .

@Construct:
Doch die brauchst du trotzdem! Sonst könnte ja jeder mit einer Klasse 3B Anlage nur auf höhe achten! Es geht ja um die Laserklasse dabei nicht direkt um die Stärke des Lasers! Und das ist ab 10mW eine Klasse 3B Anlage die vor Ort vom TÜV Abgenommen werden muss . . .
Vielleicht kann Ekkard da mal was zu schreiben!?

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Do 23 Sep, 2004 7:34 am

Hallo,
Doch die brauchst du trotzdem! Sonst könnte ja jeder mit einer Klasse 3B Anlage nur auf höhe achten! Es geht ja um die Laserklasse dabei nicht direkt um die Stärke des Lasers! Und das ist ab 10mW eine Klasse 3B Anlage die vor Ort vom TÜV Abgenommen werden muss . . .
Hm.... ich meine zu wissen (Eckart ist also gefragt) dass der 10 mW Spoky Blue so ne Art "Bescheinigung" hat, die quasi besagt, "Wenn xxMeter hoch angebracht und YY Meter von Puplikum entfernt, dann ist in Betriebnahme ohne Vorortbegutachtung erlaubt". Ähnlich wie ein ABE vom Motorradauspuff. Damit muß ich auch NICHT zum TÜV.

Trotzdem muß ich dem Amt die Inbetriebnahme des Spokys melden, kann dabei die Bescheinigung mit einreichen, somit wird (so wie ich das verstanden habe) warscheinlich der Beamte keine TÜV-Abnahme fordern).

ODER????

Gruß
Erich

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jan
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Beitrag von jan » Do 23 Sep, 2004 8:40 am

Nein eine 3B Anlage muss nicht generell vor Ort vom TÜV abgenommen werden. Streng genommen muss eigentlich gar keine Anlage aufgrund von irgendwelchen Bestimmungen vom TÜV abgenommen werden. Aufgrund der Bestimmungen der UVV muss ein Laser ab Klasse 3B aber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde angemeldet werden, und die kann dann das Gutachten eines Sachverständigen verlangen, und das kann der TÜV sein.

Noch was: Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde ist nicht das Ordnungsamt (Die werden einen unter Umständen ziemlich irritiert ansehen wenn man denen eine Laseranmeldung vorlegt), sondern das Amt für Arbeitsschutz.

Und noch was: Wie oben erwähnt, die Anmeldepflicht geht aus der UVV hervor; diese wird von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben und hat rechtlich den Status einer Satzung für ihre Mitglieder. Mitglieder sind Unternehmer (zwangsweise) und ihre Mitarbeiter. Diese sind auf diesem Wege gegen (Arbeits)unfälle mit Lasern versichert - nicht aber Privatpersonen. Die müssen dafür eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen, da die normale Haftpflicht Schäden durch Laser ausdrücklich ausschließt. Und nun die Frage an die Experten: Aus welcher Vorschrift geht die Anmeldepflicht für Privatpersonen hervor und wo müssen sie anmelden? Das entzieht sich bislang leider meiner Kenntnis.

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Do 23 Sep, 2004 10:08 am

Hi zusammen,

@Cyrax - die Spooky bis 10mW werden mit einem Gutachten ausgeliefert - haben also als Serienmodell praktisch bereits eine Generalabnahme bekommen.

Ich würde das aber trotzdem aus so interpretieren, dass die Teile (wie andere Laseranlagen mit generalabnahme auch) beim Amt für Arbeitsschutz/Berufsgenossenschaft angemeldet werden müssen. Dabei wird dann das Gutachten und die ganzen Berechnungen aus der Doku mit eingereicht (Doku gibts bei ML als PDF!)
Die wiederum geben dann - im wahrsten Sinne des Wortes - grünes Licht oder verlangen die Abnahme der Installation durch einen Sachverständigen. Letzteres ist sicherlich beim Spooky unwahrscheinlich, kann aber passieren.
ML sagt zwar, die müssen so genehmigen, du könntest sonst klagen - klar, die wolln ja auch Umsatz machen - ganz glauben kann ich das allerdings nicht.

Das gilt zumindestens bei Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter Mitglied einer BG ist.

