tja, nu bin ich aber baff.... also:
ich habe bei der BG angekündigt, wieder Lasershow zu machen, und wollte nur sagen, dass ich die Anmeldung los schicke. Darauf hin kam als Antwort: "sie müssen nicht bei uns Anmelden"... und meine Verwunderung war perfekt. Wir haben dann noch diskutiert, und mir wurde versichert, dass ich noch im Detail informiert werden, wie die Sache denn nun ist...
heute erhielt ich folgende E-Mail von einem Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft....
hm... was denn nun ????? Anmelden? ja nein? was heißt "wie bisher"... denn es war bisher so, dass die ersten male immer ein Gutachten erforderlich war, und nach gewisser zeit wurde klar, dass es immer die gleichen Bedinungen sind, womit auf das Gutachten verzichtet wurde.Sehr geehrter Herr Hans,
für uns sind maßgeblich die Anforderungen der OStrV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung).
Die OStrV erhält keine Anzeigepflichten wie in BGV B2. Die Anforderungen, dass der Arbeitgeber die Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen hat, ist ausschließlich in der BGV B2 enthalten.
Wenn weiterhin Anzeigen nach BGV B2 bei uns eingehen, ist mit den eingehenden Anzeigen wie bisher umzugehen.
Was is mit Amt für öffenl. Ordnung? da trotzdem anmelden ????
auweia auweia... kaum läuft mal was, gibts schon wieder neue "umständlichkeiten".
diese OstrV ist ja echt ne ungewöhnliche Angelegenheit! (googeln)...
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/s ... ahlung.pdf
ich denke, ich werde (nach absprache) wohl ganz normal anmelden, wie immer..... oder was meint ihr?
viele Grüße
Erich