Die Richtlinien zur Installation der Spookys sind aber auf jeden Fall zu beachten.

@Jan
Sehe ich ähnlich wie du.
Sobalt der Veranstalter feste Angestellte hat, muß er glaube Mitglied einer BG werden (ist das so oder gibts Grenzen?).
Sobald er dort Mitglied ist, muß er auch deren Vorschriften beachten.
Also anmelden und wenn die es so wollen, nochmal nen Sachverständigen zur Abnahme antanzen lassen.

Als Privatperson kannst Du praktisch machen was Du willst, insofern du nicht gegen andere geltende Gesetzte verstößt.
Z.B. Logos auf vorbeifliegende Flugzeuge scannen dürfte ein schwerwiedgender Eingriff in den Luftverkehr sein, auf der Straße rumlasern kann zum Gleichen, halt im Straßenverkehr, führen, etc ...

Kannst also auf deiner eigenen Fete Lasern, bis der Arzt kommt.
Nur muß der Arzt kommen, weil ein Schuß in's Auge ging, wird das definitiv die letzte Feier sein können, die du die Leisten kannst.
Die Schadensersatzansprüche die dann auf die zukommen, werden dir dann bis ans Ende deiner Tage nur noch den Sozialhilfesatz vom Gehalt übrig lassen... Wenn de Glück hast, bekommst du neben dem dann 'nur' ne Bewährungsstrafe wegen der schweren Körperverletzung, die du dann als Betreiber der Laseranlage, von der die Schädigung ausging, zu verantworten hast...

So würde ich das mal interpretieren...

Grüße
Achim

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Beitrag von sanaia » Do 23 Sep, 2004 11:38 am

Hallo,
Tschosef hat geschrieben:Hm.... ich meine zu wissen (Eckart ist also gefragt) dass der 10 mW Spoky Blue so ne Art "Bescheinigung" hat, die quasi besagt, "Wenn xxMeter hoch angebracht und YY Meter von Puplikum entfernt, dann ist in Betriebnahme ohne Vorortbegutachtung erlaubt".
hmm, und wer überwacht, daß der spooky auch tatsächlich vorschriftsmäßig aufgehängt ist und nicht an der bar auf dem tresen steht und dort die gäste 'beleuchtet' ? :?

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Beitrag von laserdj_20 » Do 23 Sep, 2004 12:00 pm

Dafür ist eigendlich der LSB für verantwortlich! :!:
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tschosef
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Beitrag von tschosef » Do 23 Sep, 2004 12:17 pm

frage:

für wen und warum melde ich denn dann eigentlich an? Es scheint mir so, daß die Anmeldung dann dem "Umfalschutz" der Mitarbeiter der Firma (DJ LJ Bedinung ....?) dient, oder?

Hat die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt denn überhaupt Einfluss auf Rechtsfragen, welche das Puplikum betreffen?
Dafür ist eigendlich der LSB für verantwortlich!
sehe ich auch so.....


(wir bräuchten mal nen Anwalt hier im Forum)
gruß derweil

turntabledj
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Beitrag von turntabledj » Do 23 Sep, 2004 2:32 pm

hmm, und wer überwacht, daß der spooky auch tatsächlich vorschriftsmäßig aufgehängt ist
... und wer überwacht, dass an der vom TÜV abgenommenen Festinstallation nachher nicht doch noch an der Leistungsschraube gedreht wird... ?

Wahrscheinlich keiner. Nur wenn erst mal was passiert ist, wird das sicherlich geprüft und dann ist zumindest die Haftungsfrage relativ klar, bzw. würde auch das Strafmaß entsprechend klar ausfallen.

Hab mal in ner Disse erlebt, da waren mehrere Watt WL am Start und die 2.7m konnten gerade so eingehalten werden. Ging keine Strahlung ins Publikum, weil das wahrscheinlich keiner Abgenommen hätte (Bauartbedingt der Disse).
Nach der Abnahme kam denen dann die Idee, refl. Gratings an so ne Art Movingheads zu kleben.

Die Effekte waren cool, die MZB im Publikum aber sicher deutlich überschritten...
Interessiert hats keinen - passiert ist möglicherweise auch nix - bzw. kannte keiner von den Geschädigten seine Rechte und Möglichkeiten...

Achim

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